Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für und Umwelt- und Klimaschutz beschließt, dem Bürgerantrag nicht stattzugeben.
Erläuterungen und
Begründung:
Beigefügt ist der Bürgerantrag von Herrn Helmut Clemens im Namen der
mitzeichnenden Anwohnern der Straße Am Zuckerbuckel 2a, 4 und 8.
Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung
NRW
Sehr geehrter
Herr Bürgermeister,
hiermit beantragen
wir, die
Unterzeichner, die Rücknahme des Ratsbeschlusses mit der SV-Nr.:WP09-14
SV 68/35 vom 14.11.2011, betreffend
der Reinigung der Straße Am Zuckerbuckel, welche
an die Grundstückseigentümer übertragen wurde.
„Die gesamte linke Seite der Straße (von der
Schützenstraße gesehen) und der gesamte hintere Bereich
des Wendeplatzes würde der Wohnanlage der Firma
GAGFAH in Essen zufallen. Ein
solch großer Bereich (inkl. Wendehammer) kann ohne
aufwendige technische Hilfsmittel und daher nicht von den Anwohnern
gereinigt werden.
Der gesamte linke Bereich
des Wendeplatzes wäre der Firma P…. zuzuordnen, welche
bereits im gesamten Jahr 2011 auf
dem bis dahin von ihr zu reinigenden
Bürgersteig keinerlei Reinigungsarbeiten vorgenommen
hat.
In den Häusern auf der rechten Straßenseite dagegen
wohnen überwiegend ältere
Menschen, die einfach nicht mehr in
der Lage sind, an solchen großen Reinigungsarbeiten
teilzunehmen. Ganz davon abgesehen fehlen auch hier die entsprechenden
technischen Mittel und
Anlagen eine solche Reinigung in dieser Größenordnung
vorzunehmen.
Weiterhin ist das
Aufkommen der Verschmutzung so umfangreich (siehe
beiliegende Bilder), dass
eine Entsorgung über die
Abfalltonnen der Anwohner nicht
möglich ist.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Zentrale Bauhof
hat schon in der Vergangenheit Straßen, die verkehrsberuhigend aus- oder umgebaut
wurden bzw. die als ruhige Anlieger-Stichstraßen für die Kehrmaschine schwierig
zu reinigen waren, auf die Anlieger übertragen.Â
Derzeit sind ca.
160 Straßen bzw. Straßenabschnitte der 345 städt. Straßen bzgl. der Straßenreinigung
auf die Anlieger übertragen. Dies sind ca. 78 von insgesamt 200 Frontkilometer.
Dies trifft auch in
diesem Fall auf die Straße Am Zuckerbuckel zu.Â
Die Sackgasse ist nur 100 m lang und trifft auf einen Wendehammer, von
dem ein Fußweg weiter zu einem Spielplatz führt. Dieser Spielplatz wird auch erschlossen von
einer Sackgasse der Hofstraße (90 m) sowie von der Sackgasse Am Weberschiffchen
(70 m).
Diese Stichstraßen
/ Sackgassen sind schon seit Jahren bzgl. Reinigung und Winterdienst auf die
Anlieger übertragen. In den oben
genannten Straßen findet keinerlei Durchgangsverkehr und kein gewerblicher
Verkehr statt. Insofern wird die Straße Am Zuckerbuckel den genannten
Stichstraßen gleichgestellt.
In Wendehämmern
besteht zudem für die Anlieger der Vorteil, dass die Frontflächen bis zur
Straßenmitte quasi gedrittelt – also reduziert sind. Hier kann natürlich in
Absprache auch im Wechsel gereinigt werden.
Die privaten
Anlieger der Ein- und Mehrfamilienhäuser können hier mit geringem Mehraufwand
neben den Gehwegen auch die Reinigung der Straße sicherstellen. In
Mehrfamilienhäusern kümmert sich diesbezüglich häufig ein Hausmeister bzw. eine
Hausverwaltung um derartige Arbeiten.Â
Dementsprechend entfallen hier die Straßenreinigungs- und
Winterdienstgebühren komplett.
Richtig ist, dass
ein Anlieger am Wendehammer wiederholt angeschrieben und aufgefordert wurde,
seinen Pflichten nachzukommen. Dies bezog sich in der Hauptsache auf den angrenzenden
Gehweg, der grundsätzlich immer durch die Anlieger zu reinigen und im Winter zu
räumen und bestreuen ist.
Die vom
Antragsteller beigefügten Fotos zeigen die Straße Am Zuckerbuckel teilweise
während einer Grundreinigung, bei der die Straßenrinnen intensiv ausgekehrt
wurden und die Kehrichthaufen noch durch eine Kehrmaschine aufgenommen werden müssen.
Solche Grundreinigungen kann der Zentrale Bauhof maximal ein- bis zweimal pro
Jahr gewährleisten. Auf den regelmäßigen Kehrtouren sind die Parkplätze i.d.R.
belegt und die Kehrmaschine kann dann nur die Fahrbahnen reinigen. Die
Neuregelung des Straßenverzeichnisses gilt ab 01.01.2012. Um den Zustand der
Straße zu dokumentieren, wurde durch die Verwaltung Fotos am 15.02.12 (Zeitraum
der Antragstellung bzw. Vorsprache in der Bürgermeistersprechstunde) und am
20.04.12 gefertigt und sind dieser Vorlage beigefügt.
Die Anwohner können dagegen zeitlich flexibler und mit nur geringem Mehraufwand
neben dem Bürgersteig auch die sich anschließenden Rinnsteine und
Anliegerparkflächen, in denen sich erfahrungsgemäß der Unrat sammelt, reinigen.
Wie schon erwähnt, entfällt dementsprechend die Straßenreinigungsgebühr.
Der Zentrale Bauhof
prüft derzeit weitere Übertragungen von Straßen, die in diese Kategorie
fallen.  Dies sind beispielsweise
verkehrsberuhigte Straßen und Stichstraßen wie der Heidepark, der Rotdornweg, 2
Stiche der Fichtestraße, 2 Spielstraßenabschnitte auf dem Tucherweg usw.
Die Verwaltung empfiehlt aus o.g. Gründen, dem Bürgerantrag nicht
stattzugeben.
H. Thiele
Anlagen:
·
Bürgerantrag incl. der eingereichten Fotos der
Antragsteller
·
Fotos aus der Straße Am Zuckerbuckel vom 15.02. und
20.04.2012