Betreff
Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation des Jobcenters ME-aktiv
Vorlage
WP 09-14 SV 50/068
Aktenzeichen
III/50-Kl.
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation des Jobcenters ME-aktiv zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die Träger des Jobcenters haben gemeinsam mit der Geschäftsführung Überlegungen zur Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation des Jobcenters ME-aktiv angestellt. Hierfür hatten sich auch die Sozialdezernenten der kreisangehörigen Städte ausgesprochen.

 

Das Jobcenter ME-aktiv ist derzeit in 10 Städten des Kreises Mettmann mit insgesamt 14 Standorten vertreten, da die Städte Heiligenhaus, Velbert und Mettmann über mehr als einen Standort verfügen. Bei allen Standorten handelt es sich um Mietobjekte, die unterschiedliche Größen aufweisen. Die rd. 18.500 Bedarfsgemeinschaften werden zurzeit von ca. 375 Beschäftigen des Jobcenters ME-aktiv betreut.

 

Die interne Beratung SGB II der Bundesagentur für Arbeit erhielt den Auftrag ein Konzept für eine mögliche Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der Neuorganisation der Standorte zu entwickeln. Insbesondere sollte eine Standortanalyse, eine Organisations- und Führungsanalyse sowie eine Prozessanalyse erstellt werden.

Hierbei wurden auch – neben der Wirtschaftlichkeit – die Faktoren der Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit, wenn auch mit einer geringeren Gewichtung, bei den Bewertungen der einzelnen Varianten berücksichtigt, dies auch vor dem Hintergrund der sinkenden Mittel des Verwaltungskostenbudgets.

 

Seitens der Gutachter wurden fünf mögliche Alternativen für die Neuorganisation des Jobcenters entwickelt:

 

Alternative

Anzahl der Standorte

Standorte in den Städten:

1

1

Mettmann

2

2

Hilden, Mettmann

3

3

Langenfeld, Mettmann, Velbert

4

4

Langenfeld, Mettmann, Ratingen, Velbert

5

5

Hilden, Langenfeld, Mettmann, Ratingen, Velbert

 

 

Unter Berücksichtigung der folgenden 7 Bewertungskriterien  mit unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Alternative 1 mit nur einem Standort zu favorisieren sei, weil sie die größten Einsparpotentiale aufweise:

 

Bewertungskriterien

Gewichtungsfaktor

1.            Kosten

2

2.            Flexibilität in der Aufbauorganisation

2

3.            Flexibilität in der Ablauforganisation

2

4.            Gesamtflexibilität des Jobcenters

1

5.            Potential für Synergien

1

6.            Kundenperspektive (Erreichbarkeit)

1

7.            Mitarbeiterperspektive (Erreichbarkeit)

1

 

 

 

Mit Schreiben des Landrates vom 28.2.2012 wurden die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte gebeten, an der Entscheidungsfindung mitzuwirken. Es sollte die Diskussion in und mit den kreisangehörigen Städten ermöglicht und diesen – vor einer Beratung in den politischen Gremien des Kreises – Gelegenheit gegeben werden, zu dem Gutachten Stellung zu nehmen; dabei kam sicherlich den Ausführungen zu den Standorten der Geschäftsstellen eine besondere Bedeutung zu.

 

Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 12.4.2012 Stellung genommen.  Die im Rat der Stadt Hilden vertretenen Fraktionen haben eine Ausfertigung dieser Stellungnahme erhalten.

 

Aus Sicht der Stadt Hilden wird die Alternative 5 mit den Standorten Hilden, Langenfeld, Mettmann, Ratingen und Velbert aus folgenden Gründen präferiert:

·      die Wirtschaftlichkeit des Jobcenters wird insgesamt deutlich erhöht,  da die Anzahl der Standorte reduziert wird,

·      der überwiegende Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können an ihrem Standort bleiben,

·      kurze An- und Abreiseweg für die Kunden,

·      die enge Kooperation zwischen der Agentur für Arbeit (SGB III)  und dem Amt für Soziales und Integration (SGB XII und Wohngeld) kann fortgeführt werden.

 

Der Kreis Mettmann sieht ebenfalls die Notwendigkeit einer Optimierung der Aufbau- und Ab-lauforganisation  und empfiehlt die Zentralisierung des Jobcenters auf 5 Standorte im Kreis mit einer möglichst räumlichen Orientierung an die Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit in Hilden, Langenfeld, Mettmann, Ratingen und Velbert. Dies ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit mit den Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit. Der sozialen Infrastruktur vor Ort mit den Wohlfahrtsverbänden, Jugendämtern, Beratungsstellen etc. kommt eine hohe Bedeutung zu, gerade auch im Hinblick auf den Personenkreis mit besonderen Vermittlungshemmnissen.

 

 

Da neue Räumlichkeiten angemietet werden und eine Vielzahl von Einzelfragen durch die Geschäftsführung geklärt werden müssen, lässt sich ein konkretes Datum, wann die organisatorischen Veränderungen beendet sein sollten, nicht formulieren; angestrebt wird eine Umsetzung bis Ende 2013.

 

Die Beschlussfassung über die Umsetzung des Konzeptes fällt in die Organisationshoheit der Trägerversammlung gem. § 44 c Sozialgesetzbuch Teil II (SGB II). In der Trägerversammlung sind die Vertretungen der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten.

 

Die Beschlussfassung des kommunalen Trägers  erfolgt am 28.6.2012 im Kreistag; der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung von 21.5.12  folgendem Beschlussvorschlag zugestimmt:

 

„Der Kreistag begrüßt die Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation des Jobcenters

ME-aktiv und fordert die kommunalen Mitglieder der Trägerversammlung auf, sich für die Variante mit fünf Geschäftsstellen einzusetzen. Die 5 Standorte sollen möglichst an die bestehenden Geschäftsstellen der Arbeitsagentur in den Städten Ratingen, Velbert, Mettmann, Hilden und Langenfeld räumlich angebunden werden.“

 

 

 

 

 

 

gez. Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Nein

 


Personelle Auswirkungen

 

Nein