Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 08.08.2007 stellte
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hilden den als Kopie beigefügten Antrag.
Dieser beschäftigt sich mit der Ortsbus-Linie O 3 in Hilden, die seit 1999
Stadtquartiere im Norden und Süden Hildens mit der Innenstadt und dem Bahnhof
Hilden verbindet.
In ihrem Antrag formuliert die FDP zwei Themenfelder, die von der
Verwaltung bearbeitet werden sollen:
1. den Einsatz kleinerer Fahrzeuge/ Busse und 2. Alternativ-Angebote von
privaten Bus-Unternehmern.
Begründet wird dies mit der Absicht, den Betrieb der Linie
„wirtschaftlicher“ gestalten zu wollen, da die Buslinie O 3 eine geringe
Auslastung habe.
Aus Sicht der Verwaltung geht diese Begründung an der Sache vorbei.
Bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 08.08.2007
wurde im Rahmen der Sitzungsvorlage Nr. 61/163 ausgeführt, dass es sich bei der
Ortsbuslinie O 3 um eine der am stärksten genutzten Ortsbuslinien im weiten
Umkreis handelt. Bei mehr als 670.000
Fahrgästen im Jahr kann auch nicht ansatzweise von einer „geringen Auslastung“
die Rede sein.
Tatsächlich ist die Resonanz auf das Verkehrsangebot der Linie O 3
inzwischen vielfach so stark, dass die ursprünglich einmal im Einsatz
befindlichen sog. „Midi-Busse“ (also im Vergleich zum Standard-Linienbus
kleinere Fahrzeuge mit geringerer Fahrgast-Kapazität) vermehrt durch größere
Busse ersetzt werden müssen.
Es hat also eine Anpassung der Fahrzeugkapazitäten an das
Fahrgastaufkommen stattgefunden, und zwar nach oben.
Aufgrund der guten Akzeptanz der Linie O 3 in der Bevölkerung und ihrer
wichtigen Rolle als Standortfaktor bzw. Element der Daseinsgrundvorsorge wurde
die Konzession der Rheinbahn für die Linie O 3 im Frühjahr 2007 durch die
Bezirksregierung Düsseldorf (und mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt
Hilden) für weitere acht Jahre verlängert. Diese Lizenz wird gemeinsam mit der
Verkehrsgesellschaft Hilden (VGH) gehalten und gilt zunächst bis 2015.
Vertraglich hat sich die Verkehrsgesellschaft Hilden bis 2011 an die
Rheinbahn gebunden, was den Betrieb der Linie O 3 angeht.
Aufgrund der bestehenden vertraglichen Bindungen stellt sich die Frage
der Beauftragung eines privaten Unternehmens durch eine weiterhin bestehende
VGH für die Linie O 3 derzeit nicht.
Aufgrund der steigenden Fahrgastzahlen und der Sparbemühungen der
Rheinbahn reduzieren sich die Kosten für den Betrieb der O 3 kontinuierlich
(2005: ca. 250.000 €). Die Rheinbahn ist im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ohnehin
eines der günstigsten kommunalen Verkehrsunternehmen.
Da die VGH bei den Stadtwerken Hilden angesiedelt ist, kommt zudem der
steuerliche Querverbund (Gegenrechnung von Gewinnen und Verlusten) zum Tragen.
Will man nach 2011/2015 die Linie O 3 auf dem bisherigen Standard
(Fahrzeuge, Fahrpersonal, Fahrplan-Angebot) weiterführen, ist davon auszugehen,
dass ein privates Angebot (bei gleichzeitigem Wegfall des steuerlichen
Querverbundes) die Stadt Hilden finanziell wesentlich schlechter zu stehen
kommen wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht daher aus Sicht der Verwaltung kein
Anlass, das bestehende gute Angebot der Linie O 3 in Frage zu stellen.
(G. Scheib)