Betreff
Bau einer Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück "Am Holterhöfchen 36"
- Unterlagen nach § 14 GemHVO
- Aufhebung eines HV6 Vermerkes
Vorlage
WP 09-14 SV 51/194
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschussausschuss beschließt die in den § 14 GemHVO Unterlagen beschriebenen Umbaumaßnahmen des Gebäudes „Am Holterhöfchen 36“ zu einer Kindertageseinrichtung.

 

Die Finanzierung der Maßnahme wurde bereits durch Aufnahme der Mittel in den Haushaltsplan 2012 gesichert.

 

Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den HV 6 Vermerk für den Umbau des Gebäudes zu einer Kindertageseinrichtung und zur Ausstattung dieser Betriebsstätte aufzuheben.

 

Aufwendungen und Auszahlungen für Investitionen nach Freigabe durch den Fachausschuss

(HV 06 - Vermerk)

 

I261200059     - Umbau „Am Holterhöfchen 36“

Haushaltsjahr 2012                                                   200.000 Euro,

Haushaltsjahr 2013 Verpflichtungsermächtigung     160.000 Euro

 

I075100002     - Beschaffung Ausstattungsgegenstände – „Am Holterhöfchen 36“

Haushaltsjahr 2013 Verpflichtungsermächtigung     30.000 Euro

 

G07510008     - Betriebs- u. Geschäftsausstattung“ Am Holterhöfchen 36“

Haushaltsjahr 2013 Verpflichtungsermächtigung     30.000 Euro

 

Kostenträger 0601010030 „Förderung von Kindern in städt. Tageseinrichtungen“ /

Kostenart 527900 „Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen“

Haushaltsjahr 2013                                                   20.000 Euro

 

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die städtische Trägerschaft der Kindertageseinrichtung und nimmt die mit Betrieb der Tageseinrichtung verbundenen Kosten ab Eröffnung zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 21.03.2012 die Verwaltung beauftragt, die begonnene Planung zur Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen für die Altersgruppe über 3 Jahre im Bereich „Am Holterhöfchen 36“ fortzusetzen und die konkreten Ergebnisse einschließlich der finanziellen Auswirkungen dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Für die Gesamtmaßnahme wurden bereits Haushaltsmittel verbunden mit HV6 - Vermerken im Haushalt 2012 berücksichtigt.

 

Die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2012 – 2015 hat dargestellt (Siehe WP 09-14 SV 51/182, JHA 01.03.2012), dass sich die Änderung des Schulgesetzes zum 01.08.2011 negativ auf die erforderliche Platzzahl in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht auswirkt. War vorher eine sukzessive Verschiebung des Einschulungsstichtages bis zum 31.12. gesetzlich festgelegt, wurde nunmehr eine Festlegung auf den 30.09. gesetzlich verankert. Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 fehlen bis zu 90 Plätze für Kinder über drei Jahre. Verstärkt wird diese Problematik durch die Schließung einer durch die Stadt Hilden sonderfinanzierten Gruppe (Wegfall von 25 Plätzen für Kinder im Alter ab drei Jahre) des kath. Trägers. Wäre es bei der vorherigen schulgesetzlichen Regelung geblieben, wäre ein solches Defizit nicht eingetreten. Dieses sich abzeichnende Defizit an Plätzen kann nur durch Überbelegungen in den vorhandenen Gruppen und durch die Einrichtung zumindest einer weiteren Kindergartengruppe abgedeckt werden.

 

Die Bedarfsdeckung soll über eine städtische Trägerschaft erfolgen, um flexibel auf die kommenden Bedarfe und den demografischen Wandel eingehen zu können. Die Nutzung des o.g. Gebäudes soll dauerhaft erfolgen. Bei einem zukünftigen Überangebot an Plätzen würde vorrangig die temporär eingerichtete 2. Gruppe in der städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ geschlossen. Weiterhin denkbar wäre auch ein Abbau von Plätzen in der städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ zugunsten des Ausbaus an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im Hildener Westen (bisher keine Plätze vorhanden). Die Trägervielfalt in Hilden ist durch die Eröffnung einer weiteren städtischen Kindergartengruppe nicht beeinträchtigt. Mit Eröffnung der genannten Gruppe stünden 23,5 Gruppen in städtischer, 24 Gruppen in kirchlicher und 25 Gruppen in sonstiger Trägerschaft, außerdem werden 6 Gruppen von Elterninitiativen geführt.

 

Zur Entlastung der Situation wurde vorgeschlagen, in den Räumen „Am Holterhöfchen 36“ weitere Kindergartenplätze für Kinder über 3 Jahre zu schaffen.

 

Im Vorfeld wurde Stadtgebiet weit nach einem passenden Standort für einen neuen Kindergarten in Hilden gesucht. Neben dem Holterhöfchen 36 kam auch das Schulgelände an Furtwänglerstraße in Betracht.

 

Da die Theodor Heuss Schule jedoch noch im Betrieb ist und somit Kindergartenkinder und Hauptschüler gemeinsam auf dem Gelände untergebracht werden müssten, musste dieser Standort als nicht geeignet erachtet werden. Des Weiteren hätten die vorhandenen Raumressourcen nur temporär mit einem verhältnismäßig hohen Aufwand als „Notlösung“ hergerichtet werden können. Eine dauerhafte Betriebserlaubnis wäre nach den Raumvorgaben des Landschaftsverbandes Rheinland nicht erteilt worden.

 

Nach Überprüfung des Standortes schlägt die Verwaltung die Umsetzung der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit vor. Gemäß der Planung kann die Kindertageseinrichtung zum Kindergartenjahr 2013/2014 eröffnet werden.

 

Die Anlage 1 stellt den Grundriss des Gebäudes inkl. der geplanten Maßnahmen und Nutzflächen dar, die Anlage 3 den Lageplan inkl. Außengelände.

 

Bei dem Gebäude „Am Holterhöfchen 36“ handelt es sich um das ehemalige Wohnhaus eines Schulhausmeisters. Seit dem Auszug des Hausmeisters steht das Gebäude leer. Für das Haushaltsjahr 2012 war eine vollständige Renovierung und Sanierung des Gebäudes vorgesehen einschließlich der energetischen Sanierung von Dach, Fassade und Fenster sowie eine komplette Neuinstallation der Elektro- und Sanitäranlagen. Die Räume sollen so hergerichtet werden, dass es grundsätzlich auch möglich ist, Kinder unter drei Jahren dort zu betreuen. Eine Zuwendung aus der Förderrichtlinie Ausbau U3 des Landes NRW kommt aufgrund der Zweckbindungsvorschriften nicht in Betracht, da die Plätze für Kinder unter drei Jahren nicht zum 01.08.2013 und voraussichtlich auch nicht innerhalb der nächsten 5 Jahre zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Planungen wurden mit dem Landschaftsverband Rheinland bereits abgestimmt und es wurde eine Betriebserlaubnis (langfristig für Kinder ab 2 Jahre) in Aussicht gestellt.

 

Maßnahmenbeschreibung:

 

Das bestehende Hausmeisterhaus „Am Holterhöfchen 36“ aus dem Jahre 1961 ist zurzeit in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Der Keller ist im Bereich der Außenwände teilweise feucht und muss von außen abgedichtet und gedämmt werden. Die Grundsubstanz ist als gesund zu bezeichnen. Durch die Erneuerung der Fensteranlagen und das Aufbringen einer Dämmung (Wärmedämmverbundsystem) an der alten Fassade sowie einer neuen Dacheindeckung wäre das Gebäude an die Anforderungen der gültigen Wärmeschutzverordnung bzw. aktuellen EnEV angepasst.

 

Die folgenden Änderungen am Bestandsgebäude sind für die Umsetzung des Kindergarten Konzeptes zurzeit geplant:

 

-         abgraben sowie abdichten und Dämmen der Keller bzw. Außenwände

-         energetische Sanierung des Gebäudes (neue Dacheindeckung sowie Dämmung der Außenwände inkl. neue Außenfenster und Türen)

-         Neuordnung der Gebäudeaufteilung wie im anliegenden Grundriss dargestellt: (3x Rückbau von Innenwänden, das Setzen einer neuen Innenwand, sowie drei neue Türdurchbrüche)

-         neue Innentüren mit Quetschschutz sowie diverse Anpassungsarbeiten für die allgemeine Kindersicherheit  z.B. Absicherung der bestehenden Treppenanlage

und sonstiger Gefahrenstellen.

-         Einbau einer neuen Heizungsanlage mit Nutzung regenerativer Energien  (z.B. Solarkollektoren)

-         kompletter Ausbau und Erneuerung der Wasser Ver- und Entsorgung

-         Neueinbau der Sanitäranlagen inkl. Ãœ3-Umbau

-         kompletter Ausbau und Erneuerung der Elektro-Installation inkl. Unterverteilung

-         neu verfliesen der Küche sowie Einbau einer Küchenzeile

-         Erneuerung sämtlicher Bodenbelege

-         Kinderwagenunterstand mit Schlagwetterschutz

-         Schlagwetterschutz für Eingang EG und Treppen-Abgang

-         Sonnenschutz für die Gruppenräume mit Südausrichtung 

-         Errichtung eines Spielgerätehauses auf dem Außengrundstück

 

Darüber hinaus ist die Herrichtung der Außenanlage inkl. Rückbau des Altbestandes und Grünschnitt, Ausbau der Platz- und Wegeflächen, Sandspiel- und Rasenflächen, Einfriedigung einschl. der Außen-Tore sowie Lieferung und Montage der Spielgeräte wie Sandkästen, Klettergerüste usw. geplant (M²- Schlüssel von ca. 150,- EUR netto).

 

Insgesamt würden sich folgende Flächen ergeben:

 

Nutzfläche                                          ca.   179,4 m²

Bruttogeschoßfläche                          ca.   225,6 m²

Bruttorauminhalt                                ca.1.240,5 m³

 

Aus der Anlage 2 sind die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden inkl. Mehrwert- und Umsatzsteuer Mittel in Höhe von ca. 360.750 € benötigt. Die Investitionen wurden bereits im Haushalt für das Jahr 2012 in Höhe von 200.000 € und für das Jahr 2013 als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 160.000 € berücksichtigt.

Weiterhin wurden für das Jahr 2013 für die Ausstattung 80.000 € eingeplant. Davon entfallen 30.000 € auf den investiven Bereich (z.B. Küche, Möbel etc.), 30.000 € auf geringwertige Wirtschaftsgüter und 20.000 € auf den Bereich Aufwand.

 

Darstellung der zukünftigen Betriebskosten sowie der Folgekosten für städtische Investitionen nach § 14 GemHVO ab 01.08.2013:

 

Die Personalkosten wurden aktuell geplant.

 

Die Bereitstellung des städtischen Gebäudes kann als Vorteil eingestuft werden.

In der Anlage 4 werden die Folgekosten für die städtische Investition nach § 14 GemHVO dargestellt.

 

In Anlehnung an das vorhandene Betreuungsangebot in der städt. Kindertageseinrichtung „Am Holterhöfchen 18“ sollen 25 Plätze angeboten werden, davon 10 Plätze mit einem Betreuungsangebot von 35 Stunden und 10 Plätze mit 45 Stunden. Die Summe der Kindpauschalen nach KiBiz beträgt ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 ca. 135.000 €, davon werden ca. 40.700 € als Landeszuschuss zu den gesetzlichen Betriebskosten gewährt.

 

Beschreibung

Aufwand

 

2013

2014

Personalkosten*

55.500 €

133.200 €

Personalaufwand, Anlage 4

147 € €

350 €

Verschiedene Bewirtschaftungskosten, Anlage 4

6.688 €

16.050 €

Abschreibungen, Anlage 4

7.520 €

18.050 €

Lebensmittel

3.500 €

8.400 €

Pädagogisches Material

625 €

1.500 €

Gesamt.

73.980 €

177.550 €

* ohne Hausmeister und Berufspraktikant 112.700 € in 2014

 

Beschreibung

Einnahmen

 

2013

2014

Landeszuschuss KiBiz

17.000 €

40.700 €

Elternbeiträge

(16% Deckungsgrad)

8.750 €

21.000 €

Verpflegungsentgelte

3.100 €

7.400 €

Gesamt

28.850 €

69.100 €

 

Wie dargestellt stehen einem Aufwand in Höhe von ca. 180.000 € pro Jahr Einnahmen in Höhe von ca. 70.000 € pro Jahr gegenüber. Der Folgeaufwand für Personal-, Sach- und Betriebskosten beträgt nach Abzug der Erträge ca. 110.000 € pro Jahr.

 


 

Fazit:

 

1. Die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2012 – 2015 hat dargestellt (Siehe WP 09-14 SV 51/182, JHA 01.03.2012), dass sich die Änderung des Schulgesetzes zum 01.08.2011 negativ auf die erforderliche Platzzahl in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht auswirkt. Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 fehlen bis zu 90 Plätze für Kinder über drei Jahre. Verstärkt wird diese Problematik durch die Schließung einer durch die Stadt Hilden sonderfinanzierten Gruppe des kath. Trägers. Dieses sich abzeichnende Defizit an Plätzen kann nur durch Überbelegungen in den vorhandenen Gruppen und durch die Einrichtung zumindest einer weiteren Kindergartengruppe abgedeckt werden.

 

Zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren wird vorgeschlagen, in den Räumen „Am Holterhöfchen 36“ weitere 25 Kindergartenplätze zu schaffen.

 

Nach Überprüfung des Standortes schlägt die Verwaltung die Umsetzung der in den §14 GemHVO Unterlagen beschriebenen Maßnahmen vor. Gemäß Planung kann die Kindertageseinrichtung zum Kindergartenjahr 2013/2014 eröffnet werden. Die Planungen wurden mit dem Landschaftsverband Rheinland bereits abgestimmt und es wurde eine Betriebserlaubnis (langfristig für Kinder ab 2 Jahre) in Aussicht gestellt.

 

2. Gemäß der Entscheidung des Haupt-und Finanzausschusses über die § 14 GemHVO Unterlagen zum Umbau des Gebäudes „Am Holterhöfchen 36“soll die Freigabe der Mittel in der vorgenannten Höhe erfolgen.

 

I261200059     - Umbau „Am Holterhöfchen 36“

Haushaltsjahr 2012                                                   200.000 Euro,

Haushaltsjahr 2013 Verpflichtungsermächtigung     160.000 Euro

 

I075100002     - Beschaffung Ausstattungsgegenstände – „Am Holterhöfchen 36“

Haushaltsjahr 2013 Verpflichtungsermächtigung     30.000 Euro

 

G07510008     - Betriebs- u. Geschäftsausstattung“ Am Holterhöfchen 36“

Haushaltsjahr 2013 Verpflichtungsermächtigung     30.000 Euro

 

Kostenträger 0601010030 „Förderung von Kindern in städt. Tageseinrichtungen“ /

Kostenart 527900 „Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen“

Haushaltsjahr 2013                                                   20.000 Euro

 

 

3. Die Kindertageseinrichtung soll in städtischer Trägerschaft betrieben werden.

 

Der Folgeaufwand für Personal-, Sach- und Betriebskosten beträgt nach Abzug der Erträge ca. 110.000 € pro Jahr.

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

060101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I261200059

I075100002/G075100008

Haushaltsjahr:

2012 Investitonen Umbau/2013 Umbau + Betriebskosten

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601010030

Förderung Kinder 0 – 6 Jahren in städt. Kitas

5*

2013 Sachkosten

20.000 €

 

 

5*

2014 ff.

Ca. 3000 €

 

 

081601

VE 2013 Zugang Einrichtung Kita

30.000 €

 

 

081603

VE 2013 Zugang Einrichtung Kita (GWG)

30.000 €

0113030010

262609167620

096002

Investitionen 2012

200.000 €

0113030010

262609167620

096002

Investitionen VE 2013

160.000 €

 

Der Mehrbedarf besteht ab 01.08.2013 in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

011302*

Versch. Bewirtschaftung

5*

Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Anlage 4 - Folgekosten (ohne Personalaufwand)

Ca. 16.050 €

011302*

Abschreibungen

57*

 

Ca. 18.050 €

 

 

5*

Lebensmittel

Ca. 8.400 €

Die Deckung ist ab 01.08.2013 gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601010030

Förderung Kinder 0 – 6 Jahren in städt. Kitas

414100

Landeszuschuss KiBiz (30% der Kindp) 2013

17.000 €

 

 

 

2014

40.700 €

 

 

433110

Elternbeiträge (16%) 2013

Ca. 8.750 €

 

 

 

2014

Ca. 21.000

 

 

 

Verpflegungsentgelt 2013

Ca. 3.100 €

 

 

433120

2014

Ca. 7.400 €

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung (Mehrbedarf):

Die Mittel werden bei der Haushaltsplanung 2013 ff entsprechend berücksichtigt.

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

nein

 

Planstelle(n):

Ca. 100 FK Stunden/ 2,56 VZ Stellen Erzieher/Erzieherin,

davon 39 FKStd EG 8 und ca. 61 FKStd. EG 6.

2013 Kosten ca. 49.310 €

 

1 VZ Stelle Berufsprakt. 39 Std =

2013 Kosten ca. 8.230 €

 

Hausmeister

2013 Kosten ca. 625 €

 

In den Folgejahren ab 2014 Kosten gesamt ca. 133.200 €/Jahr

sowie 5% des Unterhaltungsaufwandes Amt I.26 ca. 350 €/Jahr

 

Vermerk Personaldezernent

 

Die zusätzlichen Stellen müssen in den Stellenplan 2013 aufgenommen werden.

 

gez. Danscheidt