Betreff
Umbesetzung in Ausschüssen
Vorlage
WP 09-14 SV 01/083
Aktenzeichen
01-rb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt wählt und beruft

 

a)    auf Vorschlag des Kinderschutzbundes Hilden

 

in den Jugendhilfeausschuss

 

Frau  Claudia Schmitz-Moch als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 4 Abs. 2 b) der Satzung

(anstelle von Frau Gabriele Amthor)

und

Frau Gabriele Amthor als stellv. stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 4 Abs. 2 b) der Satzung

(anstelle von Herrn Werner Kimmel)

 

b)    auf Vorschlag …..


Erläuterungen und Begründungen:

Der Jugendhilfeausschuss ist ein Pflichtausschuss aufgrund spezialgesetzli­cher Regelungen, in diesem Fall des Sozialgesetzbuches in Verbindung mit dem Gesetz zur Aus­führung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

§ 5 III des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG NRW) erlaubt, dass durch Satzung bestimmt werden könne, dass weitere sachkundige Frauen und Männer dem Jugendhilfeausschuss angehö­ren. Damit wird insbesondere die allgemeine Regelung des § 58 IV Gemeindeordnung NRW ersetzt, wonach zu Mitgliedern von Ausschüssen nur Personen gewählt werden können, die u.a. ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben. Insoweit stehen der Wahl von Frau Schmitz-Moch keine gemeindeverfassungsrechtlichen Bedenken entgegen.

 

Weiterhin wurde auch von einigen Fraktionen der Wunsch geäußert, Umbesetzungen in den Ausschüssen vorzunehmen.

 

Horst Thiele