Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt auf der Basis der Sitzungsvorlage 01/086 - Ratssitzung vom 4.
September 2002 - die einmalige Gewinnausschüttung von 600 000,- Euro - gem. § 9
Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Vereinigung der Sparkassen
Velbert, Ratingen und Hilden durch Neubildung einer Zweckverbandssparkasse - an
die Sport- und Kulturstiftung der Stadt Hilden weiterzuleiten.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner
Sitzung am 4. September 2002 über die Sitzungsvorlage 01/086 „Vereinigung der
Sparkassen Hilden, Ratingen und Velbert durch Bildung einer Zweckverbandssparkasse“ entschieden. Gegenstand der damaligen
Beratung war hierzu auch der zu schließende öffentlich-rechtliche Vertrag. In §
9 Abs. 3, zweiter Absatz heißt es hierzu:
„Aus
dem künftigen Jahresüberschuss der Sparkasse erfolgt eine … und eine
einmalige zusätzliche Gewinnausschüttung in Höhe von 600.000,- Euro an die
Stadt Hilden.“ |
Auf diesen Punkt wurde ebenfalls in den
Erläuterungen zur damaligen Sitzungsvorlage hingewiesen. Auf der Seite 4 der
Erläuterungen heißt es hierbei:
„Allerdings
muss darauf hingewiesen werden, dass bei beiden Lösungen sowohl bei der
Ausschüttung als auch bei der Gewerbesteuerzahlung zunächst eine
Verschlechterung eintritt. Die Kreissparkasse aber auch Velbert und Ratingen
gleichen diese Mindereinnahmen für die nächsten 5 Jahre komplett aus. Bei der
Kreissparkasse handelt es ich um einen Betrag von 1,2 Mio. Euro und bei Velbert/Ratingen
um einen Betrag von 600.000,- Euro. Beide sind bereit, diesen Betrag durch
Zustiftungen in die bestehende Sport- und Kulturstiftung der Stadt Hilden
auszugleichen.“ |
Diese Vorgehensweise ist auch bei den
entsprechenden Beratungen immer so gesehen worden. Nachdem der Jahresabschluss
der Sparkasse Hilden – Ratingen - Velbert jetzt vorliegt, hat die Sparkasse
nicht nur den Gewinn, den die Stadt Hilden gemäß Vertrag zusteht,überwiesen, sondern
auch die in Rede stehenden 600.000,- Euro.
Nach Rücksprache mit dem Vorstand der
Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert ergibt sich auf Grund der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht die Möglichkeit, diesen Betrag der
Sport- und Kulturstiftung der Stadt Hilden direkt zu überweisen. Damit dem
Wunsche des Rates der Stadt Hilden entsprochen werden kann, ist es
erforderlich, dass der heutige Beschluss gefasst wird, damit dann von Seiten
der Verwaltung der Betrag an die Sport- und Kulturstiftung überwiesen werden
kann
Günter Scheib