Betreff
Übernahme Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH durch die Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH / Stadt Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 20/078
Aktenzeichen
II/20.1
Art
Mitteilungsvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt den Sachstand bezüglich der „Übernahme der Geschäftsanteile, die von der West GkA an der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden gehalten werden“ zur Kenntnis.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Bereits mit SV 20/027 wurde im Rat am 15.12.2010 die Frage diskutiert, ob die Möglichkeit besteht, Anteile der  Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH zu übernehmen. Hierzu wurde in der SV auszugsweise folgendes ausgeführt:

 

„Am Stammkapital der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH ist die Stadt Hilden mit 48 % (12.000,- €) und die WestGkA mit 52 % (13.000,- €) beteiligt. Im Rahmen der Prüfung von vergaberechtlichen Fragen zu Bauvorhaben der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH wurde auch diskutiert, ob nicht die Möglichkeit besteht, die Anteile der WestGkA zu übernehmen.“

 

Die Thematik wurde dann auch mit der WestGkA besprochen, die ihre Bereitschaft dazu signalisiert hatte. Zusätzlich wurde darum gebeten zu überprüfen, ob sich hieraus steuerrechtliche Probleme ergeben könnten. Sollte die Stadt die kompletten 52 %-Anteile der WestGkA übernehmen, wäre Grunderwerbsteuer von rd. 586 T€ zu zahlen.“

 

Aus diesem Grunde wurde deshalb entschieden, dass es aus finanziellen Gründen nicht sinnvoll ist, die Anteile zu übernehmen. Auch im Zusammenhang mit anderen „IGH-Themen“ stellte sich dann die Frage, ob das Ziel der Anteilsübernahme nicht auf anderem Wege möglich ist.

 

Die Verwaltung hat deshalb Kontakt mit Ernst & Young aufgenommen, um prüfen zu lassen, ob nicht weitere Möglichkeiten gesehen werden. Dabei wurde auch die Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH (GSH) als Option überlegt. Mit dem von Ernst & Young vorgeschlagenen Weg würde auch das Ziel erreicht, dass dann alle Grundstücksangelegenheiten in einer Hand wären.Das Ergebnis der Überprüfung von Ernst & Young war der Sitzungsvorlage 20/067 zur Sitzung des Rates am 14.12.2011 als Anlage beigefügt.

 

In dieser Sitzung wurde die Beantragung einer verbindlichen Auskunft beim Finanzamt zur Klärung der Frage, ob ein Anteilskauf der IGH-Anteile Grunderwerbsteuer auslöst, beschlossen.

Die verbindliche Auskunft wurde zwischenzeitlich vom Finanzamt Hilden erteilt. Diese entfaltet jedoch nur dann Bindungswirkung, wenn der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt in dem entsprechenden Antrag umfassend dargestellt wird und innerhalb der nächsten auf die Anteilsübertragung folgenden 15 Monate unverändert fortbesteht. So gesehen ein positives Votum.

 

Zwischenzeitlich gestaltet sich vor dem Hintergrund der „WestLB-Problematik“ die Situation aber so, dass die WestGkA sich von Ihrem Anteil trennen möchte/muss.

Die WestGkA hat dann den Entwurf eines Anteilskaufvertrags übersandt, der allerdings von der Stadt Hilden überarbeitet werden musste. Insbesondere geht es um haftungsrechtliche Tatbestände. Die endgültige Klärung hierzu ist aber noch nicht abgeschlossen. Ggf. kann in der Sitzung weiteres mitgeteilt werden.

 

Unter Berücksichtigung der Sitzungstermine ist deshalb vorgesehen, dass die Gremien im November und letztendlich dann der Rat im Dezember 2012 entscheiden sollen. Dieser Sitzungsvorlage werden dann der Geschäftsanteilsübertragungsvertrag und der Gesellschaftsvertrag der „neuen“ IGH beigefügt. Der Gesellschaftsvertrag wurde in Anlehnung an den aktuellsten Gesellschaftsvertrag – den der Verkehrsgesellschaft Hilden mbH – modifiziert und intern abgestimmt. Natürlich ist dort auch ein Aufsichtsrat vorgesehen.

 

So gesehen betrachten Sie diese Informationen bitte als Zwischenergebnis.


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mehreinzahlung entsteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer