Betreff
11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996
Vorlage
WP 04-09 SV 60/015
Aktenzeichen
60.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch die Kleine Gebührenkommission:

 

Die als Anlage in vollem Wortlauf vorliegende 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden – Friedhofsgebührensatzung- wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage Nr. IV-68-007 Erweiterung der Bestattungsmöglichkeiten auf den Hildener

Friedhöfen für das Haushaltsjahr 2005 beschlossenen und festgesetzten Gebühren zu übernehmen sind.“

 

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 11. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beigefügt.

 

 

In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der SV Nr. IV-68-007 Erweiterung der Bestattungsmöglichkeiten auf den Hildener Friedhöfen für das Haushaltsjahr 2005 beschließt und festsetzt.

Es handelt sich hierbei um die Gebühren für die neu in den Leistungskatalog der Friedhofsverwaltung aufgenommenen Angebote an Bestattungsmöglichkeiten.

 

 

 

Die Verwaltung regt an, die 11. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

 

11. Nachtragssatzung vom

zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden

(Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996

 

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW), jeweils in den z.Z. gültigen Fassungen, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am                folgende

11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 20.06.1996 für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) beschlossen:

 

 

 

§ 1

 

 

Die Gebührensatzung vom 20.06.1996 für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) wird wie folgt geändert:

 

 

Der gemäß § 1 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung zu dieser Satzung gehörende Gebührentarif wird um folgende Tarifstellen erweitert:

 

 

 

 

 

Tarif-

stelle/Nr.

 

Gegenstand

 

Gebühr

_

 

 

Erwerb des Nutzungsrechts an Grabstellen

 

 

 

 

1.6

 

 

Pflegefreie Reihengräber ab vollendetem 5. Lebensjahr

(20 Jahre Ruhezeit)

 

 

 

 

2.3

 

Aschestreufeld

 

 

 

 Unterhaltung von Grabstellen

 

 

8.3

Pflege

 

 

8.4

Aschestreufeld

 

 

 

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.10.2005 in Kraft.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer