Betreff
Umgestaltung des Helmholtz-Gymnasiums
Vorlage
WP 09-14 SV 51/197
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den weiteren Sachstandsbericht zur Umgestaltung des Helmholtz-Gymnasiums zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorgelegten Konzeption die § 14 Unterlagen mit den entsprechenden Kostenberechnungen zur nächsten Sitzung des Ausschusses vorzulegen.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Erste konzeptionelle Überlegungen zur weiteren Umgestaltung des Helmholtz-Gymnasiums wurden in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 07.07.2011 vorgestellt. Seinerzeit wurde beschlossen, diese konzeptionellen Vorstellungen zu konkretisieren. Das daraufhin erstellte Konzept der Schule wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 08.12.2011 im Rahmen einer Ortsbesichtigung dargestellt und beraten.

 

Die Vorstellungen der Schule zur

-        Erweiterung der Mensa und Schaffung von zusätzlichen Aufenthaltsmöglichkeiten

-        Ersatz des Pavillons durch einen Neubau und Unterbringung der wegfallenden Musikräume aus dem Hauptgebäude

-        Umgestaltung und Neueinrichtung der Biologie- und Naturwissenschaftsvorbereitungsräume

fanden bei den Mitgliedern des Ausschusses eine breite Zustimmung.

 

Auf die Sitzungsvorlagen

WP 09-14 SV 51/129

beraten im Ausschuss für Schule und Sport am 07.07.2011

WP 09-14 SV 51/161

beraten im Ausschuss für Schule und Sport am 08.12.2011

wird verwiesen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 08.12.2011 wurde beschlossen, die von der Schule entwickelten und vorgestellten Konzeptionen in die Prüfungen und Beratungen zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zu integrieren. Dies ist nunmehr erfolgt.

 

Der von der Verwaltung beauftragte Schulentwicklungsplaner Dr. Garbe hat eine unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung der nächsten Jahre erarbeitete Raumanalyse und eine darauf aufbauende Raumplanung vorgelegt, welche sich an den heutigen und zukünftigen Bedürfnissen der Schule orientiert. Diese Raumplanung ist als Anlage beigefügt.

 

In dieser Raumplanung wurde auch erstmalig der sich durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ergebende erhöhte Raumbedarf, aber auch die Notwendigkeit der Differenzierungs- und Gruppenräumen mit berücksichtigt. Zudem wurde der Bedarf an Mensaraum und Mensaplätzen mit geprüft. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass dem Gymnasium

 

-        zwei Differenzierungsräume

-        ein Ruhe- und Rückzugsraum

-        zwei Funktionsräume

-        ein Elternsprechzimmer/Besprechungsraum

-        ein Lehrerarbeitsraum

-        zwei Räume für Selbstlernzentren

 

mit einer Gesamtfläche von ca. 300 m² fehlen. Zudem reicht der Platz für eine Mensa im Zweischichtbetrieb nicht aus.

 

Durch diese Analyse haben sich der von der Schule reklamierte Raumbedarf und die dazu entwickelten konzeptionellen Überlegungen vollständig bestätigt. Gemeinsam mit der Schulleitung sind die Möglichkeiten einer Umsetzung erörtert worden. Das Ergebnis geht aus der Stellungnahme der Schulleitung hervor. Danach ist es gelungen, den durch das Gutachten ermittelten zusätzlichen Raumbedarf von 300 m² auf 250 m² zu reduzieren. Die Stellungnahme der Schulleitung vom 26.04.2012 ist als Anlage beigefügt.

 

Insgesamt werden danach folgende Baumaßnahmen notwendig:

 

  1. Abriss des maroden Pavillons und Erstellung eines Ersatzbaus in dem

-        zwei Musikräume à 60 – 65 m²

-        ein Instrumentenlager à 25 – 30 m²

-        zwei Gruppenräume à 30 m²

-        ein Selbstlernzentrum à 30 m²

untergebracht werden können.

 

  1. Erweiterung der Mensa durch die Umgestaltung der bisherigen Musikräume
  2. Umbau vorhandener Lernmittelräume zu einem Klassenraum
  3. Einrichtung von Funktionsräumen im vorhandenen Gebäudebestand

 

Mit der Realisierung dieser Maßnahmen kann auf die eingeplante und finanzierte Erweiterung der Pausenhalle verzichtet werden.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, auf der Grundlage dieser Konzeption die § 14-Unterlagen mit den entsprechenden abschließenden Kostenberechnungen zu erstellen. Damit wäre eine Grundlage für die Aufnahme von finanziellen Mitteln im Rahmen des Haushaltsplanes 2013 gegeben, sodass eine Umsetzung der Maßnahmen in den Jahren 2013 und 2014 erfolgen könnte. Die Kosten für die Erstellung der § 14-Unterlagen in Höhe von 15.000 € werden aus den vorhandenen Mitteln für die laufende Sanierungsmaßnahme des Gymnasiums finanziert, da –wie schon erwähnt- die in 2012 vorgesehene Erweiterung der Pausenhalle nicht durchgeführt wird und daher entsprechende Haushaltssmittel zu Verfügung stehen. Die Kostenberechnungen werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vorgelegt werden.

 

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013 ff

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Die Maßnahmen sind nicht im Haushalt enthalten.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete