Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt, das Bauleitplanverfahren auf der Grundlage des vorgelegten städtebaulichen
Entwurfes weiter zu führen und beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit
dem Umlegungsausschuss auf Basis dieses städtebaulichen Entwurfes mit den
Grundstückseigentümern über die Umsetzung zu verhandeln.
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.08.2007 beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich Kirchhofstraße / Walder Straße /
Krankenhaus / Grundstück der Stadtwerke wieder mit Priorität zu bearbeiten. Der
Bebauungsplan soll möglichst parallel zum Aufstellungsverfahren des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 165B für den Bereich des St. Josef Krankenhauses
aufgestellt werden.
Ziel und Wunsch
des Stadtentwicklungsausschusses ist, die Erschließung der Mitarbeiter- und
Besucherparkplätze südlich des Krankenhaus-Gebäudes nicht über die Gartenstraße
und die Straße Am Holterhöfchen (Schulweg, Grünanlage, Bodendenkmal) zu führen.
Der Verkehr soll über eine neue Erschließungsstraße – möglichst über die
Flurstücke 127, 128 und 418 (heutige Nutzung: Garagenhof und Hyundai-Kfz-Handel
und Werkstatt) zur Walder Straße geführt werden.
Vor diesem
Hintergrund musste der am 30.11.2005 durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlossene
städtebauliche Entwurf überarbeitet werden, der hier kurz erläutert wird. Der
Entwurf ist in der Anlage beigefügt. Hier ist zur Verdeutlichung des
Sachverhaltes auch der derzeitige Stand der Planung für das
Krankenhausgrundstück dargestellt. Diese Planung ist nicht Gegenstand
dieser Sitzungsvorlage und wurde bereits im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses
für den vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 165B am 08.08.2007 vom Stadtentwicklungsausschluss
beschlossen.
Weiterhin wird –
entsprechend den Darstellungen im Flächennutzungsplan – entlang der Kirchhofstraße
ein „Kerngebiet (MK)“ mit einer
III-geschossigen Bebauung (in einer Bautiefe von 16 m) unmittelbar an der Straße
und einer anschließenden I-geschosÂsigen Ãœberbaubarkeit für das Hintergelände
(von 16m bis ca. 45m Bautiefe) ausgewiesen. Im Kerngebiet sollen analog zum
heute schon vorhandenen Bebauungsplan Nr. 165 „Rotlicht“-Nutzungen
ausgeschlossen bleiben.
Im Wesentlichen
wird damit der Gebäudebestand abgedeckt. In der südwestlichen Ecke des Plangebietes
(Grundstück Kirchhofstraße 21/23 und Kirchhofstraße 25) werden auch mögliche Neubauten
etwas zurückgesetzt von der Straße ausgewiesen.
Entlang der Walder
Straße ist ein „Besonderes Wohngebiet
(WB)“ mit einer ebenfalls maximal III-geschossigen Bebauung vorgesehen.
Damit wird der heute schon vorhandenen Durchmischung von Wohnen, Arbeiten und
Gewerbe Rechnung getragen mit dem Ziel, unter Berücksichtigung dieser Eigenart
die Wohnnutzung fortzuentwickeln.
Das Gebäude Walder
Straße 24a mit der denkmalgeschützten Fassade wird als eigenständiges Gebäude
erhalten. Auch soll sich die mögliche Neubebauung entlang der Walder Straße von
den Gebäuden Walder Straße 2 bis 10 mit den erhaltenswerten Fassaden
(Denkmalbereich, aber kein Denkmal) durch einen „Bauwich“-Abstand von ca. 10m absetzen.
Im Innenbereich
selbst wird von einem „Allgemeinen
Wohngebiet (WA)“ ausgegangen. Hier schwankt die Geschossigkeit zwischen III
und II, je nach Lage.
Die Bebauung des
Innenbereichs kann nach den vorgelegten Konzepten in einzelnen Bausteinen
erfolgen, wobei der erste Baustein den Kernbereich der Planung darstellt.
Modul „Kern“: -
Walder Straße 14A, 20, 20A, 24 und 24A sowie zum geringen Teil
rückwertige Flächen von Kirchhofstasse 15, 17 und Krankenhaus
                           (Flurstücke
486, 487, 488, 418, 127, 128, 124, 998, 155, 1001, 157, 980, 629)
Modul „Süd“:  -
Rückwertige
Teilflächen der Grundstücke Kirchhofstraße 15, 17, 19, 21, 23, 25 und Stadtwerke
Hilden GmbH)
                           (Flurstücke
155, 1001, 157, 980, 629, 124, 1017, 1019)
                          Â
Modul „West“: -
Rückwertige Teilflächen der Grundstücke
Walderstraße 2, 4, 6, 8 und Kirchhofstraße 15, 17, 19)
                           (Flurstücke
997, 998, 131, 133, 135, 491, 550.551, 155, 1001, 157)Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â
                      Â
Die
Entwurfsvariante sieht eine Mischung vom Geschosswohnungsbau (Modul „Kern“) und
Einfamilienhausbau (Modul „Süd“ und „West“) vor.
Die Erschließung
erfolgt über eine neu zu erstellende 8 m breite Stichstraße von der Walder Straße
aus. Diese Stichstraße verschwenkt nach ca. 45 m leicht nach Westen und endet
in einem langgestreckten Wendehammer, der in seiner Breite den Richtlinien für
die Anlage von Stadtstraßen (Ausgabe 2006) – RASt 06 mit ca. 21m entspricht.
In der Mitte der
Wendeanlage befindet sich eine
Grünanlage, die einerseits dem Wohngebiet einen platzartigen Hofcharakter
vermittelt und andererseits als Versickerungsfläche für die Niederschlagswässer
der öffentlichen Verkehrsflächen dient. Das südliche Ende der Wendeanlage befindet
sich in einer Tiefe von ca. 13m auf dem Grundstück des Krankenhauses (Flurstück
124) und auf einem 3m breiten Streifen auf den Grundstücke Kirchhofstraße 15 –
17 (Flurstücke 155,1001 und 157).
Die einzelnen
Fahrbahnen in der Wendeanlage werden in diesem Bereich auf 4m reduziert. Im
südlichen Bereich schließt an die Wendeanlage die geplante Parkplatzanlage der
St. Josefs Krankenhaus GmbH an.
Die öffentliche
Erschließung wird im Modul „Süd“ mit einer ca. 6m breiten Straße fortgesetzt,
die sich mit jeweils 3m zur Hälfte auf den heutigen rückwärtigen Flächen der
Grundstücke Kirchhofstraße 15 – 19 (Flurstücke 155, 1001, 157) und dem
Flurstück 124 der St. Josefs Krankenhaus GmbH aufteilt. Nach ca. 15m (etwa in
Höhe der Grundstücksgrenze Flurstück 157/ 980) verschwenkt die
Erschließungsstraße wieder leicht nach Westen, um den vorhandenen, erhaltenswerten
Baumbestand auf dem Grundstück der St. Josefs Krankenhaus GmbH / Kindergarten
der kath. Kirchengemeinde St. Jacobus zu schützen und zu erhalten.
Hierdurch wird ein
Flächenbedarf aus den Grundstücken der Flurstücke 980 und 629 (Kirchhofstraße
21, 23 und 25) von ca. 10m Tiefe an deren östlichen Grundstücksgrenze benötigt.
Die öffentliche Erschließungsstraße endet in einem kleinen Wendehammer auf dem
Grundstück der Stadtwerke Hilden GmbH, wobei die Lage abhängig von der Größe
der Fläche ist, die aus dem Grundstück der Stadtwerke Hilden GmbH herausgelöst
werden soll.
Der vorgestellte
Entwurf enthält im Bereich des Grundstückes Stadtwerke GmbH aus Sicht des
Planungs- und Vermessungsamtes den städtebaulich optimalen und maximalen
Bebauungsvorschlag, der aber noch nach grundsätzlicher Zustimmung im
Stadtentwicklungsausschuss mit dem künftigen Betriebsablauf der Stadtwerke
Hilden GmbH abzustimmen ist. Dabei ist davon auszugehen, dass dieser Vorschlag
noch verändert werden muss, um einen für alle optimalen Kompromiss zu erreichen.
Im Modul „Kern“
sollen bis zu III-geschossige Häuser in offener Bauweise errichtet werden
dürfen. Daher werden die Baukörper maximal 50m lang und bilden keinen
geschlossenen Riegel, um eine bessere Durchlüftung des Wohnquartiers zu
erreichen. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs soll hier ausschließlich in
Tiefgaragen erfolgen. Es können ca. 6.750 m² Bruttogeschossfläche errichtet
werden, die ca. 65 bis 70 Wohneinheiten entsprechen.
Im Modul „Süd“ ist
eine Bebauung im Einfamilienhausbau in Form von Hausgruppen oder Doppelhäusern
vorgesehen, die sich am östlichen Ende der heutigen Flurstücke 155, 1001, 157,
980 und 629 befinden. Unter Beibehaltung
der von Ost nach West verlaufenden Grundstücks- und Eigentumsgrenzen können 4
bis 5 große Wohneinheiten errichtet werden. Gegebenenfalls könnte auf den
Grundstücken Kirchhofstraße 15 – 19 eine Hausgruppe mit 3 Wohneinheiten
geschaffen werden, wenn der notwendige dritte Stellplatz im mittleren Gebäude
untergebracht wird. Falls die Eigentumsgrenzen im Rahmen der Bodenordnung
verändert werden können, sind im Bereich der rückwärtigen Teilflächen bis zu 6
Doppelhäuser möglich.
Je nach Einbezug
der Grundstücke der Stadtwerke Hilden GmbH (nicht der Grundstücksgesellschaft
Stadtwerke Hilden mbH) können nach der vorgelegten Variante 12
Einfamilienhäuser errichtet werden. Was letztendlich gebaut werden wird, hängt
auch von der Stadtwerke Hilden GmbH ab, mit denen – wie oben erläutert - noch
Gespräche hierüber geführt werden müssen.
Das Modul „West“
wird durch einen ca. 40m langen privaten Erschließungsweg mit 4,5m Breite erschlossen,
der in einem Garagenhof endet. Falls die Erschließung öffentlich werden sollte,
ist der Wendehammer auf Kosten der baulichen Ausnutzung erheblich zu
vergrößern.
Zur Realisierung des Moduls „West“ sind erhebliche Eingriffe in die
heutige Grundstücksstruktur erforderlich, die eine Realisierung erst mittel-
bis langfristig erwarten lassen. Auch hier soll eine Bebau
ung im Einfamilienhausbau mit 8 - 9 Einheiten erfolgen.
Vier Häuser könnten auf dem mittleren Bereich der Grundstücke
Kirchhofstraße 15 – 19 und weitere vier
bis fünf Häuser – nach kompletter Neuausrichtung der rückwärtigen
Grundstücksteile – auf den rückwärtigen Flächen der Grundstücke Walder Straße 2
– 8 gebaut werden.
Der riesige, erhaltenswerte Baum auf dem Flurstück 998 wird von einer
Bebauung nicht angetastet.
Die tlw. heute vorhandene (Wohn-)Bebauung in den unmittelbaren
rückwärtigen Grundstücksbereichen der Grundstücke Walder Straße 2 bis 8 kann im
Bebauungsplan abgesichert werden, wobei im Plan keine neue Erschließung
vorgesehen werden kann. Die baulichen Anlagen müssen und können weiterhin in
der heutigen Form erschlossen werden.
(G. Scheib)