Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege
stimmt dem Konzept zu.“
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des
Ausschusses für Kultur und Heimatpflege vom 01.12.2011 wurde der einstimmige
Beschluss gefasst, die Ausschreibung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises in das
Jahr 2013 zu verschieben.
Beratungsbedarf
wurde hinsichtlich des Rhythmus und des Inhaltes dieses Förderpreises angemeldet,
daher bat die Verwaltung um konkrete Aufgabenstellung.
Um aufgrund dieser
Beschlusslage die Finanzplanung und die Ausschreibung für 2013 entsprechend
vorbereiten zu können, legt die Verwaltung nun ein Konzept vor, das als
Beratungsgrundlage dienen soll.
Die beigefügten
Richtlinien zur Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises wurden überarbeitet,
sodass das Gewicht stärker auf den Förderaspekt junger Hochschulabsolventen
gelegt werden kann.
Der
Wilhelm-Fabry-Förderpreis soll künftig aktuelle künstlerische Ausdrucksformen
im Bereich der Bildenden Kunst und der Musik bewerten.
Seit 1978 ist
dieser zwischenzeitlich renommierte Förderpreis überregional bekannt.
Hilden erwarb sich
hierdurch einen Ruf als verlässliche kunst-und kulturfördernde Stadt.
Preisträger aus
den zurückliegenden Jahren entwickelten sich zu teils international tätigen
Künstlern, zu denen die Verwaltung bis heute Kontakt hält.
Die Verwaltung
schlägt vor, diesen Preis im Turnus von 4 Jahren auszuschreiben, beginnend mit
2013 zum Thema Jazz.
Da sich Hilden
seit vielen Jahren intensiv mit der außerschulischen künstlerischen Ausbildung
von Kindern und Jugendlichen befasst – zu nennen sind hier die regelmäßigen
Angebote der Kinder- und Jugendkunstschule KuKuK sowie die kreativen Angebote
im Wilhelm-Fabry-Museum einschließlich der Kinderartothek – schlägt die
Verwaltung die zusätzliche Etablierung eines Kunstförderpreises für Jugendliche
vor.
Dieser Preis soll
in der Sparte Bildende Kunst einschließlich Fotografie innerhalb des Kreises
Mettmann im Turnus von 4 Jahren ausgelobt werden. Die Sparte Musik soll
ausdrücklich nicht berücksichtigt werden, da es hierzu bereits sehr renommierte
Wettbewerbe, wie z.B. „Jugend musiziert“, gibt.
Die
kontinuierliche Vergabe beider Förderpreise würde sowohl die Position Hildens
in NRW als auch im Kreis Mettmann kulturpolitisch hervorheben. Die abwechselnde
Ausschreibung sollte im Zweijahresrhythmus erfolgen.
Der
Wilhelm-Fabry-Förderpreis sollte jeweils mit einem Preisgeld von 6.000,-€, der
neue Jugendkunstförderpreis mit 3.000,-€ ausgestattet werden. Hierdurch ergibt
sich ein Einsparpotential von insg. 3.000,-€ verglichen mit dem Aufwand, der derzeit
bei der zweijährigen Vergabepraxis des Wilhelm-Fabry-Förderpreises (je
5.120,-€) entsteht.
Gleichzeitig
könnte durch die Einführung des Jugendkunstförderpreises eine sinnvolle neue Fördermöglichkeit
geschaffen werden, die auf dem breiten kulturellen Bildungsangebot für Kinder
und Jugendliche in Hilden aufbaut.
Die Richtlinien
für die Vergabe beider Förderpreise sind als Anlage beigefügt.
gez. Norbert
Danscheidt
1. Beigeordneter
Der Wilhelm-Fabry-Förderpreis 2013 soll im
Bereich Jazz / Instrument Schlagzeug ausgelobt werden, danach in 4-jährigem
Turnus.
Richtlinien zur
Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2013
- Die Stadt Hilden lobt den Wilhelm-Fabry-Förderpreis
2013 zum Thema Jazz/ Instrument Schlagzeug aus.
- Die Ausschreibung beschränkt sich auf
Nordrhein-Westfalen.
- Um den Preis kann sich jede Schlagzeugerin/
jeder Schlagzeuger bewerben, deren/dessen Lebensmittelpunkt in
Nordrhein-Westfalen liegt.
Die Bewerberin/ der Bewerber sollte nicht älter als 30 Jahre alt sein,
bzw. sollte die fachliche Ausbildung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
- Der Preis wird mit 6.000,-€ ausgelobt.
Er besteht in einem Geldbetrag.
Der Preis wird von einer Fachjury vergeben und kann auch gesplittet
werden.
- Zugelassen sind Bewerbungen anhand
einer CD oder per Soundfile.
     Die Aufnahmen dürfen nicht älter
als drei Jahre sein.
     Die folgenden Unterlagen
sind beizufügen:
-Tabellarischer Lebenslauf mit besonderem Gewicht auf die musikalische
Ausbildung und Tätigkeit,
-Angaben über die bisherige künstlerische Tätigkeit,
-Angaben über bisherige Preise und Stipendien,
-Konzertkritiken
      Das Versandrisiko trägt der
Bewerber/ die Bewerberin.
      Für die Rücksendung wird
ein ausreichend frankierter Umschlag beigefügt.
- Die Jury trifft anhand der
eingereichten Bewerbungsunterlagen eine Vorauswahl.
Ihr gehören drei Fachjuroren, die Schlagzeuger Ulf Stricker, Christoph
Hillmann und Peter Baumgärtner an sowie der Kulturausschussvorsitzende, die
stellvertretende Kulturausschussvorsitzende, der Kulturdezernent und die
Leiterin des Kulturamtes.
Die ausgewählten Musikerinnen und Musiker werden zu einem Vorspiel
geladen, in Folge dessen die Entscheidung über die Preisträgerin / den
Preisträger erfolgen wird.
Das Vorspiel wird einen Pflicht- und einen Kürteil gemeinsam mit
ihren/seinem Team umfassen sowie ein Solostück. Genaue Angaben hierzu erhalten
die zum Vorspiel geladenen Schlagzeugerinnen und Schlagzeuger 4 Wochen vor dem
Vorspieltermin.
     Die Jury entscheidet mit
einfacher Stimmenmehrheit. Ihre Entscheidung ist endgültig.
     Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
- Der Preisträger/ die Preisträgerin
verpflichtet sich, zeitnah an die Preisverleihung ein Konzert im Rahmen
der 18. Hildener JazztageÂ
(29.05.-02.06.13) honorarfrei für die Stadt Hilden zu geben.
- Bewerbungsfrist ist der 31.01.2013
Die Bewerbungen sind zu richten an Stadt Hilden, Kulturamt, Am Rathaus
1, 40721 Hilden
- Die Verleihung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises
2013 erfolgt im Rahmen der 18. Hildener Jazztage 2013.
Der Jugendkunstpreis soll erstmalig 2015
ausgelobt werden, danach in 4-jährigem Turnus.
Richtlinien zur
Vergabe des Jugendkunstpreises 2015
- Die Stadt Hilden lobt den
Jugendkunstpreis 2015 zum Thema Fotografie aus.
- Die Ausschreibung beschränkt sich auf den
Kreis Mettmann.
- Um den Preis kann sich jede Jugendliche
/ jeder Jugendliche bewerben, deren/dessen Lebensmittelpunkt im Kreis
Mettmann liegt.
Die Bewerberin/ der Bewerber sollte nicht älter als 17 Jahre alt sein.
- Der Preis wird mit 3.000,-€
Er besteht in einem Geldbetrag.
Der Preis wird von einer Fachjury vergeben und kann auch gesplittet
werden.
- Zugelassen sind Bewerbungen anhand
einer CD.
     Die Arbeiten dürfen nicht älter
als zwei Jahre sein.
     Die folgenden Unterlagen
sind beizufügen:
-Tabellarischer Lebenslauf mit besonderem Gewicht auf die künstlerische
Ausbildung,
-Angaben über die bisherige künstlerische Tätigkeit,
-Angaben über bisherige Preise und/oder Stipendien,
      Das Versandrisiko trägt der
Bewerber/ die Bewerberin.
      Für die Rücksendung wird
ein ausreichend frankierter Umschlag beigefügt.
- Die Jury trifft anhand der eingereichten
Bewerbungsunterlagen eine Vorauswahl.
Ihr gehören drei Fachjuroren, sowie der Kulturausschussvorsitzende, die
stellvertretende Kulturausschussvorsitzende, der Kulturdezernent und die
Leiterin des Kulturamtes an.
     Die Jury entscheidet mit
einfacher Stimmenmehrheit. Ihre Entscheidung ist endgültig.
     Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
- Die Preisträgerschaft ist mit einer Präsentation
/Ausstellung verbunden, die zeitnah an die Preisverleihung stattfinden soll.
- Bewerbungsfrist ist der xxx
Die Bewerbungen sind zu richten an Stadt Hilden, Kulturamt, Am Rathaus
1, 40721 Hilden
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
040201 |
Kulturförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0402010020 |
Förderprojekte |
549610 |
Aufwend. f. Projekte u. Förderpreise |
6.000,- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch
den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Die
erforderlichen Mittel müssten im Haushalt 2013 bereitgestellt werden. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen: nein