Erläuterungen zum Antrag:
Keine
Antragstext:
Die CDU- Fraktion
beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen
(Mehreinnahmen) die Einführung des 50%igen Geschwisterbeitrages ab der
Einkommensstufe 75.000 € im Bereich OGS und VGS hätte. In der nächsten
Ausschusssitzung soll das Ergebnis vorliegen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Rat der Stadt Hilden hat zuletzt in seiner Sitzung im Juli 2009
dieÂ
„Satzung der Stadt Hilden über die Teilnahme sowie die Erhebung von
Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsgrundschule“, in der
„Verlässlichen Grundschule 8-1“ sowie bei „Silentien“ im Primarbereich“
durch eine Änderung des § 4 zum 01.08.2009 die Zahlungspflicht der
Eltern angepasst.
Die in § 4 der Satzung verankerte Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder
gilt für die Nutzer der Offenen Ganztagsgrundschulen von Beginn an.Â
Die “Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Kostenbeiträgen für
den Besuch von Kindertageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Hilden“ und
die “Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die
Betreuung von Kindern in Tagespflege im Stadtgebiet Hilden“ wurde im März 2012
geändert. Es handelte sich um die Einführung einer neuen Höchsteinkommensstufe:
über 90.000 €.
Eine solche Regelung wurde für die OGS bzw. die VGS nicht getroffen. Der
Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 „Gebundene
und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ legt unter Ziffer 8
eine Beitragsobergrenze von 150,00 € fest. Diese Obergrenze findet in der
Hildener Satzung bereits Berücksichtigung.Â
 Â
Für das Haushaltsjahr 2012 sind 421.000 € Elternbeiträge als Erträge im
Budget der OGS eingeplant. Daneben erzielt die Stadt Erträge über die
Landeszuschüsse für die OGS i. H. v. 546.000 €. Abgesehen von Mitteln für die
Mittagsverpflegung erzielt die Stadt in diesem Zusammenhang keine weiteren
Erträge.
Die genannten Erträge stellen ca. 50 % der Personal- und Sachkosten für
die OGS dar. Die restlichen Kosten trägt die Stadt aus eigenen Mitteln,
insgesamt liegen die Aufwendungen über
1.800.000 € (ohne Verpflegungskosten).
Die Einführung des 50%igen Geschwisterbeitrags ab der Einkommensgrenze 75.000 € hätte nach Einschätzung des
Fachamtes Mehreinnahmen in Höhe von ca. 21.000 € jährlich zur Folge.Â
Dem liegen Einkommensdaten von 29 Eltern zugrunde, die einen
zusätzlichen Beitrag i. H. v. 75,00 € monatlich zu leisten hätten.
Unter Berücksichtigung der Gesamtaufwendungen von 1.800 000 € würde so
ein Anteil von 1,2 % der Kosten gedeckt werden können. Die Erträge aus
Elternbeiträgen würden um 5,5 % gesteigert.
Bezogen auf die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Hilden käme bei
gleichbleibender Jahressumme bis zum Jahre 2015 folgender Gesamtbetrag
zusammen:
2012:                9.000 €Â
(Anpassung ab 01.08.2012, erhöhter Ertrag für 5 Monate)
2013:              21.600 €
2014:              21.600 €
2015:              21.600 €
Summe:        73.800 €
Für die Bearbeitung der Geschwisterbeiträge würde eine erhöhte Aufwendung
insbesondere im Bereich der Sachbearbeitung nicht zu erwarten sein, so dass mit
einer Veränderung der Personalsituation nicht zu rechnen wäre und nennenswerte
Aufwendungen die Erträge nicht schmälern würden.
Für die VGS sowie für Silentien konnte eine nennenswerte Summe nicht
festgestellt werden.
Fazit:
Gemessen an den Gesamtkosten für die OGS würde die zusätzliche Erhebung
der genannten Elternbeiträge zu einer geringen Verbesserung der Finanzierung
der OGS in Hilden führen.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja, Mehrerträge |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
0301010040 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 ff |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Zusätzliche Erträge: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0301010040 |
OGS
Grundschulen |
433110 |
Elternbeiträge |
9.000,00 |
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Ab 2013
jährlich |
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21.600,00 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Mehreinnahme
durch Anpassung der Elternbeiträge |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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