Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, das
Bürgerbuskonzept weiter auszuarbeiten und hierbei insbesondere die Aspekte
Kosten, Fahrweg, Fahrplan sowie Vereinsgründung zu untersuchen. Anschließend
soll die Verwaltung das dann präzisierte Konzept zur erneuten Beratung vorlegen
Erläuterungen und Begründungen:
Hilden verfügt schon heute über ein gutes öffentliches Busnetz mit
insgesamt sieben Linien. Es handelt sich um die Linien 741 (Hilden-Erkrath-Mettmann),
781 (Hilden-Erkrath-D´dorf Gerresheim), 782 (Solingen Ohligs-Hilden-Düsseldorf
Stadtmitte), 783 (Hilden-Solingen Ohligs), 784 (D´dorf
Benrath-Hilden-Haan-W´tal Vohwinkel), 785 (D´dorf Stadtmitte-Hilden-Langenfeld)
sowie um die Linie O 3 (Ortsbuslinie). Dazu kommen zwei Disco-Linien.
Mit diesem Liniennetz wird der Großteil des Hildener Stadtgebietes
abgedeckt, nämlich dann, wenn man um die Haltestellen einen 300m-Radius schlägt
(Fußweg; siehe auch Verkehrsentwicklungsplan 2004).
Im Umkehrschluss ergibt sich daraus aber auch, dass es selbst in Hilden
Bereiche gibt, die man als „Siedlungsrandlagen“ bezeichnen kann. Diese liegen
außerhalb des genannten Radius und verfügen deshalb nicht über eine
vergleichbar gute Anbindung an das ÖPNV-Netz; die Fußwege zur nächstgelegenen
Haltestelle sind z.T. deutlich länger.
Versuche, diese Gebiete durch den klassischen Buslinien-Verkehr zu
erschließen, etwa durch Schleifenfahrten bestehender Linien, sind bisher nicht
erfolgreich gewesen.
Will man aber den dortigen Hildener Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls
die Möglichkeit geben, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen (z.B. in Form der
S-Bahn-Verbindung nach Düsseldorf und Solingen-Ohligs), dann muss über andere
Bedienungsformen nachgedacht werden.
Eine dieser „alternativen Bedienungsformen“ ist der sog. Bürgerbus.
Im Detail wird auf das Thema Bürgerbus in den beigefügten Anlagen
eingegangen. An dieser Stelle soll daher nur auf folgende grundsätzlichen
Aspekte hingewiesen werden:
+         Der Bürgerbus ist ein
„normales öffentliches Nahverkehrsmittel“, das nach Fahrplan auf einer  konzessionierten Linie fährt. Als Tarif soll
der VRR-Tarif gelten (Stufe A; 2,10€/Einzelfahrt)
+Â Â Â Â Â Â Â Â Â Es handelt sich aber bei
den Fahrzeugen nicht um Standard-Linienbusse, sondern um Klein-    busse mit acht Fahrgastplätzen.
+         Der Bürgerbus wird von
ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern gesteuert, nicht von     hauptberuflichen Mitarbeitern eines
Verkehrsunternehmens.
+         Die ehrenamtlich tätigen
Bürgerinnen und Bürger tun sich in einem „Bürgerbusverein“ zu-        sammen, der die Interessen gegenüber
der Stadt und dem Verkehrsunternehmen vertritt.
+         Ein Bürgerbus-System
lebt damit vom Engagement der betroffenen Bürgerinnen und Bürger   einer Stadt. Funktionieren kann es nur bei
einer Zusammenarbeit der drei Hauptakteure: Bür-          gerbusverein, Stadt, Verkehrsunternehmen. Diese
Zusammenarbeit wird vertraglich geregelt.
+         Für ein Bürgerbus-System
gibt es Fördermittel des Landes NRW. Darüber hinaus erfolgt die    Finanzierung durch Fahrgeld-Einnahmen,
Spenden Werbung etc. Die Stadt muss sich vorab bereit
erklären, eintretende Betriebskostendefizite zu tragen.
+Â Â Â Â Â Â Â Â Â Linien und Fahrplan
eines Bürgerbusses werden durch den Bürgerbusverein ausgearbeitet.      Bürgerbusse stehen dabei nicht im
Wettbewerb mit dem traditionellen öffentlichen Nahver-    kehr, sondern ergänzen diesen. Im Jahr muss eine Fahrleistung
von mind. 20000 km erreicht            werden.
Mit der Vorstellung eines Konzeptes für ein Bürgerbus-System in Hilden
wird gezeigt, dass es Möglichkeiten gibt, auch die Siedlungsrandlagen in Hilden
an das ÖPNV-Netz anzubinden und damit die Mobilitätschancen auch dort für die
Bewohner zu verbessern.
Voraussetzung dafür ist allerdings bürgerschaftliches Engagement; ein
Bürgerbus ist ein Instrument der Selbsthilfe.
Seitens der Verwaltung sind daher zunächst die fünf Hildener
Bürgervereine sowie die Rheinbahn (als verantwortliches Verkehrsunternehmen)
angeschrieben worden verbunden mit der Bitte um eine Stellungnahme. Die
eingegangenen Schreiben sind beigefügt. Sie bilden aus Sicht der Verwaltung
trotz der Ablehnung durch den Bürgerverein Hilden-Süd e.V.eine ausreichende
Grundlage für die Vertiefung der Arbeit an einem Bürgerbus-Konzept für Hilden.
Insbesondere ist es jedoch vor einer weiteren Vertiefung der
konzeptionellen Arbeit erforderlich, von der Politik ein grundsätzliches Signal
zu bekommen, ob der Weg zum Bürgerbus weiter gegangen werden soll.
Ein Bürgerbus-System ist unweigerlich mit (überschaubaren) Kosten für
die Stadt selbst verbunden, dazu gehören ein Zuschuss zum Kauf eines geeigneten
Fahrzeuges (in Höhe von ca. 20000 bis 25000 €) und die Bereitschaft,
Betriebskostendefizite zu übernehmen (deren Höhe sich derzeit nicht beziffern
lässt, jedoch in vierstelliger Höhe zu erwarten ist).
Insofern ist ein Bürgerbus-System ohne städtische organisatorische und
finanzielle Mitwirkung nicht möglich.
Bei einem positiven Signal würden andererseits die Aspekte der Kosten,
des möglichen Fahrweges, des möglichen Fahrplanes und der Gründung eines
Bürgerbus-Vereines (stadtweite Suche nach mindestens 25 bis 30 Interessenten
für den Fahrerposten sowie sonstige Funktionen) genau untersucht werden können.
Ebenso wären die Rollen von Rheinbahn als Verkehrsunternehmen und des
Kreises Mettmann als Aufgabenträger des ÖPNV im Kreis zu klären. Auch die
Einbeziehung der VGH (Verkehrsgesellschaft Hilden) könnte überprüft werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher in ihrem Beschlussvorschlag, das
Bürgerbus-Konzept in diesem Sinne weiter zu bearbeiten.
(G. Scheib)
ja |
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Produktnummer |
120104 |
Bezeichnung: |
Verkehrsentwicklungsplanung |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
ja |
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Haushaltsjahr: |
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Der
Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag
€ |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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1201040010 |
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Die
Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag
€ |
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Finanzierung: |
Finanzielle
Auswirkungen entstehen erst, wenn das Konzept tatsächlich umgesetzt werden sollte,
etwa für die Bezuschussung des Fahrzeugkaufes und für die Deckung der möglichen
Betriebkostendefizite. Vorher sind aber noch Beschlussfassungen im Einzelfall
erforderlich. Mit dem jetzigen Arbeitsbeschluss werden noch keine
finanziellen Folgen ausgelöst. |
Nein |