Betreff
Weiterleitung der Gewinnausschüttung 2003 der Sparkasse Hilden - Ratingen - Velbert an die Sport- und Kulturstiftung der Stadt Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 20/004
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt auf der Basis der Sitzungsvorlage 01/086 - Ratssitzung vom 4. September 2002 - die einmalige Gewinnausschüttung von 600 000,- Euro - gem. § 9 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Vereinigung der Sparkassen Velbert, Ratingen und Hilden durch Neubildung einer Zweckverbandssparkasse - an die Sport- und Kulturstiftung der Stadt Hilden weiterzuleiten.

 

 

 

 

 

Günter Scheib


 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 4. September 2002 über die Sitzungsvorlage 01/086 „Vereinigung der Sparkassen Hilden, Ratingen und Velbert durch Bildung einer Zweckverbandssparkasse“  entschieden. Gegenstand der damaligen Beratung war hierzu auch der zu schließende öffentlich-rechtliche Vertrag. In § 9 Abs. 3, zweiter Absatz heißt es hierzu:

 

„Aus dem künftigen Jahresüberschuss der Sparkasse erfolgt eine … und eine einmalige zusätzliche Gewinnausschüttung in Höhe von 600.000,- Euro an die Stadt Hilden.“

 

 

Auf diesen Punkt wurde ebenfalls in den Erläuterungen zur damaligen Sitzungsvorlage hingewiesen. Auf der Seite 4 der Erläuterungen heißt es hierbei:

 

„Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass bei beiden Lösungen sowohl bei der Ausschüttung als auch bei der Gewerbesteuerzahlung zunächst eine Verschlechterung eintritt. Die Kreissparkasse aber auch Velbert und Ratingen gleichen diese Mindereinnahmen für die nächsten 5 Jahre komplett aus. Bei der Kreissparkasse handelt es ich um einen Betrag von 1,2 Mio. Euro und bei Velbert/Ratingen um einen Betrag von 600.000,- Euro. Beide sind bereit, diesen Betrag durch Zustiftungen in die bestehende Sport- und Kulturstiftung der Stadt Hilden auszugleichen.“

 

 

Diese Vorgehensweise ist auch bei den entsprechenden Beratungen immer so gesehen worden. Nachdem der Jahresabschluss der Sparkasse Hilden – Ratingen - Velbert jetzt vorliegt, hat die Sparkasse nicht nur den Gewinn, den die Stadt Hilden gemäß Vertrag zusteht,überwiesen, sondern auch die in Rede stehenden 600.000,- Euro.

 

Nach Rücksprache mit dem Vorstand der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert ergibt sich auf Grund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht die Möglichkeit, diesen Betrag der Sport- und Kulturstiftung der Stadt Hilden direkt zu überweisen. Damit dem Wunsche des Rates der Stadt Hilden entsprochen werden kann, ist es erforderlich, dass der heutige Beschluss gefasst wird, damit dann von Seiten der Verwaltung der Betrag an die Sport- und Kulturstiftung überwiesen werden kann

 

 

 

 

 

Günter Scheib