Betreff
Ortsbuslinie O 3 in Hilden, Hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 08.08.2007
Vorlage
WP 04-09 SV 61/171
Aktenzeichen
IV/61.1-Groll-ÖPNV
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 08.08.2007 stellte die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hilden den als Kopie beigefügten Antrag. Dieser beschäftigt sich mit der Ortsbus-Linie O 3 in Hilden, die seit 1999 Stadtquartiere im Norden und Süden Hildens mit der Innenstadt und dem Bahnhof Hilden verbindet.

 

In ihrem Antrag formuliert die FDP zwei Themenfelder, die von der Verwaltung bearbeitet werden sollen:

1. den Einsatz kleinerer Fahrzeuge/ Busse und 2. Alternativ-Angebote von privaten Bus-Unternehmern.

 

Begründet wird dies mit der Absicht, den Betrieb der Linie „wirtschaftlicher“ gestalten zu wollen, da die Buslinie O 3 eine geringe Auslastung habe.

 

Aus Sicht der Verwaltung geht diese Begründung an der Sache vorbei.

Bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 08.08.2007 wurde im Rahmen der Sitzungsvorlage Nr. 61/163 ausgeführt, dass es sich bei der Ortsbuslinie O 3 um eine der am stärksten genutzten Ortsbuslinien im weiten Umkreis handelt. Bei mehr als 670.000 Fahrgästen im Jahr kann auch nicht ansatzweise von einer „geringen Auslastung“ die Rede sein.

Tatsächlich ist die Resonanz auf das Verkehrsangebot der Linie O 3 inzwischen vielfach so stark, dass die ursprünglich einmal im Einsatz befindlichen sog. „Midi-Busse“ (also im Vergleich zum Standard-Linienbus kleinere Fahrzeuge mit geringerer Fahrgast-Kapazität) vermehrt durch größere Busse ersetzt werden müssen.

Es hat also eine Anpassung der Fahrzeugkapazitäten an das Fahrgastaufkommen stattgefunden, und zwar nach oben.

 

Aufgrund der guten Akzeptanz der Linie O 3 in der Bevölkerung und ihrer wichtigen Rolle als Standortfaktor bzw. Element der Daseinsgrundvorsorge wurde die Konzession der Rheinbahn für die Linie O 3 im Frühjahr 2007 durch die Bezirksregierung Düsseldorf (und mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt Hilden) für weitere acht Jahre verlängert. Diese Lizenz wird gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Hilden (VGH) gehalten und gilt zunächst bis 2015.

Vertraglich hat sich die Verkehrsgesellschaft Hilden bis 2011 an die Rheinbahn gebunden, was den Betrieb der Linie O 3 angeht.

Aufgrund der bestehenden vertraglichen Bindungen stellt sich die Frage der Beauftragung eines privaten Unternehmens durch eine weiterhin bestehende VGH für die Linie O 3 derzeit nicht.

 

Aufgrund der steigenden Fahrgastzahlen und der Sparbemühungen der Rheinbahn reduzieren sich die Kosten für den Betrieb der O 3 kontinuierlich (2005: ca. 250.000 €). Die Rheinbahn ist im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ohnehin eines der günstigsten kommunalen Verkehrsunternehmen.

 

Da die VGH bei den Stadtwerken Hilden angesiedelt ist, kommt zudem der steuerliche Querverbund (Gegenrechnung von Gewinnen und Verlusten) zum Tragen.

Will man nach 2011/2015 die Linie O 3 auf dem bisherigen Standard (Fahrzeuge, Fahrpersonal, Fahrplan-Angebot) weiterführen, ist davon auszugehen, dass ein privates Angebot (bei gleichzeitigem Wegfall des steuerlichen Querverbundes) die Stadt Hilden finanziell wesentlich schlechter zu stehen kommen wird.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt besteht daher aus Sicht der Verwaltung kein Anlass, das bestehende gute Angebot der Linie O 3 in Frage zu stellen.

 

 

(G. Scheib)