Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden

 

1.         beschließt die als Anlage beigefügt Haushaltssatzung für das Jahr 2009 (Stand Beratung          im Haupt- und Finanzausschuss am 11.03.2009) mit folgenden Ergänzungen

 

            a)         Neubau einer Dreifach-Turnhalle

                        hier:  Anträge 05 und 32

 

            b)         Sanierung Fabriciushalle

                        hier:  Anträge Nr. 5, 26, 100 und 122

 

            c)         Neuerrichtung Pavillon Helmholtz-Gymnasium, Antrag Nr. 23

 

            d)         Elternbeiträge

                        hier:  Antrag Nr. 27 der CDU-Fraktion

 

            e)         Förderung von Kindern in städtischer Tageseinrichtung – Herabsetzung der Eltern-                    beiträge

                        hier: Anträge 11, 20, 28, 91 und 149

 

            f)          Erstellung einer Prioritätenliste für energetische Verbesserungen an städtischen                        Gebäuden

                        hier: Anträge Nr. 29, 80 und 140

 

 

            und

 

2.         nimmt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2012 zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Thiele

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

A. Haushaltssatzung

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2009 mit ihren Anlagen wurde in der Ratsitzung im Dezember 2008 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen, der Anträge im Rahmen des „Ideenwettbewerbes“ (Kommunaler Bürgerhaushalt) sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen und am 11. März 2009 im Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 liegt seit dem 12.01.2009 öffentlich aus. Einwendungen wurden bisher nicht erhoben.

 

Die Gemeinden haben nach § 84 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 11.03.2009 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.

 

Bereits aus dem Entwurf des Haushaltsplanes 2009 wurde deutlich, dass ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes nur durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage möglich ist. Diese Tendenz hat sich auch nach den Beratungen in den Fachausschüssen weiter so abgezeichnet mit der Folge, dass im Jahre 2009 ein Betrag der Ausgleichsrücklage entnommen werden muss, hingegen ab 2010 wiederum die Möglichkeit einer Zuführung (Auffüllung) besteht. Die Ausgleichsrücklage entwickelt sich wie folgt.

 

 

 

Anfangsbestand

Inanspruchnahme

Endbestand

 

01.01….

TEUR

 

TEUR

31.12….

TEUR

2007[1]

26.962

0

26.962

2008[2]

26.962

0

26.962

2009

26.962

-1.648

25.314

2010

25.314

+55

25.369

2011

25.369

+356

25.725

2012

25.725

+1.237

26.962

 

 

An dieser Stelle sei noch der Hinweis gestattet, dass gem. § 75 Gemeindeordnung ein Haushalt als ausgeglichen gilt, wenn der Fehlbetrag im Ergebnisplan durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann (fiktiver Ausgleich) und dieses in der Haushaltssatzung festgeschrieben wird.

 

 

Immer wieder wurde in der letzten Zeit das Thema „Schuldenentwicklung“ dargestellt. Im Entwurf stellte sich die Situation wie folgt dar:

 

(per 31.12.)

Mio. €

2008

23,29

2009

22,32

2010 Finanzplan

21,30

2011 Finanzplan

20,46

2012 Finanzplan

19,69

 

 

 

 

 

 

 

 

Vor dem Hintergrund, dass auch die neue Haushaltssatzung keine Kreditaufnahme vorsieht, wird sich diese Entwicklung so abzeichnen.

 

Auf der Basis der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt. Unberücksichtigt blieben die Anträge, über die noch nicht entschieden wurde, und die auf die kommende Sitzung des Rates verschoben wurden. Die Anträge liegen dieser Sitzungsvorlage als Anlage bei.

 

Bekanntlich ist der Hauptgrund für die Verschiebung der Entscheidung die Frage der möglichen Finanzierbarkeit von zusätzlichen Projekten im Rahmen des Konjunkturpaketes II (Zukunftsinvestitionsgesetz) gewesen. Weiteres siehe auch Punkt B.

 

Die Verwaltung hat in letzter Zeit regelmäßig zu diesem Themenbereich informiert. Leider ergibt sich aber immer noch die Situation, dass nicht alles „klar ist“. Insbesondere ist die Frage, welche Projekte darüber finanziert werden können, noch nicht beantwortet worden. Aktuell ist zwar gerade eine Handreichung zu diesem Thema herausgegeben worden, die aber insbesondere die letzte Fragestellung nicht beantwortet, sondern auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt.

 

Gemeinsam mit dem Rechnungsprüfungsamt hat die Verwaltung dennoch versucht, aktuelle Projekte dahingehend zu untersuchen, ob sie ggf. über das Zukunftsinvestitionsgesetz finanziert werden können. Die Überprüfung bezog sich dabei zunächst einmal auf die Projekte, die im Beschlussvorschlag bereits genannt sind, wie

 

  • Neubau einer Dreifachsporthalle,
  • Sanierung der Fabricius-Sporthalle,
  • Neubau der Pavillons – Helmholtz-Gymnasium und
  • Revitalisierung Bahnhof.

 

 

Zunächst sollten nochmals ein paar grundlegende Informationen gegeben werden:

 

Gemäß den aktuellen Berechnungen erhält die Stadt folgende Mittel:

 

       a) für Bildungsinfrastruktur                3.505.930,- €

       b) für Infrastruktur                                 875.794,- €                                                              

       Gesamt:                                             4.381.724,- €

                                                                  ==========

 

 

 

 

 

Hinweis:

Der Betrag für die “Bildungsinfrastruktur“ basiert auf den Schülerzahlen per 15.10.2007 mit

       A) Schüler                                          4.424 = rd. 61 %

       B) Schüler an Ersatzschulen            2.797 = rd. 39 %

           Summe:                                         7.221

 

Dieses ist von Bedeutung weil vom Gesamtbetrag ggfl. rd. 39 %  „Trägerneutral“ zu verwenden sind. Hierauf wird im weiteren Verlauf der SV noch eingegangen.

 

 

Die Mittel stehen für folgende Bereiche zur Verfügung:

 

       1.  Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

     a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur

     b) Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)

     c) Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung)

     d) Forschung

            e) Kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere

                 energetische Sanierung)

 

       2.  Investitionsschwerpunkt Infrastruktur

     a) Krankenhäuser

     b) Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)

     c) ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)

     d) kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)

     e) Informationstechnologie

f) sonstige Infrastrukturinvestitionen

           

3.      Definition des Investitionsbegriffes

            Im Ergebnis läuft diese Definition darauf hinaus, dass

a)     alle Ausgaben für bauliche Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 20.000 Euro und

b)     alle Ausgaben für Sachanschaffungen mit einem Volumen von mehr als 5.000 Euro

als Investition im Sinne des Zukunftsinvestitionsgesetzes gelten

 

In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde folgende Matrix für die genannten Punkte erstellt. Die Situation sieht hierzu aus heutiger Sicht wie folgt aus:

 

 

Neubau einer Dreifachturnhalle:

 

Förderfähig

Scheint grundsätzlich förderfähig zu sein

 

Bereich:

1b Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)

 

Kriterium der Zusätzlichkeit:

wird erfüllt

 

Verbot der Doppelförderung:

Keine Doppelförderung, weil die allgemeine Investitionspauschale sowie die Schul- und Bildungs-pauschale im Jahre 2009 gänzlich für die Sanierung des Helmholtz-Gymnasiums und der E.-Wiederhold-Sporthalle benötigt wird und sonstige Förderanträge nicht gestellt wurden.

 

 

Die nach § 4 Abs. 3 ZuInvG  enthaltene Fördervoraussetzung der „längerfristigen“ Nutzung einer Investition

 

 

 

wird eingehalten, wenn der Nachweis der schulischen Nutzung „belastbar“ erbracht wird.

 

 

Sanierung der Fabriciushalle:

 

Förderfähig

Scheint grundsätzlich förderfähig zu sein, weil der Rat bisher noch keinen Beschluss zur Sanierung gefasst hat und es auch noch keinen verabschiedeten Haushaltsplan 2009 gibt.

In der Handreichung heißt es hierzu:

Aus § 5 ZuInvG ergibt sich zunächst, dass Investitionsmaßnahmen oder selbständige Abschnitte von Investitionsmaßnahmen (§ 5 Satz 2 ZuInvG) nur dann förderfähig sind, wenn sie am 27. Januar 2009 oder später begonnen worden sind. Darüber hinaus ist § 4 Abs. 1 Satz 4 VV ZuInvG zu beachten: „Die Zusätzlichkeit ist gegeben, wenn die abgerufenen Finanzhilfen nicht zur Finanzierung eines Investitionsvorhabens eingesetzt wurden, dessen Gesamtfinanzierung bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert sind“. Maßgeblich ist danach, ob die Gesamtfinanzierung des Investitionsvorhabens bereits gesichert war

 

Bereich:

1b Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)

 

Kriterium der Zusätzlichkeit:

Wird erfüllt

 

Verbot der Doppelförderung:

Keine Doppelförderung, weil die allgemeine Investitionspauschale sowie die Schul- und Bildungs-pauschale im Jahre 2009 gänzlich für die Sanierung des Helmholtz-Gymnasiums und der E.-Wiederhold-Sporthalle benötigt wird.

Die nach § 4 Abs. 3 ZuInvG  enthaltene Fördervoraussetzung der „längerfristigen“ Nutzung einer Investition

 

 

 

wird eingehalten, wenn der Nachweis der schulischen Nutzung „belastbar“ erbracht wird

 

 

Ersatzbau Container – HGH:

 

Förderfähig

Ja, wenn durch den Neubau eine energetische Verbesserung eintritt.

 

Bereich:

1b

Kriterium der Zusätzlichkeit:

wird erfüllt, weil weder im Haushalt noch in der Finanzplanung etatisiert.

Verbot der Doppelförderung:

Keine Doppelförderung, weil die allgemeine Investitionspauschale sowie die Schul- und Bildungs-pauschale im Jahre 2009 gänzlich für die Sanierung des Helmholtz-Gymnasiums und der E.-Wiederhold-Sporthalle benötigt wird.

 

Die nach § 4 Abs. 3 ZuInvG  enthaltene Fördervoraussetzung der „längerfristigen“ Nutzung einer Investition

 

 

 

wird eingehalten, wenn die schulische Nutzung nachgewiesen wird.

Investitionshöhe geschätzt:

150.000,- €

 

Fazit:

Die Finanzierbarkeit der Projekte scheint aus heutiger Sicht möglich zu sein.

 

 

Dieses stellt allerdings eine aktuelle Situationsbeschreibung dar, die im Laufe der nächsten Tage bzw. Wochen geändert oder modifiziert werden müsste, wenn die beim Innenministerium vorliegenden Fragen geklärt und in die Handreichung eingearbeitet worden sind. Gegebenenfalls wird die Verwaltung weitere Erläuterungen für die kommende Sitzung nachreichen bzw. in der Sitzung hierzu weitere Details ausführen.

 

Um aber sowohl den Haushalt als auch die Projekte zum Zukunftsinvestitionsprogramm beschließen zu können, ist es erforderlich, dass der Rat in der Sitzung insbesondere eine Entscheidung zum Themenbereich

 

                        „Neubau einer Dreifachsporthalle und die Sanierung der Fabriciushalle“

 

trifft. Sollte der Rat der Stadt Hilden sich für den Neubau einer Dreifachsporthalle entscheiden, würden die Planungskosten außerplanmäßig bereit gestellt werden mit der Deckung „Mehrerträge durch das Konjunkturpaket II“.

 

Je nach Entscheidung würde die Verwaltung dann alle notwendigen Vorarbeiten treffen, um in der nächsten Sitzung die weiteren Projekte zum Zukunftsinvestitionsgesetz darzustellen, über die der Rat dann eine Entscheidung treffen muss.

 

Bekanntlich können diese Projekte im Jahre 2009 über- bzw. außerplanmäßig bereit gestellt werden.

 

Die Reihenfolge der Beschlüsse im Rat am 01.04.2009 wäre dann wie folgt:

 

1.         Grundlage wäre die Haushaltssatzung, die sich aus den Beschlüssen per 11.03.2009 ergibt     und dieser Sitzungsvorlage als Anlage beiliegt.

 

2.         Entscheidung über den Neubau einer Dreifachsporthalle (bei positiver Beschlussfassung             überplanmäßige Bereitstellung der Planungskosten in 2009).

 

3.         Entscheidung über die Sanierung der Fabriciushalle.

 

4.         Entscheidung über die Neuerrichtung des Pavillions Helmholtz-Gymnasium.

 

5.         Änderungsanträge zum Bereich der Elternbeiträge etc.

 

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.03.2009 ist die Entscheidung zu den unterschiedlichen Anträgen der Fraktionen zu den Elternbeiträgen im Kita- und zum OGATA-Bereich vertagt und zur Sitzung des Rates am 01.04.2009 verschoben worden.

 

Die BA-Fraktion hat den Antrag gestellt, die Beitragsbefreiungsgrenze für den kostenlosen Besuch städtischer Tageseinrichtungen für Kinder von derzeit 17.500 € auf 25.000 € anzuheben. Daraus würden sich Mindererträge in Höhe von 46.708 € ergeben.

 

Sollte die Beitragsbefreiungsgrenze auch im OGATA-Bereich auf 25.000 € angehoben werden, würden sich zusätzliche Mindererträge von 1.300,- €/monatlich (bezogen auf den Zeitraum vom 1.8 bis 31.12.2008 = 6.500,- €) ergeben.

 

Die CDU-Fraktion hatte darum gebeten, die Höhe der Unterhaltungs- und Betriebskosten zu ermitteln und zu benennen, die durch die Aufgabe der Albert-Schweitzer-Hauptschule künftig nicht mehr entstehen werden. Diese Kosten wurden durch das Amt für Gebäudewirtschaft ermittelt.

 

Danach würden sich Personalkosten von 75.500,- Euro/je Jahr ergeben, wobei unterstellt werden muss, dass die Realisierung nur dann eintritt, wenn ein Hausmeister aus den Diensten der Stadt Hilden ausscheidet.

 

Bei den Sachkosten dürfte die jährliche Ersparnis rd.110.000,- Euro betragen. Allerdings setzt dieses voraus, dass die z.B die Aula auf Dauer nicht mehr genutzt und ebenfalls mit der VHS Hilden-Haan eine Einigung dahin gehend erzielt wird, dass in den Räumen zukünftig kein Unterricht mehr stattfindet.

 

Im Gegenzuge sind natürlich, solange dieses Gebäude besteht, Grundkosten wie Versicherungen etc. zu bezahlen und natürlich dürfen auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Vandalismusschäden nicht außer Acht gelassen werden. Vor diesem Hintergrund wird sich auch im Jahre 2009 eine Einsparung ergeben, die aber nicht genau beziffert werden kann.

 

Es wird aber mit Sachkosteneinsparungen von 40.000,- € und mit Personalkosteneinsparungen von 30.000,- € gerechnet. Die Verwaltung wird zusichern, dass eingesparte Beträge am Ende des Jahres dem Haushalt positiv zu Gute kommen werden.

 

 

B. Konjunkturpaket II – Zukunftsinvestitionsgesetz

 

Vor dem Hintergrund des globalen Konjunktureinbruchs haben Bundestag und Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen für das Konjunkturpaket II beschlossen und schwerpunktmäßig Investitionen mit dem Schwerpunkt „Bildung und Infrastruktur“ festgelegt. Bekanntlich ist es Ziel des Gesetzes, den kräftigen Einbruch der Konjunktur aufzufangen und sowohl große Unternehmen als auch mittelständige Betriebe und das Handwerk zu stützen, damit die wirtschaftliche Lage in Deutschland sich stabilisiert.

 

Die Fördermittel sollen hälftig in den Jahren 2009 und 2010 ausgegeben werden, wobei bei größeren Projekten ausgegeben „bedeutet“, dass bis zum 31.12.2010 die entsprechenden Projekte beschlossen und bis Ende 2011 abgeschlossen sein müssen.

 

Erschwerend kommt in diesem Zusammenhang aktuell folgendes Thema auf:

In einem Schnellbrief vom 19.02.2009 war hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen für die Zuwesung der einzelnen Städte zu lesen, dass aus der Berücksichtigung der Schüler an Ersatzschulen keinesfalls ein Anspruch der betroffenen Träger hergeleitet werden kann, eine bestimmte Summe von Investitionen an diesen Schulen durchgeleitet oder reserviert zu bekommen.

 

Die Schülerzahl sollte ein reines Hilfskriterium sein um zu einer sachgerechten Verteilung der für Investitionen im Bildungsbereich insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel zu gelangen. Im Rahmen ihrer Ermessensausübung entscheidet die Kommune autonom, in welchen Bereichen sie diese Mittel einsetzen will. So wäre es beispielsweise legitim, die Mittel aus dem Schwerpunkt Bildung ausschließlich für den Bereich der frühkindlichen Bildung zu verwenden, wenn dort der Investitionsbedarf erkennbar höher ist, als bei den Schulen.

 

Insofern kann die im Gesetz vorgegebene „angemessene Beteiligung anderer Träger“ auch zum Ergebnis haben, dass wenige oder gar keine Mittel an solche Träger fließen, wenn die Ermessensentscheidung der Kommune nicht auf völlig sachfremden Erwägungen beruht. Ergänzend wird in der Handreichung hierzu ausgeführt, dass die Mittel grundsätzlich „Trägerneutral“ zu verausgaben sind. Die Grenze wird durch das Willkürverbot gezogen.

 

Der Rat wird deshalb Schwerpunkte setzen müssen, damit die „Trägerneutralität“ gewahrt ist und es hier nicht zu Ungleichbehandlungen kommt. Immerhin sind es bezogen auf die Mittel aus dem Bereich  „Bildungsinfrastruktur“ rd. 39 % von 3,5 Mio. € oder rd. 1,36 Mio. €

             

Ergänzend sei an dieser Stelle schon jetzt ausgeführt, dass

 

            die AWO Kreis Mettmann,

            der Generalvikariat des Erzbistums von Köln und

            die Evangelische Kirche

 

Anträge auf Zuweisung von Mitteln aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz gestellt haben.

 

Die Verwaltung wird sich mit den Antragstellern in Verbindung setzen, damit dargestellt wird, welche Projekte gefördert werden sollen, um dann die Fragen der Förderfähigkeit, der Zusätzlichkeit, des Eigenanteils etc. zu beantworten. Letztendlich wird der Rat der Stadt in Zukunft die Entscheidung treffen müssen, für welche Bereiche Mittel zur Verfügung gestellt werden und es muss dann auch ein Beschluss über die entsprechenden Anträge der „sonstigen Träger“ gefasst werden.

 

Je nach Entscheidung über die in dieser Sitzungsvorlage genannten Projekte wird die Verwaltung dann eine Sitzungsvorlage erarbeiten und die Projekte vorstellen, die aus Sicht der Verwaltung im Rahmen des Konjunkturpaketes II umgesetzt werden sollen. Hierzu hat es bereits Gespräche, auch mit dem Rechnungsprüfungsamt, gegeben, weil letztendlich im Rahmen des späteren Verfahrens das Rechnungsprüfungsamt die Verwendungsnachweise „prüfen und bestätigen“ muss, so dass gemeinschaftlich dieses Projekt durch das Rechnungsprüfungsamt begleitet werden soll.

 

Abschließend nochmals folgender Hinweis:

Nach wie vor ist die Maßgabe, dass sich die Kommunen mit einem Eigenanteil an kommunalen Investitionen beteiligen sollen. Man hat sich auf dabei auf folgendes Modell verständigt:

 

Das Land erbringt vorab 25 % hinsichtlich des auf die Hochschulen entfallenden Anteils (464 Mio. Euro x 25 %). Die nach Abzug der sich ergebenden 116 Mio. Euro verbleibenden 595 Mio. Euro werden hälftig zwischen Land und Kommunen geteilt. Für die Kommunen ergibt das einen Finanzierungsanteil von 297,5 Mio. Euro zzgl. Zinslasten, die im Moment noch nicht beziffert werden können.

Dieser Eigenanteil wird von den Kommunen nicht sofort gefordert, sondern wird durch Abzüge bei den Investitionspauschalen in den Gemeindefinanzierungsgesetzen ab 2012 für die Dauer von 10 Jahren erbracht. Darüber hinausgehende Eigenanteile sind von den Städten und Gemeinden nicht darzustellen. Die Beteiligung an der Abfinanzierung dieses Fonds ist der kommunale Eigenanteil.

 

Damit ist für alle - auch für finanzschwache - Kommunen gewährleistet, dass sie ohne Einschränkungen am Konjunkturprogramm teilhaben können.

 

Letztendlich bleibt aber festzustellen, dass der Finanzierungsanteil zzgl. Zinslasten ab 2012 zurückgezahlt werden muss. 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 

Anlagen:          Haushaltssatzung 2009

                        Anträge der Fraktionen incl. Änderungsliste

                        Handreichung zum Zukunftsinvestitionsgesetz – Stand 16.3.2009

Anträge der AWO Kreis Mettmann, des Generalvikariats des Erzbistums von Köln und der Evangelischen Kirche

                       



[1] Vorläufiges Ergebnis

 

[2] Vorläufiges Ergebnis