Betreff
43. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Bredharter Heide/ Krabbenburg,
hier: Beschluss über die weitere Vorgehensweise
Vorlage
WP 04-09 SV 61/186
Aktenzeichen
IV/61.1 Tho-43.FNP
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden nimmt die eingegangenen Anregungen zur Kenntnis und beschließt, das Verfahren zur Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes bis zur Entscheidung über die CO-Pipeline ruhen zu lassen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, den „Anregern“ diesen Beschluss mitzuteilen und nach der Pipeline-Entscheidung einen Beschluss zur erneuten Offenlage der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes vorzubereiten.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die 43. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich Bredharter Heide/Krabbenburg (ehemalige Erweiterungsfläche des Südfriedhofes) wurde am 13.06.2007 vom Rat zur Offenlage beschlossen.

 

Die Offenlage sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fanden vom 06.08. bis einschließlich 07.09.2007 statt.

 

Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt. Hierzu zählen in diesem Fall der BUND (Ortsgruppe Hilden), MUT ev. sowie der Kreis Mettmann.

 

Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 28.08.2007 festgestellt, dass landesplanerische Bedenken gegen die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 06.08.2007 bis 07.09.2007 nicht vorliegen.

 

Das parallel laufende Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38B wurde laut einstimmigem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 08.08.2007 so lange vertagt, bis eine abschließende verwaltungsgerichtliche Entscheidung über die CO-Pipeline vorliegt. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, auch die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes so lange auszusetzen.

 

Sobald dieser Fall eintritt, müssten dann nach entsprechend erneuter Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss und dem Rat der Stadt Hilden die erneute Offenlage der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen, um das städtebauliche Abwägungsmaterial neu zusammen zu stellen.

 

Somit bleiben die bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof) und die entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 38 weiterhin wirksam. Jedoch ist weiterhin unbestritten, dass diese Fläche von der Stadt Hilden nicht mehr als Friedhofserweiterungsfläche für den Südfriedhof benötigt wird.

 

 

(G. Scheib)