Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Das Thema
beschäftigt Verwaltung und Ausschuss schon seit zwei Jahren; im November und
Dezember 2004 wurde im Stadtentwicklungsausschuss über ein Raumordnungsverfahren
für den geplanten Neubau einer Propylenverbundleitung durch das Stadtgebiet
Hilden berichtet bzw. beraten (Sitzungsvorlage 61/009).
Dem schloss sich im
April 2005 die sog. „Raumordnerische Beurteilung“ durch die Bezirksregierung
Düsseldorf an, mit der die Propylenpipeline (und andere Pipeline-Projekte) als
„mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar“ erklärt wurden.
Parallel dazu führte
die Bezirksregierung Düsseldorf dann zwei Planfeststellungsverfahren nach § 20
Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch, eines
für eine Propylen-Leitung, ein weiteres für eine Kohlenmonoxid-Leitung.
Hierüber hat die
Verwaltung mehrfach im Laufe der Jahre 2005/06 berichtet (SV Nr. 61/055 Mai
2005; SV Nr. 61/075 Oktober 2005; SV Nr. 61/104 Mai 2006).
Auch in der lokalen
Presse wurde über das Thema mehrfach berichtet.
Aufgrund von
Planungsänderungen – sowohl von Seiten der Leitungsbetreiber als auch durch
Einwendungen Betroffener ausgelöst – verzögerte sich der für Anfang 2006
erwartete Planfeststellungsbeschluss deutlich.
Er wurde schließlich
seitens der Bezirksregierung Düsseldorf den Antragstellern (den Leitungsbetreibern)
am 30.11.2006 zugestellt.
Den betroffenen
Gemeinden wurde der Planfeststellungsbeschluss in elektronischer Form am
08.12.2006 zugestellt; er umfasst ohne Anlagen 412 Seiten.
Dieser Beschluss
wird nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes zwei Wochen
öffentlich ausgelegt; in Hilden wird dies in der Zeit zwischen dem 08.01. und
19.01.2007 der Fall sein. Die Rechtsmittelfrist endet damit einen Monat nach
Ablauf dieser öffentlichen Auslegung.
Die Bezirksregierung
ordnete zugleich mit dem Beschluss auch dessen sofortige Vollziehung an, mit
der Begründung, dies liege im besonderen öffentlichen Interesse. Hierzu gehören
auch verbindliche Fördermittelzusagen. Insgesamt überwiegt aus Sicht der
Bezirksregierung das besondere öffentliche Interesse an der Errichtung und der
Inbetriebnahme der Propylenfernleitung das Interesse von Einwendern an einer
aufschiebenden Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Klage bei weitem.
Der Rat der Stadt
Hilden beschloss in seiner Sitzung am 13.12. 2006 (auf Antrag der BA-Fraktion),
dass die Stadt Hilden dennoch gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung
Düsseldorf Klage einreichen soll.
Hiermit schließt
sich die Stadt Hilden vergleichbaren Positionen des Kreises Mettmann sowie der
Städte Ratingen, Erkrath, Monheim und Langenfeld an, die allesamt durch die
Trassenführung der geplanten Pipelines betroffen sind.
Auslöser für die
Position ist dabei insbesondere der Aspekt der Anlagensicherheit (also das von
den Leitungen ausgehende Risiko für die entlang der Trasse lebende Bevölkerung
im Falle einer Fehlfunktion oder eines Schadens/Unfalles). Diese Aspekte sind
aus Sicht der genannten Kommunen im Planfeststellungsbeschluss nicht
ausreichend gewürdigt worden.
Eine inhaltliche
Überprüfung ist allerdings ohne ausführliche gutachterliche Unterstützung nicht
möglich.
Um die formellen und
inhaltlichen Aspekte und auch die möglichen Erfolgsaussichten einer solchen
Klage genauer Beurteilen zu können, hat es inzwischen ein gemeinsames Gespräch
der o.g. Kommunen mit einer entsprechenden Rechtsanwaltskanzlei (Baumeister
Rechtsanwälte, Münster) gegeben. Diese vertritt auch private Einwender in der
Angelegenheit.
Es werden nun die
Stellungnahmen der einzelnen Kommunen an die Bezirksregierung Düsseldorf im Laufe
des Verfahrens gesammelt und durch die Kanzlei Baumeister dahingehend ausgewertet,
inwieweit sie (und ihre Beachtung im Planfeststellungsbeschluss der
Bezirksregierung) Material bieten für Ansatzpunkte einer Klage vor dem
Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Auch wird untersucht
werden, welche Möglichkeiten und Risiken mit einem Eilantrag gegen die
Anordnung der sofortigen Vollziehung verbunden sind.
Ãœber die Ergebnisse
der Auswertung werden die Kommunen am 11.Januar 2007 bei einem weiteren Termin
durch die Kanzlei Baumeister unterrichtet.
Danach ist dann
absehbar, ob und in welcher Form eine Klage sinnvoll erscheint.
Erst anschließend,
im Falle einer Klageerhebung durch die betroffenen Kommunen, entstehen relevante Kosten für die anwaltliche
Vertretung. Jede Kommune wird dann eine Einzelklage zu führen haben. Die Höhe
der Kosten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.
In der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 17.01.2007 wird über das Ergebnis dieses
Gesprächstermines berichtet.
 (G. Scheib)