Betreff
Bürgerantrag nach § 24 GO NW vom 17.02.2012 zur Reinigungspflicht in der Straße "Am Zuckerbuckel"
Vorlage
WP 09-14 SV 68/040
Aktenzeichen
IV/68
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für und Umwelt- und Klimaschutz beschließt, dem Bürgerantrag nicht stattzugeben.


Erläuterungen und Begründung:

 

Beigefügt ist der Bürgerantrag von Herrn Helmut Clemens im Namen der mitzeichnenden Anwohnern der Straße Am Zuckerbuckel  2a, 4 und 8.

 

Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit beantragen wir, die Unterzeichner, die Rücknahme des Ratsbeschlusses mit der SV-Nr.:WP09-14 SV 68/35 vom 14.11.2011, betreffend der Reinigung der Straße Am Zuckerbuckel, welche an die Grundstückseigentümer übertragen wurde.

 

„Die gesamte linke Seite der Straße (von der Schützenstraße gesehen) und der gesamte hintere Bereich des Wendeplatzes würde der Wohnanlage der Firma GAGFAH in Essen zufallen. Ein solch großer Bereich (inkl. Wendehammer) kann ohne aufwendige technische Hilfsmittel und daher nicht von den Anwohnern gereinigt werden.

Der gesamte linke Bereich des Wendeplatzes wäre der Firma P…. zuzuordnen, welche bereits im gesamten Jahr 2011 auf dem bis dahin von ihr zu reinigenden Bürgersteig keinerlei Reinigungsarbeiten vorgenommen hat.

In den Häusern auf der rechten Straßenseite dagegen wohnen überwiegend ältere Menschen, die einfach nicht mehr in der Lage sind, an solchen großen Reinigungsarbeiten teilzunehmen. Ganz davon abgesehen fehlen auch hier die entsprechenden technischen Mittel und Anlagen eine solche Reinigung in dieser Größenordnung vorzunehmen.

Weiterhin ist das Aufkommen der Verschmutzung so umfangreich (siehe beiliegende Bilder), dass eine Entsorgung über die Abfalltonnen der Anwohner nicht möglich ist.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Zentrale Bauhof hat schon in der Vergangenheit Straßen, die verkehrsberuhigend aus- oder umgebaut wurden bzw. die als ruhige Anlieger-Stichstraßen für die Kehrmaschine schwierig zu reinigen waren, auf die Anlieger übertragen. 

 

Derzeit sind ca. 160 Straßen bzw. Straßenabschnitte der 345 städt. Straßen bzgl. der Straßenreinigung auf die Anlieger übertragen. Dies sind ca. 78 von insgesamt 200 Frontkilometer.

 

Dies trifft auch in diesem Fall auf die Straße Am Zuckerbuckel zu.  Die Sackgasse ist nur 100 m lang und trifft auf einen Wendehammer, von dem ein Fußweg weiter zu einem Spielplatz führt.  Dieser Spielplatz wird auch erschlossen von einer Sackgasse der Hofstraße (90 m) sowie von der Sackgasse Am Weberschiffchen (70 m).

Diese Stichstraßen / Sackgassen sind schon seit Jahren bzgl. Reinigung und Winterdienst auf die Anlieger übertragen.  In den oben genannten Straßen findet keinerlei Durchgangsverkehr und kein gewerblicher Verkehr statt. Insofern wird die Straße Am Zuckerbuckel den genannten Stichstraßen gleichgestellt.

 

In Wendehämmern besteht zudem für die Anlieger der Vorteil, dass die Frontflächen bis zur Straßenmitte quasi gedrittelt – also reduziert sind. Hier kann natürlich in Absprache auch im Wechsel gereinigt werden.

 

Die privaten Anlieger der Ein- und Mehrfamilienhäuser können hier mit geringem Mehraufwand neben den Gehwegen auch die Reinigung der Straße sicherstellen. In Mehrfamilienhäusern kümmert sich diesbezüglich häufig ein Hausmeister bzw. eine Hausverwaltung um derartige Arbeiten.  Dementsprechend entfallen hier die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren komplett.

 

Richtig ist, dass ein Anlieger am Wendehammer wiederholt angeschrieben und aufgefordert wurde, seinen Pflichten nachzukommen. Dies bezog sich in der Hauptsache auf den angrenzenden Gehweg, der grundsätzlich immer durch die Anlieger zu reinigen und im Winter zu räumen und bestreuen ist.

 

Die vom Antragsteller beigefügten Fotos zeigen die Straße Am Zuckerbuckel teilweise während einer Grundreinigung, bei der die Straßenrinnen intensiv ausgekehrt wurden und die Kehrichthaufen noch durch eine Kehrmaschine aufgenommen werden müssen. Solche Grundreinigungen kann der Zentrale Bauhof maximal ein- bis zweimal pro Jahr gewährleisten. Auf den regelmäßigen Kehrtouren sind die Parkplätze i.d.R. belegt und die Kehrmaschine kann dann nur die Fahrbahnen reinigen. Die Neuregelung des Straßenverzeichnisses gilt ab 01.01.2012. Um den Zustand der Straße zu dokumentieren, wurde durch die Verwaltung Fotos am 15.02.12 (Zeitraum der Antragstellung bzw. Vorsprache in der Bürgermeistersprechstunde) und am 20.04.12 gefertigt und sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Anwohner können dagegen zeitlich flexibler und mit nur geringem Mehraufwand neben dem Bürgersteig auch die sich anschließenden Rinnsteine und Anliegerparkflächen, in denen sich erfahrungsgemäß der Unrat sammelt, reinigen. Wie schon erwähnt, entfällt dementsprechend die Straßenreinigungsgebühr.

 

Der Zentrale Bauhof prüft derzeit weitere Übertragungen von Straßen, die in diese Kategorie fallen.   Dies sind beispielsweise verkehrsberuhigte Straßen und Stichstraßen wie der Heidepark, der Rotdornweg, 2 Stiche der Fichtestraße, 2 Spielstraßenabschnitte auf dem Tucherweg usw.

 

Die Verwaltung empfiehlt aus o.g. Gründen, dem Bürgerantrag nicht stattzugeben.

 

 

 

H. Thiele

 

 

 

 

Anlagen:

 

·         Bürgerantrag incl. der eingereichten Fotos der Antragsteller

·         Fotos aus der Straße Am Zuckerbuckel vom 15.02. und 20.04.2012