Antrag der FDP-Fraktion
Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, die beiden Parkstreifenbuchten auf der Gerresheimer Straße vor den Häusern und Geschäften der Hausnummern 134-148 nur noch auf eine Stunde Parkdauer mit Parkscheibe – statt bisher zwei Stunden – zu begrenzen. Des Weiteren wird darum gebeten, dass der Ordnungsdienst in diesem Bereich öfters kontrolliert.
Erläuterungen zum
Antrag:
Die Parkbuchten werden von einer großen Anzahl Dauerparkern genutzt. Die vorhandenen Gewerbebetriebe und Einzelhändler erleiden dadurch einen Nachteil für ihren Geschäftsbetrieb. Mit der Reduzierung der Parkzeit wird den vorhandenen Geschäften hiermit Rechnung getragen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die FDP-Ratsfraktion hat im Stadtentwicklungsausschuss vom 29.02.2012 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.
Auf dem Abschnitt der Gerresheimer Straße zwischen dem Kreisverkehr „Aldi“ und der Beethovenstraße sind die jeweils 4 Parkstände in den 2 Parkbuchten vor den Häusern Gerresheimer Straße 136 /138 und 144/148 die einzigen öffenlichen Parkplätze auf der Straße. Ein Parkstand der südlichen Parkbucht ist zudem für einen schwerbehinderten Anwohner reserviert.
Das Parken in den 7 Parkständen ist seit 1990 unter Benutzung der Parkscheibe vorgeschrieben. Das Kurzzeitparken in dem Zeitraum von Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr wurde hier seinerzeit auf Anregung des Bürgervereins Hilden-Meide hin auf 2 Stunden festgelegt.
Seit über 20 Jahren hat sich keiner der Gewerbetreiben / Einzelhändler, die in dem Abschnitt Gerresheimer Straße Anlieger sind, bei der Verwaltung gemeldet mit dem Ziel, hier irgendeine Änderung der Parkraumbewirtschaftung zu erreichen.
Für eine Änderung im Sinne des Antrags muss die vorhandene Beschilderung teilweise erneuert bzw. Zusatzzeichen mit einem Kostenaufwand von etwa 200 € ausgetauscht werden.
Das Ordnungsamt wird weiterhin wie bisher werktäglich auch auf diesem Abschnitt den ruhenden Verkehr überwachen.
gez. Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen
und Brücken |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1201010010 |
Verkehrsflächen |
521151 |
Straßenunterhaltung |
200 |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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