hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 29.02.2012
Antragstext:
Innerhalb folgender Straßen wird eine Tempo 30-Zone eingerichtet: Westring - Eller Straße - Berliner Straße - Gerresheimer Straße.
Erläuterungen zum
Antrag:
Bereits heute gilt innerhalb dieses Gebietes an vielen Stellen Tempo 30.
Es liegt ein Bürgerantrag vor, die Straße „Auf dem Sand“ für LKW über 3,5 t zu sperren und die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken. Wir erweitern diesen Antrag und fordern eine Tempo 30-Zone innerhalb der o.g. Straßen. Dieses Gebiet wird im Norden und Süden als Wohngebiet und damit auch von vielen Kindern als Schulweg zur Schule am Elbsee genutzt.
Durch die Einrichtung einer großflächigen Tempo 30-Zone wird dem Willen der Bürgerinnen und Bürger nach weniger Lärm und mehr Verkehrssicherheit entsprochen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.02.2012 hat die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.
Die Straßenverkehrsbehörden in den Städten und Gemeinden werden immer wieder von ihren Aufsichtsbehörden ermahnt, das sog. „Vorbehaltsnetz“ der Straßen für den überörtlichen Verkehr nicht weiter einzuschränken. Die Straßen sollen Vorfahrtsstraßen sein und auf ihnen keine Geschwindigkeitsbeschränkung kleiner 50 km/h gelten.
Vor über 20 Jahren hat die Stadt sich mit der Entscheidung für die „Zonen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (Tempo 30-Zonen)“ auch festgelegt, welche Hauptverkehrs-, Verkehrs- und Hauptsammelstraßen zum Vorbehaltsnetz gehören.
Innerhalb des großen Gebiets zwischen dem Westring, der Eller Straße, der Berliner Straße und der Gerresheimer Straße sind alle Straßen mit überwiegender Wohnbebauung verkehrs-beruhigt, d. h. als Tempo 30-Zone oder verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
gez. Norbert  Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
nein |
||||||
Produktnummer / -bezeichnung |
|
|
|||||
Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
|
||||||
Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
|||
|
|||||||
Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
|||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: |
|||||||
Vermerk
Kämmerer |
|||||||