Betreff
Durchführung der Schadstoffsammlung in Hilden ab 2008
Vorlage
WP 04-09 SV 68/028
Aktenzeichen
IV/68 Bt
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die Schadstoffsammlung ab dem Jahr 2008

nur noch stationär auf dem Zentralen Bauhof jeden Samstag von 8 – 12 Uhr anzubieten.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die stationäre und die mobile Schadstoffsammlung in Hilden wird seit 10 Jahren von der AWISTA aus Düsseldorf durchgeführt. Im Mai 1997 wurde die Schadstoffsammlung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung mit der Stadt Düsseldorf etabliert – die AWISTA war dementsprechend damals ein städt. Amt. Die Vereinbarung lief zunächst auf 5 Jahre und konnte um 5 Jahre verlängert werden, was die Vertragspartner bei einer guten Zusammenarbeit auch nutzten. Nach mehreren Gesprächen mit der Geschäftsführung der AWISTA wurde noch bis Anfang 2007 einvernehmlich davon ausgegangen, dass diese Form der Zusammenarbeit bei angepassten Konditionen fortgeführt werden sollte.

 

Mittlerweile haben sich die Eigentumsverhältnisse der AWISTA GmbH mehrfach verändert. Seit 2006 ist die Fa. REMONDIS zu 49 % an der AWISTA GmbH beteiligt. Unter den neuen Verhältnissen und den aktuellen Diskussionen um das Vergaberecht sieht die Stadt Düsseldorf nunmehr keine Möglichkeit mehr zu einer Zusammenarbeit im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung, was die Verwaltung insbesondere bei den anstehenden Fristen sehr bedauert.

 

Die aktuelle Vereinbarung läuft am 24.06.2007 aus. Die AWISTA bzw. als ausführender Betrieb die IDR hat aber signalisiert, die Restlaufzeit des Jahres 2007 an den im Abfallkalender angekündigten Schadstoffsammelzeiten gegen Beauftragung weiterzuführen. Die Preisvorstellungen der AWISTA – auch für eine Fortführung der Schadstoffsammlung ab dem Jahr 2008 - liegen allerdings deutlich

über den alten Konditionen.

 

Für die Verwaltung stellt sich die Frage, wie ab 2008 die Schadstoffsammlung in Hilden durchgeführt werden soll. Hierzu werden später einige Modelle vorgestellt.  Zunächst soll hier einmal der Aufwand der Schadstoffsammlung in Hilden auch im Vergleich mit den umliegenden Gebietskörperschaften dargestellt werden. Folgende schadstoffhaltigen Abfälle werden angenommen:

 

ASN

BEZEICHNUNG

Menge 2006

150110*

Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch

gefährliche Stoffe verunreinigt sind  (incl. Spraydosen)

1,592

150202*

Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter) Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

0,105

160209*

Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten

0,002

160507*

Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten   (incl. Pulver-Feuerlöscher)

1,031

160508*

Gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen

oder solche enthalten

0,013

160601*

Bleibatterien      (wird vom Bauhof einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt)

0

170605*

asbesthaltige Abfälle       (muss staubdicht verpackt zur Annahmestelle Lgfld-Immigrath)

0

200113*

Lösemittel   (z.B. Spiritus, Benzin, Ethanol, Aceton, Kühl- u. Bremsflüssigkeit usw.)

3,810

200114*

Säuren   (z.B. Batterie-, Salz-, Phosphorsäure, Beizen u. säurehaltige Reinigungsmittel)

0,260

200115*

Laugen   (z.B. Ammoniak, Kalilauge, Natronlauge, Salmiak u. laugenhaltige Reinigungsmittel)

0,257

200117*

Fotochemikalien   (Fixierbäder, Entwickler u.ä. von Hobbyfotographen)

0,137

200119*

Pestizide   (Schädlingsbekämpfungsmittel und Pflanzenschutzmittel)

0,453

200121*

Leuchtstoffröhren u. a. quecksilberhaltige Abfälle  (auch Thermometer, Schaltrelais)

0,578

200123*

Gebrauchte Geräte, die FCKW enthalten   (z.B. alte Feuerlöscher)

0

200126*

Öle, Fette mit Ausnahme von Speiseölen und –fetten

1,801

200127*

Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe

enthalten

9,924

200128

Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen,

die unter 200127 fallen    (Entsorgung über Hausmüll)

2,112

200129*

Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten   (=150110*; 200114*; 200115*)

0

200131*

zytotoxische und zytostatische Arzneimitteln

0

200132

Arzneimittel mit Ausnahme von zytotoxischen und zytostatischen Arzneimitteln

(Entsorgung über Hausmüll / Müllverbrennung)

0,022

200133*

Batterien und Akkumulatoren, die unter 160601,160602 oder 160603 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten

1,647

200134

Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 200133 fallen

 

SUMME

Schadstoffe aus Haushalten 2003 = 18 to; 2004 = 21 to; 2005 = 21 to;

23,744 to

 

Die Schadstoffsammlung findet jeden Samstag von 8 – 11 Uhr auf dem Zentralen Bauhof statt. Hier können die Bürgerinnen und Bürger ihre schadstoffhaltigen Abfälle in haushaltsüblichen Mengen (max. 10 kg) kostenlos abgeben. Darüber hinaus wird das Schadstoffmobil 4 mal im Jahr an zwei Tagen im Stadtgebiet eingesetzt. Dabei steht das Mobil an 20 Stellen jeweils 30 Minuten für die benachbarten Anwohner zur Verfügung.

Die Frequentierung der mobilen Sammlung im Hildener Stadtgebiet ist aber seit Jahren rückläufig. Je Standort werden regelmäßig nur 0 bis 4 Anlieferungen gezählt. Diese kostenintensive mobile Schadstoffsammlung wird demnach kaum nachgefragt. Hier ist von einer hohen Unwirtschaftlichkeit zu sprechen.

 

Das derzeitige Angebot der Schadstofferfassung in der Stadt Hilden ist im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden als sehr bürgerfreundlich zu charakterisieren. Folgend ein Überblick des Angebotes der anderen kreisangehörigen Städte:

 

Gemeinde

Sammelzeiten Schadstoffmobil

Stunden / a

Stadt Erkrath

Di. 14-tägl.  in Erkrath von 14 – 16 Uhr

und in Hochdahl von 16.45 – 18.30 Uhr

98 Std. / a

Stadt Haan

8 x pro Jahr in Haan jeweils 4 Std. und 4 x pro Jahr in Gruiten jeweils 4 Std.

Sa. 9 – 13 und Mi. 13 – 17 Uhr alternierend

48 Std. / a

Stadt Hlghaus

Jeden 2. und 4. Sa. im Monat

von 9 – 12 Uhr

72 Std. / a

Stadt Langenfeld

4 x pro Monat

1. Mi. 7,5 Std.;   2. Mi. 7,5 Std.;   3. Mi. 6,5 Std.;   3. Sa. 3 Std. im Stadtgebiet

294 Std. / a

Stadt Mettmann

Jeden Samstag 8 – 12 Uhr

auf dem Wertstoffhof

208 Std. / a

Stadt Monheim

Jeden 2. Samstag 9 – 13 Uhr

auf dem Wertstoffhof

104 Std. / a

Stadt Ratingen

Jeden Donnerstag 16 – 18.30 Uhr

auf dem Wertstoffhof (Zentralmateriallager)

4 x pro Jahr Fr. von 15 – 18 Uhr in Lintorf, Hösel, Homberg, Breitscheid

178 Std. / a

Stadt Velbert

Jeden 2. Samstag 9 – 12 Uhr alternierend

in Velbert, Neviges und Langenberg

78 Std. / a

Stadt Wülfrath

1 x pro Monat Di. an 3 Standorten im Stadtgebiet 14 – 15; 16 – 17 und 17.30 – 19 Uhr

42 Std. / a

Stadt Hilden

Jeden Samstag 8 – 11 Uhr

auf dem Zentralen Bauhof

4 x pro Jahr an 2 Tage an 20 Standorten jeweils 30 min.

213 Std. / a

Stadt Hilden

Vorschlag

Jeden Samstag 8 – 12 Uhr

auf dem Zentralen Bauhof

208 Std. / a

 

Während in den letzten Jahren Stundensätze für ein Schadstoffmobil incl. Personal von ca. 120 – 150 € pro Einsatzstunde üblich waren, werden nach neueren Ausschreibungen (Ratingen, Heiligenhaus, Langenfeld) um 100 % höhere Entgelte verlangt.

 

Die Verwaltung tendiert aus den o. g. wirtschaftlichen Faktoren zu einer stationären Schadstoffannahmestelle auf dem Zentralen Bauhof.   Die Beschränkung auf eine stationäre Schadstoffsammelstelle dürfte in Hilden unkritisch sein, da der Standort seit Jahren akzeptiert ist und gleichzeitig / parallel auch das Angebot des Wertstoffhofes genutzt werden kann.

 

Die Schadstoffe werden auf dem Zentralen Bauhof in haushaltsüblichen Mengen und kostenlos von allen Hildener Einwohnern angenommen, so dass hier auch auf eine nachbarschaftliche Hilfe zurückgegriffen werden kann, wenn z.B. kein KFZ zur Verfügung steht. . Auch Bekannte bzw. Verwandte von Hildener Bürgern dürfen Schadstoffe / Wertstoffe anliefern, wenn Sie glaubhaft versichern (kurze schriftl. Vollmacht bzw. Personalausweis), dass die Abfälle von Hildener Bürgern bzw. von Hildener Grundstücken stammen.

 

Ein weiterer Gedanke in Hinblick auf nur eine stationäre Sammelstelle ist die Menge der anfallenden Schadstoffe pro Haushalt. Bei einer Jahresmenge von ca. 21 -24 to fallen theoretisch 400 g schadstoffhaltige Abfälle pro Einwohner und Jahr an. Unterstellt, dass jeder Hildener Haushalt einmal pro Jahr anliefert, sind es immer noch unter 1 kg pro Haushalt.

 

 

Erhebungen der AWISTA deuten auf ca. 4.000 Anlieferungen pro Jahr (ca. jeder 7. Haushalt) bei durchschnittlich 5 kg pro Anlieferung. An Samstagen werden auf dem Bauhof durchschnittlich 70 Anlieferungen gezählt, bei den 4 mobilen Sammlungen jeweils durchschnittlich 40 (2 pro Standort).

 

Hier handelt es sich also um Mengen, die im Gegensatz zu Massenabfällen wie Grünabfall, Laub

oder Altpapier äußerst selten zur Annahmestelle gebracht werden (müssen). Im Keller oder der Garage werden solche Packungen, Gebinde, Tuben, Spraydosen usw. häufig über einen längeren Zeitraum in einer Kiste gesammelt und bei passender Gelegenheit weggebracht. Üblich ist auch die direkte Entsorgung von Farben und Lacken nach Renovierungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Schadstoffannahme der AWISTA in Hilden              und ein Beispiel aus München

 

 

Bei der stationären Schadstoffsammlung auf dem Zentralen Bauhof werden übrigens einige Abfälle, die als Problemabfälle mit angenommen werden, als normaler Restmüll getrennt erfasst und entsorgt. Dies betrifft vor allem Reste von Altmedikamente, Dispersionsfarben und ungefährlichen Haushaltsreinigern. Autobatterien werden einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Bei der mobilen Sammlung wurden solche Abfälle über die IDR mit zusätzlichen / höheren Kosten entsorgt.

 

Der VKS (Verband kommunale Abfallwirtschaft) beschreibt, dass in der Praxis Sammelstellen für 30.000 bis 200.000 Einwohner bewährte Einrichtungen in unterschiedlich dicht besiedelten städt. Bereichen sind. Auf ca. 25 km² (VGL. Haan 24 km², Heiligenhaus 27 km², Monheim 23 km² - alle bei geringerer Einwohnerzahl) beträgt die Entfernung zum Zentralen Bauhof im höchsten Fall (Dürerweg) ca. 5 km bei ca. 9 Minuten Fahrzeit – im Schnitt aber ca. 3 km bei ca. 5 Min. Fahrzeit.

 

Die IDR als Satzungsanlage (Anlieferungsanlage) des Kreises Mettmann liegt unmittelbar (7 km von Stadtmitte / 13 Min. Fahrzeit laut Routenplaner) vor den Toren der Stadt Hilden, so dass die Hildener Bürger Ihre Schadstoffe theoretisch auch direkt bei der IDR anliefern könnten. Diese Möglichkeit wird allerdings von der Verwaltung nicht verfolgt, da dies dem Bürger kaum zu vermitteln wäre und auch nicht dem bislang bürgerfreundlichen Sammelangebot entsprechen würde.

 

Fazit:

 

Aus den o.g. wirtschaftlichen und räumlichen Faktoren – insbesondere in Bezug auf die absolute und spezifische Menge der anfallenden schadstoffhaltigen Abfälle – schlägt die Verwaltung nur noch eine stationäre Schadstoffsammlung auf dem Wertstoffhof in Hilden vor. Die mobile Sammlung im Stadtgebiet sollte ab 2008 mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit (Abfallkalender und Pressebegleitung) eingestellt werden.

 

Die mobilen Schadstoffsammlungen im Sept. und Dez. 2007 finden noch, wie im Abfallkalender 2006 angekündigt, statt.

 

In Anlehnung an die vorhandenen Annahmezeiten und unter Berücksichtigung der zu erwartenden

Kosten nach einer ersten Markterkundung im Feb. / Mrz. 2007 wären verschiedene Modelle denkbar.

 

Variante 1       Schadstoffannahme jeden 1. Samstag im Monat von 8 – 11 Uhr   (alt. 12 Uhr);

                        7.200 € / a   (9.600 € / a)

 

Variante 2       Schadstoffannahme alle 14 Tage samstags von 8 – 11 Uhr   (alt. 12 Uhr);

                        15.600 € / a  (20.800 € / a)

 

Variante 3       Schadstoffannahme jeden Samstag von 8 – 11 Uhr wie bisher;

                        31.200 € (entspricht ca. dem bisherigen Haushaltsansatz (incl. mobiler Schadstoffsammlung)

 

Variante 4       Schadstoffannahme jeden Samstag von 8 – 12 Uhr,

bei gleichzeitiger Verlängerung der Wertstoffannahmezeit um eine Stunde

und damit Angleichung an die Tage Montag bis Freitag.

41.600 €

 

Bezüglich der schadstoffhaltigen Abfälle sind die gesetzlichen Vorschriften für die Einsammlung gefährlicher Abfälle, die Gefahrgutverordnung Straße (GGVSE), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 520), die Anlieferungsbedingungen der Firma Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz Aktiengesellschaft (IDR), Oerschbachstr. 31, 40589 Düsseldorf und die dazugehörigen rechtlichen Bestimmungen sowie die Abfallsatzung des Kreises Mettmann zu beachten.

 

Um auch in Zukunft auf einen hohen Standard (siehe Tab. 2) bei der Schadstoffsammlung nicht zu verzichten, schlägt die Verwaltung die Variante 4 vor.

 

Bei dieser Variante ist der Personalrat bzgl. einer weiteren Überstunde für 2-3 Mitarbeiter zu beteiligen. In jedem Fall wird sich der finanzielle Aufwand für die Schadstoffsammlung unter 1 % des Abfallgebührenhaushaltes bewegen.

 

Der Zentrale Bauhof wird prüfen, ob mittelfristig auch eine Schadstoffsammlung in Eigenregie angeboten werden kann. Die baulichen Voraussetzungen wären ohne großen finanziellen Aufwand zu schaffen. Die Schadstoffsammlung könnte in oben genanntem Umfang auch mit vorhandenem Personal gewährleistet werden. Bei der Qualifikation (Berufsausbildung und Sachkundenachweise) gelten allerdings strenge Maßstäbe, die derzeit nicht erfüllt werden. Über die weitere Entwicklung wird die Verwaltung informieren.

 

 

 

G. Scheib

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

110202

Bezeichnung: 

Abfallwirtschaft

Mittel stehen zur Verfügung:

ja/nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

€

€

ja/nein

2008

41.600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

Personelle Auswirkungen

Nein