Betreff
Abenteuerspielplatz
a) Neufassung des Kontraktes
b) Wechsel der Trägerschaft
Vorlage
WP 09-14 SV 51/190
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss beschließt der Rat der Stadt, die Verwaltung zu beauftragen:

 

a)    den Betrieb des Abenteuerspielplatzes durch die Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte auf der Grundlage der vorgelegten neuen Vereinbarung fortzusetzen

 

oder

 

b)    die aktuelle Vereinbarung zum Betrieb des Abenteuerspielplatzes mit der Freizeitgemeinschaft zu kündigen und in Zusammenarbeit mit der Freizeitgemeinschaft die Ãœbernahme des Betriebes einschließlich der dort beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durch die Gemeinnützige Jugendwerkstatt Hilden vorzubereiten. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung ist dem Jugendhilfeausschuss und nachfolgend dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Abenteuerspielplatz

 

a)    Neufassung des Kontraktes

Die Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. – FZG – betreibt seit Jahrzehnten einen Abenteuerspielplatz mit einem Spielehaus und erhält dafür einen städtischen Zuschuss. Die aktuell gültige Vereinbarung wurde in der Ratssitzung am 14.12.2005 beschlossen und ist seit dem 01.01.2006 in Kraft. Die damalige Kontraktsumme betrug 229.600 € einschließlich der Mietkosten für das Spielehaus in Höhe von 39.200 €, die von der Verwaltung – Amt für Gebäudewirtschaft – erhoben werden. Durch die vertraglich vereinbarte Preissteigerungsklausel, die sich am Verbraucherindex orientiert, ist aktuell ein Zuschuss in Höhe von 241.500 € zu zahlen.

 

Die SPD-Fraktion hatte am 02.03.2011 den Antrag gestellt, durch die Verwaltung prüfen zu lassen, ob zur Entlastung der FZG die Kindertageseinrichtungen und der Abenteuerspielplatz in eine städtische Trägerschaft übernommen werden können und welche finanziellen Auswirkungen damit verbunden wären. Dieser Prüfauftrag wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.07.2011 beschlossen. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.11.2011 wurde das Ergebnis dargestellt. Danach ist es aufgrund der entstehenden Mehrkosten nicht sinnvoll, die Kindertagesstätten in eine städtische Trägerschaft zu übernehmen.

 

Bei einer Übernahme des Abenteuerspielplatzes in eine städtische Trägerschaft würden sich Einsparungen bei den Sachkosten und den Personalkosten ergeben. Insbesondere der Wegfall des Personalkostenanteils der Geschäftsführung für den Abenteuerspielplatz würde eine Verbesserung ergeben. Das Ergebnisverbesserungspotential konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht konkret quantifiziert werden, da die Neuordnung der Kontrakte mit der FZG beabsichtigt war.

 

Aus diesem Grunde wurde die Entscheidung in dieser Sache auf die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.06.2012 vertagt. Die Verwaltung sagte zu, die Ergebnisse der Neustrukturierung der Kontrakte mit der FZG in dieser Sitzung vorzustellen. Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wurde verwaltungsseitig ebenfalls zugesagt, in die abschließenden Entscheidungsgrundlagen auch die Option der Übernahme des Abenteuerspielplatzes durch die Gemeinnützige Jugendwerkstatt Hilden und das diesbezügliche Prüfergebnis zu integrieren. Auf die Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 51/151 und die konkrete Beratung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.11.2011 wird verwiesen.

 

Eine Prüfung der Übernahme des Abenteuerspielplatzes in die Trägerschaft der Stadt war schon Gegenstand eines Prüfauftrages der CDU-Fraktion vom 29.06.2005. In der SV 51/75 hatte die Verwaltung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.12.2005 die Ergebnisse dargestellt und bereits zum damaligen Zeitpunkt Einsparungsmöglichkeiten bei einer Übernahme des Abenteuerspielplatzes aufgezeigt. Gleichwohl wurde der oben genannte Kontrakt mit der FZG durch den Rat beschlossen und am 01.01.2006 in Kraft gesetzt.

 

Mit dem Vorstand der FZG ist in den letzten Monaten eine Vielzahl von Gesprächen geführt worden, um eine akzeptable Neufassung und Anpassung des Kontraktes zum Betrieb des Abenteuerspielplatzes zu erreichen. Diese Neufassung ist als Anlage beigefügt. Ebenfalls ist ein Schreiben der FZG als Stellungnahme beigefügt.

 

Die Grundlagen des neuen Kontraktes orientieren sich künftig an

-        pauschalierte Personalkosten und Sachkosten unter Berücksichtigung des KGSt-Gutachtens „Kosten einer Arbeitsplatzes“

-        Eingruppierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen analog zur Eingruppierung der Stadt Hilden

-        Aufteilung der Geschäftsführungskosten auf die einzelnen Leistungsbereiche, so auch auf das „Produkt“ Betrieb eines Abenteuerspielplatzes

-        Beibehaltung einer Preissteigerungsklausel, die sich am Verbraucherindex orientiert

-        Beibehaltung der Ãœbernahme der Mietkosten exklusive Nebenkosten.

 

Daraus ergeben sich „produktscharfe“ Ausweisungen der Kosten als auch die vom Zuschussgeber und Zuschussnehmer verlangte dauerhafte Planungs- und Kalkulationssicherheit.

 

Auf der Grundlage des KGSt-Gutachtens ergeben sich die Kosten eines Arbeitsplatzes wie folgt:

 

-        durchschnittliche Personalkosten entsprechend der Tabelle „Kosten eines Arbeitsplatzes“

-        Sachkostenpauschale in Höhe von 9.700 € pro Arbeitsplatz, mit der Raumkosten, Geschäftsausgaben, IT-Kosten etc. abgedeckt werden

-        Gemeinkosten in Höhe von 10% der Personalkosten für zentrale Dienste, Overhead etc.

 

Die FZG beschäftigt auf dem Abenteuerspielplatz drei Vollzeitkräfte, sodass sich folgende Berechnung der Personal- und Sachkosten ergeben:

 

-        eine Vollzeitkraft – Leitung des Abenteuerspielplatzes

Vergütungsgruppe S 11 TVöD

Personalkosten entsprechend der Tabelle „Kosten eines Arbeitsplatzes“

der KGSt                                                                                                            50.300 €

-        zwei Vollzeitkräfte

Vergütungsgruppe S 6 TVöD

Personalkosten entsprechend der Tabelle „Kosten eines Arbeitsplatzes“

der KGSt                                                                                                            90.400 €

-        Sachkostenpauschale

auf 8.700 € reduzierte Pauschale pro Arbeitsplatz für Betriebskosten,

Geschäftsausgaben etc.                                                                                    26.100 €

-        Gemeinkosten in Höhe von 10% der Personalkosten für zentrale Dienste,

Overhead etc.                                                                                                    14.070 €

-        Sonderkosten, die in den oben genannten Pauschalen nicht enthalten

sind

-      Personalkosten zur Beschäftigung eines Auszubildenden, Mitarbeiter im

freiwilligen sozialen Jahr oder Mitarbeiter im Bundesfreiwilligendienst         6.500 €

-    Aufwendungen für Übungsleiterpauschalen                                                  2.000 €

-    Kosten für die Tierhaltung                                                                              8.000 €

-    Kosten für pädagogisches Material                                                                4.800 €

-        Mietkosten                                                                                                         39.200 €

-        Anteil für den Geschäftsführungspauschalzuschuss                                          6.620 €

         247.990 €

 

Der Geschäftsführer ist anteilig mit 10% seiner Aufgaben für die FZG für den Abenteuerspielplatz verantwortlich und mit den restlichen 90% für die Leistungen „Betrieb von zwei Kindergärten, für die Durchführung des Familien unterstützenden Dienstes (FUD) sowie für die ordnungsgemäße Vereinsarbeit der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte“ verantwortlich.

 

Die Summe des neuen Kontraktes beträgt danach 247.990 € und übersteigt den jetzigen Zuschuss in Höhe von 241.500 € um 6.490 €. Dies ist allerdings auf die erstmalige Zuordnung eines Geschäftsführungsanteiles zurückzuführen. Ein solcher Anteil ist in dem „Altkontrakt“ nicht enthalten.

 

b)    Wechsel der Trägerschaft

 

Damit liegen nunmehr alle Grundlagen vor, um über eine Beibehaltung des Betriebes des Abenteuerspielplatzes in Trägerschaft der FZG oder über eine Übernahme der Trägerschaft durch die Verwaltung oder die GJwH zu entscheiden. Selbst wenn die Sach- und Personalkosten als auch die Sonderkosten bei einer Übertragung der Trägerschaft in dieser Höhe erhalten blieben, würde es zumindest zu einer Einsparung des angegebenen Geschäftsführungsanteils in Höhe von 6.620 € kommen. Ein solcher Anteil würde bei einer Übernahme durch die GJwH als auch durch die Stadtverwaltung nicht entstehen. Insofern ist eine Grundsatzentscheidung zum zukünftigen Betrieb des Abenteuerspielplatzes zu treffen. Die aktuelle Vereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Jahr zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden. Dies bedeutet, dass eine neue Trägerschaft frühestens zum 01.01.2014 beginnen kann. Die FZG hat den Abenteuerspielplatz seit Jahrzehnten in hervorragender Weise geführt. Mit dem Spielehaus und der guten Personal- und Sachkostenausstattung sind attraktive Angebote möglich. Selbstverständlich ist dies auch das Ergebnis der guten Arbeit der dort tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

 

Bei einer Übernahme der Trägerschaft würde die Weiterbeschäftigung des Personals erfolgen. Sollte ein Wechsel der Trägerschaft in Frage kommen, empfiehlt der Verwaltungsvorstand die Übernahme durch die Gemeinnützige Jugendwerkstatt Hilden. Damit wäre eine betriebswirtschaftlich orientierte Führung, Steuerung des Betriebes und eine jährliche Kontrolle des städtischen Zuschusses im Rahmen der Wirtschaftsprüfung möglich. Eine Ausweitung des städtischen Stellenplanes und Erhöhung der Personalkosten im Haushalt der Stadt Hilden würde dadurch vermieden.

 

 

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

 

Produktnummer / -bezeichnung

060107

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601070020

Zuschüsse an die Freizeitgemeinschaft

531860

 

253.680 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Minderbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601070020

 

531860

 

12.310 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete