Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Sozialausschuss und Haupt- und Finanzausschuss die Vereinbarung
mit der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. über die
Förderung einer wirksamen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Arbeit zur
Inklusion und Integration von Menschen mit Behinderungen in Hilden in der
vorgelegten Form abzuschließen.
Erläuterungen und Begründungen:
Seit vielen Jahren
erhält die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. - Freizeitgemeinschaft
FZG – zur Durchführung ihrer Aufgaben eine finanzielle Unterstützung der Stadt
Hilden. Bis zum Jahr 2007 wurde die Unterstützung in Form eines
Defizitdeckungsvertrages gewährt. Seit dem 01.01.2007 besteht ein
Leistungskontrakt mit der FZG, der einen jährlichen Zuschuss für die zu
erbringenden Leistungen und einen Zuschuss zu der der jeweiligen Miete einschließlich
Nebenkosten für das Gebäude Gerresheimer Straße 20b sicherstellt. Der Zuschuss
für die zu erbringenden Leistungen ist an eine vertraglich vereinbarte
Preissteigerungsklausel angebunden. Im Jahr
2007 wurde ein Gesamtzuschuss in Höhe von 158.400 € gezahlt:
           89.400 € zur Leistungserbringung
           69.000 € Mietzuschuss.
Durch die
erfolgten Mieterhöhungen und die erfolgte Anpassung aufgrund der Indexklausel
ergibt sich für das Jahr 2012 ein
Zuschuss in Höhe von 168.809,09 €:
           94.048,80 € zur Leistungserbringung
           74.760,29 € Mietzuschuss.
Wiederholt wurden
in den letzten Jahren im Rahmen der Haushaltsplanberatungen Ansätze zur
Einsparung in diesem Bereich insbesondere mit dem Hinweis auf mögliche Kooperationen
mit der SPE Mühle diskutiert. Auf die Beratung der Sitzungsvorlagen
           SV 50/031 im Sozialausschuss am
25.11.2010
           SV 50/051 im Sozialausschuss am
05.12.2011
wird in diesem
Zusammenhang verwiesen. In der Sitzung des Sozialausschusses am 05.12.2011
hatte die Verwaltung angekündigt, die bestehenden Kontrakte mit der FZG und SPE
Mühle zu überarbeiten und anzupassen und in der Sitzung des Sozialausschusses
am 18.06.2012 sowie im Jugendhilfeausschuss am 21.06.2012 zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen, was hiermit für den Zuständigkeitsbereich des
Sozialausschusses erfolgt.
Beide Vereine –
FZG und SPE Mühle – hatten bereits mit Schreiben vom 10.10.2011 und 14.11.2011
– siehe Sitzungsvorlage 50/051 im Sozialausschuss am 05.12.2011 – erklärt, eigenständig
bleiben und eine eigene Geschäftsführung beibehalten zu wollen.
Zur Gestaltung
eines neuen Kontraktes sind mit dem Vorstand der FZG zahlreiche Gespräche
geführt worden. Sie haben zu dem einvernehmlich abgestimmten Kontraktentwurf
geführt. Dieser Kontraktentwurf ist als Anlage beigefügt.
Die Grundlagen
dieses Kontraktes orientieren sich zukünftig an
-
pauschalierten Personalkosten und Sachkosten unter
Berücksichtigung des KGSt-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand
2011/2012)“
-
Aufteilung der Geschäftsführungskosten auf die
einzelnen Leistungsbereiche, so auch auf das „Produkt“ Betrieb eines
Abenteuerspielplatzes
-
Beibehaltung einer Preissteigerungsklausel, die
sich am Verbraucherindex orientiert
-
Beibehaltung der Ãœbernahme der Mietkosten
einschließlich Nebenkosten für das Gebäude Gerresheimer Straße 20b.
Dadurch ergeben
sich eine „produktscharfe“ Ausweisung der Kosten als auch die vom Zuschussgeber
und vom Zuschussnehmer geforderten dauerhaften Planungs- und
Kalkulationssicherheit. Auf der Grundlage des oben genannten KGSt-Gutachtens
ergeben sich die Kosten eines Arbeitsplatzes wie folgt:
-
Durchschnittliche Personalkosten entsprechend der
Tabelle „Kosten eines Arbeitsplatzes“
-
Sachkostenpauschale in Höhe von 9.700 € pro
Arbeitsplatz, mit den Raumkosten, Geschäftsausgaben, IT-Kosten etc. abgedeckt
werden
-
Gemeinkosten in Höhe von 10% der Personalkosten für
zentrale Dienste und Overhead.
Die FZG soll
künftig weiterhin folgende Leistungen erbringen:
-
Betrieb einer Geschäftsstelle im Gebäude
Gerresheimer Straße 20b für alle satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins
-
Betrieb einer Begegnungsstätte in dem Gebäude
Gerresheimer Straße 20b
- Planung,
Organisation und Durchführung von kontinuierlichen Angeboten für Jugendliche
und erwachsene Menschen mit und ohne Behinderungen
- Beratung und Hilfe
für Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien
- Mitwirkung an der
Planung für Hilfen der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hilden und
Beteiligung an entsprechenden Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen
- Betrieb und
Unterstützung eines Mundharmonika-Orchesters
- Aufklärung und
Information der Öffentlichkeit
-
Planung und Durchführung von Ferienfreizeiten für
Menschen mit Behinderungen
-
Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen
-
Familien unterstützender Dienst nach § 29 SGB IX
bei schulischer, beruflicher und Freizeit orientierter Integration und
Inklusion
-
Betrieb eines Abenteuerspielplatzes. Diese Aufgabe
und Leistung wird gesondert kontraktiert.
-
Betrieb von zwei integrativen Kindertagesstätten
Aufgabe
und Finanzierung sind im Kinderbildungsgesetz und hinsichtlich des
Trägeranteils durch Ratsbeschluss gesondert geregelt.
Für den Betrieb
des Abenteuerspielplatzes besteht ein gesonderter Kontrakt mit der FZG, der
ebenfalls aktualisiert und angepasst werden wird. Der Bereich des Familien
unterstützenden Dienstes – FUD – wird über Einnahmen verschiedener Auftraggeber
finanziert, sodass dafür kein Zuschuss erforderlich ist. Von daher wird künftig
in dem neuen Kontrakt lediglich ein Anteil einer Geschäftsführung durch einen
städtischen Zuschuss abgedeckt. Hinzu kommt die weitere Übernahme der Miet- und
Nebenkosten des Gebäudes Gerresheimer Straße 20b. Weitere Zuschüsse für
Personal- und Sachkosten der FZG entstehen nicht.
Der Anteil für den
Geschäftsführungs-Pauschalzuschuss errechnet sich wie folgt:
-
Pauschalierte Personalkosten für eine in EG 12
TVöD eingruppierte Vollzeitkraft pro Jahr |
75.600,00 € |
-
10% Gemeinkosten von den Bruttopersonalkosten |
7.560,00 € |
-
Sachkostenpauschale (reduziert) in Höhe von |
 5.100,00 € |
|
88.260,00 € |
Der Anteil für den
Geschäftsführer-Pauschalzuschuss wird auf 75% eines Vollbeschäftigten festgelegt.
Dies ergibt einen Betrag in Höhe von 66.195 €. Der Geschäftsführer ist anteilig
mit 10% seiner Aufgaben für den Bereich des Abenteuerspielplatzes und zu den
restlichen 90% für den Betrieb von zwei Kindergärten, für die Durchführung des
Familien unterstützenden Dienstes (FUD) sowie für die satzungsgemäße
Vereinsarbeit verantwortlich. Der Anteil des Geschäftsführungszuschusses für
den Abenteuerspielplatz beträgt danach 6.620 € und wird künftig dem Produkt Abenteuerspielplatz
zugerechnet. Der Anteil des Geschäftsführungszuschusses für das Produkt FZG beträgt
somit 59.575 €.
Das führt zu
folgender neuer Kontraktsumme ab dem 01.01.2013:
-
Mietkosten einschließlich Nebenkosten für das
Gebäude Gerresheimer Straße 20b |
74.760,29 € |
-
Geschäftsführungs-Pauschalzuschuss |
 59.575,00 € |
|
134.335,29 € |
Die Kontraktsumme
für das Jahr 2012 beträgt 168.809,09 €. Es ergibt sich damit ab dem 01.01.2013
eine Einsparung in Höhe von 34.473,80 €. Die FZG hat sich damit einverstanden erklärt,
dass im Vorgriff auf diese Regelung in diesem Jahr die reduzierte Kontraktsumme
in Höhe von 134.335,29 € ausgezahlt wird. Im Haushaltsplan 2012 war bereits
eine Einsparungssumme in Höhe von 25.000 € berücksichtigt worden. Mit dieser
Neuregelung und Neukontraktierung ergibt sich bereits im Jahr 2012 eine weitere
Ergebnisverbesserung in Höhe 9.335,29 €.
Als Anlage ist die
veränderte Vereinbarung beigefügt, die zudem textliche Anpassungen hinsichtlich
der UN-Behindertenrechtskonvention enthält.
Als Anlage ist
auch die entsprechende Stellungnahme der FZG beigefügt.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
050201 |
Hilfen in besonderen Lebenslagen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0502015000 |
Zuschüsse |
531860 |
Zuschüsse FZG |
119.000,-- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0502015000 |
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531860 |
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15.340 € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)
Kontrakt |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Ursprünglich
war eine Einsparung im HJ 2013 in Höhe von 50.000 € berücksichtigt worden.
Eine solche Einsparung lässt sich nicht realisieren. Der nun erforderliche
Mehrbedarf in Höhe von 15.340 € wird in der Haushaltsplanung 2013
berücksichtigt. |
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Vermerk Kämmerer gesehen, in
Vertretung Danscheidt |
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