- Unterlagen nach § 14 GemHVO
- Aufhebung eines HV6 Vermerkes
Beschlussvorschlag für den Haupt- und
Finanzausschuss:
1. Der Haupt- und Finanzausschussausschuss
beschließt die in den § 14 GemHVO Unterlagen beschriebenen Umbaumaßnahmen des
Gebäudes „Am Holterhöfchen 36“ zu einer Kindertageseinrichtung.
Die Finanzierung der Maßnahme wurde bereits durch
Aufnahme der Mittel in den Haushaltsplan 2012 gesichert.
Beschlussvorschlag
für den Jugendhilfeausschuss:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den
HV 6 Vermerk für den Umbau des Gebäudes zu einer Kindertageseinrichtung und zur
Ausstattung dieser Betriebsstätte aufzuheben.
Aufwendungen und Auszahlungen für
Investitionen nach Freigabe durch den Fachausschuss
(HV 06 - Vermerk)
I261200059
   - Umbau „Am Holterhöfchen 36“
Haushaltsjahr 2012 Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 200.000
Euro,
Haushaltsjahr 2013
Verpflichtungsermächtigung    160.000 Euro
I075100002
   - Beschaffung Ausstattungsgegenstände
– „Am Holterhöfchen 36“
Haushaltsjahr 2013 Verpflichtungsermächtigung    30.000 Euro
G07510008    - Betriebs- u. Geschäftsausstattung“ Am Holterhöfchen 36“
Haushaltsjahr 2013 Verpflichtungsermächtigung    30.000 Euro
Kostenträger
0601010030 „Förderung von Kindern in städt. Tageseinrichtungen“ /
Kostenart 527900 „Sonstige Aufwendungen für
Sachleistungen“
Haushaltsjahr 2013 Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 20.000
Euro
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die
städtische Trägerschaft der Kindertageseinrichtung und nimmt die mit Betrieb
der Tageseinrichtung verbundenen Kosten ab Eröffnung zur Kenntnis.
Erläuterungen
und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 21.03.2012 die
Verwaltung beauftragt, die begonnene Planung zur Schaffung von zusätzlichen
Kindergartenplätzen für die Altersgruppe über 3 Jahre im Bereich „Am
Holterhöfchen 36“ fortzusetzen und die konkreten Ergebnisse einschließlich der
finanziellen Auswirkungen dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen. Für die Gesamtmaßnahme wurden bereits
Haushaltsmittel verbunden mit HV6 - Vermerken im Haushalt 2012 berücksichtigt.
Die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2012 – 2015 hat
dargestellt (Siehe WP 09-14 SV 51/182, JHA 01.03.2012), dass sich die Änderung
des Schulgesetzes zum 01.08.2011 negativ auf die erforderliche Platzzahl in
Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt
der Schulpflicht auswirkt. War vorher eine sukzessive Verschiebung des Einschulungsstichtages
bis zum 31.12. gesetzlich festgelegt, wurde nunmehr eine Festlegung auf den
30.09. gesetzlich verankert. Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 fehlen bis zu 90
Plätze für Kinder über drei Jahre. Verstärkt wird diese Problematik durch die
Schließung einer durch die Stadt Hilden sonderfinanzierten Gruppe (Wegfall von
25 Plätzen für Kinder im Alter ab drei Jahre) des kath. Trägers. Wäre es bei
der vorherigen schulgesetzlichen Regelung geblieben, wäre ein solches Defizit
nicht eingetreten. Dieses sich abzeichnende Defizit an Plätzen kann nur durch
Ãœberbelegungen in den vorhandenen Gruppen und durch die Einrichtung zumindest
einer weiteren Kindergartengruppe abgedeckt werden.
Die Bedarfsdeckung soll über eine städtische Trägerschaft erfolgen, um
flexibel auf die kommenden Bedarfe und den demografischen Wandel eingehen zu
können. Die Nutzung des o.g. Gebäudes soll dauerhaft erfolgen. Bei einem
zukünftigen Überangebot an Plätzen würde vorrangig die temporär eingerichtete
2. Gruppe in der städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ geschlossen.
Weiterhin denkbar wäre auch ein Abbau von Plätzen in der städt.
Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ zugunsten des Ausbaus an Plätzen für Kinder
unter 3 Jahren im Hildener Westen (bisher keine Plätze vorhanden). Die
Trägervielfalt in Hilden ist durch die Eröffnung einer weiteren städtischen
Kindergartengruppe nicht beeinträchtigt. Mit Eröffnung der genannten Gruppe
stünden 23,5 Gruppen in städtischer, 24 Gruppen in kirchlicher und 25 Gruppen in
sonstiger Trägerschaft, außerdem werden 6 Gruppen von Elterninitiativen
geführt.
Zur Entlastung der Situation wurde vorgeschlagen, in den Räumen „Am
Holterhöfchen 36“ weitere Kindergartenplätze für Kinder über 3 Jahre zu
schaffen.
Im Vorfeld wurde Stadtgebiet weit nach einem
passenden Standort für einen neuen Kindergarten in Hilden gesucht. Neben dem
Holterhöfchen 36 kam auch das Schulgelände an Furtwänglerstraße in Betracht.
Da die Theodor Heuss Schule jedoch noch im
Betrieb ist und somit Kindergartenkinder und Hauptschüler gemeinsam auf dem
Gelände untergebracht werden müssten, musste dieser Standort als nicht geeignet
erachtet werden. Des Weiteren hätten die vorhandenen Raumressourcen nur temporär
mit einem verhältnismäßig hohen Aufwand als „Notlösung“ hergerichtet werden
können. Eine dauerhafte Betriebserlaubnis wäre nach den Raumvorgaben des
Landschaftsverbandes Rheinland nicht erteilt worden.
Nach Überprüfung des Standortes schlägt die
Verwaltung die Umsetzung der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen unter
Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit vor.
Gemäß der Planung kann die Kindertageseinrichtung zum Kindergartenjahr
2013/2014 eröffnet werden.
Die Anlage 1 stellt den
Grundriss des Gebäudes inkl. der geplanten Maßnahmen und Nutzflächen dar, die Anlage 3 den Lageplan inkl.
Außengelände.
Bei dem Gebäude „Am Holterhöfchen 36“ handelt es sich um das ehemalige
Wohnhaus eines Schulhausmeisters. Seit dem Auszug des Hausmeisters steht das
Gebäude leer. Für das Haushaltsjahr 2012 war eine vollständige Renovierung und
Sanierung des Gebäudes vorgesehen einschließlich der energetischen Sanierung
von Dach, Fassade und Fenster sowie eine komplette Neuinstallation der Elektro-
und Sanitäranlagen. Die Räume sollen so hergerichtet werden, dass es
grundsätzlich auch möglich ist, Kinder unter drei Jahren dort zu betreuen. Eine
Zuwendung aus der Förderrichtlinie Ausbau U3 des Landes NRW kommt aufgrund der
Zweckbindungsvorschriften nicht in Betracht, da die Plätze für Kinder unter drei
Jahren nicht zum 01.08.2013 und voraussichtlich auch nicht innerhalb der
nächsten 5 Jahre zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Planungen wurden
mit dem Landschaftsverband Rheinland bereits abgestimmt und es wurde eine Betriebserlaubnis
(langfristig für Kinder ab 2 Jahre) in Aussicht gestellt.
Maßnahmenbeschreibung:
Das bestehende Hausmeisterhaus „Am
Holterhöfchen 36“ aus dem Jahre 1961 ist zurzeit in einem sanierungsbedürftigen
Zustand. Der Keller ist im Bereich der Außenwände teilweise feucht und muss von
außen abgedichtet und gedämmt werden. Die Grundsubstanz ist als gesund zu bezeichnen.
Durch die Erneuerung der Fensteranlagen und das Aufbringen einer Dämmung (Wärmedämmverbundsystem)
an der alten Fassade sowie einer neuen Dacheindeckung wäre das Gebäude an die
Anforderungen der gültigen Wärmeschutzverordnung bzw. aktuellen EnEV angepasst.
Die folgenden
Änderungen am Bestandsgebäude sind für die Umsetzung des Kindergarten Konzeptes
zurzeit geplant:
-
abgraben sowie abdichten
und Dämmen der Keller bzw. Außenwände
-
energetische Sanierung
des Gebäudes (neue Dacheindeckung sowie Dämmung der Außenwände inkl. neue
Außenfenster und Türen)
-
Neuordnung der
Gebäudeaufteilung wie im anliegenden Grundriss dargestellt: (3x Rückbau von
Innenwänden, das Setzen einer neuen Innenwand, sowie drei neue Türdurchbrüche)
-
neue Innentüren mit
Quetschschutz sowie diverse Anpassungsarbeiten für die allgemeine
Kindersicherheit z.B. Absicherung der
bestehenden Treppenanlage
und sonstiger Gefahrenstellen.
-
Einbau einer neuen
Heizungsanlage mit Nutzung regenerativer Energien (z.B. Solarkollektoren)
-
kompletter Ausbau und
Erneuerung der Wasser Ver- und Entsorgung
-
Neueinbau der
Sanitäranlagen inkl. Ü3-Umbau
-
kompletter Ausbau und
Erneuerung der Elektro-Installation inkl. Unterverteilung
-
neu verfliesen der Küche
sowie Einbau einer Küchenzeile
-
Erneuerung sämtlicher
Bodenbelege
-
Kinderwagenunterstand
mit Schlagwetterschutz
-
Schlagwetterschutz für
Eingang EG und Treppen-Abgang
-
Sonnenschutz für die
Gruppenräume mit Südausrichtung
-
Errichtung eines
Spielgerätehauses auf dem Außengrundstück
Darüber hinaus ist die Herrichtung der Außenanlage
inkl. Rückbau des Altbestandes und Grünschnitt, Ausbau der Platz- und
Wegeflächen, Sandspiel- und Rasenflächen, Einfriedigung einschl. der Außen-Tore
sowie Lieferung und Montage der Spielgeräte wie Sandkästen, Klettergerüste usw.
geplant (M²- Schlüssel von ca. 150,- EUR netto).
Insgesamt würden sich folgende Flächen ergeben:
Nutzfläche                                       ca.  179,4 m²
Bruttogeschoßfläche                       ca. Â
225,6 m²
Bruttorauminhalt                               ca.1.240,5 m³
Aus der Anlage 2 sind die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden inkl. Mehrwert- und Umsatzsteuer Mittel in Höhe von ca. 360.750 € benötigt. Die Investitionen wurden bereits im Haushalt für das Jahr 2012 in Höhe von 200.000 € und für das Jahr 2013 als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 160.000 € berücksichtigt.
Weiterhin wurden für das Jahr 2013 für die Ausstattung 80.000 € eingeplant. Davon entfallen 30.000 € auf den investiven Bereich (z.B. Küche, Möbel etc.), 30.000 € auf geringwertige Wirtschaftsgüter und 20.000 € auf den Bereich Aufwand.
Darstellung
der zukünftigen Betriebskosten sowie der Folgekosten für städtische
Investitionen nach § 14 GemHVO ab 01.08.2013:
Die Personalkosten wurden aktuell geplant.
Die Bereitstellung des städtischen Gebäudes kann als Vorteil eingestuft werden.
In der Anlage 4 werden die Folgekosten für die städtische Investition nach § 14 GemHVO dargestellt.
In Anlehnung an das vorhandene Betreuungsangebot in der städt. Kindertageseinrichtung „Am Holterhöfchen 18“ sollen 25 Plätze angeboten werden, davon 10 Plätze mit einem Betreuungsangebot von 35 Stunden und 10 Plätze mit 45 Stunden. Die Summe der Kindpauschalen nach KiBiz beträgt ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 ca. 135.000 €, davon werden ca. 40.700 € als Landeszuschuss zu den gesetzlichen Betriebskosten gewährt.
Beschreibung |
Aufwand |
|
|
2013 |
2014 |
Personalkosten* |
55.500 € |
133.200 € |
Personalaufwand, Anlage 4 |
147 € € |
350 € |
Verschiedene Bewirtschaftungskosten, Anlage 4 |
6.688 € |
16.050 € |
Abschreibungen, Anlage 4 |
7.520 € |
18.050 € |
Lebensmittel |
3.500 € |
8.400 € |
Pädagogisches Material |
625 € |
1.500 € |
Gesamt. |
73.980 € |
177.550 € |
* ohne Hausmeister und Berufspraktikant 112.700 € in 2014
Beschreibung |
Einnahmen |
|
|
2013 |
2014 |
Landeszuschuss KiBiz |
17.000 € |
40.700 € |
Elternbeiträge (16% Deckungsgrad) |
8.750 € |
21.000 € |
Verpflegungsentgelte |
3.100 € |
7.400 € |
Gesamt |
28.850 € |
69.100 € |
Wie dargestellt stehen einem
Aufwand in Höhe von ca. 180.000 € pro Jahr Einnahmen in Höhe von ca. 70.000 €
pro Jahr gegenüber. Der Folgeaufwand
für Personal-, Sach- und Betriebskosten beträgt nach Abzug der Erträge ca. 110.000
€ pro Jahr.
Fazit:
1. Die Fortschreibung der
Kindergartenbedarfsplanung 2012 – 2015 hat dargestellt (Siehe WP 09-14 SV
51/182, JHA 01.03.2012), dass sich die Änderung des Schulgesetzes zum
01.08.2011 negativ auf die erforderliche Platzzahl in Kindertageseinrichtungen
für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht auswirkt.
Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 fehlen bis zu 90 Plätze für Kinder über drei
Jahre. Verstärkt wird diese Problematik durch die Schließung einer durch die
Stadt Hilden sonderfinanzierten Gruppe des kath. Trägers. Dieses sich
abzeichnende Defizit an Plätzen kann nur durch Überbelegungen in den
vorhandenen Gruppen und durch die Einrichtung zumindest einer weiteren Kindergartengruppe
abgedeckt werden.
Zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für
Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren wird vorgeschlagen, in den Räumen „Am
Holterhöfchen 36“ weitere 25 Kindergartenplätze zu schaffen.
Nach Überprüfung des Standortes schlägt die
Verwaltung die Umsetzung der in den §14 GemHVO Unterlagen beschriebenen
Maßnahmen vor. Gemäß Planung kann die Kindertageseinrichtung zum
Kindergartenjahr 2013/2014 eröffnet werden. Die Planungen wurden mit dem Landschaftsverband Rheinland bereits
abgestimmt und es wurde eine Betriebserlaubnis (langfristig für Kinder ab 2
Jahre) in Aussicht gestellt.
2. Gemäß der
Entscheidung des Haupt-und Finanzausschusses über die § 14 GemHVO Unterlagen
zum Umbau des Gebäudes „Am Holterhöfchen 36“soll die Freigabe der Mittel in der
vorgenannten Höhe erfolgen.
I261200059
   - Umbau „Am Holterhöfchen 36“
Haushaltsjahr 2012 Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 200.000
Euro,
Haushaltsjahr 2013
Verpflichtungsermächtigung    160.000
Euro
I075100002
   - Beschaffung Ausstattungsgegenstände
– „Am Holterhöfchen 36“
Haushaltsjahr 2013
Verpflichtungsermächtigung    30.000
Euro
G07510008    - Betriebs- u. Geschäftsausstattung“ Am Holterhöfchen 36“
Haushaltsjahr 2013 Verpflichtungsermächtigung    30.000 Euro
Kostenträger
0601010030 „Förderung von Kindern in städt. Tageseinrichtungen“ /
Kostenart 527900 „Sonstige Aufwendungen für
Sachleistungen“
Haushaltsjahr 2013 Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 20.000
Euro
3. Die Kindertageseinrichtung soll in städtischer Trägerschaft betrieben
werden.
Der Folgeaufwand für Personal-, Sach- und Betriebskosten beträgt nach
Abzug der Erträge ca. 110.000 € pro Jahr.
Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060101 |
|
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I261200059 |
I075100002/G075100008 |
|||||
Haushaltsjahr: |
2012 Investitonen Umbau/2013 Umbau + Betriebskosten |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
|||
|
|||||||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
0601010030 |
Förderung Kinder 0 – 6 Jahren in städt. Kitas |
5* |
2013 Sachkosten |
20.000 € |
|||
|
|
5* |
2014 ff. |
Ca. 3000 € |
|||
|
|
081601 |
VE 2013 Zugang Einrichtung Kita |
30.000 € |
|||
|
|
081603 |
VE 2013 Zugang Einrichtung Kita (GWG) |
30.000 € |
|||
0113030010 |
262609167620 |
096002 |
Investitionen 2012 |
200.000 € |
|||
0113030010 |
262609167620 |
096002 |
Investitionen VE 2013 |
160.000 € |
|||
Der Mehrbedarf besteht ab 01.08.2013 in
folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
011302* |
Versch. Bewirtschaftung |
5* |
Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand Anlage 4 - Folgekosten (ohne Personalaufwand) |
Ca. 16.050 € |
|||
011302* |
Abschreibungen |
57* |
|
Ca. 18.050 € |
|||
|
|
5* |
Lebensmittel |
Ca. 8.400 € |
|||
Die Deckung ist ab
01.08.2013 gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
0601010030 |
Förderung Kinder 0 – 6 Jahren in städt. Kitas |
414100 |
Landeszuschuss KiBiz (30% der Kindp) 2013 |
17.000 € |
|||
|
|
|
2014 |
40.700 € |
|||
|
|
433110 |
Elternbeiträge (16%) 2013 |
Ca. 8.750 € |
|||
|
|
|
2014 |
Ca. 21.000 |
|||
|
|
|
Verpflegungsentgelt 2013 |
Ca. 3.100 € |
|||
|
|
433120 |
2014 |
Ca. 7.400 € |
|||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung (Mehrbedarf): Die Mittel
werden bei der Haushaltsplanung 2013 ff entsprechend berücksichtigt. |
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
|||||||
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
|
nein |
|
Planstelle(n): Ca. 100 FK Stunden/ 2,56 VZ
Stellen Erzieher/Erzieherin, davon 39 FKStd EG 8 und ca.
61 FKStd. EG 6. 2013 Kosten ca. 49.310 € 1 VZ Stelle Berufsprakt. 39
Std = 2013 Kosten ca. 8.230 € Hausmeister 2013 Kosten ca. 625 € In den Folgejahren ab 2014
Kosten gesamt ca. 133.200 €/Jahr sowie 5% des
Unterhaltungsaufwandes Amt I.26 ca. 350 €/Jahr |
|||
Vermerk Personaldezernent Die zusätzlichen Stellen
müssen in den Stellenplan 2013 aufgenommen werden. gez. Danscheidt |