Betreff
ÖPNV-Anbindung des Bereiches Köbener Straße, hier: Bericht über die Probezeit
Vorlage
WP 04-09 SV 61/148
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll-ÖPNV
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt, den Probebetrieb der Linie 782 der Rheinbahn zur besseren ÖPNV-Erschließung des Bereiches Köbener Straße zum nächstmöglichen Zeitpunkt einstellen zu lassen.

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, neue konzeptionelle Überlegungen zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindungen der bisher schlecht angebundenen Stadtquartiere in Hilden zu erarbeiten und bei nächster Gelegenheit dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In den Jahren 2004 und 2005 wurde des Öfteren über Möglichkeiten gesprochen, den Bereich Köbener Straße, in dem immerhin ca. 900 Menschen leben, besser an das Buslinien-Netz der Stadt Hilden anzubinden.

 

Nach entsprechenden Prüfungen auch zusammen mit der Rheinischen Bahngesellschaft AG (Rheinbahn) legte die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss im Mai 2005 ein Konzept vor.

Mit diesem Konzept – Kernstück dabei war die „Schleifenfahrt“ der Linie 782 (zwischen Düsseldorf und SG-Ohligs) über Grünewald und Köbener Straße in der Zeit von Mo – Fr. und zwischen 9.00 und 15.00 Uhr –

konnte eine deutliche Verbesserung gegenüber der damaligen Situation erreicht werden, bei der es praktisch keine werktägliche Busanbindung des betroffenen Bereiches gab.

 

Nach dem positiven Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss wurden die vorbereitenden Arbeiten wiederum zusammen mit der Rheinbahn durchgeführt. Bei der Bezirksregierung Düsseldorf wurde eine Änderung der Linienkonzession für die Linie 782 beantragt und gewährt.

 

Ab Januar 2006 wurde dann der Betrieb der Linie 782 mit der neuen Bedienung auch des Bereiches Köbener Straße aufgenommen, zunächst gemäß Beschluss als „Probebetrieb“.

 

Nach etwas mehr als einem Jahr ist es nun möglich, über die Probezeit zu berichten und über die weitere Vorgehensweise zu beraten.

 

Der beiliegende Bericht der Rheinbahn ist aussagekräftig genug; die neuen Fahrten werden nur von sehr wenigen Fahrgästen wahrgenommen. Zu wenige, um aus Sicht der Rheinbahn das Angebot in der vorliegenden Form beizubehalten, weshalb sie den Vorschlag macht, das Angebot zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder einzustellen.

Seitens der Verwaltung kann der Argumentation nicht viel entgegengesetzt werden, zumal auch eigene Überprüfungen im September/Oktober 2006 keine anderen Resultate ergeben haben. Dementsprechend ist der Beschlussvorschlag formuliert.

 

Bei einer Zurücknahme des Angebotes durch die „Schleifenfahrt“ der Linie 782, die zum nächsten Fahrplanwechsel im Juni 2007 erfolgen könnte, würde das ÖPNV-Angebot für den Bereich Köbener Straße dann wieder auf den Stand von 2005 zurückfallen, d.h. gute Anbindungsqualität an den Wochenenden (Sa/So), aber sehr schlechte Qualität Mo- Fr.. Eine gute Anbindung gibt es dann nur an den Haltestellen an der Gerresheimer Straße.

 

Diese Situation ist insgesamt nicht zufrieden stellend; gerade aufgrund der zunehmenden Diskussion über Klimawandel, Änderung der Kfz-Besteuerung und Verknappung der Energie-Ressourcen wird es auch in Hilden darauf ankommen, im ÖPNV Angebote zu entwickeln, die auch für die „entlegeneren“ Stadtquartiere Hildens geeignet sind. Dazu gehören neben dem Bereich Köbener Straße auch Bereiche wie Elb, Bolthaus/ Oerkhaus; Südfriedhof/Bredharter Heide, nordöstlicher Teil Kalstert u.ä.

In dieser Hinsicht ist der zweite Teil des Beschlussvorschlages formuliert.

 

 

 

(G. Scheib


 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

120104

Bezeichnung: 

Umlage VRR

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

€

€

ja/nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

Hinweis: Durch die Einstellung der Fahrten der Linie 782 in den Bereich Köbener Straße entfallen Bu-Kilometer. Dies führt zu – geringen – Einsparungen hinsichtlich der VRR-Umlage.

 

Personelle Auswirkungen

Nein