Betreff
Ausbau einer Bushaltestelle vor dem Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“
Vorlage
WP 04-09 SV 66/100
Aktenzeichen
66.1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Neubau der Bushaltestelle vor dem „Alten Helmholtz“ nach

 

  • Variante 1 (26.000€) mit der Vorgabe die Stellplätze auf 2.50 m zu verbreitern.
  • oder
  • Variante 2 (25.000€)

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2008 entschieden.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Datum vom 22.11.2006 hat der Haupt und Finanzausschuss nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss zu einer Verlegung der Bushaltestelle „Dorothea-Erxleben-Straße“ vor das Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“ folgenden Beschluss gefasst:

 

„1. Dem Bürgerantrag gemäß §24 GemO, die Bushaltestelle vor das Weiterbildungszentrum

     Altes Helmholtz zu verlegen, wird zugestimmt.

 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne der alternativen Möglichkeiten 3 und 4 Planung

     und Kosten erneut dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen.“

 

In der Sitzungsvorlage 61-126 wurden die Möglichkeiten wie folgt beschrieben:

 

*   „Die dritte Möglichkeit befürwortet die Verlegung der Bushaltestelle vor das „Weiterbildungszentrum Altes Helmholtz“ im Grundsatz. Die Verwaltung wird daraufhin beauftragt, eine entsprechende Planung zu erstellen und dabei Aspekte wie Behindertenfreundlichkeit und moderne Wartehalle zu berücksichtigen. Auch verschiedene Ausbaustandards könnten untersucht werden. Eine solche Vorgehensweise entspräche dem aktuellen Verkehrsentwicklungsplan. Die Planung und die sich daraus ergebende Kostenschätzung werden dem Fachausschuss wiederum zur Beratung vorgelegt. Daran könnte sich je nach Beschluss dann eine Umsetzung in 2008 anschließen. Die Planung muss mit dem Grundstückseigentümer (Stadtwerke Hilden Grundstücksgesellschaft) abgesprochen werden.

 

*   In eine ähnliche Richtung geht schließlich die vierte Möglichkeit. Hierbei wird die Bushaltestelle vor dem Bereich „Altes Helmholtz“ so platziert, dass von den dortigen sieben öffentlichen Parkplätzen lediglich zwei oder drei in Anspruch genommen werden. Dies sollte, eine Detailplanung vorausgesetzt, ebenfalls die Errichtung einer behindertengerechten Haltestelle ermöglichen und gleichzeitig auch noch vier Kurzparkstände für das Weiterbildungszentrum bereithalten. Ansonsten gilt das gleiche wie bei Möglichkeit Nr.„3.“

Abb. 1 Derzeitige Situation vor der Musikschule

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei der Entwurfsplanung wurde schnell deutlich, dass eine Bushaltestelle über die gesamte Länge der Schrägparkstände hinweg nicht erforderlich ist. Deshalb hat sich der Straßenplaner zugunsten von Parkraum nur auf die „vierte Möglichkeit“ mit zwei Varianten konzentriert. 

 

Um den Ansprüchen der Fahrgäste gerecht zu werden, wird die Haltestelle direkt vor das Weiterbildungszentrum Hausnummer 20 „Altes Helmholtz“ vorverlegt. Dabei werden bei beiden Varianten die besonderen Bedürfnisse von Kindern, älteren Menschen und vor allem Behinderten berücksichtigt. Die Haltestelle wird mit einer Bordsteinhöhe von 18cm für Niederflurbusse ausgebaut und erhält eine komplette Blindenführung. Zudem wird eine große transparente Wartehalle mit Faltgiebeldach errichtet, die auch bei einem längeren Aufenthalt den nötigen Sitzkomfort und Wetterschutz bietet.

 

In der Variante 1 hat die Haltestelle eine Regellänge von 18m, sie erfüllt die heutigen Anforderungen der dort eingesetzten Busse optimal. Von den sieben Stellplätzen in Schrägaufstellung bleiben drei Parkstände erhalten. Es müssen 63,3m² Fläche von den Stadtwerken Hilden erworben werden.

 

Aufgrund der starken Nachfrage nach Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe des Weiterbildungszentrums bleiben bei der Variante 2 vier der sieben Parkplätze erhalten. Dies führt jedoch dazu, dass die Haltestelle - abweichend von der Regellänge - um knapp zwei Meter verkürzt wird. Dies erfordert die besondere Aufmerksamkeit der Busfahrer. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Haltestelle nicht optimal angefahren werden kann, wenn Fahrzeuge auf den Stellplätzen zu weit nach hinten in die Fahrbahn (Schutzstreifen) hineinstehen. Es müssen 47,5m² Fläche von den Stadtwerken Hilden erworben werden.

 

Bezüglich des denkmalgeschützten „Alten Helmholtz“ gibt es keine Bedenken gegen die Errichtung der Haltestelle.

 

Die beiliegenden Pläne zeigen die zukünftigen Haltestellensituationen der beiden Varianten vor dem Weiterbildungszentrum.

 

Nach der Kostenberechnung vom August 2007 belaufen sich die Herstellungskosten auf 25.000 EUR für die Variante 1 und 24.000 für die Variante 2.

 

Die Verwaltung schlägt die Realisierung der Variante 1 vor, da sie eine sichere Anfahrbarkeit der Haltestelle durch den Bus gewährleistet.

 

 

In Vertretung

 

 

Horst Thiele

(1. Beigeordneter)

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

120101

090501

Bezeichnung: 

Verkehrsflächen und Brücken

Bodenordnung

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

€

€

 

2008

25.000

 

Ja

120101

2008

  1.000

 

Ja

090501

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

Personelle Auswirkungen

Nein