Betreff
Neufassung der Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V.
Vorlage
WP 09-14 SV 50/063
Aktenzeichen
III/50-Kl.
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss und Haupt- und Finanzausschuss die Vereinbarung mit der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. über die Förderung einer wirksamen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Arbeit zur Inklusion und Integration von Menschen mit Behinderungen in Hilden in der vorgelegten Form abzuschließen.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit vielen Jahren erhält die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. - Freizeitgemeinschaft FZG – zur Durchführung ihrer Aufgaben eine finanzielle Unterstützung der Stadt Hilden. Bis zum Jahr 2007 wurde die Unterstützung in Form eines Defizitdeckungsvertrages gewährt. Seit dem 01.01.2007 besteht ein Leistungskontrakt mit der FZG, der einen jährlichen Zuschuss für die zu erbringenden Leistungen und einen Zuschuss zu der der jeweiligen Miete einschließlich Nebenkosten für das Gebäude Gerresheimer Straße 20b sicherstellt. Der Zuschuss für die zu erbringenden Leistungen ist an eine vertraglich vereinbarte Preissteigerungsklausel angebunden. Im Jahr 2007 wurde ein Gesamtzuschuss in Höhe von 158.400 € gezahlt:

 

            89.400 € zur Leistungserbringung

            69.000 € Mietzuschuss.

 

Durch die erfolgten Mieterhöhungen und die erfolgte Anpassung aufgrund der Indexklausel ergibt sich für das Jahr 2012 ein Zuschuss in Höhe von 168.809,09 €:

 

            94.048,80 € zur Leistungserbringung

            74.760,29 € Mietzuschuss.

 

Wiederholt wurden in den letzten Jahren im Rahmen der Haushaltsplanberatungen Ansätze zur Einsparung in diesem Bereich insbesondere mit dem Hinweis auf mögliche Kooperationen mit der SPE Mühle diskutiert. Auf die Beratung der Sitzungsvorlagen

 

            SV 50/031 im Sozialausschuss am 25.11.2010

            SV 50/051 im Sozialausschuss am 05.12.2011

 

wird in diesem Zusammenhang verwiesen. In der Sitzung des Sozialausschusses am 05.12.2011 hatte die Verwaltung angekündigt, die bestehenden Kontrakte mit der FZG und SPE Mühle zu überarbeiten und anzupassen und in der Sitzung des Sozialausschusses am 18.06.2012 sowie im Jugendhilfeausschuss am 21.06.2012 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, was hiermit für den Zuständigkeitsbereich des Sozialausschusses erfolgt.

 

Beide Vereine – FZG und SPE Mühle – hatten bereits mit Schreiben vom 10.10.2011 und 14.11.2011 – siehe Sitzungsvorlage 50/051 im Sozialausschuss am 05.12.2011 – erklärt, eigenständig bleiben und eine eigene Geschäftsführung beibehalten zu wollen.

 

Zur Gestaltung eines neuen Kontraktes sind mit dem Vorstand der FZG zahlreiche Gespräche geführt worden. Sie haben zu dem einvernehmlich abgestimmten Kontraktentwurf geführt. Dieser Kontraktentwurf ist als Anlage beigefügt.

 

Die Grundlagen dieses Kontraktes orientieren sich zukünftig an

 

-        pauschalierten Personalkosten und Sachkosten unter Berücksichtigung des KGSt-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2011/2012)“

-        Aufteilung der Geschäftsführungskosten auf die einzelnen Leistungsbereiche, so auch auf das „Produkt“ Betrieb eines Abenteuerspielplatzes

-        Beibehaltung einer Preissteigerungsklausel, die sich am Verbraucherindex orientiert

-        Beibehaltung der Ãœbernahme der Mietkosten einschließlich Nebenkosten für das Gebäude Gerresheimer Straße 20b.

 

Dadurch ergeben sich eine „produktscharfe“ Ausweisung der Kosten als auch die vom Zuschussgeber und vom Zuschussnehmer geforderten dauerhaften Planungs- und Kalkulationssicherheit. Auf der Grundlage des oben genannten KGSt-Gutachtens ergeben sich die Kosten eines Arbeitsplatzes wie folgt:

 

-        Durchschnittliche Personalkosten entsprechend der Tabelle „Kosten eines Arbeitsplatzes“

-        Sachkostenpauschale in Höhe von 9.700 € pro Arbeitsplatz, mit den Raumkosten, Geschäftsausgaben, IT-Kosten etc. abgedeckt werden

-        Gemeinkosten in Höhe von 10% der Personalkosten für zentrale Dienste und Overhead.

 

Die FZG soll künftig weiterhin folgende Leistungen erbringen:

 

-        Betrieb einer Geschäftsstelle im Gebäude Gerresheimer Straße 20b für alle satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins

-        Betrieb einer Begegnungsstätte in dem Gebäude Gerresheimer Straße 20b

-       Planung, Organisation und Durchführung von kontinuierlichen Angeboten für Jugendliche und erwachsene Menschen mit und ohne Behinderungen

-       Beratung und Hilfe für Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien

-       Mitwirkung an der Planung für Hilfen der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hilden und Beteiligung an entsprechenden Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen

-       Betrieb und Unterstützung eines Mundharmonika-Orchesters

-       Aufklärung und Information der Öffentlichkeit

-        Planung und Durchführung von Ferienfreizeiten für Menschen mit Behinderungen

-        Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen

-        Familien unterstützender Dienst nach § 29 SGB IX bei schulischer, beruflicher und Freizeit orientierter Integration und Inklusion

-        Betrieb eines Abenteuerspielplatzes. Diese Aufgabe und Leistung wird gesondert kontraktiert.

-        Betrieb von zwei integrativen Kindertagesstätten

Aufgabe und Finanzierung sind im Kinderbildungsgesetz und hinsichtlich des Trägeranteils durch Ratsbeschluss gesondert geregelt.

 

Für den Betrieb des Abenteuerspielplatzes besteht ein gesonderter Kontrakt mit der FZG, der ebenfalls aktualisiert und angepasst werden wird. Der Bereich des Familien unterstützenden Dienstes – FUD – wird über Einnahmen verschiedener Auftraggeber finanziert, sodass dafür kein Zuschuss erforderlich ist. Von daher wird künftig in dem neuen Kontrakt lediglich ein Anteil einer Geschäftsführung durch einen städtischen Zuschuss abgedeckt. Hinzu kommt die weitere Übernahme der Miet- und Nebenkosten des Gebäudes Gerresheimer Straße 20b. Weitere Zuschüsse für Personal- und Sachkosten der FZG entstehen nicht.

 

Der Anteil für den Geschäftsführungs-Pauschalzuschuss errechnet sich wie folgt:

 

-        Pauschalierte Personalkosten für eine in EG 12 TVöD eingruppierte Vollzeitkraft pro Jahr

 

75.600,00 €

-        10% Gemeinkosten von den Bruttopersonalkosten

7.560,00 €

-        Sachkostenpauschale (reduziert) in Höhe von

  5.100,00 €

 

88.260,00 €

 

Der Anteil für den Geschäftsführer-Pauschalzuschuss wird auf 75% eines Vollbeschäftigten festgelegt. Dies ergibt einen Betrag in Höhe von 66.195 €. Der Geschäftsführer ist anteilig mit 10% seiner Aufgaben für den Bereich des Abenteuerspielplatzes und zu den restlichen 90% für den Betrieb von zwei Kindergärten, für die Durchführung des Familien unterstützenden Dienstes (FUD) sowie für die satzungsgemäße Vereinsarbeit verantwortlich. Der Anteil des Geschäftsführungszuschusses für den Abenteuerspielplatz beträgt danach 6.620 € und wird künftig dem Produkt Abenteuerspielplatz zugerechnet. Der Anteil des Geschäftsführungszuschusses für das Produkt FZG beträgt somit 59.575 €.

 

Das führt zu folgender neuer Kontraktsumme ab dem 01.01.2013:

 

-        Mietkosten einschließlich Nebenkosten für das Gebäude Gerresheimer Straße 20b

 

74.760,29 €

-        Geschäftsführungs-Pauschalzuschuss

  59.575,00 €

 

134.335,29 €

 

Die Kontraktsumme für das Jahr 2012 beträgt 168.809,09 €. Es ergibt sich damit ab dem 01.01.2013 eine Einsparung in Höhe von 34.473,80 €. Die FZG hat sich damit einverstanden erklärt, dass im Vorgriff auf diese Regelung in diesem Jahr die reduzierte Kontraktsumme in Höhe von 134.335,29 € ausgezahlt wird. Im Haushaltsplan 2012 war bereits eine Einsparungssumme in Höhe von 25.000 € berücksichtigt worden. Mit dieser Neuregelung und Neukontraktierung ergibt sich bereits im Jahr 2012 eine weitere Ergebnisverbesserung in Höhe 9.335,29 €.

 

Als Anlage ist die veränderte Vereinbarung beigefügt, die zudem textliche Anpassungen hinsichtlich der UN-Behindertenrechtskonvention enthält.

 

Als Anlage ist auch die entsprechende Stellungnahme der FZG beigefügt.

 

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

050201

Hilfen in besonderen Lebenslagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0502015000

Zuschüsse

531860

Zuschüsse FZG

119.000,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0502015000

 

531860

 

15.340 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) Kontrakt

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Ursprünglich war eine Einsparung im HJ 2013 in Höhe von 50.000 € berücksichtigt worden. Eine solche Einsparung lässt sich nicht realisieren. Der nun erforderliche Mehrbedarf in Höhe von 15.340 € wird in der Haushaltsplanung 2013 berücksichtigt.

 

 

Vermerk Kämmerer

 

gesehen, in Vertretung Danscheidt