Betreff
Änderung der Benutzungs-und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 41/089
Aktenzeichen
III/41 Bü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege und im Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage 1 beigefügte 9. Nachtragssatzung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Hilden vom 22.08.1993.

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Auf Grund der von der Fa. BSL vorgeschlagenen Einsparungen für die Stadtbücherei wurde am 23.02.2012 im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege die Erhöhung der Jahresgebühren für Erwachsene/ juristische Personen und für den sogen. Familientarif (Familien mit beliebig vielen Ausweisen für Personen eines gemeinsamen Haushalts) beschlossen und vom Rat der Stadt Hilden am 21.03. 2012 bestätigt.

 

Hierdurch ist eine Änderung der derzeit geltenden Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Hilden erforderlich.

 

Zudem ist, durch die Ausleihe von Konsolenspielen seit Herbst 2011, eine Ergänzung der Absätze notwendig, die das Entgelt und den Ersatz von Verbuchungsträgern regeln, ebenso für die Ausleihgebühr für Bestseller.

 

Die Änderungen wirken sich ausschließlich auf Tarifziffern von § 9 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Hilden aus.

 

Die Änderungen dieser Tarifnummern, die am 01.08.2012 in Kraft treten sollen, sind nachfolgend synoptisch dargestellt und grau hinterlegt.

 

§9 Höhe der Entgelte

 

Alt

 

Neu

 

  3.   Erwachsene und juristische         Personen (pro Jahr)

13,00 €

  3.   Erwachsene und juristische         Personen (pro Jahr)

16,00 €

  4.   Familien mit beliebig vielen         Ausweisen für Personen eines         gemeinsamen Haushalts

16,00 €

  4.   Familien mit beliebig vielen         Ausweisen für Personen eines         gemeinsamen Haushalts

19,00 €

11.   Ersatz des Verbuchungsträgers         (Standard-Transponder)

        Für CD, CD-ROM und DVD         (runder Transponder)

 

  1,50 €

 

  2,50 €

11.   Ersatz des Verbuchungsträgers         (Standard-Transponder)

        Für CD, CD-ROM, DVD,         Konsolenspiel und Blu-ray        (runder Transponder)

 

  1,50 €

 

 

  2,50 €

16.   Entgelt pro Blu-ray

  2,00 €

16.   Entgelt pro Blu-ray und Konso        lenspiel

 

  2,00 €

 

 

17.   Entgelt für Bestseller

  2,00 €

17.   Entgelt pro Objekt und Leihperiode aus der Artothek

 

  2,50 €

18.   Entgelt pro Objekt und Leihperiode aus der Artothek

 

  2,50 €

18.   anteilige Versicherung pro         entliehenem Objekt aus der         Artothek

 

 

  5,00 €

19.   anteilige Versicherung pro         entliehenem Objekt aus der         Artothek

 

 

  5,00 €

 


 

Anlage 1

 

9. Nachtragssatzung vom …. zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Hilden vom 22.08.1993

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am ………….. folgende

9. Nachtragssatzung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Hilden vom 22.08.1993 beschlossen:

 

§ 1

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Hilden erhält in § 9 folgende Fassung:

 

 

 

€

 

1.

 

 

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

frei

Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen nach dem SGB II und SGB XII mit Wohnsitz in Hilden

frei

Inhaberinnen und Inhaber des Ehrenamtspasses der Stadt Hilden

frei

2.

- Jugendliche von 12 bis 17 Jahren,

- Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen und Vollzeitschülerinnen

und -schüler an (Berufs-)Kollegschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien,

die das 18. Lebensjahr vollendet haben,

- Auszubildende und Studenten

pro Jahr

 

 

 

 

 

  6,50

3.

Erwachsene und juristische Personen (pro Jahr)

16,00

4.

Familien mit beliebig vielen Ausweisen für Personen eines gemeinsamen Haushalts

19,00

5.

Tagesausweis einmalig

  2,50

6.

Ersatzausweis

  2,50

7.

Ãœberschreiten der Leihfrist pro Gegenstand bei DVDs, Blu-rays, Konsolenspielen pro Einheit und Ãœberschreitungstag

  1,00

8.

Kinder und Jugendliche zahlen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei allen anderen Medien pro Medieneinheit für jede angefangene Überschreitungswoche

  1,00

9.

Bei Erwachsenen erhöht sich das Säumnisentgelt nach Abs. 8 je Medieneinheit für jede Überschreitungswoche um jeweils 2,00 €:

- 1. Ãœberschreitungswoche

- 2. Ãœberschreitungswoche

- 3. Ãœberschreitungswoche

 

  1,00

  3,00

  5,00

10.

Botengang (zusätzlich)

10,00

11.

Ersatz des Verbuchungsträgers (Standard-Transponder)

Für CD, CD-ROM, DVD, Konsolenspiel und Blu-ray (runder Transponder)

  1,50

  2,50

12.

Vorbestellung

  1,00

13.

Bestellung im auswärtigen Leihverkehr zzgl. einer evtl. Aufwandsentschädigung nach § 6

  1,50

14.

Die Preise für weitere kostenpflichtige Leistungen werden per Aushang in den Räumen der Stadtbücherei bekannt gegeben.

 

15.

Entgelt pro Spielfilm-DVD

  1,00

16.

Entgelt pro Blu-ray und Konsolenspiel

2,00

17.

Entgelt für Bestseller

2,00

18.

Entgelt pro Objekt und Leihperiode aus der Artothek                                 

2,50

19.

anteilige Versicherung pro entliehenem Objekt  aus der Artothek                   

5,00

 

 

§ 2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 01.08.2012 in Kraft.

 

 

gez. Norbert Danscheidt

1.Beigeordneter


 

Finanzielle Auswirkungen  

  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

040601

Betreiben einer Stadtbücherei

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehrertrag in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0406010010

Bereitstellung von Medien und Information

432800

Benutzungsgebühren Bücherei

5.700 €

(gesamt:

91.700 €)

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 (hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen:nein