Betreff
Fußgängerüberweg am Elisa Seniorenstift auf der Hofstraße
Vorlage
WP 04-09 SV 66/075
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, in Höhe der östlichen Grundstücksgrenze Elisa Seniorenstift einen Fußgängerüberweg einzurichten.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

in Mai 2003 wurde seitens ELISA Seniorenstift mittels einer Anregung gemäß §24 GO NW beantragt, einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Hofstraße vor dem Seniorenstift Elisa einzurichten.

 

Der Rat der Stadt Hilden hat daraufhin am 18.06.2003 nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, „die Fragestellung der Errichtung eines Zebrastreifens bis zum Ausbau der Neustraße/Hofstraße zurückzustellen“.

 

 

Mit Schreiben vom 03.11.2006, welches als Anlage beigefügt ist, wird der Antrag eines „Fußgängerüberwegs“ erneuert.

 

 

 

Die Verwaltung hat bislang dazu gemäß alter SV IV-2-171 vom 19.05.2003 folgende Meinung vertreten:

 

Im beiliegenden Luftbildausschnitt ist der Teilabschnitt der Hofstraße zwischen Elisa-Grundstück und dem Stadtpark wiedergegeben. Auf besonderen Wunsch der Planer des Seniorenstifts ist die diagonale Ausrichtung der Wege- und Sichtachsen vom Haupteingang Seniorenstift quer über die Hofstraße zu den beiden Zugängen zum Stadtpark vorgenommen worden.

Der Straßenabschnitt wurde in 1999 niveaugleich gepflastert(rotes Pflaster), d.h. Gehweg und Fahrbahn sind lediglich bei gleicher Höhe  durch Rinnstein und/oder Absperrpfosten getrennt. Die Sichtachsen sind im Bereich der Straße als überbreite Querbänder in grauem Pflaster ausgeführt.

 

Alle diese Gestaltungselemente haben allerdings nicht zu dem Ergebnis geführt, dass hier in dem besonders sensiblen Bereich vor dem Seniorenstift auch mit verhaltener Geschwindigkeit (ca. 3.500 Kfz/Tag) gefahren wird.

Mitte 2000  hat die Verwaltung deshalb zunächst eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h eingerichtet. Diese Beschränkung wurde in 5/2002 dadurch verstärkt, dass die Geschwindigkeit weiter auf 20 km/h reduziert wurde. Dies wird dem Kraftfahrer durch „übergroße“ Beschilderung mit der Begründung „Altenheim“ aus beiden Richtungen angezeigt.

 

Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifen“) erhöht zweifelsfrei die Sicherheit der querenden Fußgänger im Seniorenalter. Ein Zebrastreifen sollte allerdings nur rechtwinklig zur Fahrrichtung und nicht diagonal entsprechend dem Verlauf der Querbänder angeordnet werden.

Daher ist je nach Lage des Fußgängerüberwegs, die zuvor mit dem Seniorenstift abgestimmt werden müsste, ein Umbau der bereits gestalteten Pflasterflächen erforderlich.

 

 

Verstärkte Beobachtungen in den vergangenen Wochen haben gezeigt, dass viele der Senioren, die vor dem Elisa Seniorenstift die Hofstraße queren, dies im Zuge des östlichen diagonal verlaufenden Querbandes tun.

Im Einvernehmen mit der Seniorenstiftsleitung und Vertretern des hauseigenen Beirats wird seitens des Fachamts daher die Lage eines Überweges an der östlichen Grundstücksgrenze (siehe Luftbild) für richtig angesehen.

Damit ist zum einen die Wegebeziehung in den Stadtpark und zum anderen die Wegebeziehung zur Klotzstraße (Innenstadt) berücksichtigt.

 

Zudem ist an dieser Stelle die Ausleuchtung durch die benachbarte Straßenbeleuchtung ausreichend, so dass mit nur geringem Aufwand mittels Markierung und Beschilderung (Verkehrszeichen 350 StVO) der Fußgängerüberweg errichtet werden kann.

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von etwa 800,- €  stehen im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherung/Straßenunterhaltung zur Verfügung.

 

 

 

 

G. Scheib