Betreff
Prüfung der finanziellen Auswirkungen durch die Einführung eines Geschwisterbetrages im OGS- und VGS-Bereich -Antrag der CDU-Fraktion vom 01.03.2012
Vorlage
WP 09-14 SV 51/188
Aktenzeichen
III 51 em
Art
Antragsvorlage

 

Erläuterungen zum Antrag:

 

Keine


Antragstext:

 

Die CDU- Fraktion beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen (Mehreinnahmen) die Einführung des 50%igen Geschwisterbeitrages ab der Einkommensstufe 75.000 € im Bereich OGS und VGS hätte. In der nächsten Ausschusssitzung soll das Ergebnis vorliegen.

 


 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat zuletzt in seiner Sitzung im Juli 2009 die 

 

„Satzung der Stadt Hilden über die Teilnahme sowie die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsgrundschule“, in der „Verlässlichen Grundschule 8-1“ sowie bei „Silentien“ im Primarbereich“

 

durch eine Änderung des § 4 zum 01.08.2009 die Zahlungspflicht der Eltern angepasst.

 

Die in § 4 der Satzung verankerte Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder gilt für die Nutzer der Offenen Ganztagsgrundschulen von Beginn an. 

 

Die “Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Kostenbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Hilden“ und die “Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tagespflege im Stadtgebiet Hilden“ wurde im März 2012 geändert. Es handelte sich um die Einführung einer neuen Höchsteinkommensstufe: über 90.000 €.

 

Eine solche Regelung wurde für die OGS bzw. die VGS nicht getroffen. Der Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ legt unter Ziffer 8 eine Beitragsobergrenze von 150,00 € fest. Diese Obergrenze findet in der Hildener Satzung bereits Berücksichtigung.    

 

Für das Haushaltsjahr 2012 sind 421.000 € Elternbeiträge als Erträge im Budget der OGS eingeplant. Daneben erzielt die Stadt Erträge über die Landeszuschüsse für die OGS i. H. v. 546.000 €. Abgesehen von Mitteln für die Mittagsverpflegung erzielt die Stadt in diesem Zusammenhang keine weiteren Erträge.

 

Die genannten Erträge stellen ca. 50 % der Personal- und Sachkosten für die OGS dar. Die restlichen Kosten trägt die Stadt aus eigenen Mitteln, insgesamt liegen die Aufwendungen  über 1.800.000 € (ohne Verpflegungskosten).

 

Die Einführung des 50%igen Geschwisterbeitrags  ab der Einkommensgrenze  75.000 € hätte nach Einschätzung des Fachamtes Mehreinnahmen in Höhe von ca. 21.000 € jährlich zur Folge. 

Dem liegen Einkommensdaten von 29 Eltern zugrunde, die einen zusätzlichen Beitrag i. H. v. 75,00 € monatlich zu leisten hätten.

 

Unter Berücksichtigung der Gesamtaufwendungen von 1.800 000 € würde so ein Anteil von 1,2 % der Kosten gedeckt werden können. Die Erträge aus Elternbeiträgen würden um 5,5 % gesteigert.

 

Bezogen auf die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Hilden käme bei gleichbleibender Jahressumme bis zum Jahre 2015 folgender Gesamtbetrag zusammen:

 

 

2012:                 9.000 €  (Anpassung ab 01.08.2012, erhöhter Ertrag für 5 Monate)

2013:               21.600 €

2014:               21.600 €

2015:               21.600 €

Summe:         73.800 €

 

Für die Bearbeitung der Geschwisterbeiträge würde eine erhöhte Aufwendung insbesondere im Bereich der Sachbearbeitung nicht zu erwarten sein, so dass mit einer Veränderung der Personalsituation nicht zu rechnen wäre und nennenswerte Aufwendungen die Erträge nicht schmälern würden.

 

Für die VGS sowie für Silentien konnte eine nennenswerte Summe nicht festgestellt werden.

 

 

Fazit:

 

Gemessen an den Gesamtkosten für die OGS würde die zusätzliche Erhebung der genannten Elternbeiträge zu einer geringen Verbesserung der Finanzierung der OGS in Hilden führen.

 

 

 

Horst Thiele

 



Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja, Mehrerträge

Produktnummer / -bezeichnung

0301010040

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012 ff

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

 

 

Zusätzliche Erträge:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0301010040

OGS Grundschulen

433110

Elternbeiträge

9.000,00

 

 

 

 

 

 

Ab 2013 jährlich

 

 

21.600,00

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Mehreinnahme durch Anpassung der Elternbeiträge

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete