Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
wählt und beruft
a)Â Â Â auf Vorschlag des Kinderschutzbundes Hilden
in den Jugendhilfeausschuss
FrauÂ
Claudia Schmitz-Moch als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 4 Abs. 2 b) der
Satzung
(anstelle von Frau Gabriele Amthor)
und
Frau Gabriele Amthor als stellv. stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 4 Abs. 2
b) der Satzung
(anstelle von Herrn Werner Kimmel)
b)   auf Vorschlag …..
Erläuterungen und Begründungen:
Der Jugendhilfeausschuss ist ein Pflichtausschuss aufgrund
spezialgesetzliÂcher Regelungen, in diesem Fall des Sozialgesetzbuches in
Verbindung mit dem Gesetz zur AusÂführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
§ 5 III des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG
KJHG NRW) erlaubt, dass durch Satzung bestimmt werden könne, dass weitere
sachkundige Frauen und Männer dem Jugendhilfeausschuss angehöÂren. Damit wird
insbesondere die allgemeine Regelung des § 58 IV Gemeindeordnung NRW ersetzt,
wonach zu Mitgliedern von Ausschüssen nur Personen gewählt werden können, die
u.a. ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben. Insoweit stehen der Wahl von Frau Schmitz-Moch keine
gemeindeverfassungsrechtlichen Bedenken entgegen.
Weiterhin wurde
auch von einigen Fraktionen der Wunsch geäußert, Umbesetzungen in den Ausschüssen
vorzunehmen.
Horst Thiele