Betreff
Niederschrift über die 20. Sitzung des Rates am 21.3., Fehlerhafte oder unvollständige Wiedergabe von Beschlüssen
Vorlage
WP 09-14 SV 01/085
Aktenzeichen
01-rb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stellt fest, dass die Protokollierung der 20. Sitzung des Rates vom 21. März folgende Beschlüsse nicht richtig oder unvollständig wiedergibt:

 

zu 5.2

Änderung der Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Kostenbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder - 1. Nachtrag
Vorlage: WP 09-14 SV 51/176

 

 

 

Hier wurde protokolliert:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss den 1. Nachtrag zur „Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Kosten­beiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Hilden“ ab dem 01.08.2012 in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Kosten­beitragstabelle bleibt unverändert.“

 

 

Tatsächlich wurde entsprechend dem Beratungsergebnis aus dem Jugendhilfeausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss die Kostenbeitragstabelle um eine weitere Einkommensstufe erweitert und auch beschlossen. Der letzte Satz des Beschlussvorschlages muss daher richtigerweise lauten:

 

 

 

„Bestandteil der Satzung ist die veränderte um eine weitere Einkommensstufe erweiterte Kostenbeitragstabelle“

 

 

 

  Zu 5.3

Änderung der Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tagespflege - 1. Nachtrag
Vorlage: WP 09-14 SV 51/177

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss den 1. Nachtrag zur „Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tagespflege im Stadtgebiet Hilden“ ab dem 01.08.2012 in den als Anlagen beigefügten Fassungen. Die Kostenbeitragstabelle bleibt unverändert.“

 

 

 

Hier gilt das gleiche wie oben ausgeführt. Auch hier muss der letzte Satz des Beschlussvorschlages richtig lauten:

 

„Bestandteil der Satzung ist die veränderte um eine weitere Einkommensstufe erweiterte Kostenbeitragstabelle“

 

 

 

 

 

  Zu 6.3

Haushaltssatzung 2012 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2015
Vorlage: WP 09-14 SV 20/075

 

 

 

Eingangs der Beratungen wies der Kämmerer darauf hin, dass sich Veränderungen bei der Umlage VVR und bei der Berufsschulumlage ergeben haben. Daher haben sich auch gegenüber der den Ratsmitgliedern zur Beschlussfassung vorgelegten Haushaltssatzung Änderungen ergeben.

Die anschließende Beschlussfassung schloss diese Änderungen mit ein.

Der in der Niederschrift festgehaltene Beschluss ist zwar korrekt, aus Gründen der Rechtssicherheit sollte dieser Hinweis des Kämmerers aber auch protokolliert sein.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die vom Bürgermeister und dem Schriftführer unterzeichnete Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde i.S. der §§ 415, 417 und 418 ZPO. Sie kann nachträglich nicht geändert werden, auch nicht durch Beschluss des Rates. Ist der Rat der Auffassung, dass die Niederschrift die gefassten Beschlüsse nicht richtig wiedergibt oder sonst Ungenauigkeiten enthält, so kann er dies nur durch einen  - ebenfalls zu protokollierenden – Beschluss feststellen (so Kommentierung Held/Becker u.a. zu § 52 GO).

 

gez. Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter