Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für
Kultur und Heimatpflege und im Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage 1
beigefügte 9. Nachtragssatzung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die
Stadtbücherei Hilden vom 22.08.1993.
Erläuterungen und Begründungen:
Auf Grund der von der Fa. BSL vorgeschlagenen Einsparungen für die
Stadtbücherei wurde am 23.02.2012 im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege die
Erhöhung der Jahresgebühren für Erwachsene/ juristische Personen und für den
sogen. Familientarif (Familien mit beliebig vielen Ausweisen für Personen eines
gemeinsamen Haushalts) beschlossen und vom Rat der Stadt Hilden am 21.03. 2012
bestätigt.
Hierdurch ist eine Änderung der derzeit geltenden Benutzungs- und
Entgeltordnung für die Stadtbücherei Hilden erforderlich.
Zudem ist, durch die Ausleihe von Konsolenspielen seit Herbst 2011, eine
Ergänzung der Absätze notwendig, die das Entgelt und den Ersatz von
Verbuchungsträgern regeln, ebenso für die Ausleihgebühr für Bestseller.
Die Änderungen wirken sich ausschließlich auf Tarifziffern von § 9 der
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Hilden aus.
Die Änderungen dieser Tarifnummern, die am 01.08.2012 in Kraft treten
sollen, sind nachfolgend synoptisch dargestellt und grau hinterlegt.
§9 Höhe der Entgelte
Alt |
|
Neu |
|
 3.  Erwachsene und juristische        Personen (pro Jahr) |
13,00 € |
 3.  Erwachsene und juristische        Personen (pro Jahr) |
16,00 € |
 4.  Familien mit beliebig vielen        Ausweisen für Personen eines        gemeinsamen Haushalts |
16,00 € |
 4.  Familien mit beliebig vielen        Ausweisen für Personen eines        gemeinsamen Haushalts |
19,00 € |
11.  Ersatz
des Verbuchungsträgers        (Standard-Transponder)        Für
CD, CD-ROM und DVD Â Â Â Â Â Â Â (runder
Transponder) |
 1,50 €  2,50 € |
11.  Ersatz
des Verbuchungsträgers        (Standard-Transponder)        Für
CD, CD-ROM, DVD,        Konsolenspiel und Blu-ray       (runder Transponder) |
 1,50 €  2,50 € |
16.  Entgelt
pro Blu-ray |
 2,00 € |
16.  Entgelt
pro Blu-ray und Konso       lenspiel |
 2,00 € |
|
|
17.  Entgelt für Bestseller |
 2,00 € |
17.  Entgelt
pro Objekt und Leihperiode aus der Artothek |
 2,50 € |
18.  Entgelt pro Objekt und Leihperiode aus der
Artothek |
 2,50 € |
18.  anteilige
Versicherung pro        entliehenem
Objekt aus der        Artothek |
 5,00 € |
19.  anteilige Versicherung pro        entliehenem Objekt aus der        Artothek |
 5,00 € |
Anlage 1
9.
Nachtragssatzung vom …. zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die
Stadtbücherei Hilden vom 22.08.1993
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in
seiner Sitzung am ………….. folgende
9. Nachtragssatzung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die
Stadtbücherei Hilden vom 22.08.1993 beschlossen:
§ 1
Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Hilden erhält
in § 9 folgende Fassung:
|
|
€ |
1. |
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr |
frei |
Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen nach dem SGB II
und SGB XII mit Wohnsitz in Hilden |
frei |
|
Inhaberinnen und Inhaber des Ehrenamtspasses der Stadt Hilden |
frei |
|
2. |
- Jugendliche von 12 bis 17 Jahren, - Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen und
Vollzeitschülerinnen und -schüler an (Berufs-)Kollegschulen, Abendrealschulen und
Abendgymnasien, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, - Auszubildende und Studenten pro Jahr |
 6,50 |
3. |
Erwachsene und juristische Personen (pro Jahr) |
16,00 |
4. |
Familien mit beliebig vielen Ausweisen für Personen eines gemeinsamen
Haushalts |
19,00 |
5. |
Tagesausweis einmalig |
 2,50 |
6. |
Ersatzausweis |
 2,50 |
7. |
Ãœberschreiten der Leihfrist pro Gegenstand bei DVDs, Blu-rays,
Konsolenspielen pro Einheit und Ãœberschreitungstag |
 1,00 |
8. |
Kinder und Jugendliche zahlen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei
allen anderen Medien pro Medieneinheit für jede angefangene
Ãœberschreitungswoche |
 1,00 |
9. |
Bei Erwachsenen erhöht sich das Säumnisentgelt nach Abs. 8 je
Medieneinheit für jede Überschreitungswoche um jeweils 2,00 €: - 1. Überschreitungswoche - 2. Überschreitungswoche - 3. Überschreitungswoche |
 1,00  3,00  5,00 |
10. |
Botengang (zusätzlich) |
10,00 |
11. |
Ersatz des Verbuchungsträgers (Standard-Transponder) Für CD, CD-ROM, DVD, Konsolenspiel und Blu-ray (runder Transponder) |
 1,50  2,50 |
12. |
Vorbestellung |
 1,00 |
13. |
Bestellung im auswärtigen Leihverkehr zzgl. einer evtl.
Aufwandsentschädigung nach § 6 |
 1,50 |
14. |
Die Preise für weitere kostenpflichtige Leistungen werden per Aushang
in den Räumen der Stadtbücherei bekannt gegeben. |
|
15. |
Entgelt pro Spielfilm-DVD |
 1,00 |
16. |
Entgelt pro Blu-ray und Konsolenspiel |
2,00 |
17. |
Entgelt für Bestseller |
2,00 |
18. |
Entgelt pro Objekt und Leihperiode aus der Artothek                                 |
2,50 |
19. |
anteilige Versicherung pro entliehenem Objekt aus der Artothek                   |
5,00 |
§ 2
Diese Nachtragssatzung tritt am 01.08.2012 in Kraft.
gez. Norbert Danscheidt
1.Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen Â
 Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
040601 |
Betreiben einer
Stadtbücherei |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2012 |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
|||
|
|||||||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Mehrertrag in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
0406010010 |
Bereitstellung von Medien und Information |
432800 |
Benutzungsgebühren
Bücherei |
5.700
€ (gesamt: 91.700 €) |
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch
den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja  (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: |
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
|||||||
Personelle Auswirkungen:nein