Betreff
a) Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2003
b) Beschluss des Rates über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2003 und über die Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 Abs. 1 GO NW
Vorlage
WP 04-09 SV 14/002
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

            "Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage 1 beigefügten Schlussbericht."

 

 

Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:

 

"1.   Die gemäß § 93 Abs. 2 GO NRW vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister festgestellte Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2003 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 Abs. 1 GO NRW am 15.11.2004 geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Schlussbericht nach § 101 Abs. 3 GO NRW vom gleichen Tage festgehalten. Die Jahresrechnung 2003 wird hiermit beschlossen. Sie wies folgendes Abschlussergebnis aus:

 

Ergebnis der Jahresrechnung 2003:

 

 

Gesamthaushalt

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

Einnahmen

 

 

 

 

Anordnungs-Soll

 

114.538.399,93

 

106.628.055,19

7.910.344,74

- Pauschale Restebereinigung

 

1.200.000,00

 

1.200.000,00

0,00

Zwischensumme

 

113.338.399,93

 

105.428.055,19

7.910.344,74

+ neue Haushalts-Einnahme-Reste

 

7.900.000,00

 

0,00

7.900.000,00

- Abgänge alte Haushalts-Einnahme-Reste

 

1.513.534,99

 

0,00

1.513.534,99

- Abgänge alte Kassen-Einnahme-Reste

 

-370.024,68

 

-406.436,92

36.412,24

+ Pauschale Restebereinigung Vorjahr

 

1.200.000,00

 

1.200.000,00

0,00

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

 

 

121.294.889,62

 

107.034.492,11

14.260.397,51

 


 

 

Gesamthaushalt

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

Ausgaben

 

 

 

 

Anordnungs-Soll

 

115.492.222,17

 

104.932.816,71

10.559.405,46

+ neue Haushalts-Ausgabe-Reste

 

6.094.748,84

 

2.136.712,80

3.958.036,04

- Abgänge alte Haushalts-Ausgabe-Reste

 

292.081.39

 

35.037,40

257.043,99

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

 

121.294.889,62

 

107.034.492,11

14.260.397,51

 

 

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von dem vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 Abs. 3 GO NRW erstatteten Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003.

 

Er beschließt auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister nach § 94 Abs. 1 GO NRW für die Haushaltswirtschaft 2003 Entlastung zu erteilen.

 

 

 

3.    Der Bürgermeister wird gebeten, den allgemeinen Berichtsband des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.11.2004 zur Einsichtnahme für Einwohner und Abgabepflichtige bereitzuhalten und hierauf gem. § 101 Abs. 4 GO NRW in geeigneter Form öffentlich hinzuweisen."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 


Finanzielle Auswirkungen

Nein

 


 

Personelle Auswirkungen

Nein

 


 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Prüfung der vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister festgestellten Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2003 obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss, der abschließend dann den Schlussbericht nach § 101 Abs. 3 GO NW abgibt.

 

Dieser Schlussbericht ist in einen allgemeinen (= öffentlichen) und einen gesonderten (= nicht öffentlichen) Berichtsband zu gliedern, sofern Inhalte gegeben sind, die ein Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichkeit rechtfertigen.

 

Anders als in einigen früheren Berichten des Rechnungsprüfungsamtes sind in dem diesjährigen Prüfungsbericht keine grünen Seiten eingefügt, die nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes der vertraulichen Behandlung bedürfen. Insofern ist es nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes nicht erforderlich, dem Rechnungsprüfungsausschuss einen gesonderten Berichtsband vorzuschlagen, der abweichend vom Grundsatz der Öffentlichkeit nicht öffentlich bleiben sollte.

 

Der allgemeine Berichtsband kann wie üblich zur Einsichtnahme von Einwohnern und Abgabepflichtigen bereitgehalten werden.

 

In Anbetracht des ausschließlich öffentlichen Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses ist es in diesem Jahr nicht erforderlich, dass der Rat der Stadt Hilden diesen Bericht zunächst in nichtöffentlicher Sitzung zur Kenntnis nimmt.

 

Aus diesem Grunde ist es in diesem Jahr möglich, sowohl die Kenntnisnahme des Rates über den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses als auch die weiteren Beschlüsse über

 

a)                 die geprüfte Jahresrechnung 2003,

b)                 die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2003 sowie

c)                 die Auslegung des allgemeinen Berichtsbandes des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses

 

in öffentlicher Sitzung zu fassen.

 

Es ist vorgesehen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 15.11.2004 einen einheitlichen Beschlussvorschlag zur Jahresrechnung 2003 und zur Entlastung des Bürgermeisters formuliert. Hinsichtlich der entsprechenden, abschließenden Beschlüsse des Rates ist eine Differenzierung bezüglich Ziffer 2 des Beschlussvorschlages für den Rat vorzunehmen.

 

Nach § 94 Abs. 1 Satz 2 GO NW beschließt nicht der Rat, sondern es beschließen „die Ratsmitglieder“ über die Entlastung des Bürgermeisters. Da der Bürgermeister nicht Mitglied des Rates ist, kann er bei Beratung und Beschlussfassung hier nicht mitwirken.

 

Um diese Vorgabe der GO NW zu berücksichtigen, ist über die Ziffer 2 gesondert abzustimmen.

 

Im Anschluss an den Beschluss des Rates ist auf die Auslegung in geeigneter Form hinzuweisen und Einwohnern und Abgabepflichtigen Gelegenheit zur Einsichtnahme zu geben (§ 101 Abs. 4 GO NW).

 

 

 

 

 

Günter Scheib


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S c h l u s s b e r i c h t

 

 

des Rechnungsprüfungsausschusses

 

der Stadt Hilden

 

über die

 

Prüfung der Jahresrechnung 2003

 

 


 

Die Prüfung der Jahresrechnung 2003 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Hilden durchgeführt. Dabei bediente er sich des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Das Ergebnis der vom Rechnungsprüfungsamt durchgeführten Prüfung ist im Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2003 vom 03.08.2004 zusammengefasst.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes eingehend beraten. Nach dem Beratungsergebnis stellt der Rechnungsprüfungsausschuss als Ergebnis seiner Prüfung und Beratung fest, dass im Wesentlichen

 

1.       der Haushaltsplan eingehalten wurde,

 

2.       die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch richtig, vorschriftsmäßig begründet und belegt sind,

 

3.       bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde und

 

4.       die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten worden sind.

 

 

Aufgrund des Prüfungs- und Beratungsergebnisses beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss:

 

"1.      Die gemäß § 93 Abs. 2 GO NW vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister festgestellte Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2003 ist vom Rechnungs­prüfungsausschuss nach § 101 Abs. 1 GO NW am 15.11.2004 geprüft worden.

 

Sie wies folgendes Abschlussergebnis aus:

 

Ergebnis der Jahresrechnung 2003:

 

 

Gesamthaushalt

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

Einnahmen

 

 

 

 

Anordnungs-Soll

 

114.538.399,93

 

106.628.055,19

7.910.344,74

- Pauschale Restebereinigung

 

1.200.000,00

 

1.200.000,00

0,00

Zwischensumme

 

113.338.399,93

 

105.428.055,19

7.910.344,74

+ neue Haushalts-Einnahme-Reste

 

7.900.000,00

 

0,00

7.900.000,00

- Abgänge alte Haushalts-Einnahme-Reste

 

1.513.534,99

 

0,00

1.513.534,99


 

- Abgänge alte Kassen-Einnahme-Reste

 

-370.024,68

 

-406.436,92

36.412,24

+ Pauschale Restebereinigung Vorjahr

 

1.200.000,00

 

1.200.000,00

0,00

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

 

121.294.889,62

 

107.034.492,11

14.260.397,51

 

 

Gesamthaushalt

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

Ausgaben

 

 

 

 

Anordnungs-Soll

 

115.492.222,17

 

104.932.816,71

10.559.405,46

+ neue Haushalts-Ausgabe-Reste

 

6.094.748,84

 

2.136.712,80

3.958.036,04

- Abgänge alte Haushalts-Ausgabe-Reste

 

292.081.39

 

35.037,40

257.043,99

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

 

121.294.889,62

 

107.034.492,11

14.260.397,51

 

 

 

2.         Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 03.08.2004 über die Prüfung der Jahresrechnung 2003, der als Anlage beigefügt ist, wird als Teil dieses Schlussberichtes des Rechnungs­prüfungs­aus­schusses deklariert.

 

 

 

Hilden, den 15.11.2004

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorsitzender                                                                                               Ratsmitglied