Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die Schadstoffsammlung ab dem
Jahr 2008
nur noch stationär auf dem Zentralen Bauhof jeden Samstag von 8 – 12 Uhr
anzubieten.
Der Bürgermeister wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die stationäre und die mobile Schadstoffsammlung in Hilden wird seit 10
Jahren von der AWISTA aus Düsseldorf durchgeführt. Im Mai 1997 wurde die
Schadstoffsammlung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung mit der
Stadt Düsseldorf etabliert – die AWISTA war dementsprechend damals ein städt.
Amt. Die Vereinbarung lief zunächst auf 5 Jahre und konnte um 5 Jahre verlängert
werden, was die Vertragspartner bei einer guten Zusammenarbeit auch nutzten.
Nach mehreren Gesprächen mit der Geschäftsführung der AWISTA wurde noch bis Anfang
2007 einvernehmlich davon ausgegangen, dass diese Form der Zusammenarbeit bei
angepassten Konditionen fortgeführt werden sollte.
Mittlerweile haben sich die Eigentumsverhältnisse der AWISTA GmbH
mehrfach verändert. Seit 2006 ist die Fa. REMONDIS zu 49 % an der AWISTA GmbH
beteiligt. Unter den neuen Verhältnissen und den aktuellen Diskussionen um das
Vergaberecht sieht die Stadt Düsseldorf nunmehr keine Möglichkeit mehr zu einer
Zusammenarbeit im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung, was die
Verwaltung insbesondere bei den anstehenden Fristen sehr bedauert.
Die aktuelle Vereinbarung läuft am 24.06.2007 aus. Die AWISTA bzw. als
ausführender Betrieb die IDR hat aber signalisiert, die Restlaufzeit des Jahres
2007 an den im Abfallkalender angekündigten Schadstoffsammelzeiten gegen
Beauftragung weiterzuführen. Die Preisvorstellungen der AWISTA – auch für eine
Fortführung der Schadstoffsammlung ab dem Jahr 2008 - liegen allerdings
deutlich
über den alten Konditionen.
Für die Verwaltung stellt sich die Frage, wie ab 2008 die
Schadstoffsammlung in Hilden durchgeführt werden soll. Hierzu werden später
einige Modelle vorgestellt. Zunächst
soll hier einmal der Aufwand der Schadstoffsammlung in Hilden auch im Vergleich
mit den umliegenden Gebietskörperschaften dargestellt werden. Folgende
schadstoffhaltigen Abfälle werden angenommen:
ASN |
BEZEICHNUNG |
Menge 2006 |
150110* |
Verpackungen,
die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche
Stoffe verunreinigt sind  (incl.
Spraydosen) |
1,592 |
150202* |
Aufsaug-
und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter) Wischtücher und Schutzkleidung, die
durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
0,105 |
160209* |
Transformatoren
und Kondensatoren, die PCB enthalten |
0,002 |
160507* |
Gebrauchte
anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche
enthalten  (incl. Pulver-Feuerlöscher) |
1,031 |
160508* |
Gebrauchte
organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder
solche enthalten |
0,013 |
160601* |
Bleibatterien     (wird vom Bauhof einer ordnungsgemäßen Verwertung
zugeführt) |
0 |
170605* |
asbesthaltige
Abfälle      (muss staubdicht verpackt zur
Annahmestelle Lgfld-Immigrath) |
0 |
200113* |
Lösemittel  (z.B. Spiritus, Benzin, Ethanol, Aceton, Kühl- u.
Bremsflüssigkeit usw.) |
3,810 |
200114* |
Säuren  (z.B. Batterie-, Salz-, Phosphorsäure, Beizen u.
säurehaltige Reinigungsmittel) |
0,260 |
200115* |
Laugen  (z.B. Ammoniak, Kalilauge, Natronlauge, Salmiak
u. laugenhaltige Reinigungsmittel) |
0,257 |
200117* |
Fotochemikalien  (Fixierbäder, Entwickler u.ä. von
Hobbyfotographen) |
0,137 |
200119* |
Pestizide  (Schädlingsbekämpfungsmittel und
Pflanzenschutzmittel) |
0,453 |
200121* |
Leuchtstoffröhren
u. a. quecksilberhaltige Abfälle (auch Thermometer,
Schaltrelais) |
0,578 |
200123* |
Gebrauchte
Geräte, die FCKW enthalten  (z.B. alte Feuerlöscher) |
0 |
200126* |
Öle,
Fette mit Ausnahme von Speiseölen und –fetten |
1,801 |
200127* |
Farben,
Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten |
9,924 |
200128 |
Farben,
Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die
unter 200127 fallen    (Entsorgung über Hausmüll) |
2,112 |
200129* |
Reinigungsmittel,
die gefährliche Stoffe enthalten Â
(=150110*; 200114*; 200115*) |
0 |
200131* |
zytotoxische
und zytostatische Arzneimitteln |
0 |
200132 |
Arzneimittel
mit Ausnahme von zytotoxischen und zytostatischen Arzneimitteln (Entsorgung
über Hausmüll / Müllverbrennung) |
0,022 |
200133* |
Batterien
und Akkumulatoren, die unter 160601,160602 oder 160603 fallen, sowie gemischte
Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten |
1,647 |
200134 |
Batterien
und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 200133 fallen |
|
SUMME |
Schadstoffe aus Haushalten
2003 = 18 to; 2004 = 21 to; 2005 = 21 to; |
23,744 to |
Die Schadstoffsammlung findet jeden Samstag von 8 – 11 Uhr auf dem
Zentralen Bauhof statt. Hier können die Bürgerinnen und Bürger ihre
schadstoffhaltigen Abfälle in haushaltsüblichen Mengen (max. 10 kg) kostenlos
abgeben. Darüber hinaus wird das Schadstoffmobil 4 mal im Jahr an zwei Tagen im
Stadtgebiet eingesetzt. Dabei steht das Mobil an 20 Stellen jeweils 30 Minuten
für die benachbarten Anwohner zur Verfügung.
Die Frequentierung der mobilen Sammlung im Hildener Stadtgebiet ist aber
seit Jahren rückläufig. Je Standort werden regelmäßig nur 0 bis 4 Anlieferungen
gezählt. Diese kostenintensive mobile Schadstoffsammlung wird demnach kaum
nachgefragt. Hier ist von einer hohen Unwirtschaftlichkeit zu sprechen.
Das derzeitige Angebot der Schadstofferfassung in der Stadt Hilden ist
im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden als sehr bürgerfreundlich zu
charakterisieren. Folgend ein Überblick des Angebotes der anderen kreisangehörigen
Städte:
Gemeinde |
Sammelzeiten Schadstoffmobil |
Stunden / a |
|
Stadt
Erkrath |
Di.
14-tägl. in Erkrath von 14 – 16 Uhr und
in Hochdahl von 16.45 – 18.30 Uhr |
98 Std. / a |
|
Stadt
Haan |
8
x pro Jahr in Haan jeweils 4 Std. und 4 x pro Jahr in Gruiten jeweils 4 Std. Sa.
9 – 13 und Mi. 13 – 17 Uhr alternierend |
48 Std. / a |
|
Stadt
Hlghaus |
Jeden
2. und 4. Sa. im Monat von
9 – 12 Uhr |
72 Std. / a |
|
Stadt
Langenfeld |
4
x pro Monat 1.
Mi. 7,5 Std.;Â Â 2. Mi. 7,5 Std.;Â Â 3. Mi. 6,5 Std.;Â Â 3. Sa. 3 Std. im Stadtgebiet |
294 Std. / a |
|
Stadt
Mettmann |
Jeden
Samstag 8 – 12 Uhr auf
dem Wertstoffhof |
208 Std. / a |
|
Stadt
Monheim |
Jeden
2. Samstag 9 – 13 Uhr auf
dem Wertstoffhof |
104 Std. / a |
|
Stadt
Ratingen |
Jeden
Donnerstag 16 – 18.30 Uhr auf
dem Wertstoffhof (Zentralmateriallager) |
4
x pro Jahr Fr. von 15 – 18 Uhr in Lintorf, Hösel, Homberg,
Breitscheid
|
178 Std. / a |
Stadt
Velbert |
Jeden
2. Samstag 9 – 12 Uhr alternierend in
Velbert, Neviges und Langenberg |
78 Std. / a |
|
Stadt
Wülfrath |
1
x pro Monat Di. an 3 Standorten im Stadtgebiet 14 – 15; 16 – 17 und 17.30 –
19 Uhr |
42 Std. / a |
|
Stadt
Hilden |
Jeden
Samstag 8 – 11 Uhr auf
dem Zentralen Bauhof |
4
x pro Jahr an 2 Tage an 20 Standorten jeweils 30 min. |
213 Std. / a |
Stadt Hilden Vorschlag |
Jeden Samstag 8 – 12 Uhr auf dem Zentralen Bauhof |
208 Std. / a |
Während in den letzten Jahren Stundensätze für ein
Schadstoffmobil incl. Personal von ca. 120 – 150 € pro Einsatzstunde üblich
waren, werden nach neueren Ausschreibungen (Ratingen, Heiligenhaus, Langenfeld)
um 100 % höhere Entgelte verlangt.
Die Verwaltung tendiert aus den o. g. wirtschaftlichen Faktoren zu einer
stationären Schadstoffannahmestelle auf dem Zentralen Bauhof.  Die Beschränkung auf eine stationäre
Schadstoffsammelstelle dürfte in Hilden unkritisch sein, da der Standort seit
Jahren akzeptiert ist und gleichzeitig / parallel auch das Angebot des
Wertstoffhofes genutzt werden kann.
Die Schadstoffe werden auf dem Zentralen Bauhof in haushaltsüblichen
Mengen und kostenlos von allen Hildener Einwohnern angenommen, so dass hier
auch auf eine nachbarschaftliche Hilfe zurückgegriffen werden kann, wenn z.B.
kein KFZ zur Verfügung steht. . Auch Bekannte bzw. Verwandte von Hildener
Bürgern dürfen Schadstoffe / Wertstoffe anliefern, wenn Sie glaubhaft
versichern (kurze schriftl. Vollmacht bzw. Personalausweis), dass die Abfälle
von Hildener Bürgern bzw. von Hildener Grundstücken stammen.
Ein weiterer Gedanke in Hinblick auf nur eine stationäre Sammelstelle
ist die Menge der anfallenden Schadstoffe pro Haushalt. Bei einer Jahresmenge
von ca. 21 -24 to fallen theoretisch 400 g schadstoffhaltige Abfälle pro Einwohner
und Jahr an. Unterstellt, dass jeder Hildener Haushalt einmal pro Jahr anliefert,
sind es immer noch unter 1 kg pro Haushalt.
Erhebungen der AWISTA deuten auf ca. 4.000 Anlieferungen pro Jahr (ca.
jeder 7. Haushalt) bei durchschnittlich 5 kg pro Anlieferung. An Samstagen
werden auf dem Bauhof durchschnittlich 70 Anlieferungen gezählt, bei den 4
mobilen Sammlungen jeweils durchschnittlich 40 (2 pro Standort).
Hier handelt es sich also um Mengen, die im Gegensatz zu Massenabfällen
wie Grünabfall, Laub
oder Altpapier äußerst selten zur Annahmestelle gebracht werden
(müssen). Im Keller oder der Garage werden solche Packungen, Gebinde, Tuben,
Spraydosen usw. häufig über einen längeren Zeitraum in einer Kiste gesammelt
und bei passender Gelegenheit weggebracht. Ãœblich ist auch die direkte
Entsorgung von Farben und Lacken nach Renovierungen.
Schadstoffannahme der AWISTA in Hilden            und
ein Beispiel aus München
Bei der stationären Schadstoffsammlung auf dem Zentralen Bauhof werden
übrigens einige Abfälle, die als Problemabfälle mit angenommen werden, als
normaler Restmüll getrennt erfasst und entsorgt. Dies betrifft vor allem Reste
von Altmedikamente, Dispersionsfarben und ungefährlichen Haushaltsreinigern.
Autobatterien werden einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Bei der
mobilen Sammlung wurden solche Abfälle über die IDR mit zusätzlichen / höheren
Kosten entsorgt.
Der VKS (Verband kommunale Abfallwirtschaft) beschreibt, dass in der
Praxis Sammelstellen für 30.000 bis 200.000 Einwohner bewährte Einrichtungen in
unterschiedlich dicht besiedelten städt. Bereichen sind. Auf ca. 25 km² (VGL.
Haan 24 km², Heiligenhaus 27 km², Monheim 23 km² - alle bei geringerer
Einwohnerzahl) beträgt die Entfernung zum Zentralen Bauhof im höchsten Fall
(Dürerweg) ca. 5 km bei ca. 9 Minuten Fahrzeit – im Schnitt aber ca. 3 km bei
ca. 5 Min. Fahrzeit.
Die IDR als Satzungsanlage
(Anlieferungsanlage) des Kreises Mettmann liegt unmittelbar (7 km von
Stadtmitte / 13 Min. Fahrzeit laut Routenplaner) vor den Toren der Stadt
Hilden, so dass die Hildener Bürger Ihre Schadstoffe theoretisch auch direkt
bei der IDR anliefern könnten. Diese Möglichkeit wird allerdings von der
Verwaltung nicht verfolgt, da dies dem Bürger kaum zu vermitteln wäre und auch
nicht dem bislang bürgerfreundlichen Sammelangebot entsprechen würde.
Fazit:
Aus den o.g. wirtschaftlichen und räumlichen Faktoren – insbesondere in
Bezug auf die absolute und spezifische Menge der anfallenden schadstoffhaltigen
Abfälle – schlägt die Verwaltung nur noch eine stationäre Schadstoffsammlung
auf dem Wertstoffhof in Hilden vor. Die mobile Sammlung im Stadtgebiet sollte
ab 2008 mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit (Abfallkalender und
Pressebegleitung) eingestellt werden.
Die mobilen Schadstoffsammlungen
im Sept. und Dez. 2007 finden noch, wie im Abfallkalender 2006 angekündigt,
statt.
In Anlehnung an die vorhandenen
Annahmezeiten und unter Berücksichtigung der zu erwartenden
Kosten nach einer ersten Markterkundung im
Feb. / Mrz. 2007 wären verschiedene Modelle denkbar.
Variante 1Â Â Â Â Â Â Schadstoffannahme
jeden 1. Samstag im Monat von 8 – 11 Uhr Â
(alt. 12 Uhr);
                       7.200 € /
a  (9.600
€ / a)
Variante 2Â Â Â Â Â Â Schadstoffannahme
alle 14 Tage samstags von 8 – 11 Uhr  (alt. 12 Uhr);
                       15.600 € / a (20.800
€ / a)
Variante 3Â Â Â Â Â Â Schadstoffannahme
jeden Samstag von 8 – 11 Uhr wie bisher;
                       31.200 € (entspricht ca. dem
bisherigen Haushaltsansatz (incl. mobiler Schadstoffsammlung)
Variante 4Â Â Â Â Â Â Schadstoffannahme
jeden Samstag von 8 – 12 Uhr,
bei gleichzeitiger Verlängerung der Wertstoffannahmezeit um
eine Stunde
und
damit Angleichung an die Tage Montag bis Freitag.
41.600 €
Bezüglich der schadstoffhaltigen
Abfälle sind die gesetzlichen Vorschriften für die Einsammlung gefährlicher
Abfälle, die Gefahrgutverordnung Straße (GGVSE), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS 520), die Anlieferungsbedingungen der Firma Industrieterrains
Düsseldorf-Reisholz Aktiengesellschaft (IDR), Oerschbachstr. 31, 40589
Düsseldorf und die dazugehörigen rechtlichen Bestimmungen sowie die
Abfallsatzung des Kreises Mettmann zu beachten.
Um auch in Zukunft auf einen hohen Standard (siehe Tab. 2) bei der
Schadstoffsammlung nicht zu verzichten, schlägt die Verwaltung die Variante 4
vor.
Bei dieser Variante ist der Personalrat bzgl. einer weiteren Ãœberstunde
für 2-3 Mitarbeiter zu beteiligen. In jedem Fall wird sich der finanzielle
Aufwand für die Schadstoffsammlung unter 1 % des Abfallgebührenhaushaltes
bewegen.
Der Zentrale Bauhof wird prüfen, ob mittelfristig auch eine
Schadstoffsammlung in Eigenregie angeboten werden kann. Die baulichen
Voraussetzungen wären ohne großen finanziellen Aufwand zu schaffen. Die
Schadstoffsammlung könnte in oben genanntem Umfang auch mit vorhandenem
Personal gewährleistet werden. Bei der Qualifikation (Berufsausbildung und
Sachkundenachweise) gelten allerdings strenge Maßstäbe, die derzeit nicht
erfüllt werden. Über die weitere Entwicklung wird die Verwaltung informieren.
G. Scheib