Betreff
Verdienstausfallentschädigung für Rats- und Ausschussmitglieder
Vorlage
WP 09-14 SV 01/084
Aktenzeichen
01 - rb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die die der SV als Anlage beigefügte 3. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hilden vom 08.02.2008


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung bestimmt, dass grundsätzlich alle Rats- und Ausschussmitglieder mindestens einen Anspruch auf Verdienstausfallersatz in Höhe von 7,00 Euro haben (es sei denn, dass sie ersichtlich keine finanziellen Nachteile erlitten haben). Weiter heißt es, „Sitzungsstunden bis 15 Minuten Dauer bleiben unberücksichtigt, darüber hinaus wird der volle Stunden­satz gewährt.“

Das bedeutet, dass bei einer Sitzung, die 2 Stunden und 15 Minuten dauert, Verdienstausfall für 2 Stunden, bei einer Sitzung, die 2 Stunden und 20 Minuten dauert, Verdienstausfall für 3 Stunden erstattet wird.

 

Die Abrechnung der Aufwandsentschädigungen und des Verdienstausfalles erfolgt bislang mit einem von der IT-Abteilung in Eigenregie entwickelten Programm, bei dem jede Sitzung mit entsprechenden Daten separat erfasst wird und die den Teilnehmern zustehenden Entschädigungen berechnet. Bereits bei der Anschaffung des Sitzungsdienstverfahrens Session/Sessionnet war unabdingbare Voraussetzung, dass das Verfahren auch die Sitzungsgeldabrechnung beinhaltet, um eine doppelte Erfassung von Sitzungsdaten zu vermeiden.

 

Bei der in diesem Jahr vorgesehenen Umstellung auf dieses Verfahren musste jedoch festgestellt werden, dass die oben dargestellte Regelung der Stadt Hilden von der Software standardmäßig nicht abgebildet werden kann. Die Kosten für die Programmierung einer solchen Regelung wurden vom Anbieter vorsichtig und unverbindlich auf mindestens 4.000 Euro geschätzt, da dies eine spezifische Regelung bei der Stadt Hilden ist und insofern diese Erweiterung auch nur für die Stadt Hilden nutzbar wäre.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Berechnung des Verdienstausfalls auf der Basis der tatsächlichen Sitzungsdauer vorzunehmen, d.h. – um bei dem o.g. Beispiel zu bleiben, bei einer Sitzung, die 2 Stunden und 15 Minuten dauert wird Verdienstausfall für 2 Stunden zzgl ein Viertel des Stundensatzes (entspr. 15 Minuten), bei einer Sitzung, die 2 Stunden und 20 Minuten dauert, wird Verdienstausfall für 2 Stunden zzgl ein Drittel  des Stundensatzes (entsprechend 20 Minuten) erstattet.

 

Die Regelung der Hauptsatzung wäre entsprechend anzupassen.

 

 

Gez.

Horst Thiele

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

010101

Dienste für Rat, Ausschüsse und Fraktionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0101012000

Verwaltung und Auszahlung von Sitzungsgeldern

541800

 

310.000,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Von den 310.000 € entfallen rd 22.000 € auf Verdienstausfallersatzleistungen. Es ist davon auszugehen, dass durch die Satzungsänderung der Mittelbedarf sich verhältnismäßig gering erhöht. Eine Berechnung auf Basis der Rats-, Ausschuss-, Fraktions- und sonstigen Sitzungen im Jahr 2011 wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden und könnte dennoch nur bedingt Aussagen für 2012 treffen.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete