Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung
zur Kenntnis. Sie wird beauftragt, dem Ausschuss bis zur Einbringung des
Haushaltes 2008 in einer Sitzungsvorlage ein endgültiges technisches und
finanzielles Konzept zur Thematik „Baumscheiben und Pflaster in der Mittelstr“
vorzulegen.
Erläuterungen und Begründungen:
Ein Bürger der
Stadt Hilden hat die Verwaltung mit Schreiben vom 2.6.07 auf aus seiner Sicht unzuträgliche
optische und straßenbautechnische Punkte in der Mittelstraße hingewiesen (s.
Anlage1). Als Kopie ist dieses Schreiben auch an die im Rat vertretenen
Parteien sowie die Stadtmarketing Hilden GmbH geschickt worden. Die Verwaltung
hat darauf mit Schreiben vom 13.6.07 geantwortet (s. Anlage 2).
In der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 6.6.07 hat die BA-Fraktion zur gleichen Thematik
eine Anfrage eingebracht (s. Anlage 3) und die CDU-Fraktion einen mündlichen
Antrag zur Darstellung des Sachverhaltes gestellt.
In Ergänzung zu
den Ausführungen im o.a. Antwortschreiben und auch den Ausführungen auf Seite 9
der SV 66/090-City- und Lichtkonzept- wird der Sachverhalt wie folgt
dargestellt.
Baumscheiben
In der Mittelstr
befinden sich 100 Baumstandorte. Beim damaligen Bau der Mittelstraße in den
80-er Jahren sind alle Baumscheiben gleichartig angelegt worden:
Aus
Betonkantensteinen, welche die Abgrenzung zum umgebenden Klinkerpflaster
bilden, wurde ein 1,5mx1,5m großer Rahmen für eine Pflanzgrube gebildet. Die
Oberkante des Rahmens liegt 2cm tiefer als das Klinkerpflaster. Auf diesen
Rahmen ist ein den Baumstamm einfassendes vierteiliges Rost aus Gusseisen
verlegt. Zum Stammschutz sind runde Baumschutzgitter aus Metall auf dem Rost verschraubt.
Die Pflanzgrube ist bis Unterkante Rost mit Substrat verfüllt.
Diese Bauweise ist
bei den Freiraumplanern bundesweit auch heute noch in stark von Fußgängern
frequentierten Bereichen (wie z.B. Fußgängerzonen) gängige Praxis. Es ist eine
flächensparende Bauweise (gerade vor Schaufensterfronten wichtig), welche auch
optisch hochwertig hergestellt werden kann.
Allerdings ist die
Bauweise bei der in Hilden gewählten Form mit einem Nachteil verbunden, welcher
auch von dem o.a. Bürger angesprochen worden ist:
Naturgemäß wächst
in den Öffnungen der Roste zwischen Baumschutzgitter und Baumstamm Unkraut, da
dieser Bereich ja nicht begangen werden kann. Die Öffnungen sind aus gestalterischen
Gründen und zur Regenwasserversickerung gewünscht. Weiterhin sammelt sich in
diesem Bereich von Fußgängern weggeworfener Abfall.
Die Reinigung ist
äußerst personal- und zeitaufwendig. Da die Kehrmaschine diesen Bereich nicht
erreichen kann, werden kontinuierlich bei der Straßenreinigung dort handbediente
Laub- und Kehrichtpuster eingesetzt. Bis auf Kleinmüll wie z.B.
Zigarettenkippen kann der Abfall damit beseitigt werden. Für die Beseitigung
von Unkraut müssen die Schutzgitter abgeschraubt und die Roste entfernt werden.
Das Unkraut muss dann in mühsamer Handarbeit beseitigt und oberflächig neues
Substrat aufgebracht werden. Danach sind Roste und Gitter wieder zu montieren.
Aus der praktischen Erfahrung des Bauhofes ist hier mit 3 Stunden
Arbeitsaufwand pro Standort zu rechnen.
Seit dem Bau der
Fußgängerzone sind an einigen Baumstandorten Änderungen an der Ausstattung
vorgenommen worden:
Es wurden
Baumschutzgitter an solchen Standorten demontiert, wo keine Gefährdungen für
den Baumstamm durch angelehnte Fahrräder o.ä. bestehen (das ist in der Regel
dort, wo Bänke oder Fahrradständer am Baum vorhanden sind).
Roste wurden dort
entfernt, wo durch Wurzelwachstum eine Anhebung des Rostrahmens und/oder des
Rostes entstanden ist. Hier wurde durch die Rostentfernung die Unfallgefahr
beseitigt.
Weiterhin wurden
an einzelnen Stellen beim Ersatz abgängiger Bäume Baumscheiben mit Hochborden
und Pflanzbeet angelegt.
Derzeit werden von
der Verwaltung Verbesserungsmöglichkeiten zum optischen Erscheinungsbild auf 3
Wegen gesehen:
-Der Bereich
Axlerhof soll im Herbst 2008 saniert werden. Dabei werden auch die jetzigen
Bäume entfernt und durch eine andere Art ersetzt. Wegen der geringen
Straßenbreite werden begehbare Baumscheiben mit Baumrosten angelegt. Diese
haben eine spezielle Konstruktion, um Verunreinigungen weniger in Erscheinung
treten zu lassen und leichter beseitigen zu können. Dazu wird das Substrat in
der Pflanzgrube 10cm tiefer als das Rost eingefüllt. Darauf wird ein
Schutzflies verlegt.
Unkraut kann sich
so nur wesentlich schwerer ansiedeln. Zigarettenkippen o.ä. sind oberflächig
nicht sichtbar. Da keine Baumschutzgitter installiert werden, können die Roste
zu Reinigungszwecken leicht geöffnet und das komplette Flies mit darauf
liegenden Fremdstoffen ausgetauscht werden.
-An einigen
Baumstandorten der Mittelstr werden die Baumschutzgitter und teilweise auch die
Baumroste entfernt. Hierdurch ist eine einfache Reinigung der Baumscheibe
möglich. Bei Entfernung der Roste verbleibt allerdings an dieser Stelle eine
offene „Erdfläche“. Solche Standortsituationen gibt es heute bereits z.B. vor
der Sparkasse.
-An anderen
Standorten werden Baumschutzgitter und Baumrost entfernt, eine Aufkantung aus
Stahl in Größe der Baumscheibe installiert und dieses „Hochbeet“ bepflanzt.
Eine im ersten
Anschein vielleicht denkbare Bepflanzung der jetzigen Gitter/Rost Konstruktion
funktioniert nach hiesigen Erfahrungen nicht. Der Erdbereich um den Baum ist so
verdichtet, das eingesetzte Pflanzen nicht einwurzelt. Dies gilt auch bei
Entfernung des Rostes. Wobei dann noch erschwerend der fehlende
Betretungsschutz dieser Pflanzung hinzukommt.
Nach Erstellung
einiger Probestandorte soll im Herbst eine Besichtigung durch den Ausschuss
erfolgen, um eine Entscheidung über die Umsetzung in der ganzen Fußgängerzone
herbeizuführen. Bei einer entsprechenden Mittelbereitstellung könnte die
Realisierung in 2008/2009 erfolgen.
Derzeit wird davon
ausgegangen, dass bei insgesamt 50 % der Bäume in der Mittelstr die Lösung mit
Hochbeet in Frage kommt. Dies sind 50 Standorte. Bei max. 1.000€ pro Baum wären
dies insgesamt 50.000€.
Die Lösung wie im
Axlerhof lässt sich nur bei Abgang eines Baumes und Neupflanzung realisieren.
Sie ist damit Teil einer langfristigen Betrachtung und kann bezüglich des
Jahresmittelbedarfes nicht kalkuliert werden.
Pflaster
Grundsätzlich ist
anzumerken, dass als Standardbauweise im Pflasterbau nicht die Verfüllung der
Fugen mit Zement- oder Kunststoffmörtel anzusehen ist, sondern die Fugenfüllung
mit Sand. Ein Problem entsteht bei dieser Standardbauweise bezüglich der
Fugenstabilität allerdings beim Einsatz von saugenden Kehrmaschinen.
Erschwerend kommt in der Mittelstr die 11-malige Reinigung pro Woche hinzu.
Aus
straßenbautechnischer Sicht wäre daher der Verzicht auf den Einsatz der o.a.
Kehrmaschine ideal. Dies ist allerdings als illusorisch zu bezeichnen, da kaum
praktikable Alternativen vorliegen, um bei vergleichbarer Wirtschaftlichkeit
die gleiche Reinigungswirkung wie jetzt zu erzielen. So ist die Handreinigung
sicher weder personell noch finanziell darstellbar. Die Stadt Bielefeld (hier
hat sich der STEA ja eine Fußgängerzone mit Natursteinpflaster einmal
angesehen) hat eine Kehrmaschine umgebaut, um die Saugwirkung zu reduzieren.
Die Ergebnisse sind nach dortiger Angabe nicht eindeutig überzeugend:
Zigarettenkippen bleiben liegen und erfordern Beikehrereinsatz, Fugensandaustrag
soll im verminderten Umfang trotzdem stattfinden.
Der Frage der
Fugenbehandlung z.B. nach Aufbrüchen für Leitungen oder Straßenreparaturen
kommt daher erhöhtes Gewicht zu. Flächen die noch in ihrem ursprünglichen
Verlegezustand aus den 80-er Jahren sind, haben in der Regel kein Problem mit
der Fugenstabilität. Hier hat sich über die Jahre durch Moose und organisches
Material ein stabiler Fugenschluss ergeben. Hier sollte man tunlichst keine
Änderung im Sinne von Einbau von Kunststoffverfugungen vornehmen.
Anders sieht es in
den Bereichen aus, wo Leitungsbau stattgefunden hat. Hier hat sich nach den
Erfahrungen insbesondere bei den großflächigen Maßnahmen der SWH in 2007
gezeigt, dass die Wiederherstellung des alten Zustandes (mit Sandverfugung)
nicht erfolgreich ist. Hier wird eine Kunststoffmörtelverfugung künftig
standardmäßig zumindest in den Natursteinbändern nötig sein. Hier wird auch
noch bei den in 2007 hergestellten Flächen entsprechend nachgearbeitet.
Weiterhin gibt es
Flächen, wie z.B. vor dem Bürgerhaus, in denen sich bei Natursteinpflaster alte
Kunststoffverfugungen gelöst haben und tiefe Fugen entstanden sind. Auch hier
wird man Instandsetzungen mit Kunststoffverfugungen einsetzen müssen.
Für solche
Instandsetzungen sind aber einige logistische und finanzielle Besonderheiten zu
beachten. So müssen die Fugen zuerst mit Hochdruckreinigern tief freigelegt
werden. Zum Schutz der Fußgänger und Fassaden müssen die zu bearbeitenden
Flächen mit Schutztafeln abgesperrt werden. Ggfls. kommen wegen Außennutzungen
(Gastronomie o.ä.) auch nur bestimmte Zeitfenster in Betracht. Nach einem
vorliegenden Angebot zum Bereich Bürgerhaus ist auch mit recht hohen Kosten von
bis zu ca 50€/m2 zu verfugender Fläche zu rechnen. Allein die Fläche vor dem Bürgerhaus
ist mit 15.000€ veranschlagt.
So etwas sprengt
natürlich das Instandhaltungsbudget für Verkehrsflächen, welches für die gesamte
Stadt Hilden bei rd. 250.000€ liegt.
Fazit
Der Verwaltung
sind die problematischen Bereiche in der Mittelstr nicht nur hinreichend
bekannt, sondern sie sieht dafür auch Lösungsmöglichkeiten. Das Ziel ist hier
natürlich die langfristige Sicherstellung einer optisch und technisch
attraktiven Fußgängerzone. Entsprechende Möglichkeiten wurden aufgezeigt.
Die aus den
Lösungen resultierenden finanziellen Aufwendungen sind im Rahmen der bestehenden
Instandhaltungsbudgets allerdings nicht leistbar.
Die Verwaltung
schlägt vor, eine Planung und Kostenkalkulation auf der Basis der Vorschläge zu
erstellen und dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Günter Scheib