Beschlussvorschlag:
Die Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Die SPD-Fraktion beantragt, dass von der Verwaltung ein Konzept zur
Errichtung von 500 neuen familienorientierten Wohneinheiten in den nächsten
Jahren erarbeitet wird. Berücksichtigt werden sollen dabei besonders derzeitige
städtische und kirchliche Gemeinbedarfsflächen, andere Formen des
Flächenrecyclings und das ökologische Bauen.
Gemäß der Vorgaben von Landes- und Regionalplanung soll dabei im
Innenbereich verdichtet und das Bauen im Außenbereich vermieden werden.
Grundsätzlich wird dieser Antrag von der Verwaltung positiv gesehen,
allerdings gibt es bei der Erstellung eines solchen Konzeptes einiges zu
beachten:
·
Mit dem prognostizierten demographischen Wandel,
also einer Ãœberalterung der Gesellschaft und seinen Folgen, kann eine Stadt auf
verschiedene Weise umgehen. Eine Vorgehensweise ist, dieser Ãœberalterung
entgegen zu wirken. Das ist mit diesem Antrag beabsichtigt. Es muss allerdings
bedacht werden, dass alle Städte ähnliche Konzepte haben und von dem Kuchen
„Junge Familien“ evtl. nur ein kleines Stück zu bekommen ist.
·
Wie wird „Familie“ definiert. Geht es um die
klassische „Mutter, Vater, Kind - Familie“ oder ist das Wort Familie weiter
gefasst und schließt zu pflegende alte Familienmitglieder oder andere Formen
von „Wahlfamilien“ wie sie z.B. beim Mehrgenerationenwohnen entstehen, mit ein.
·
Wie soll die Wohnform aussehen, die eine
Familienorientierung ausmacht und wodurch wird gesichert, dass der Wohnraum
auch tatsächlich durch Familien genutzt wird, insbesondere wenn man auch
einkommensschwächeren Familien die Gelegenheit geben will, sich in Hilden
anzusiedeln. Zählen zur Familienorientierung auch weitere
Infrastrukturmaßnahmen, die die Wohnumgebung prägen, wie (z.B. weitere
Spielplätze, Bolzplätze, gute ÖPNV-Anbindung, etc.).
·
Man kann davon ausgehen, dass mit der Festlegung
von Grundstücken auf die Familienorientierung sowie auch auf ökologische Bauformen
ein Wertverlust der Flächen einhergeht, der von Politik und Verwaltung getragen
werden muss, damit ein solches Konzept umsetzbar ist. So schließt das auch mit
ein, entweder nur städtische Flächen zu verwenden, was die Möglichkeiten
einschränkt, oder auch für Privateigentümer finanzielle Anreize zu schaffen, um
weitere Flächen zu aktivieren.
·
Die Umnutzung von Gemeinbedarfsflächen bietet sich
grundsätzlich an, allerdings hat man in Hilden nicht sehr viel Spielraum, da
nur wenige Gemeinbedarfsflächen, insbesondere städtische, in den nächsten
Jahren frei werden. Der Schulentwicklungsplan und die Kindergartenbedarfsplanung
sehen keine Schließungen von Schulen und Kindergärten vor, außer der
Albert-Schweitzer-Hauptschule. Die Ansiedlung neuer Familien würde zudem
wiederum den Bedarf an Schul- und Kindergartenplätzen steigern. Auch ist nicht
absehbar, dass auf Sportstätten, weitere soziale, kulturelle und
gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen in Zukunft verzichtet werden
kann. Kirchliche Flächen werden in nächster Zeit zur Verfügung stehen,
allerdings ist erstens genau zu prüfen, inwieweit die Lage (z.B.
Reichshofgelände) mit einer Familienorientierung in Einklang zu bringen ist und
zweitens ist zu Bedenken, dass kirchliche Flächen auch „private“ Flächen sind,
deren private Belange - wie bei jedem Eigentümer - in die Abwägung
einzubeziehen sind. Zudem sind die Kirchen bereits jetzt tätig, so dass ein
Konzept sehr schnell auf den Weg gebracht werden muss, um auf diesen Flächen
noch zu greifen.
·
Es muss bedacht werden, ob bei einer Flächenbindung
von 500 Wohneinheiten für eine bestimmte Nutzergruppe noch Spielraum für andere
Bedarfsgruppen verbleibt. Rechnet man die 500
Wohneinheiten auf Flächen um, dann entsteht für eine Bebauung im
Einfamilienhausbereich (Umrechnungsschlüssel: 350 m² Bruttobaufläche/
Wohneinheit) ein Flächenbedarf von 17,5 ha und im
Mehrfamilienhausbau (Schlüssel: 150 m²/WE)
von 7,5 ha. Zum Vergleich: die Fläche der Albert-Schweizer Schule ist 1,8 ha
groß und die größte zusammenhängende im FNP ausgewiesene Baufläche östlich des
Westrings auf Höhe der Elb 11,25 ha. In der Erhebung der Flächenreserven auf
Ebene des FNPs (Stichtag 01.01.2006)
für die Bezirksregierung wurde zwar eine Flächenreserve von ca. 46,05 ha (=
geschätzte 2068 Wohneinheiten, Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser gemischt)
berechnet, davon sind allerdings nur ca. 7,3 ha (geschätzte 315 Wohneinheiten)
kurz- bis mittelfristig, also in den nächsten 5 Jahren, zu bebauen. Von diesen
7,5 ha sind nur 0,70 ha in städtischem Besitz und 0,75 ha in kirchlicher Hand.
Unter Beachtung der oben aufgeführten Punkte empfiehlt die Verwaltung,
den Antrag bezüglich der genauen Bedeutung von Familienorientierung zu
konkretisieren und vor einer inhaltlichen Bearbeitung die Rolle der Stadt zu
klären, da von ihr die Art und Durchführbarkeit des Konzeptes abhängt.
Man kann weder die Zielsetzung von familienorientiertem noch von
ökologischem Bauen erreichen, wenn sie dem „freien Markt“ überlassen werden. Es
besteht ein Regelungsbedarf, der entweder nur städtische Grundstücke
betrachtet, oder - was zur Erreichung von 500 Wohneinheiten unerlässlich wäre -
es notwendig macht, sich auf dem Grundstücksmarkt z.B. über die WGH zu
engagieren. Beide Varianten bedeuten, dass die Bereitschaft vorhanden sein
muss, entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
(Günter Scheib)