Betreff
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zur Baumschutzsatzung
Vorlage
WP 09-14 SV 60/044
Aktenzeichen
IV/60.1 - Ho
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Begründung erfolgt mündlich

 


Antragstext:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird vor Umsetzung von Baumaßnahmen rechtzeitig über geplante Baumfällungen informiert. Die Fällungen sind zu begründen. Auch wird mitgeteilt wie und mit welchen Konsequenzen Fällungen vermieden werden können und wie und wo nicht vermeidbare Baumfällungen ausgeglichen werden.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit dem in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 25.04.2012 gestellten

Antrag der Fraktion  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN durch die Ratsmitglieder Susanne Vogel und Heinz Albers - Anlage 1 - wird die Einführung einer Informationspflicht über geplante Baumfällungen aus Anlass  der Umsetzung von Baumaßnahmen im Stadtgebiet Hilden beantragt.

 

Der Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Hilden ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch die Baumschutzsatzung und durch entsprechende Festsetzungen in

Bebauungsplänen geregelt.

 

Die durch den Rat beschlossene Baumschutzsatzung regelt die Erteilung einer Fällgenehmigung durch  detaillierte Festlegung der durch den Antragsteller nachzuweisenden  Voraussetzungen.

Nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen wird die Fällung dann genehmigt, wenn keine andere Möglichkeit mehr besteht.

In diesen Fällen hat der Antragsteller auch einen Anspruch auf Bescheidung seines Antrages, denn nach § 6 Abs. 1 1. Halbsatz Baumschutzsatzung  sind die Ausnahmen von den Verboten des § 4 Baumschutzsatzung zu genehmigen, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Buchstaben a – h vorliegen.

Ãœber eine etwaige Ersatzpflanzung bzw. Ausgleichszahlung wird zeitgleich entschieden.

 

Auf die Entscheidungen über eine Befreiung von Festsetzungen  eines Bebauungsplanes  gilt bei Vorliegen der Voraussetzungen ebenfalls das zuvor Gesagte.

 

Städtische Baumaßnahmen werden verfahrensmäßig nach der Baumschutzsatzung behandelt inklusive der Festsetzung notwendiger Ersatzpflanzungen.

 

Mit Blick auf die durch die evtl. Einführung der Informationspflicht entstehenden Personalkosten verweise ich auf den Ratsbeschluss vom 29.09.2010 zu SV-Nr. WP 09 -14 SV 60/018 über die der Baumschutzsatzung. Mit diesem Beschluss hat der Rat festgelegt, dass die Umsetzung der Baumschutzsatzung keine zusätzlichen Personalkosten verursachen darf.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem gestellten Antrag nicht zu entsprechen.

 

 

 

gez. H. Thiele