Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der
Verwaltung zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden verfügt über eine einzige Bahnverbindung, die
S-Bahn-Linie S 7, die Hilden mit dem
Hauptbahnhof der Stadt Solingen
(in Ohligs) sowie mit dem Hauptbahnhof Düsseldorf und dem Flughafen Düsseldorf
(Haltepunkt „Terminal“) verbindet und damit mit dem regionalen und überregionalen
Verkehrsnetz im öffentlichen Schienenpersonenverkehr.
Es handelt sich um eine wichtige Komponente der öffentlichen
Verkehrsinfrastruktur und um einen bedeutenden Standortfaktor; unter der
Voraussetzung, dass das System attraktiv und funktionell ist.
Diese Eigenschaften lagen bei der Linie S 7 in den letzten Jahren immer
wieder im Argen.
Im einzelnen waren (und sind wohl weiterhin) hohe Fahrtausfall-Zahlen,
hohe Verspätungsanfälligkeit und ein veraltetes Wagenmaterial zu beklagen.
Verantwortlich für diese schlechte Angebotsqualität ist der
Verkehrsanbieter, hier die DB Regio NRW GmbH, die alle S-Bahn-Linien im
VRR-Bereich fährt (mit Ausnahme der S 28 Mettmann-Kaarst; „Regiobahn“).
Der „Käufer“ der Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr ist
der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) als Aufgabenträger. Nur über
diese kommunal organisierte „Anstalt öffentlichen Rechts“ hat die Stadt Hilden
– über die Vertreter des Kreises Mettmann in der Zweckverbandsversammlung –
überhaupt eine kleine theoretische Möglichkeit, Einfluss auszuüben.
Tatsächlich sind diese Einflussmöglichkeiten jedoch sehr gering, was
sich auch im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung zeigt.
Hier hat die Stadt Hilden nur Zuschauerfunktion, da sie nicht
Aufgabenträger beim Schienenpersonennahverkehr ist.
Aufgrund der Tatsache, dass die Linie S 7 ab dem Dezember 2007
eingestellt (siehe Sitzungsvorlage Nr. 61/158) und durch die Linie S 1 ersetzt
werden wird, kann es im vorliegenden Fall nur um eine Nachbetrachtung gehen.
Denn die S-Bahn-Linie S 1 soll nach den Plänen von VRR und DB Regio NRW
GmbH mit neuem Zugmaterial ausgestattet werden, wodurch die Zuverlässigkeit und
Pünktlichkeit merklich ansteigen soll. Hier gilt es die Entwicklung abzuwarten.
Zurück zum Thema S 7.
Diese Linie ist im „Qualitätsbericht SPNV im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
für 2006“ besonders hervorgehoben, da sie die größten Qualitätsschwankungen zu
verzeichnen hatte.
Dies gilt sowohl für den Bereich der Pünktlichkeit als auch für den
Bereich der Zugausfälle (Pünktlichkeit).
Im Durchschnitt waren die Fahrten der Linie S 7 im Jahr 2006 um ca. 1,5
Minuten verspätet, was zweifellos nicht viel ist (die Linien S 1 und S 5/S8
hatten größere durchschnittliche Verspätungen pro Fahrt).
Es gab jedoch bei der S 7 auch Monate mit mehr als 3 Minuten Verspätung
im Schnitt und vielen Fahrten mit mehr als 5 Minuten Verspätung.
Ähnliches gilt für den Bereich der Zugausfälle. Der Durchschnitt bei der
S 7 liegt bei ca. 1,7 % Ausfallquote (hier haben die Linien S 1 und S 6 höhere
Anteile). Im Maximum kann die Ausfallquote bei der S 7 jedoch bis auf mehr als
3,3 % eines Monates oder 20 Fahrten eines Tages ansteigen.
Alles in allem hat der Betrieb der Linie S 7 im Jahr 2006 dazu geführt,
dass die Gesamtzufriedenheit der Fahrgäste mit ihrer Linie deutlich niedriger
war als der Gesamtdurchschnitt im VRR. Dies gilt besonders für den Aspekt der
Pünktlichkeit.
Herausgefunden worden sind diese Befindlichkeiten und Unzufriedenheiten
bei der Linie S 7mit dem „Qualitätsmanagement SPNV“ des VRR.
Dies beinhaltet die Arbeit von VRR-Profitestern, die Auskünfte der
„Linienscouts“, die Kundenzufriedenheitsmessungen (Befragungen) und die
Liefernachweise der Eisenbahnunternehmen. Mit Hilfe dieser Daten lassen sich
die Qualitäten im Schienenpersonennahverkehr im VRR-Bereich messen.
Das ist insofern von Bedeutung, als dass es einen entsprechenden Vertrag
zwischen dem VRR und dem jeweiligen Eisenbahnunternehmen gibt hinsichtlich der
Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards.
Werden diese Leistungen unterschritten, muss das Eisenbahnunternehmen
Strafgelder an den VRR zahlen.
Vor diesem Hintergrund sind die Warnungen des VRR an die DB Regio NRW
GmbH zu verstehen, bei gleich bleibend schlechter Leistung Zahlungen an das
Unternehmen zurückzuhalten.
Für das Jahr 2005 etwa hat der VRR Strafgelder in Höhe von ca. 5,3 mio €
zurückgehalten.
Mit diesen Geldern wurden z.B. zusätzliche Leistungen im Rahmen der
Fußball-WM 2006 bezahlt, aber auch der Einsatz von zusätzlichen Service- und
Sicherheitskräften in S-Bahnen nach 19 Uhr.
Wie hoch die Strafgelder für 2006 sind, ist hier derzeit noch nicht
bekannt.
Wie schon zu Beginn der Erläuterungen angedeutet, hat die Stadt Hilden
praktisch keinen Einfluss auf die Details im Schienenpersonennahverkehr. Sie
ist nicht Aufgabenträger und nicht Verhandlungspartner.
Von daher kann nur gehofft werden, dass mit der kommenden Umorganisation
des S-Bahn-Systems im Bereich des VRR nicht nur eine Änderung des Namens (von S
7 zu S 1) und eine Reduzierung der Fahrtenzahl verbunden ist, sondern auch die
Elemente Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit eine Aufwertung erfahren.
(G. Scheib)