Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden
1. beschließt die als Anlage beigefügt
Haushaltssatzung für das Jahr 2009 (Stand Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 11.03.2009) mit folgenden
Ergänzungen
a) Neubau
einer Dreifach-Turnhalle
hier: Anträge 05 und 32
b) Sanierung
Fabriciushalle
hier: Anträge Nr. 5, 26, 100 und 122
c) Neuerrichtung
Pavillon Helmholtz-Gymnasium, Antrag Nr. 23
d) Elternbeiträge
hier: Antrag Nr. 27 der CDU-Fraktion
e) Förderung
von Kindern in städtischer Tageseinrichtung – Herabsetzung der Eltern- beiträge
hier: Anträge 11, 20,
28, 91 und 149
f) Erstellung
einer Prioritätenliste für energetische Verbesserungen an städtischen Gebäuden
hier: Anträge Nr. 29, 80
und 140
und
2. nimmt die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung bis 2012 zur Kenntnis.
In Vertretung
Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
A. Haushaltssatzung
Der auf- und
festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2009 mit ihren Anlagen wurde in der Ratsitzung
im Dezember 2008 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der
eingegangenen Änderungen der Fraktionen, der Anträge im Rahmen des
„Ideenwettbewerbes“ (Kommunaler Bürgerhaushalt) sowie der Korrekturen der
Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen und am 11. März 2009 im Haupt-
und Finanzausschuss.
Die Verwaltung
wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten
und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2009 liegt seit dem 12.01.2009 öffentlich aus. Einwendungen wurden
bisher nicht erhoben.
Die Gemeinden
haben nach § 84 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung
zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene
Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe
erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in
den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 11.03.2009
die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.
Bereits aus dem
Entwurf des Haushaltsplanes 2009 wurde deutlich, dass ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes
nur durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage möglich ist. Diese Tendenz
hat sich auch nach den Beratungen in den Fachausschüssen weiter so abgezeichnet
mit der Folge, dass im Jahre 2009 ein Betrag der Ausgleichsrücklage entnommen
werden muss, hingegen ab 2010 wiederum die Möglichkeit einer Zuführung
(Auffüllung) besteht. Die Ausgleichsrücklage entwickelt sich wie folgt.
|
Anfangsbestand |
Inanspruchnahme |
Endbestand |
|
01.01…. TEUR |
TEUR |
31.12…. TEUR |
2007[1] |
26.962 |
0 |
26.962 |
2008[2] |
26.962 |
0 |
26.962 |
2009 |
26.962 |
-1.648 |
25.314 |
2010 |
25.314 |
+55 |
25.369 |
2011 |
25.369 |
+356 |
25.725 |
2012 |
25.725 |
+1.237 |
26.962 |
An dieser Stelle
sei noch der Hinweis gestattet, dass gem. § 75 Gemeindeordnung ein Haushalt als
ausgeglichen gilt, wenn der Fehlbetrag im Ergebnisplan durch die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann (fiktiver Ausgleich) und dieses in der Haushaltssatzung
festgeschrieben wird.
Immer wieder wurde in der letzten Zeit das Thema „Schuldenentwicklung“
dargestellt. Im Entwurf stellte sich die Situation wie folgt dar:
(per 31.12.) |
Mio.
€ |
23,29 |
|
2009 |
22,32 |
2010 Finanzplan |
21,30 |
2011 Finanzplan |
20,46 |
2012 Finanzplan |
19,69 |
Vor dem
Hintergrund, dass auch die neue Haushaltssatzung keine Kreditaufnahme vorsieht,
wird sich diese Entwicklung so abzeichnen.
Auf der Basis der Beschlüsse des Haupt- und
Finanzausschuss wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt. Unberücksichtigt
blieben die Anträge, über die noch nicht entschieden wurde, und die auf die
kommende Sitzung des Rates verschoben wurden. Die Anträge liegen dieser Sitzungsvorlage
als Anlage bei.
Bekanntlich ist der Hauptgrund für die
Verschiebung der Entscheidung die Frage der möglichen Finanzierbarkeit von
zusätzlichen Projekten im Rahmen des Konjunkturpaketes II (Zukunftsinvestitionsgesetz)
gewesen. Weiteres siehe auch Punkt B.
Die Verwaltung hat in letzter Zeit regelmäßig
zu diesem Themenbereich informiert. Leider ergibt sich aber immer noch die
Situation, dass nicht alles „klar ist“. Insbesondere ist die Frage, welche
Projekte darüber finanziert werden können, noch nicht beantwortet worden.
Aktuell ist zwar gerade eine Handreichung zu diesem Thema herausgegeben worden,
die aber insbesondere die letzte Fragestellung nicht beantwortet, sondern auf
einen späteren Zeitpunkt verschiebt.
Gemeinsam mit dem Rechnungsprüfungsamt hat
die Verwaltung dennoch versucht, aktuelle Projekte dahingehend zu untersuchen,
ob sie ggf. über das Zukunftsinvestitionsgesetz finanziert werden können. Die
Überprüfung bezog sich dabei zunächst einmal auf die Projekte, die im Beschlussvorschlag
bereits genannt sind, wie
- Neubau einer Dreifachsporthalle,
- Sanierung der Fabricius-Sporthalle,
- Neubau der Pavillons – Helmholtz-Gymnasium und
- Revitalisierung Bahnhof.
Zunächst sollten nochmals ein paar
grundlegende Informationen gegeben werden:
Gemäß den aktuellen Berechnungen erhält die Stadt folgende
Mittel:
a) für Bildungsinfrastruktur 3.505.930,- €
b) für
Infrastruktur 875.794,- €
Gesamt: 4.381.724,-
€
==========
Hinweis:
Der Betrag für die “Bildungsinfrastruktur“
basiert auf den Schülerzahlen per 15.10.2007 mit
A) Schüler 4.424 = rd. 61 %
B) Schüler
an Ersatzschulen 2.797 = rd.
39 %
Summe: 7.221
Dieses ist von
Bedeutung weil vom Gesamtbetrag ggfl. rd. 39 %
„Trägerneutral“ zu verwenden sind. Hierauf wird im weiteren Verlauf der
SV noch eingegangen.
Die Mittel stehen für folgende Bereiche zur
Verfügung:
1. Investitionen mit Schwerpunkt
Bildungsinfrastruktur
a) Einrichtungen der frühkindlichen
Infrastruktur
b) Schulinfrastruktur (insbesondere
energetische Sanierung)
c) Hochschulen (insbesondere energetische
Sanierung)
d) Forschung
e)
Kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere
energetische
Sanierung)
2. Investitionsschwerpunkt Infrastruktur
a) Krankenhäuser
b) Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)
c) ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser
und ÖPNV)
d) kommunale Straßen (beschränkt auf
Lärmschutzmaßnahmen)
e) Informationstechnologie
f) sonstige
Infrastrukturinvestitionen
3.
Definition
des Investitionsbegriffes
Im Ergebnis läuft diese Definition
darauf hinaus, dass
a)
alle Ausgaben für bauliche Maßnahmen mit einem Volumen von mehr
als 20.000 Euro und
b)
alle Ausgaben für Sachanschaffungen mit einem Volumen von mehr
als 5.000 Euro
als
Investition im Sinne des Zukunftsinvestitionsgesetzes gelten
In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt
wurde folgende Matrix für die genannten Punkte erstellt. Die Situation sieht
hierzu aus heutiger Sicht wie folgt aus:
Neubau einer Dreifachturnhalle: |
|
Förderfähig |
Scheint grundsätzlich förderfähig zu sein |
Bereich: |
1b Schulinfrastruktur
(insbesondere energetische Sanierung) |
Kriterium der
Zusätzlichkeit: |
wird erfüllt |
Verbot der
Doppelförderung: |
Keine
Doppelförderung, weil die allgemeine Investitionspauschale sowie die Schul-
und Bildungs-pauschale im Jahre 2009 gänzlich für die Sanierung des
Helmholtz-Gymnasiums und der E.-Wiederhold-Sporthalle benötigt wird und
sonstige Förderanträge nicht gestellt wurden. |
Die nach § 4 Abs.
3 ZuInvG enthaltene
Fördervoraussetzung der „längerfristigen“ Nutzung einer Investition |
wird eingehalten,
wenn der Nachweis der schulischen Nutzung „belastbar“ erbracht wird. |
Sanierung der Fabriciushalle: |
|
Förderfähig |
Scheint grundsätzlich förderfähig zu sein,
weil der Rat bisher noch keinen Beschluss zur Sanierung gefasst hat und es
auch noch keinen verabschiedeten Haushaltsplan 2009 gibt. In der Handreichung heißt es hierzu: Aus § 5 ZuInvG
ergibt sich zunächst, dass Investitionsmaßnahmen oder selbständige Abschnitte
von Investitionsmaßnahmen (§ 5 Satz 2 ZuInvG) nur dann förderfähig sind, wenn
sie am 27. Januar 2009 oder später begonnen worden sind. Darüber hinaus ist §
4 Abs. 1 Satz 4 VV ZuInvG zu beachten: „Die Zusätzlichkeit ist gegeben, wenn
die abgerufenen Finanzhilfen nicht zur Finanzierung eines
Investitionsvorhabens eingesetzt wurden, dessen Gesamtfinanzierung bereits
durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert
sind“. Maßgeblich ist danach, ob die Gesamtfinanzierung des Investitionsvorhabens
bereits gesichert war |
Bereich: |
1b Schulinfrastruktur
(insbesondere energetische Sanierung) |
Kriterium der
Zusätzlichkeit: |
Wird erfüllt |
Verbot der
Doppelförderung: |
Keine
Doppelförderung, weil die allgemeine Investitionspauschale sowie die Schul-
und Bildungs-pauschale im Jahre 2009 gänzlich für die Sanierung des
Helmholtz-Gymnasiums und der E.-Wiederhold-Sporthalle benötigt wird. |
Die nach § 4 Abs.
3 ZuInvG enthaltene
Fördervoraussetzung der „längerfristigen“ Nutzung einer Investition |
wird eingehalten,
wenn der Nachweis der schulischen Nutzung „belastbar“ erbracht wird |
Ersatzbau Container – HGH: |
|
Förderfähig |
Ja, wenn durch
den Neubau eine energetische Verbesserung eintritt. |
Bereich: |
1b |
Kriterium der
Zusätzlichkeit: |
wird erfüllt,
weil weder im Haushalt noch in der Finanzplanung etatisiert. |
Verbot der
Doppelförderung: |
Keine
Doppelförderung, weil die allgemeine Investitionspauschale sowie die Schul-
und Bildungs-pauschale im Jahre 2009 gänzlich für die Sanierung des
Helmholtz-Gymnasiums und der E.-Wiederhold-Sporthalle benötigt wird. |
Die nach § 4 Abs.
3 ZuInvG enthaltene
Fördervoraussetzung der „längerfristigen“ Nutzung einer Investition |
wird eingehalten,
wenn die schulische Nutzung nachgewiesen wird. |
Investitionshöhe
geschätzt: |
150.000,- € |
Fazit:
Die
Finanzierbarkeit der Projekte scheint aus heutiger Sicht möglich zu
sein.
Dieses stellt allerdings eine aktuelle
Situationsbeschreibung dar, die im Laufe der nächsten Tage bzw. Wochen geändert
oder modifiziert werden müsste, wenn die beim Innenministerium vorliegenden
Fragen geklärt und in die Handreichung eingearbeitet worden sind.
Gegebenenfalls wird die Verwaltung weitere Erläuterungen für die kommende
Sitzung nachreichen bzw. in der Sitzung hierzu weitere Details ausführen.
Um aber sowohl den Haushalt als auch die
Projekte zum Zukunftsinvestitionsprogramm beschließen zu können, ist es
erforderlich, dass der Rat in der Sitzung insbesondere eine Entscheidung zum
Themenbereich
„Neubau einer Dreifachsporthalle und die
Sanierung der Fabriciushalle“
trifft. Sollte der Rat der Stadt Hilden sich
für den Neubau einer Dreifachsporthalle
entscheiden, würden die Planungskosten außerplanmäßig bereit gestellt werden mit
der Deckung „Mehrerträge durch das Konjunkturpaket II“.
Je nach Entscheidung würde die Verwaltung
dann alle notwendigen Vorarbeiten treffen, um in der nächsten Sitzung die weiteren
Projekte zum Zukunftsinvestitionsgesetz darzustellen, über die der Rat dann
eine Entscheidung treffen muss.
Bekanntlich können diese Projekte im Jahre
2009 über- bzw. außerplanmäßig bereit gestellt werden.
Die Reihenfolge der Beschlüsse im Rat am
01.04.2009 wäre dann wie folgt:
1. Grundlage
wäre die Haushaltssatzung, die sich aus den Beschlüssen per 11.03.2009 ergibt und dieser Sitzungsvorlage als Anlage
beiliegt.
2. Entscheidung
über den Neubau einer Dreifachsporthalle (bei positiver Beschlussfassung überplanmäßige Bereitstellung der
Planungskosten in 2009).
3. Entscheidung
über die Sanierung der Fabriciushalle.
4. Entscheidung
über die Neuerrichtung des Pavillions Helmholtz-Gymnasium.
5. Änderungsanträge
zum Bereich der Elternbeiträge etc.
In der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.03.2009 ist die Entscheidung zu den unterschiedlichen
Anträgen der Fraktionen zu den Elternbeiträgen im Kita- und zum OGATA-Bereich
vertagt und zur Sitzung des Rates am 01.04.2009 verschoben worden.
Die BA-Fraktion hat den Antrag gestellt, die Beitragsbefreiungsgrenze
für den kostenlosen Besuch städtischer Tageseinrichtungen für Kinder von
derzeit 17.500 € auf 25.000 € anzuheben. Daraus würden sich Mindererträge in
Höhe von 46.708 € ergeben.
Sollte die Beitragsbefreiungsgrenze auch im
OGATA-Bereich auf 25.000 € angehoben werden, würden sich zusätzliche
Mindererträge von 1.300,- €/monatlich (bezogen auf den Zeitraum vom 1.8 bis
31.12.2008 = 6.500,- €) ergeben.
Die CDU-Fraktion hatte darum gebeten, die Höhe der
Unterhaltungs- und Betriebskosten zu ermitteln und zu benennen, die durch die
Aufgabe der Albert-Schweitzer-Hauptschule künftig nicht mehr entstehen werden.
Diese Kosten wurden durch das Amt für Gebäudewirtschaft ermittelt.
Danach würden sich Personalkosten von 75.500,- Euro/je
Jahr ergeben, wobei unterstellt werden muss, dass die Realisierung nur dann
eintritt, wenn ein Hausmeister aus den Diensten der Stadt Hilden ausscheidet.
Bei den Sachkosten
dürfte die jährliche Ersparnis rd.110.000,- Euro betragen. Allerdings setzt dieses
voraus, dass die z.B die Aula auf Dauer nicht mehr genutzt und ebenfalls mit
der VHS Hilden-Haan eine Einigung dahin gehend erzielt wird, dass in den Räumen
zukünftig kein Unterricht mehr stattfindet.
Im Gegenzuge sind
natürlich, solange dieses Gebäude besteht, Grundkosten wie Versicherungen etc.
zu bezahlen und natürlich dürfen auch Aufwendungen im Zusammenhang mit
Vandalismusschäden nicht außer Acht gelassen werden. Vor diesem Hintergrund
wird sich auch im Jahre 2009 eine Einsparung ergeben, die aber nicht genau
beziffert werden kann.
Es wird aber mit
Sachkosteneinsparungen von 40.000,- € und mit Personalkosteneinsparungen von
30.000,- € gerechnet. Die Verwaltung wird zusichern, dass eingesparte Beträge
am Ende des Jahres dem Haushalt positiv zu Gute kommen werden.
B.
Konjunkturpaket II – Zukunftsinvestitionsgesetz
Vor dem
Hintergrund des globalen Konjunktureinbruchs haben Bundestag und Bundesrat die
gesetzlichen Grundlagen für das Konjunkturpaket II beschlossen und
schwerpunktmäßig Investitionen mit dem Schwerpunkt „Bildung und Infrastruktur“
festgelegt. Bekanntlich ist es Ziel des Gesetzes, den kräftigen Einbruch der
Konjunktur aufzufangen und sowohl große Unternehmen als auch mittelständige
Betriebe und das Handwerk zu stützen, damit die wirtschaftliche Lage in Deutschland
sich stabilisiert.
Die Fördermittel
sollen hälftig in den Jahren 2009 und 2010 ausgegeben werden, wobei bei größeren
Projekten ausgegeben „bedeutet“, dass bis zum 31.12.2010 die entsprechenden
Projekte beschlossen und bis Ende 2011 abgeschlossen sein müssen.
Erschwerend kommt
in diesem Zusammenhang aktuell folgendes Thema auf:
In einem Schnellbrief vom 19.02.2009 war hinsichtlich der
Berechnungsgrundlagen für die Zuwesung der einzelnen Städte zu lesen, dass aus
der Berücksichtigung der Schüler an Ersatzschulen keinesfalls ein Anspruch der betroffenen
Träger hergeleitet werden kann, eine bestimmte Summe von Investitionen an
diesen Schulen durchgeleitet oder reserviert zu bekommen.
Die Schülerzahl sollte ein reines Hilfskriterium sein um zu einer
sachgerechten Verteilung der für Investitionen im Bildungsbereich insgesamt zur
Verfügung stehenden Mittel zu gelangen. Im Rahmen ihrer Ermessensausübung
entscheidet die Kommune autonom, in welchen Bereichen sie diese Mittel einsetzen
will. So wäre es beispielsweise legitim, die Mittel aus dem Schwerpunkt Bildung
ausschließlich für den Bereich der frühkindlichen Bildung zu verwenden, wenn
dort der Investitionsbedarf erkennbar höher ist, als bei den Schulen.
Insofern kann die im Gesetz vorgegebene „angemessene Beteiligung anderer
Träger“ auch zum Ergebnis haben, dass wenige oder gar keine Mittel an solche
Träger fließen, wenn die Ermessensentscheidung der Kommune nicht auf völlig
sachfremden Erwägungen beruht. Ergänzend wird in der Handreichung hierzu
ausgeführt, dass die Mittel grundsätzlich „Trägerneutral“ zu verausgaben sind.
Die Grenze wird durch das Willkürverbot gezogen.
Der Rat wird deshalb Schwerpunkte setzen müssen, damit die „Trägerneutralität“
gewahrt ist und es hier nicht zu Ungleichbehandlungen kommt. Immerhin sind es
bezogen auf die Mittel aus dem Bereich
„Bildungsinfrastruktur“ rd. 39 % von 3,5 Mio. € oder rd. 1,36 Mio. €
Ergänzend sei an dieser Stelle schon jetzt ausgeführt, dass
die AWO Kreis Mettmann,
der Generalvikariat des
Erzbistums von Köln und
die Evangelische Kirche
Anträge auf Zuweisung von Mitteln aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz gestellt
haben.
Die Verwaltung wird sich mit den Antragstellern in Verbindung setzen,
damit dargestellt wird, welche Projekte gefördert werden sollen, um dann die Fragen
der Förderfähigkeit, der Zusätzlichkeit, des Eigenanteils etc. zu beantworten.
Letztendlich wird der Rat der Stadt in Zukunft die Entscheidung treffen müssen,
für welche Bereiche Mittel zur Verfügung gestellt werden und es muss dann auch
ein Beschluss über die entsprechenden Anträge der „sonstigen Träger“ gefasst werden.
Je
nach Entscheidung über die in dieser Sitzungsvorlage genannten Projekte wird
die Verwaltung dann eine Sitzungsvorlage erarbeiten und die Projekte
vorstellen, die aus Sicht der Verwaltung im Rahmen des Konjunkturpaketes II
umgesetzt werden sollen. Hierzu hat es bereits Gespräche, auch mit dem
Rechnungsprüfungsamt, gegeben, weil letztendlich im Rahmen des späteren Verfahrens
das Rechnungsprüfungsamt die Verwendungsnachweise „prüfen und bestätigen“ muss,
so dass gemeinschaftlich dieses Projekt durch das Rechnungsprüfungsamt begleitet
werden soll.
Abschließend nochmals folgender Hinweis:
Nach wie vor ist die Maßgabe, dass sich die Kommunen mit einem
Eigenanteil an kommunalen Investitionen beteiligen sollen. Man hat sich auf
dabei auf folgendes Modell verständigt:
Das Land erbringt vorab 25 % hinsichtlich des
auf die Hochschulen entfallenden Anteils (464 Mio. Euro x 25 %). Die nach Abzug
der sich ergebenden 116 Mio. Euro verbleibenden 595 Mio. Euro werden hälftig
zwischen Land und Kommunen geteilt. Für die Kommunen ergibt das einen Finanzierungsanteil
von 297,5 Mio. Euro zzgl. Zinslasten,
die im Moment noch nicht beziffert werden können.
Dieser Eigenanteil wird von den Kommunen nicht
sofort gefordert, sondern wird durch Abzüge bei den Investitionspauschalen
in den Gemeindefinanzierungsgesetzen ab
2012 für die Dauer von 10 Jahren erbracht. Darüber hinausgehende
Eigenanteile sind von den Städten und Gemeinden nicht darzustellen. Die
Beteiligung an der Abfinanzierung dieses Fonds ist der kommunale
Eigenanteil.
Damit ist für alle -
auch für finanzschwache - Kommunen gewährleistet, dass sie ohne Einschränkungen
am Konjunkturprogramm teilhaben können.
Letztendlich bleibt aber festzustellen, dass
der Finanzierungsanteil zzgl. Zinslasten ab 2012 zurückgezahlt werden
muss.
In Vertretung
Horst Thiele
Anlagen: Haushaltssatzung
2009
Anträge
der Fraktionen incl. Änderungsliste
Handreichung
zum Zukunftsinvestitionsgesetz – Stand 16.3.2009
Anträge der AWO Kreis Mettmann,
des Generalvikariats des Erzbistums von Köln und der Evangelischen Kirche