Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege und im Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage 1 vorgelegte 6. Nachtragssatzung zur Schulsatzung und die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
Änderungen der Schulsatzung
Die Angleichung der Schulsatzung wurde erforderlich, weil einerseits die Anmeldefristen einer konkreten Terminsetzung bedurften und einige redaktionelle Änderungen erforderlich waren.
Darüber hinaus war eine Regelung im Umgang mit persönlichen Daten und der Verwendung der Audio- und Bildmitschnitte aus Veranstaltungen der Musikschule erforderlich.
Änderungen der Gebührensatzung
Nach Vorlage der „Analyse der Kostensituation des Produktes Musikschule“ im Februar 2010 im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege hat die Verwaltung geeignete Vorschläge zur strukturellen und linearen Gebührenanpassung der Musikschule erarbeitet. So wurde zunächst eine lineare Erhöhung für Februar 2011 und eine strukturelle Erhöhung für Februar 2012 umgesetzt. Diese Angleichungen haben entschieden dazu beigetragen, den städtischen Zuschuss auf 44% (669.567 € - ordentliches Ergebnis) zu begrenzen, ohne die Musikschule in ihrer Weiterentwicklung und ihrem Bestand zu gefährden.
Um diesen Prozess weiterzuführen, soll auch weiterhin alle zwei Jahre eine moderate lineare Erhöhung von 4 bis 5% durchgeführt werden. So kann eine überproportionale Steigerung der Gebühren von mehr als 5% in größeren Zeitabständen vermieden werden.
Zu § 2 und § 3 der Gebührensatzung
Bedingt durch neu
hinzugekommene Musikschulbereiche, die anders als der traditionelle Unterrichtsbereich
privatrechtlich organisiert sind, mussten diese in die Aufzählung der Angebote
aufgenommen werden und die Bezüge hierauf einheitlich angepasst werden. Hierdurch
werden klare Abgrenzungen zwischen den Gebühren im öffentlich-rechtlichen und
den Entgelten im privatrechtlichen Bereich geschaffen. Es handelt sich hierbei
um den Kursbereich (§ 3 d), den Bereich „Jedem Kind ein Instrument“ (§ 3 e) und
den Bereich „Schulkooperationen“ (§ 3 f).
Zu § 10 Gebührentarife
Die letzte
Gebührenangleichung mit rd. 4,8 % Anhebung fand zum 01.02.2011 statt. Die
jetzige Angleichung sieht eine Erhöhung von durchschnittlich 4,4 % vor.
Das vorgelegte
Konzept entspricht einer Gesamteinnahme bei den Unterrichtsgebühren von rd. 614.000 Euro bei gleich bleibenden Schülerzahlen.
In der
Verpflichtung zur Kostenbegrenzung ist diese Gebührenerhöhung zum 01.02.2013
nicht zu umgehen. Eine nicht durchgeführte Gebührenerhöhung hätte einen höheren
Fehlbedarf und damit einen höheren städtischen Zuschuss i.H.v. 23.000 Euro zur
Folge.
Die Änderungen der Gebührentarife (s. Synopse,
Anlage 1) bedeuten im Einzelnen Steigerungen von:
          Â
           Tarif 1a:         3,9 %                                                Tarif 4:                       4,8 %
           Tarif 1b:         4,8 %                                                 Tarif
5:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 2,9 %
           Tarif 2:                       4,0 %                                                 Tarif
6:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 4,1 %
           Tarif 3:                       4,8
%
           Leihgebühren “bis 500 € Anschaffungskostenâ€:                  7,1 %
           Leihgebühren “über 500 € Anschaffungskostenâ€:               7,7 %
Bei der Festlegung
der neuen Jahresbeiträge wurde Wert auf die glatte Teilbarkeit durch 12 gelegt.
Dadurch ergeben
sich die unterschiedlichen Prozentsätze.
Um außerdem die
Kostentransparenz zu erhöhen, soll eine wesentliche Empfehlung aus der 2010
vorgelegten Analyse umgesetzt werden. Sie lautet: „Es sollte überprüft werden,
ob der Zuschuss der Stadt Hilden zur Musikschule intern um die Leistungs- und
Sozialermäßigungen sowie um die zur Berufsvorbereitung verwendeten Zuschüsse zu
bereinigen ist.“ Da eine Veränderung des für die gesamte Stadtverwaltung
gültigen Verfahrens nicht in Frage kommt, sollen in zukünftigen Darstellungen
der Erträge die durch die o.g. Ermäßigungen bedingten Mindereinnahmen separat
ausgewiesen werden. Für das Rechnungsjahr 2011 waren das 60.756 Euro.
Als gewähltes
Vertretungsgremium der Elternschaft der Musikschule wurde der Schulpflegschaft
am 25.04.2012 in einer ordentlichen Konferenz die vorgelegte
Gebührenangleichung vorgelegt.
Sie stimmte nach
eingehender Beratung der Gebührenangleichung mehrheitlich zu. Die konkrete
Stellungnahme der Schulpflegschaft ist als Anlage beigefügt.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen |
Ja, Mehreinnahmen 2013 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0405010010 |
432600 |
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23.000 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Mit der Erhöhung
der Musikschulgebühren im Kernbereich des Musikschulunterrichtes wird eine
Mehreinnahme i.H.v. ca. 23.000 Euro erwartet. |
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Vermerk Kämmerer gesehen, in
Vertretung Danscheidt |
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Personelle Auswirkungen: nein