Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
beschließt die die der SV als Anlage beigefügte 3. Nachtragssatzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Stadt Hilden vom 08.02.2008
Erläuterungen und Begründungen:
Der § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung bestimmt, dass grundsätzlich alle Rats- und Ausschussmitglieder mindestens einen Anspruch auf Verdienstausfallersatz in Höhe von 7,00 Euro haben (es sei denn, dass sie ersichtlich keine finanziellen Nachteile erlitten haben). Weiter heißt es, „Sitzungsstunden bis 15 Minuten Dauer bleiben unberücksichtigt, darüber hinaus wird der volle StundenÂsatz gewährt.“
Das bedeutet, dass bei einer Sitzung, die 2 Stunden und 15 Minuten dauert, Verdienstausfall für 2 Stunden, bei einer Sitzung, die 2 Stunden und 20 Minuten dauert, Verdienstausfall für 3 Stunden erstattet wird.
Die Abrechnung der Aufwandsentschädigungen und des Verdienstausfalles erfolgt bislang mit einem von der IT-Abteilung in Eigenregie entwickelten Programm, bei dem jede Sitzung mit entsprechenden Daten separat erfasst wird und die den Teilnehmern zustehenden Entschädigungen berechnet. Bereits bei der Anschaffung des Sitzungsdienstverfahrens Session/Sessionnet war unabdingbare Voraussetzung, dass das Verfahren auch die Sitzungsgeldabrechnung beinhaltet, um eine doppelte Erfassung von Sitzungsdaten zu vermeiden.
Bei der in diesem Jahr vorgesehenen Umstellung auf dieses Verfahren musste jedoch festgestellt werden, dass die oben dargestellte Regelung der Stadt Hilden von der Software standardmäßig nicht abgebildet werden kann. Die Kosten für die Programmierung einer solchen Regelung wurden vom Anbieter vorsichtig und unverbindlich auf mindestens 4.000 Euro geschätzt, da dies eine spezifische Regelung bei der Stadt Hilden ist und insofern diese Erweiterung auch nur für die Stadt Hilden nutzbar wäre.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Berechnung des Verdienstausfalls auf der Basis der tatsächlichen Sitzungsdauer vorzunehmen, d.h. – um bei dem o.g. Beispiel zu bleiben, bei einer Sitzung, die 2 Stunden und 15 Minuten dauert wird Verdienstausfall für 2 Stunden zzgl ein Viertel des Stundensatzes (entspr. 15 Minuten), bei einer Sitzung, die 2 Stunden und 20 Minuten dauert, wird Verdienstausfall für 2 Stunden zzgl ein Drittel des Stundensatzes (entsprechend 20 Minuten) erstattet.
Die Regelung der Hauptsatzung wäre entsprechend anzupassen.
Gez.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
010101 |
Dienste für Rat, Ausschüsse und Fraktionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0101012000 |
Verwaltung und Auszahlung von Sitzungsgeldern |
541800 |
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310.000,-- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Von den
310.000 € entfallen rd 22.000 € auf Verdienstausfallersatzleistungen. Es ist
davon auszugehen, dass durch die Satzungsänderung der Mittelbedarf sich
verhältnismäßig gering erhöht. Eine Berechnung auf Basis der Rats-,
Ausschuss-, Fraktions- und sonstigen Sitzungen im Jahr 2011 wäre nur mit
einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden und könnte dennoch nur
bedingt Aussagen für 2012 treffen. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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