hier: Beschluss über die weitere Vorgehensweise
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden nimmt die eingegangenen Anregungen
zur Kenntnis und beschließt, das Verfahren zur Aufstellung der 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes bis zur Entscheidung über die CO-Pipeline ruhen zu
lassen.
Die Verwaltung
wird gebeten, den „Anregern“ diesen Beschluss mitzuteilen und nach der
Pipeline-Entscheidung einen Beschluss zur erneuten Offenlage der 43. Änderung
des Flächennutzungsplanes vorzubereiten.
Erläuterungen und Begründungen:
Die 43.
Flächennutzungsplanänderung für den Bereich Bredharter Heide/Krabbenburg
(ehemalige Erweiterungsfläche des Südfriedhofes) wurde am 13.06.2007 vom Rat
zur Offenlage beschlossen.
Die Offenlage
sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fanden vom 06.08. bis einschließlich
07.09.2007 statt.
Die während der
öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange
sind in der Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt. Hierzu zählen in diesem Fall
der BUND (Ortsgruppe Hilden), MUT ev. sowie der Kreis Mettmann.
Die
Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 28.08.2007 festgestellt, dass
landesplanerische Bedenken gegen die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes in
der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 06.08.2007 bis 07.09.2007 nicht
vorliegen.
Das parallel
laufende Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38B wurde laut einstimmigem
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 08.08.2007 so lange vertagt, bis
eine abschließende verwaltungsgerichtliche Entscheidung über die CO-Pipeline
vorliegt. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, auch die Aufstellung der 43.
Änderung des Flächennutzungsplanes so lange auszusetzen.
Sobald dieser Fall
eintritt, müssten dann nach entsprechend erneuter Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss
und dem Rat der Stadt Hilden die erneute Offenlage der 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes erfolgen, um das städtebauliche Abwägungsmaterial neu zusammen
zu stellen.
Somit bleiben die
bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Friedhof) und die entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan
Nr. 38 weiterhin wirksam. Jedoch ist weiterhin unbestritten, dass diese Fläche
von der Stadt Hilden nicht mehr als Friedhofserweiterungsfläche für den
Südfriedhof benötigt wird.
(G. Scheib)