Betreff
Illuminationen in der Innenstadt,
Antrag der CDU-Fraktion
Vorlage
WP 09-14 SV 66/108
Aktenzeichen
66.1
Art
Antragsvorlage

 

Erläuterungen zum Antrag:

 

 -/-


Antragstext:

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die CDU-Fraktion hat im Stadtentwicklungsausschuss am 25.4.2012 den o.a. Antrag gestellt.

 

Im Rahmen des 2006/2007 vom Büro Licht/Raum/Stadt erstellten City- und Lichtkonzeptes wurden auch umfangreich die Möglichkeiten von Objektbeleuchtungen in der Innenstadt thematisiert. Es wurden umfangreiche Vorschläge dazu entwickelt und dargestellt. Kosten wurden grob abgeschätzt.

Insofern bedarf es aus Sicht der Verwaltung keiner neuerlichen Untersuchung dazu, an welchen Objekten Akzentbeleuchtungen möglich sind. Hier sollte auf die damaligen Vorschläge zurückgegriffen werden. Die wesentlichen Vorschläge aus der damaligen Planung werden nachfolgend dargestellt. Soweit möglich werden auch Einschätzungen zur (kurzfristigen) Umsetzbarkeit und zu den Kosten abgegeben.

 

Der folgende Lageplan aus der damaligen Planung gibt einen Überblick über vorgeschlagene Illuminationen.

 


Beschreibung: C:\Users\hmittman\AppData\Local\Temp\cnevtkp3.axk.png

 

Aus diesem Gesamtrahmen seien folgende Einzelmaßnahmen dargestellt:

 

Stadtpark

Beschreibung: C:\Users\hmittman\AppData\Local\Temp\v4sc44gl.xmr.png

 

Beschreibung: C:\Users\hmittman\AppData\Local\Temp\0fthkcl1.sge.png

Unterleuchtung von ca 30 Bäumen, Kosten ca. 100.000€, Realisierung kurzfristig möglich


Bereich Itter

Beschreibung: C:\Users\hmittman\AppData\Local\Temp\kg4z0tna.bga.png

Beschreibung: C:\Users\hmittman\AppData\Local\Temp\fu0uy3uj.nky.png

Insgesamt handelt es sich um 9 Brücken, die Kosten liegen bei 40.000€/Stck, die Baumunterleuchtungen liegen bei 3.000€/Stck, eine Realisierung ist kurzfristig möglich


Gebäude

Beschreibung: C:\Users\hmittman\AppData\Local\Temp\j0ghqu3t.2to.png

Die Illumination der Reformationskirche wurden bereits mit Kosten von 40.000€ realisiert. Die Kostenbandbreite für die übrigen Gebäude liegt bei 30.000-100.000€ (je nach gewünschter Technik). Die Realisierung ist bei städt. Gebäuden mittelfristig und sonst eher langfristig machbar.


Plätze

Beschreibung: C:\Users\hmittman\AppData\Local\Temp\k3mjjqps.1f2.png

Beschreibung: C:\Users\hmittman\AppData\Local\Temp\1uiznm5a.blr.png

Beschreibung: C:\Users\hmittman\AppData\Local\Temp\lzdguulk.zoi.png

 

Die Kosten liegen jeweils im 6-stelligen Bereich, da auch jeweils eine Platzumgestaltung damit verbunden ist, die Realisierung ist langfristig machbar


Sofern konkrete Planungen zu den möglichen Illuminationen erstellt werden sollen, sind Planungsaufträge für Lichtplaner oder Elektroingenieure zu erteilen, da solche Spezialisten bei der Verwaltung nicht beschäftigt sind. Mittel dafür sind im Haushalt nicht etatisiert.

 

Aus den oben dargestellten Möglichkeiten erscheinen derzeit folgende Maßnahmen mit begrenztem finanziellen Aufwand in einem überschaubaren Zeitraum realisierbar zu sein:

 

1.Stadtpark

Beleuchtung von Einzelbäumen, Betonung der Parkeingänge

 

2. Itter

Beleuchtung von Einzelbäumen

 

Anmerkung: Die Stadtwerke Hilden beschäftigen sich derzeit mit der Illuminierung der Eisenbahnbrücke Benrather Straße Ecke Bahnhofsallee.

 

 

 

Horst Thiele


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101/130101

Verkehrsfl./Grünfl.

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013ff

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(x)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(x)

Finanzierung: Im Haushaltsplan 2012 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung sind für die beantragte Maßnahme keine Mittel enthalten.

 

 

Vermerk Kämmerer