Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1.
dem
Antrag der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert vom 06.02.2007 auf Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich Mittelstraße/
Bismarckstraße/ Itter/ Dr. Ellen Wiederhold-Platz zuzustimmen;
2. die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 A als
vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9) gemäß §
2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006
(BGBl. I S. 3316) in der zur Zeit gültigen Fassung.
    Das Plangebiet liegt im Zentrum der Hildener Innenstadt direkt
an der Fußgängerzone Mittelstraße im Eckbereich mit der Bismarckstraße; es wird
begrenzt von der Westseite der Bismarckstraße im Westen, dem Verlauf der nördlichen Ittergrenze im Norden, den östlichen Grenzen der Flurstücke 1022 und
1077 (in Flur 49 der Gemarkung Hilden) im Osten und durch die Mittelstraße im
Süden.
    Mit der vorhabenbezogenen Änderung soll erreicht werden, einen
Neubau auf dem heutigen Grundstückder Hauptfiliale Hilden der Sparkasse
Hilden-Ratingen-Velbert sowohl von seinen Nutzungen her als auch hinsichtlich
seiner Gestaltung in das Umfeld der Hildener Innenstadt städtebaulich einzufügen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Schon vor einigen
Monaten wurden die Neubau-Pläne der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert für das
Grundstück der heutigen Hauptfiliale an der Mittelstraße (Nr. 44) durch
entsprechende Presseberichte öffentlich.
Inzwischen wurde
seitens der Sparkasse HRV ein Antrag eingereicht, für den Neubau im Vorfeld
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan)
erstellen zu lassen. Dieser Antrag mit den beigefügten Unterlagen ist
Bestandteil dieser Sitzungsvorlage.
Die Zielsetzung ist
die Schaffung eines reinen Büro- und Geschäftsgebäudes, in dem die Handelsnutzungen
(hier: großflächiger Einzelhandel) gegenüber der Banknutzung flächenmäßig
deutlich überwiegen. Weiterhin geht es um den Bau zweier öffentlich nutzbarer
Tiefgaragengeschosse (Erweiterung der Rathaus-Tiefgarage) und um die räumliche
Erweiterung des Dr. Ellen-Wiederhold-Platzes.
Das heutige
Planungsrecht wird durch den Bebauungsplan Nr. 73 A, 1. Änderung aus dem Januar
1989 definiert. Dieser sieht für das betroffene Grundstück ein Kerngebiet (MK)
mit bis zu VI Geschossen vor und umfährt das heutige Sparkassengebäude mit
Baugrenzen.
Das angesprochene
Grundstück mit seiner bisherigen Nutzung als Hauptstelle der Sparkasse Hilden/
Ratingen/ Velbert liegt im unmittelbaren Zentrum der Stadt Hilden.
Durch die Fusion der
Stadtsparkasse Hilden mit den Sparkassen aus Ratingen und Velbert haben sich Effekte
nicht nur auf geschäftlicher, sondern auch auf organisatorischer Ebene ergeben,
so dass Verwaltungsflächen im bisherigen Ausmaß in Hilden nicht mehr benötigt
werden.
Daraus hat sich im
weiteren Diskussionsprozess die Idee entwickelt, das heutige Gebäude aus dem
Jahr 1974 abzureißen und an gleicher Stelle ein neues Gebäude zu errichten, mit
dann zeitgemäßen (d.h. gemischten) Nutzungen und Eigenschaften.
Dieser Gedankengang
ist durchaus nachvollziehbar, von Seiten der Stadtplanung sind bei einer
Umsetzung allerdings aus gesamtstädtischem Interesse heraus verschiedene
Aspekte zu beachten, die auch in ein Bebauungsplan-Verfahren einfließen müssen.
Hierbei handelt es
sich zunächst um städtebauliche Aspekte:
Ein Neubau muss sich
in die Struktur der Innenstadt einfügen hinsichtlich Höhe und Volumen, er muss
funktionale Vorteile nicht nur für die Bauherren mit sich bringen, sondern auch
die öffentlichen Nutzungen auf der Mittelstraße und insbesondere auf dem Dr.
Ellen-Wiederhold-Platz unterstützen bzw. fördern.
Zudem ist darauf zu
achten, dass durch neue Einzelhandelsflächen die derzeitige Balance der
Innenstadt nicht aus dem Gleichgewicht gebracht wird.
Bereits vor gut
einem Jahr zeigte eine Ausstellung von Entwürfen von Studierenden der FH Düsseldorf
(Fachbereich Architektur), welche vielfältigen Möglichkeiten es gibt, diesen
Ansprüchen auch in architektonisch überzeugender Weise gerecht zu werden.
Bei dem von der
Sparkasse Hilden/ Ratingen/ Velbert genannten Projektentwickler P.u.C. GmbH,
Düsseldorf, handelt es sich um den gleichen Entwickler, der in der Hildener
Innenstadt schon für die Neubauten Mittelstraße 35/37 (H&M, Deichmann)
sowie Mittelstraße 29 – 33 (zukünftig: C&A) verantwortlich zeichnet. Die
beigefügten „vorläufigen“ Konzept-Skizzen hat – im Auftrag des Projektentwicklers
- das gleiche Architektur- Büro ausgearbeitet, das den Neubau Mittelstraße
29-33 entworfen hat.
Hinsichtlich des
ausgewählten Planungsbüros (für die Durchführung des eigentlichen Bebauungsplan-Verfahrens)
ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch keine endgültige Entscheidung
getroffen worden. Neben dem im Antragsschreiben genannten Planungsbüro ist
z.Zt. auch noch das Büro ISR aus Haan im Gespräch.
Aus Gründen der
Zeitersparnis wird in dieser Sitzungsvorlage nicht nur der Antrag auf
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgestellt und zur
Beschlussfassung vorgesehen (wie sonst bei derartigen Anträgen üblich), sondern
gleichzeitig auch der Aufstellungsbeschluss für die dann 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 A, dessen 1. Änderung (s.o.) das derzeitige
Planungsrecht darstellt.
Im Falle einer
Zustimmung zum beantragten Verfahren ist dann keine weitere Beratung im Stadtentwicklungsausschuss
für einen separaten Aufstellungsbeschluss erforderlich.
Im Zusammenhang mit
der Vorlage des Berichtes über den Stand der Bauleitplan-Verfahren an den
Stadtentwicklungsausschuss wurde in der am 14.02.2007 beschlossenen
Prioritätenliste für das Jahr 2007 auch das hier jetzt zu beratende
Bauleitplan-Verfahren mit berücksichtigt.
(G. Scheib)