Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt“
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.03.2007 reichte
Frau Vogel für die Fraktion Bündnis´90/Die Grünen zur Beratung der
Sitzungsvorlage Nr. 61/149 (Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für den Bereich Mittelstr./Bismarckstr./ Itter/
Dr.Ellen-Wiederhold-Platz (Hauptfiliale der Sparkasse HRV )) folgenden
Änderungsantrag ein:
„Die Fraktion BÜNDNIS `90/DIE GÜNEN beantragt, die Planung dahingehend
zu ändern, dass neben Handelsnutzung auch Wohnnutzung vorgesehen wird. Auch bei
einer Ausweitung des Dr.-Ellen – Wiederhold - Platzes – verträgt sich an der
zur Bismarckstraße zugewandten Seite des Neubaus Wohnen mit einer häufigeren
Nutzung des Platzes.“
Ein in dieser Form gestellter Antrag auf Planänderung ist leider nicht
möglich, da es sich bei der Sitzungsvorlage SV-Nr. 61/149, um einen Antrag auf
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt. Dieses
Bauleitplanverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass der Vorhabenträger
bzw. Investor grundsätzlich die planerischen Inhalte vorgibt. Die Stadt Hilden
kann den Antrag des Vorhabenträgers nur ablehnen, nicht einfach ändern, wenn
sie andere planerische Vorstellungen für das Gebiet hat, die durch den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchkreuzt würden oder wenn ihre Planungsüberlegungen
noch nicht abgeschlossen sind. Auch im späteren Verfahren kann eine Gemeinde
die Vorschläge des Vorhabenträgers z.B. zur Abhandlung der eingegangenen
Anregungen nur ablehnen, nicht aber unmittelbar modifizieren, wenn die Ausgestaltung
des VEP-Planes nicht ihren planerischen Vorstellungen entspricht. Änderungen an
dem Planentwurf können im Wege von Vorgesprächen zwischen Stadt und
Vorhabenträger im gegenseitigen Einvernehmen erreicht werden. Ist ein Einvernehmen
zwischen Stadt vertreten durch den Rat mit dem Vorhabenträger nicht herstellbar, verbleibt nur die
Ablehnung des Vorschlags.
Um seitens der Kommune unmittelbar eigene städtebauliche Konzepte
umgesetzt zu bekommen, bleibt nur der Weg über ein normales „städtisches“
Bauleitplanverfahren, dass dann vom zuständigen Fachamt durchgeführt wird.
Vor diesem Hintergrund müsste der Antrag der Fraktion Bündnis`90/Die
Grünen dahingehend formuliert werden:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger Verhandlungen
aufzunehmen, damit im Plangebiet neben der Realisierung der Bank- und
Handelsnutzung auch Wohnnutzung vorgesehen wird.
Alternativ könnte die Verwaltung auch beauftragt werden, ein normales
„städtisches“ Bebauungsplanverfahren durchzuführen,
sollte ein so modifizierter Antrag der Fraktion Bündnis`90/Die Grünen
die die politische Mehrheit finden, wäre der Antrag in der Sitzungsvorlage Nr.
61/149Â in der zum 21.03.2007 vorgelegten
Form abzulehnen.
Der Verwaltungsvorstand empfiehlt aber, dem Antrag des Vorhabenträgers
zuzustimmen und den hier vorgelegten Antrag der Fraktion Bündnis `90/Die Grünen
abzulehnen.
(Günter Scheib)