b) Beschluss des Rates über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2003 und über die Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 Abs. 1 GO NW
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
für den Rechnungsprüfungsausschuss:
"Der Rechnungsprüfungsausschuss
beschließt den als Anlage 1 beigefügten Schlussbericht."
Beschlussvorschläge
für den Rat der Stadt:
"1. Die gemäß § 93 Abs. 2 GO NRW vom Kämmerer
auf- und vom Bürgermeister festgestellte Jahresrechnung über die Einnahmen und
Ausgaben des Haushaltsjahres 2003 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101
Abs. 1 GO NRW am 15.11.2004 geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im
Schlussbericht nach § 101 Abs. 3 GO NRW vom gleichen Tage festgehalten. Die
Jahresrechnung 2003 wird hiermit beschlossen. Sie wies folgendes
Abschlussergebnis aus:
Ergebnis der Jahresrechnung
2003:
|
Gesamthaushalt € |
Verwaltungshaushalt € |
Vermögenshaushalt € |
Einnahmen |
|
|
|
Anordnungs-Soll |
114.538.399,93 |
106.628.055,19 |
7.910.344,74 |
- Pauschale
Restebereinigung |
1.200.000,00 |
1.200.000,00 |
0,00 |
Zwischensumme |
113.338.399,93 |
105.428.055,19 |
7.910.344,74 |
+ neue
Haushalts-Einnahme-Reste |
7.900.000,00 |
0,00 |
7.900.000,00 |
- Abgänge alte Haushalts-Einnahme-Reste |
1.513.534,99 |
0,00 |
1.513.534,99 |
- Abgänge alte
Kassen-Einnahme-Reste |
-370.024,68 |
-406.436,92 |
36.412,24 |
+ Pauschale
Restebereinigung Vorjahr |
1.200.000,00 |
1.200.000,00 |
0,00 |
Summe bereinigte Soll-Einnahmen |
121.294.889,62 |
107.034.492,11 |
14.260.397,51 |
|
Gesamthaushalt € |
Verwaltungshaushalt € |
Vermögenshaushalt € |
Ausgaben |
|
|
|
Anordnungs-Soll |
115.492.222,17 |
104.932.816,71 |
10.559.405,46 |
+ neue
Haushalts-Ausgabe-Reste |
6.094.748,84 |
2.136.712,80 |
3.958.036,04 |
- Abgänge alte Haushalts-Ausgabe-Reste |
292.081.39 |
35.037,40 |
257.043,99 |
Summe bereinigte Soll-Ausgaben |
121.294.889,62 |
107.034.492,11 |
14.260.397,51 |
2. Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von dem vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 Abs. 3 GO NRW erstatteten Schlussbericht über die
Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003.
Er beschließt auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses,
dem Bürgermeister nach § 94 Abs. 1 GO NRW für die Haushaltswirtschaft 2003
Entlastung zu erteilen.
3. Der Bürgermeister wird gebeten, den allgemeinen Berichtsband des
Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.11.2004 zur Einsichtnahme
für Einwohner und Abgabepflichtige bereitzuhalten und hierauf gem. § 101 Abs. 4
GO NRW in geeigneter Form öffentlich hinzuweisen."
Günter
Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Die Prüfung der vom Kämmerer auf- und vom
Bürgermeister festgestellten Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2003 obliegt
dem Rechnungsprüfungsausschuss, der abschließend dann den Schlussbericht nach
§ 101 Abs. 3 GO NW abgibt.
Dieser Schlussbericht ist in einen
allgemeinen (= öffentlichen) und einen gesonderten (= nicht öffentlichen)
Berichtsband zu gliedern, sofern Inhalte gegeben sind, die ein Abweichen vom
Grundsatz der Öffentlichkeit rechtfertigen.
Anders als in
einigen früheren Berichten des Rechnungsprüfungsamtes sind in dem diesjährigen
Prüfungsbericht keine grünen Seiten
eingefügt, die nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes der vertraulichen Behandlung
bedürfen. Insofern ist es nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes nicht
erforderlich, dem Rechnungsprüfungsausschuss einen gesonderten Berichtsband vorzuschlagen,
der abweichend vom Grundsatz der Öffentlichkeit nicht öffentlich bleiben
sollte.
Der allgemeine Berichtsband kann wie üblich
zur Einsichtnahme von Einwohnern und Abgabepflichtigen bereitgehalten werden.
In Anbetracht des ausschließlich öffentlichen
Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses ist es in diesem Jahr nicht erforderlich, dass der Rat der
Stadt Hilden diesen Bericht zunächst in nichtöffentlicher Sitzung zur Kenntnis
nimmt.
Aus diesem Grunde ist es in diesem Jahr
möglich, sowohl die Kenntnisnahme des Rates über den Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses als auch die weiteren Beschlüsse über
a)
die
geprüfte Jahresrechnung 2003,
b)
die
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2003 sowie
c)
die
Auslegung des allgemeinen Berichtsbandes des Schlussberichtes des
Rechnungsprüfungsausschusses
in öffentlicher Sitzung zu fassen.
Es ist vorgesehen, dass der
Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 15.11.2004 einen einheitlichen
Beschlussvorschlag zur Jahresrechnung 2003 und zur Entlastung des Bürgermeisters
formuliert. Hinsichtlich der entsprechenden, abschließenden Beschlüsse des
Rates ist eine Differenzierung bezüglich Ziffer 2 des Beschlussvorschlages für
den Rat vorzunehmen.
Nach § 94 Abs. 1 Satz 2 GO NW beschließt
nicht der Rat, sondern es beschließen „die Ratsmitglieder“ über die Entlastung
des Bürgermeisters. Da der Bürgermeister nicht Mitglied des Rates ist, kann er
bei Beratung und Beschlussfassung hier nicht mitwirken.
Um diese Vorgabe der GO NW zu
berücksichtigen, ist über die Ziffer 2 gesondert abzustimmen.
Im Anschluss an den Beschluss des Rates ist
auf die Auslegung in geeigneter Form hinzuweisen und Einwohnern und
Abgabepflichtigen Gelegenheit zur Einsichtnahme zu geben (§ 101 Abs. 4 GO NW).
Günter Scheib
S c h l u s s b e r i c h t
des Rechnungsprüfungsausschusses
der Stadt Hilden
über die
Prüfung der Jahresrechnung 2003
Die Prüfung der Jahresrechnung 2003 wurde vom
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Hilden durchgeführt. Dabei bediente er
sich des Rechnungsprüfungsamtes.
Das Ergebnis der vom Rechnungsprüfungsamt
durchgeführten Prüfung ist im Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2003
vom 03.08.2004 zusammengefasst.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes eingehend beraten. Nach dem
Beratungsergebnis stellt der Rechnungsprüfungsausschuss als Ergebnis seiner
Prüfung und Beratung fest, dass im Wesentlichen
1. der
Haushaltsplan eingehalten wurde,
2. die
einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch richtig, vorschriftsmäßig
begründet und belegt sind,
3. bei
den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde und
4. die
Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden
eingehalten worden sind.
Aufgrund des Prüfungs- und
Beratungsergebnisses beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss:
"1. Die
gemäß § 93 Abs. 2 GO NW vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister festgestellte
Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2003 ist vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 Abs. 1 GO NW am 15.11.2004 geprüft
worden.
Sie wies folgendes Abschlussergebnis aus:
Ergebnis der Jahresrechnung
2003:
|
Gesamthaushalt € |
Verwaltungshaushalt € |
Vermögenshaushalt € |
Einnahmen |
|
|
|
Anordnungs-Soll |
114.538.399,93 |
106.628.055,19 |
7.910.344,74 |
- Pauschale
Restebereinigung |
1.200.000,00 |
1.200.000,00 |
0,00 |
Zwischensumme |
113.338.399,93 |
105.428.055,19 |
7.910.344,74 |
+ neue
Haushalts-Einnahme-Reste |
7.900.000,00 |
0,00 |
7.900.000,00 |
- Abgänge alte
Haushalts-Einnahme-Reste |
1.513.534,99 |
0,00 |
1.513.534,99 |
- Abgänge alte
Kassen-Einnahme-Reste |
-370.024,68 |
-406.436,92 |
36.412,24 |
+ Pauschale
Restebereinigung Vorjahr |
1.200.000,00 |
1.200.000,00 |
0,00 |
Summe bereinigte Soll-Einnahmen |
121.294.889,62 |
107.034.492,11 |
14.260.397,51 |
|
Gesamthaushalt € |
Verwaltungshaushalt € |
Vermögenshaushalt € |
Ausgaben |
|
|
|
Anordnungs-Soll |
115.492.222,17 |
104.932.816,71 |
10.559.405,46 |
+ neue
Haushalts-Ausgabe-Reste |
6.094.748,84 |
2.136.712,80 |
3.958.036,04 |
- Abgänge alte
Haushalts-Ausgabe-Reste |
292.081.39 |
35.037,40 |
257.043,99 |
Summe bereinigte Soll-Ausgaben |
121.294.889,62 |
107.034.492,11 |
14.260.397,51 |
2. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 03.08.2004 über
die Prüfung der Jahresrechnung 2003, der als Anlage beigefügt ist, wird als
Teil dieses Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses deklariert.
Hilden, den 15.11.2004
Vorsitzender Ratsmitglied