hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Antrag zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich des St. Josefs-Krankenhauses
zustimmend zur Kenntnis.
Daher beschließt er
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165B
als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9)
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006
(BGBl. I S. 3316) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der
Hildener Innenstadt in zentraler Lage. Es wird begrenzt nach Norden hin durch
die Walder Straße, nach Osten hin durch die Gartenstraße und die Straße Am
Holterhöfchen, nach Süden hin durch die Südgrenzen der Flurstücke 952, 1074,
1076, 1078, 1079 und 1080 (alle in Flur 59 der Gemarkung Hilden) sowie nach
Westen hin durch die Westgrenzen der Flurstücke 891, 956, 1075 und 1076 (alle
in Flur 59 der Gemarkung Hilden).
Das Planungsziel besteht darin, die
notwendigen und beabsichtigten baulichen und räumlichen Veränderungen für die
Modernisierung und den Ausbau des St.Josefs-Krankenhauses planerisch zu sichern
und deren Einfügung in die Umgebung zu gewährleisten.
2. das Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren auf
der Basis des vorgestellten städtebaulichen Entwurfes fortzusetzen.
3. Die Verwaltung
wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 165A
   möglichst zeitnah mit dem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 165B durchzuführen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Das St. Josefs-Krankenhaus in Hilden liegt am östlichen Rand der
Hildener Innenstadt in zentraler Lage und stellt dort einen wesentlichen Teil
der sozialen Infrastruktur der Stadt Hilden dar.
Der Gebäudebestand stammt in großen Teilen noch aus der Zeit vor dem II.
Weltkrieg und ist daher in vielerlei Hinsicht baulich und funktionell veraltet.
Seit einiger Zeit schon beschäftigen sich die Geschäftsführung des St.
Josefs-Krankenhauses Hilden GmbH sowie der Kplus-Verbund als Dachorganisation
katholischer Kliniken und Senioreneinrichtungen mit dem Thema einer
inhaltlichen und räumlichen Erweiterung und Modernisierung des Krankenhaus-Standortes.
Für den Bereich des Krankenhauses (sowie der dazugehörigen und
angegliederten Einrichtungen) gibt es keinen Bebauungsplan.
Die derzeit von Krankenhaus-Seite geplanten Modernisierungs- und
besonders Neubau-Absichten lassen sich jedoch nicht auf der Basis des § 34
BauGB („Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile“) umsetzen; sie sind dafür zu umfangreich.
Nach verschiedenen Vorgesprächen zwischen Verwaltung und
Krankenhaus-Geschäftsführung ist man daher übereingekommen, die
planungsrechtlichen Grundlagen in Form eines „vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
(Vorhaben und Erschließungsplan VEP)“ zu schaffen.
Hierzu wird das Planungsbüro ISR, Haan, herangezogen, welches im Auftrag
der St. Josefs Krankenhaus Hilden GmbH das Planaufstellungsverfahren bearbeiten
und durchführen wird.
Es handelt sich dabei – eine positive Beschlussfassung vorausgesetzt –
um den Bebauungsplan Nr. 165B (VEP Nr. 9).
Es handelt sich bei dem Vorhaben zur Modernisierung des Krankenhauses
zweifellos um eine für die Stadt Hilden wichtige Maßnahme.
Das Planungsbüro ISR hat schon mehrfach in Hilden gearbeitet, auch bei
Bebauungsplan-Verfahren, so dass das Planverfahren dort in guten Händen wäre.
Zu den inhaltlichen Aspekten:
- Kernelement der
Modernisierung ist ein Konzept von Abriss und Neubau. Große Teile der Altbauten         sollen abgerissen und durch
zeitgemäße Neubauten ersetzt werden.
- Zusätzlich soll
im Eckbereich von Walder Straße und Gartenstraße in einem größeren Neubau ein
fachärztliches Gesundheitszentrum entstehen.
- verkehrlich
sollen insbesondere die Parkplatzflächen sowie die Krankenhausvorfahrt neu geordnet
werden.
In der Anlage zur
Sitzungsvorlage sind weitere Informationen zu den Planvorhaben enthalten.
Zusammengefasst lassen sich solche Vorhaben nur mittels eines
Bebauungsplanes planungsrechtlich absichern und anschließend umsetzen. Auch das
Thema der verkehrlichen Erschließung (insbesondere Kfz-Verkehr) kann am besten
in einem Bauleitplan-Verfahren ausführlich behandelt werden.
Hierzu wird mit dem Aufstellungsbeschluss und der Bestätigung des
vorliegenden städtebaulichen Entwurfes als Grundlage der Planung der erste
Schritt getan. Das Planverfahren soll im Laufe der kommenden sechs bis neun
Monate durchgeführt werden.
(G. Scheib)