Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. die Verwaltung damit zu beauftragen, das
Bebauungsplanverfahren auf Grundlage der Variante
I einzuleiten;
2. die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 14 B gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen
Fassung.
Das Plangebiet
liegt südlich der Straße Am Kronengarten in der Hildener Innenstadt und umfasst
die Flurstücke 492, 496, 500, 507, 532, 536, 555, 571, 1061, 1064, alle in Flur
49 der Gemarkung Hilden.
Die vereinfachte
Änderung soll ermöglichen zwei Lebensmittel-Einzelhandelsgeschäfte anzusiedeln
und des Weiteren die Nutzung als Parkhaus aufrecht zu erhalten.“
Erläuterungen und Begründungen:
Im März 2006 wurde der Bebauungsplan Nr. 14 B rechtskräftig. Mit der
Aufstellung dieses Planes wurde beabsichtigt, den Bereich der Straße Am
Kronengarten aufzuwerten. Es sollten dort Einzelhandelsansiedlungen und der
Umbau des vorhandenen Parkhauses ermöglicht werden.
Dieses Planungsziel wird mit der Änderung des Bebauungsplanes weiterhin
verfolgt. Da die gewünschte Ansiedlung eines Elektrofachmarktes im ersten
Obergeschoss des geplanten Gebäudes nicht funktionierte, sieht die neue Planung
vor, dass im Erdgeschoss zwei Lebensmittelanbieter einziehen können. Zusätzlich
zu dem bereits vorgesehenen Aldi-Markt, soll nun ein Bio-Supermarkt (denn’s
bio) angesiedelt werden. Hiervon verspricht man sich eine ideale Ergänzung zu
Aldi sowie eine attraktive Erweiterung des Einzelhandelangebotes im Hildener
Zentrum. Auch der Erhalt der Parkhausnutzung ist in dem neuen Konzept weiterhin
vorgesehen, allerdings im östlichen Gebäudeteil nicht mehr im Erdgeschoss, wie
ursprünglich geplant, sondern im gesamten Gebäude ab dem ersten Obergeschoss.
Derzeit befinden sich 352 Stellplätze im Parkhaus Am Kronengarten. Durch
die Planung im Bebauungsplan Nr. 14 B wurden sie auf 319 reduziert.
Nun liegen drei Planungsvarianten vor (siehe auch Anhang), die sich
ursächlich in der Anzahl der Stellplätze unterscheiden:
Variante I:
Diese Konzeption sieht die Unterbringung der Einzelhandelsgeschäfte im
Erdgeschoss vor und darüber, in vier Geschossen, die Parkebenen, wobei die
vierte Ebene im östlichen Gebäudeteil wegfallen soll. Mit dem Verzicht auf die
vierte Ebene im östlichen Gebäudeteil soll zum einen das benachbarte
südöstliche Grundstück vor negativen Auswirkungen bewahrt und zum anderen dem
Gebäude die Massivität genommen werden. Bei dieser Variante werden 305
Stellplätze entstehen, also nur 14 weniger als in der Ursprungsplanung. Da mit
der ursprünglichen Planung durch den Elektromarkt eine intensivere Nutzung des
Parkhauses verbunden gewesen wäre als das voraussichtlich bei dem geplanten
Konzept der Fall sein wird, werden die fehlenden Stellplätze durch eine
geringere Nutzung kompensiert.
Diese Variante wird von der Verwaltung favorisiert.
Variante II:
Die Planung unterscheidet sich lediglich dadurch von Variante I, dass
alle vier Parkebenen als Vollgeschosse ausgeführt werden. Damit ergibt sich ein
Stellplatzangebot von 345 Plätzen. Nachteile sind, wie bei Variante I bereits
beschrieben, die negativen Auswirkungen auf die Nachbarschaft und die
Gestaltung des Gebäudes.
Variante III:
Diese Variante wird oberirdisch wie die Variante I ausgeführt.
Allerdings ist hier der Bau einer Tiefgarage unter dem Gebäude geplant. Durch
das Tiefgaragengeschoss würden 87 Stellplätze zusätzlich geschaffen, abzüglich
9 ebenerdiger Plätze, die durch die Erschließung verloren gingen. Insgesamt
stellt sich die Erschließungssituation der Tiefgarage problematisch dar, so
dass die Tiefgarage nur einspurig durch Ampelschaltung befahrbar und für
Dauerparker nutzbar wäre. Die Erweiterung der äußeren Erschließung für die Ein-
bzw. Ausfahrten würde den benachbarten Baumbestand in Gefahr bringen.
Nicht zuletzt sprechen die Kosten gegen den Bau der Tiefgarage: Durch
den erforderlichen Vorbau, den notwendigen Brandschutz, die aufwendige
Entlüftungstechnik und die bauliche Sicherung des Hertie-Kellers werden sich
die Kosten für die Tiefgarage (Gewinn von 78 Stellplätzen) auf voraussichtlich
ca. 500.000,- Euro belaufen.
In allen beschriebenen Varianten bleibt das Planungsziel, welches schon
mit dem Bebauungsplan NR. 14 B verfolgt wurde, erhalten. Es wird weder die Art
noch das Maß der Nutzung grundlegend geändert, so dass die Grundzüge der
Planung des Bebauungsplanes 14 B durch die Änderung nicht berührt werden. Somit
schlägt die Verwaltung ein vereinfachtes Änderungsverfahren vor.
Das vereinfachte Verfahren zur Änderung eines Bebauungsplanes ermöglicht
es, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung von Öffentlichkeit und
Trägern öffentlicher Belange und von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und
sonstigen umweltrelevanten Aussagen abzusehen. Da die Umweltprüfung bereits mit
dem Bebauungsplan 14 B abgehandelt wurde und sich keine grundlegenden
Änderungen ergeben, wird von dieser Möglichkeit gebrauch gemacht.
Auch wird auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange verzichtet. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der
Öffentlichkeit soll allerdings trotzdem, in Form einer Bürgeranhörung, durchgeführt
werden.
Im Anhang zur Sitzungsvorlage befinden sich außer den Planvarianten
weitere Unterlagen:
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Zum Vergleich das
aktuelle Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr. 14 B
-          Die Beschreibung des Architekten über
die gestalterischen Auswirkungen der Änderungen (im Anhang zur SV: Am
Kronengarten: Voraussetzung/ Inhalte)
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Der Grundriss des geplanten Vorhabens
mit den städtebaulichen Vorstellungen zur Gestaltung der Straße Am
Kronengarten. Diese Planung wurde allerdings vom städtischen Tiefbauamt noch
nicht auf ihre Durchführbarkeit überprüft. Hier könnten gegen die Planung eine
fehlende Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger, die durch den Bau neuer
Kanäle vorgegebene Entwässerungssituation und die Pflegekosten des angedachten
Pflasters stehen.
Zusätzlich wird allen Fraktionen eine kolorierte Ausfertigung der
Planungsperspektiven des Kronengartens zugesandt.
Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss würden die verwaltungsinternen
Ämter beteiligt sowie die  Überarbeitung
einiger Gutachten in Auftrag gegeben. Die Bürgeranhörung könnte nach den Sommerferien
durchgeführt werden.
(G. Scheib)