Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, in Höhe der östlichen Grundstücksgrenze
Elisa Seniorenstift einen Fußgängerüberweg einzurichten.“
Erläuterungen und Begründungen:
in Mai 2003 wurde seitens ELISA Seniorenstift
mittels einer Anregung gemäß §24 GO NW beantragt, einen Fußgängerüberweg
(Zebrastreifen) auf der Hofstraße vor dem Seniorenstift Elisa einzurichten.
Der Rat der Stadt Hilden hat daraufhin am 18.06.2003 nach Vorberatung
im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, „die Fragestellung der Errichtung
eines Zebrastreifens bis zum Ausbau der Neustraße/Hofstraße zurückzustellen“.
Mit Schreiben vom 03.11.2006, welches als Anlage beigefügt ist, wird der Antrag eines „Fußgängerüberwegs“ erneuert.
Die Verwaltung hat bislang dazu gemäß alter SV IV-2-171 vom 19.05.2003 folgende Meinung vertreten:
Im beiliegenden Luftbildausschnitt ist der Teilabschnitt der Hofstraße zwischen
Elisa-Grundstück und dem Stadtpark wiedergegeben. Auf besonderen Wunsch der
Planer des Seniorenstifts ist die diagonale Ausrichtung der Wege- und
Sichtachsen vom Haupteingang Seniorenstift quer über die Hofstraße zu den
beiden Zugängen zum Stadtpark vorgenommen worden.
Der Straßenabschnitt wurde in 1999 niveaugleich gepflastert(rotes
Pflaster), d.h. Gehweg und Fahrbahn sind lediglich bei gleicher Höhe durch Rinnstein und/oder Absperrpfosten
getrennt. Die Sichtachsen sind im Bereich der Straße als überbreite Querbänder
in grauem Pflaster ausgeführt.
Alle diese Gestaltungselemente haben allerdings nicht zu dem Ergebnis
geführt, dass hier in dem besonders sensiblen Bereich vor dem Seniorenstift
auch mit verhaltener Geschwindigkeit (ca. 3.500 Kfz/Tag) gefahren wird.
Mitte 2000Â hat die Verwaltung
deshalb zunächst eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h eingerichtet.
Diese Beschränkung wurde in 5/2002 dadurch verstärkt, dass die Geschwindigkeit
weiter auf 20 km/h reduziert wurde. Dies wird dem Kraftfahrer durch „übergroße“
Beschilderung mit der Begründung „Altenheim“ aus beiden Richtungen angezeigt.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifen“) erhöht
zweifelsfrei die Sicherheit der querenden Fußgänger im Seniorenalter. Ein
Zebrastreifen sollte allerdings nur rechtwinklig zur Fahrrichtung und nicht
diagonal entsprechend dem Verlauf der Querbänder angeordnet werden.
Daher ist je nach Lage des Fußgängerüberwegs, die zuvor mit dem
Seniorenstift abgestimmt werden müsste, ein Umbau der bereits gestalteten
Pflasterflächen erforderlich.
Verstärkte Beobachtungen in den vergangenen Wochen haben gezeigt, dass viele der Senioren, die vor dem Elisa Seniorenstift die Hofstraße queren, dies im Zuge des östlichen diagonal verlaufenden Querbandes tun.
Im Einvernehmen mit der Seniorenstiftsleitung und Vertretern des hauseigenen Beirats wird seitens des Fachamts daher die Lage eines Überweges an der östlichen Grundstücksgrenze (siehe Luftbild) für richtig angesehen.
Damit ist zum einen die Wegebeziehung in den Stadtpark und zum anderen die Wegebeziehung zur Klotzstraße (Innenstadt) berücksichtigt.
Zudem ist an dieser Stelle die Ausleuchtung durch die benachbarte Straßenbeleuchtung ausreichend, so dass mit nur geringem Aufwand mittels Markierung und Beschilderung (Verkehrszeichen 350 StVO) der Fußgängerüberweg errichtet werden kann.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von etwa 800,- € stehen im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherung/Straßenunterhaltung zur Verfügung.
G. Scheib