Betreff
Maßnahmen zur Verringerung der Kriminalitätshäufigkeitszahl in Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 32/016
Art
Antragsvorlage

Begründung:

 

Hilden liegt als einzige Kommune in NRW bei der Kriminalitätshäufigkeitszahl mit 8739 über dem Landesdurchschnitt. Eine verstärkt wahrnehmbare Präsenz der Polizei würde Straftaten verhindern und einen großen Beitrag für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger leisten,

Die FDP Hilden sieht hier dringenden Handlungsbedarf.


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich in Zusammenarbeit mit dem Landrat und der Kreispolizeibehörde in Kontakt zu treten, um ein Konzept zur Gegenwehr der hohen Kriminalität in Hilden zu erarbeiten.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Ratsfraktion der FDP hat in der Sitzung des Rates vom 21.03.2012 den in Anlage beigefügten Antrag gestellt und dabei die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde Mettmann ein Konzept zur Gegenwehr der hohen Kriminalität in Hilden zu erarbeiten.

 

Ursächlich für diesen Antrag ist der Jahresbericht 2011 der Kreispolizeibehörde Mettmann aus Februar 2012, in welchem für das Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung der Kriminalitätshäufigkeitszahl (KHZ) um 5,2% für Hilden festgestellt wurde und somit im Ergebnis um 35,2% über der KHZ des Kreises liegt.

Insbesondere im Bereich der Straßenkriminalität und der Wohnungseinbrüche ist es zu prägnant feststellbaren Delikthäufungen gekommen.

 

Dem Antrag auf Erarbeitung gemeinsamer konzeptioneller Gegenmaßnahmen kann die Verwaltung jedoch nicht gerecht werden und somit auch nicht entsprechen.

 

Die Kriminalitätsbekämpfung im Kreisgebiet, unabhängig davon, ob sie sanktionierender oder präventiver Natur ist, obliegt ausschließlich der Kreispolizeibehörde Mettmann.

Eine gemeinsame Strategie von Kreispolizeibehörde und Stadt Hilden scheidet somit schon aus Gründen unterschiedlicher Zuständigkeiten aus.

Dies ungeachtet ansonsten gemeinsamer Vorgehensweisen im Wege sog. Ordnungspartnerschaften, die sich allerdings schwerpunktmäßig mit dem Bereich der öffentlichen Ordnung und eben nicht mit der Kriminalitätsbekämpfung befassen.

 

Der Bitte der Verwaltung auf schriftliche Stellungnahme der Kreispolizeibehörde zum vorliegenden Antrag ist zwar nicht entsprochen worden, dennoch zum Ausdruck gebracht worden, dass polizeiinternen Strategien zur Bekämpfung der Kriminalität in Hilden, wie auch im gesamten Kreisgebiet, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Norbert Danscheidt

Erster Beigeordneter     Â