Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Bauleitplanverfahren auf
der Grundlage des vorgelegten städtebaulichen Entwurfes weiter zu führen.
Basierend auf dem Vorhaben- und Erschließungsplan kann ein Bebauungsplanentwurf
nebst Begründung erarbeitet und die notwendigen Verfahrensschritte gemäß § 3
Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2007 die Aufstellung
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 73A, 5. Änderung für den Bereich
Mittelstraße / Bismarckstraße / Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz beschlossen. Das
Vorhaben wurde dem Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung am 12.09.2007
vorgestellt und den Fraktionen in die Beratung der politischen Gremien gegeben.
Die Fläche des
Vorhaben- und Erschließungsplans liegt inmitten der Hildener Innenstadt und ist
mit einem Bankgebäude der Sparkasse Hilden aus den 1970er Jahren bebaut. In
Bezug auf die Nutzung des Gebäudes, die Gestaltung der Fassade und des
umliegenden Stadtraums ist die bestehende Baustruktur nicht mehr
wirtschaftlich. Zudem ist das Gebäude aufgrund der in der Bauzeit verwendeten
Baustoffe (Asbest) belastet und sanierungsbedürftig. Eine wirtschaftlich
tragfähige Nachnutzung des baulichen Bestandes sowie eine Behebung der
Gestaltungs- und Bausubstanzmängel erscheinen nicht sinnvoll.
Ziel und Wunsch
des Vorhabenträgers ist, eine für den zentralen Standort angemessene bauliche
Nutzung mit einem Büro-, Bank- und Geschäftshauses herbeizuführen, das sich in
Bezug auf die Höhenentwicklung und Gebäudekubatur in den Nutzungszusammenhang
der Hildener Innenstadt einfügt und zu einer Aufwertung des umliegenden
Stadtraums beiträgt.
Die geplante
Einzelhandelsnutzung soll mit den anderen vorhandenen Standorten im Stadtgebiet
und den zentralen Versorgungsbereichen der umliegenden Gemeinden konfliktfrei
sein. Die mit der Planung in Zusammenhang stehenden Verkehre und Immissionen
sollen für das Umfeld verträglich gestaltet werden.
Um eine Umsetzung
des geplanten Vorhabens zu ermöglichen ist die Stadt Hilden bereit, den
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 73 A zu ändern. Der Vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 73A 5. Änderung soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen
für die geplante Entwicklung schaffen.
Vor diesem
Hintergrund wurde der städtebauliche Entwurf und die Fassadengestaltung am
12.09.2007 dem Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt, der hier kurz erläutert
wird. Der Entwurf ist in der Anlage beigefügt.
Das planerische
Konzept sieht die Errichtung eines geschwungenen bis zu viergeschossigen Büro-,
Bank- und Geschäftshauses vor. Für die unteren zwei Geschosse (Erdgeschoss und
1. OG) ist im Nutzungskonzept großflächiger Einzelhandel und die Sparkasse
Hilden geplant, das sich innerhalb des geschwungenen Baukörpers befinden wird.
Nach den Ausführungen des Architekten soll das Gebäude die Dynamik und
Wirtschaftkraft der Stadt Hilden zum Ausdruck bringen.
Für die
zentrenrelevante Einzelhandelsnutzung sind rd. 4.000 m² Verkaufsfläche geplant.
Durch die Schaffung attraktiver Einzelhandelsflächen an einem zentralen
Standort soll die Versorgungsfunktion der Hildener Innenstadt gestärkt werden.
Des weiteren sind
auf dem Gebäude zwei weitere riegelartige Geschosse (2. und 3. OG), die in
Nord-Süd- bzw. West-Ost-Richtung angeordnet sind, vorgesehen, in denen Flächen
für die Sparkasse Hilden mit Büros und Veranstaltungsräumen vorgehalten werden.
Für diese Teile des geplanten Gebäudes ist eine Nutzfläche von rd. 3.200 m²
geplant.
Durch die
Anordnung des geplanten Baukörpers sollen die Räume der umliegenden Straßen
bzw. der Bereich zur Itter eindeutig gefasst und stadtgestalterisch aufgewertet
werden.
Die Planung des
Gebäudes sieht eine Begrünung der Dachflächen als sog. „Dachgarten“ vor, die
der Gestaltung des Baukörpers dient und zudem positive Eigenschaften für die
Wärmedämmung des Gebäudes besitzt. Insgesamt soll der Energiebedarf des
Gebäudes durch große Glasflächen in den Fassaden, das hausinterne
Lüftungssystem und die Wärmedämmung auf ein erforderliches Minimum reduziert
werden. Im weiteren Verfahren werden weitere Möglichkeiten von Energieeinsparung
einerseits und die Nutzung alternativer Energieträger andererseits geprüft.
Untersucht werden in diesem Zusammenhang eine Photovoltaikanlage auf den
Büroriegeln sowie die Nutzung alternativer Energien durch ein
Blockheizkraftwerk (BHKW) mit Kraft-Wärme-Kopplung.
Die konkrete
Gestaltung der Außenflächen wird im weiteren Verfahren ausgearbeitet und abgestimmt.
In diesem Zusammenhang werden landschaftsgestalterische Maßnahmen im Übergangsbereich
zur Itter vertiefend ausgearbeitet und konkretisiert. Auch werden die
Gestaltung des Dr.-Ellen-Wiederhold-Platzes sowie alternative Zugangsmöglichkeiten
bezüglich des Treppenhaus zur Tiefgarage auf dem Platz im Sinne einer
deutlichen Aufwertung der räumlichen Situation im weiteren Verfahren geprüft.
Ziel sollte stets sein durch bessere Einsehbarkeit und Aufenthaltqualität eine
Verbesserung für die Platzsituation zu erzielen.
Die Erschließung
des Planbereichs erfolgt über die umliegenden Verkehrsflächen. Die verkehrliche
Erschließung des geplanten Gebäudes soll über die Bismarckstraße erfolgen.
Fußläufig wird das geplante Gebäude über einen Haupteingang von der
Mittelstraße angebunden. Eine sinnvolle Anordnung von Fahrradstellplätzen und
Taxistandplätze im Straßenraum werden im weiteren Bauleitplanverfahren geklärt.
Der ruhende
Verkehr für die geplanten Nutzungen wird in einer zweigeschossigen Tiefgarage
mit rd. 150 Stellplätzen unterhalb des geplanten Gebäudes untergebracht.
Für die Erschließung
des Geländes wurde eine verkehrstechnische Untersuchung durch die Dr. Brenner
Ingenieurgesellschaft mbH (Bericht vom 29.06.2007) erstellt, die verschiedene
Erschließungsvarianten insbesondere in Bezug auf die Anbindung der geplanten
Tiefgarage prüfen und bewerten soll. Auf Grundlage einer umfangreichen Erhebung
wurden verschiedene Varianten möglicher Anbindungen und Verbindungen der
Tiefgarage analysiert.
Die Untersuchung
kommt zu dem Ergebnis, dass die Variante 2a (Ein- und Ausfahrt von der Bismarckstraße
ohne Verbindung mit der Tiefgarage Rathaus) wesentliche Vorteile hat und zur Umsetzung
zusammen mit einer Veränderung des Signalprogramms des Knotenpunktes Berliner
Straße / Bismarckstraße empfohlen wird. Die Variante ermöglicht, so die
Gutachter, eine klare Zuordnung der Verkehre zu den Parkhäusern und vermeidet
eine Verschärfung bereits bestehender Rückstauereignisse in der Straße Am
Rathaus. Durch geringfügige Anpassungen im Signalprogramm des Knotenpunktes
Berliner Straße / Bismarckstraße können die Standzeiten aller Fahrzeuge im
Umfeld reduziert und die zusätzlich anfallenden Verkehre leistungsfähig
abgewickelt werden.
Aufbauend auf dem
Ergebnis der verkehrstechnischen Untersuchung wurde ein Immissionsschutzgutachten
durch das Gutachterbüro TAC Bericht vom 20.08.2007) erarbeitet, um die Verträglichkeit
der geplanten Nutzung und der damit verbundenen Lärmimmissionen (gewerbliche
Immissionen durch Betrieb und zusätzlicher sowie nutzungsbedingter
Verkehrslärm) zu prüfen.
Die
schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass in Bezug auf den gewerblichen
Lärm, der sich aus dem Betrieb des Planungsvorhabens ergibt die einschlägigen
Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm an den Immissionsorten tagsüber eingehalten
werden, wenn bestimmte Bedingungen bei Umsetzung der Planung berücksichtigt
werden. Der Schallleistungspegel stationärer Anlagen des Gebäudes (z.B. Lüftung,
Kühlung) ist auf Lw <= 70 dB(A) zu begrenzen. Ferner sind eventuelle
Regenrinnen in der Tiefgaragenein- und -ausfahrt geräuschmindernd zu gestalten
(z.B. Auflagerung des Gitterrostes auf Hartgummiprofile). Eine Ãœberschreitung
der Immissionsrichtwerte durch einzelne, kurzzeitige und selten auftretende
Geräuschspitzen um mehr als 30 dB(A) wird nicht erwartet.
Durch die Planung
einer Tiefgarage unterhalb des vorgesehenen Gebäudes wird insbesondere in der
Bismarckstraße zusätzlicher Verkehr erzeugt. Unter Zugrundelegung der
Verkehrsprognose aus der verkehrstechnischen Untersuchung (s. Erschließung /
Verkehr) wird bedingt durch das Vorhaben von einer zusätzlichen
Verkehrsbelastung auf der Bismarckstraße von rd. 1.000 Fahrten pro Tag ausgegangen.
Vor dem Hintergrund
dieser Daten kommt die schalltechnische Untersuchung zu dem Ergebnis, das der zusätzliche
nutzungsbedingte Verkehr an dem ungünstigst gelegenen Wohngebäude zu einer
Erhöhung des Beurteilungspegels um 1 dB(A). Bei einer alleinigen Betrachtung
des Verkehrslärm der Bismarckstraße erhöht sich der Beurteilungspegel um 2
dB(A). Insgesamt können die Immissionsrichtwerte nach 16. BImSchV an dem
ungünstigst gelegenen Gebäude (Haus Nr. 23) nicht eingehalten werden. Der
Grenzwert wird bereits in der Ausgangssituation um 9 dB(A) (im Planungsfall um
10 dB(A) überschritten. Einen großen Anteil an dieser Überschreitung trägt auch
die Nähe zur stark frequentierten Berliner Straße. Die Erhöhung um 1 dB(A) auf
einen Wert < 70 dB(A) stellt für die Planung keine wesentliche Änderung im
Sinne der 16. BImSchV dar. Zusätzliche Schallschutzmaßnahmen sind nach
gutachterlicher Aussage der schalltechnischen Untersuchung nicht erforderlich.
Um die
Zentrenverträglichkeit der geplanten Einzelhandelsnutzung und die dabei entstehenden
zusätzlichen Verkaufsflächen frühzeitig zu erkennen, wurde eine
Verträglichkeitsanalyse durch die BBE Unternehmensberatung GmbH (Bericht vom
11.05.2007) erstellt. Das Plangebiet liegt demnach innerhalb des abgegrenzten
zentralen Versorgungsbereich der Stadt Hilden und entspricht damit den
aktuellen landesplanerischen Zielvorgaben des § 20a LEPro.
Das Ergebnis der
Untersuchung beschreibt, dass auch unter einer „worst-case-Betrachtung“ keine
negativen Auswirkungen auf die Hildener Innenstadt oder alle weiteren
untersuchten zentralen Versorgungsbereiche erwartet werden. Auch bei Annahme
maximal zu erwartender Umsatzverteilungen wird gegenüber Wettbewerbsstandorten
kein Ausmaß erreicht, das eine Vermutung negativer städtebaulicher Auswirkungen
nahe legt. Die Planung einer Einzelhandelsnutzung an diesem Standort steht im
Einklang mit dem Ziel des Hildener Einzelhandelskonzeptes und trägt dem Ziel,
die Attraktivität der Innenstadt durch Konzentration zentrenrelevanter Angebote
zu stärken, Rechnung. Bei einer Standortverlagerung eines in der Innenstadt
bereits vorhandenen Bekleidungskaufhauses in das Plangebiet, verweist die
Untersuchung auf die Frage einer Nachnutzung des Altstandortes, die abseits
dieses Bauleitplanverfahrens zu klären ist.
Die technische
Erschließung sowie möglicherweise erforderliche Verlagerungen von Schalt- oder
Trafokästen werden im weiteren Bauleitplanverfahren geklärt.
Im Zuge der
Umsetzung der Planung – Abriss des Bestandsgebäudes, Neubau und Gestaltung der
Außenflächen - soll ein Beweissicherungsverfahren für die umliegende Bebauung
durchgeführt werden.
Der für die Umsetzung der Planung erforderliche Grundstückstausch
zwischen der Stadt und der Sparkasse Hilden wird nach erfolgter Offenlage des
Bebauungsplanentwurfs durch das Umlegungsverfahren vollzogen.
(G. Scheib)