Betreff
Wilhelm-Fabry-Förderpreis / Konzept
Vorlage
WP 09-14 SV 41/094
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege stimmt dem Konzept zu.“

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege vom 01.12.2011 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die Ausschreibung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises in das Jahr 2013 zu verschieben.

Beratungsbedarf wurde hinsichtlich des Rhythmus und des Inhaltes dieses Förderpreises angemeldet, daher bat die Verwaltung um konkrete Aufgabenstellung.

 

Um aufgrund dieser Beschlusslage die Finanzplanung und die Ausschreibung für 2013 entsprechend vorbereiten zu können, legt die Verwaltung nun ein Konzept vor, das als Beratungsgrundlage dienen soll.

 

Die beigefügten Richtlinien zur Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises wurden überarbeitet, sodass das Gewicht stärker auf den Förderaspekt junger Hochschulabsolventen gelegt werden kann.

Der Wilhelm-Fabry-Förderpreis soll künftig aktuelle künstlerische Ausdrucksformen im Bereich der Bildenden Kunst und der Musik bewerten.

Seit 1978 ist dieser zwischenzeitlich renommierte Förderpreis überregional bekannt.

Hilden erwarb sich hierdurch einen Ruf als verlässliche kunst-und kulturfördernde Stadt.

Preisträger aus den zurückliegenden Jahren entwickelten sich zu teils international tätigen Künstlern, zu denen die Verwaltung bis heute Kontakt hält.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Preis im Turnus von 4 Jahren auszuschreiben, beginnend mit 2013 zum Thema Jazz.

 

Da sich Hilden seit vielen Jahren intensiv mit der außerschulischen künstlerischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen befasst – zu nennen sind hier die regelmäßigen Angebote der Kinder- und Jugendkunstschule KuKuK sowie die kreativen Angebote im Wilhelm-Fabry-Museum einschließlich der Kinderartothek – schlägt die Verwaltung die zusätzliche Etablierung eines Kunstförderpreises für Jugendliche vor.

 

Dieser Preis soll in der Sparte Bildende Kunst einschließlich Fotografie innerhalb des Kreises Mettmann im Turnus von 4 Jahren ausgelobt werden. Die Sparte Musik soll ausdrücklich nicht berücksichtigt werden, da es hierzu bereits sehr renommierte Wettbewerbe, wie z.B. „Jugend musiziert“, gibt.

 

Die kontinuierliche Vergabe beider Förderpreise würde sowohl die Position Hildens in NRW als auch im Kreis Mettmann kulturpolitisch hervorheben. Die abwechselnde Ausschreibung sollte im Zweijahresrhythmus erfolgen.

 

Der Wilhelm-Fabry-Förderpreis sollte jeweils mit einem Preisgeld von 6.000,-€, der neue Jugendkunstförderpreis mit 3.000,-€ ausgestattet werden. Hierdurch ergibt sich ein Einsparpotential von insg. 3.000,-€ verglichen mit dem Aufwand, der derzeit bei der zweijährigen Vergabepraxis des Wilhelm-Fabry-Förderpreises (je 5.120,-€)  entsteht.

 

Gleichzeitig könnte durch die Einführung des Jugendkunstförderpreises eine sinnvolle neue Fördermöglichkeit geschaffen werden, die auf dem breiten kulturellen Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche in Hilden aufbaut.

 

Die Richtlinien für die Vergabe beider Förderpreise sind als Anlage beigefügt.

 

 

gez. Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter

 


 

Der Wilhelm-Fabry-Förderpreis 2013 soll im Bereich Jazz / Instrument Schlagzeug ausgelobt werden, danach in 4-jährigem Turnus.

 

Richtlinien zur Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2013

 

  1. Die Stadt Hilden lobt den Wilhelm-Fabry-Förderpreis 2013 zum Thema Jazz/ Instrument Schlagzeug aus.

 

  1. Die Ausschreibung beschränkt sich auf Nordrhein-Westfalen.

 

  1. Um den Preis kann sich jede Schlagzeugerin/ jeder Schlagzeuger bewerben, deren/dessen Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen liegt.

Die Bewerberin/ der Bewerber sollte nicht älter als 30 Jahre alt sein, bzw. sollte die fachliche Ausbildung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

 

  1. Der Preis wird mit 6.000,-€ ausgelobt. Er besteht in einem Geldbetrag.

Der Preis wird von einer Fachjury vergeben und kann auch gesplittet werden.

 

  1. Zugelassen sind Bewerbungen anhand einer CD oder per Soundfile.

      Die Aufnahmen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.

 

      Die folgenden Unterlagen sind beizufügen:

 

-Tabellarischer Lebenslauf mit besonderem Gewicht auf die musikalische Ausbildung und Tätigkeit,

-Angaben über die bisherige künstlerische Tätigkeit,

-Angaben über bisherige Preise und Stipendien,

-Konzertkritiken

       Das Versandrisiko trägt der Bewerber/ die Bewerberin.

       Für die Rücksendung wird ein ausreichend frankierter Umschlag beigefügt.

 

  1. Die Jury trifft anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen eine Vorauswahl.

Ihr gehören drei Fachjuroren, die Schlagzeuger Ulf Stricker, Christoph Hillmann und Peter Baumgärtner an sowie der Kulturausschussvorsitzende, die stellvertretende Kulturausschussvorsitzende, der Kulturdezernent und die Leiterin des Kulturamtes.

Die ausgewählten Musikerinnen und Musiker werden zu einem Vorspiel geladen, in Folge dessen die Entscheidung über die Preisträgerin / den Preisträger erfolgen wird.

Das Vorspiel wird einen Pflicht- und einen Kürteil gemeinsam mit ihren/seinem Team umfassen sowie ein Solostück. Genaue Angaben hierzu erhalten die zum Vorspiel geladenen Schlagzeugerinnen und Schlagzeuger 4 Wochen vor dem Vorspieltermin.

      Die Jury entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Ihre Entscheidung ist endgültig.

      Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

  1. Der Preisträger/ die Preisträgerin verpflichtet sich, zeitnah an die Preisverleihung ein Konzert im Rahmen der 18. Hildener Jazztage  (29.05.-02.06.13) honorarfrei für die Stadt Hilden zu geben.

 

  1. Bewerbungsfrist ist der 31.01.2013

Die Bewerbungen sind zu richten an Stadt Hilden, Kulturamt, Am Rathaus 1, 40721 Hilden

( kulturamt@hilden.de )

 

  1. Die Verleihung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2013 erfolgt im Rahmen der 18. Hildener Jazztage 2013.

 

Der Jugendkunstpreis soll erstmalig 2015 ausgelobt werden, danach in 4-jährigem Turnus.

 

 

Richtlinien zur Vergabe des Jugendkunstpreises 2015

 

  1. Die Stadt Hilden lobt den Jugendkunstpreis 2015 zum Thema Fotografie aus.

 

  1. Die Ausschreibung beschränkt sich auf den Kreis Mettmann.

 

  1. Um den Preis kann sich jede Jugendliche / jeder Jugendliche bewerben, deren/dessen Lebensmittelpunkt im Kreis Mettmann liegt.

Die Bewerberin/ der Bewerber sollte nicht älter als 17 Jahre alt sein.

 

  1. Der Preis wird mit 3.000,-€

Er besteht in einem Geldbetrag.

Der Preis wird von einer Fachjury vergeben und kann auch gesplittet werden.

 

  1. Zugelassen sind Bewerbungen anhand einer CD.

      Die Arbeiten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.

 

      Die folgenden Unterlagen sind beizufügen:

 

-Tabellarischer Lebenslauf mit besonderem Gewicht auf die künstlerische Ausbildung,

-Angaben über die bisherige künstlerische Tätigkeit,

-Angaben über bisherige Preise und/oder Stipendien,

       Das Versandrisiko trägt der Bewerber/ die Bewerberin.

       Für die Rücksendung wird ein ausreichend frankierter Umschlag beigefügt.

 

  1. Die Jury trifft anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen eine Vorauswahl.

Ihr gehören drei Fachjuroren, sowie der Kulturausschussvorsitzende, die stellvertretende Kulturausschussvorsitzende, der Kulturdezernent und die Leiterin des Kulturamtes an.

      Die Jury entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Ihre Entscheidung ist endgültig.

      Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

  1. Die Preisträgerschaft ist mit einer Präsentation /Ausstellung verbunden, die zeitnah an die Preisverleihung stattfinden soll.

 

  1. Bewerbungsfrist ist der xxx

Die Bewerbungen sind zu richten an Stadt Hilden, Kulturamt, Am Rathaus 1, 40721 Hilden

( kulturamt@hilden.de )

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

040201

Kulturförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0402010020

Förderprojekte

549610

Aufwend. f. Projekte u. Förderpreise

6.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die erforderlichen Mittel müssten im Haushalt 2013 bereitgestellt werden.

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 



Personelle Auswirkungen: nein