Betreff
Externe Organisationsuntersuchung der Gesamtverwaltung zur Haushaltskonsolidierung, Empfehlung 5 zur Reduzierung der Stellenausstattung im Rechnungsprüfungsamt
Vorlage
WP 09-14 SV I/009
Aktenzeichen
I/Dn
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Beratungsinstitut BSL Public Sector Management GmbH hat in seinem Gutachten vom Oktober 2011 zur „Externen Organisationsuntersuchung der Gesamtverwaltung zur langfristigen Konsolidierung des Haushaltes der Stadt Hilden“ als Empfehlung 5 vorgeschlagen:

 

 

„Die Stellenausstattung des Rechnungsprüfungsamtes ist um eine VZÄ zu reduzieren. Alternativ bietet sich eine Refinanzierung durch die geplante interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Haan an.“

 

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Haushaltsplan 2012 waren zu dieser Thematik auch Anträge der Fraktionen dUH (durch verstärkte interkommunale Zusammenarbeit bei der Rechnungsprüfung Einnahmen von mindestens 60.000 Euro anstreben) und FDP (Steigerung der Einnahmen des Rechnungsprüfungsamtes durch zusätzliche Deckungsbeiträge durch inter-kommunale Zusammenarbeit) gestellt worden. Die Ausführungen des Gutachters, die Stellung­nahme der Verwaltung und die beiden Anträge von dUH und FDP sind als Anlagen beigefügt.

 

Darüber hinaus hatte der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 15.11.2010 auf Antrag der Fraktion Bürgeraktion Hilden beschlossen, der Bürgermeister möge prüfen, „ob perspektivisch Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung in Teilen oder vollständig durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Mettmann oder mit anderen Rechnungsprüfungsämtern wahrgenommen werden könnten. Hierzu ist ein Auszug aus der Niederschrift des Rechnungs-prüfungsausschusses vom 15.11.2010 ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Im Jahre 2011 haben daraufhin mehrere Gespräche und Verhandlungsrunden mit dem Kreis Mettmann und den Städten Haan und Erkrath stattgefunden. Bei der Stadt Haan bestand aufgrund des gesundheitsbedingten Ausfalls eines Mitarbeiters im Rechnungsprüfungsamt eine große Interessenlage an einer interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Rechnungsprüfung. Hierzu hatten bei der Gesprächsaufnahme durch die Stadt Hilden schon mehrere Verhandlungsrunden mit dem Kreis Mettmann stattgefunden. Die Verwaltung hat dann – ähnlich wie bei dem Modell des Kreises Mettmann – gemeinsam mit der Verwaltung in Haan eine Konstruktion entwickelt, bei der die verbleibende Mitarbeiterin des Rechnungsprüfungsamtes in Haan der Stadt Hilden zugewiesen worden wäre und dann die Prüfungsaufgaben der Stadt Haan gemeinsam durch diese Mitarbeiterin und das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hilden erbracht worden wären. Hierfür wären durch die Stadt Haan die Kosten einer Vollzeitstelle der Stadt Hilden zuzüglich Sachkosten zu erstatten gewesen. Das Angebot der Stadt Hilden lag zwar leistungsmäßig über und kostenmäßig unter dem Angebot des Kreises, dennoch hat sich der Rat der Stadt Haan für eine Kooperation mit dem Kreis ausgesprochen. Insofern ist dieser Kooperationsversuch abschließend gescheitert.

 

Mit dem Kreis Mettmann war parallel erörtert worden, ob sich aus einer Kooperation von Kreis und Stadt Hilden Synergieeffekte in der Rechnungsprüfung ergeben würden. Angesichts der vollständigen – aus Sicht der Firma BSL zu hohen – Personalausstattung des Hildener Rech-nungsprüfungs­amtes konnten derartige Effekte nicht ermittelt werden. Lediglich bei Stellen-vakanzen in Hilden könnten sich durch die Straffung von Arbeitsabläufen und die Reduzierung freiwilliger Aufgaben­stellungen in Hilden wirtschaftliche Vorteile ergeben, die zu einer Win-Win-Situation für beide Kommunen führen könnte. Der Kreis hat aber ausdrücklich darauf hinge-wiesen, dass dort keine Interessenlage an Leitungspersonal für die Rechnungsprüfung bestünde, so dass der derzeitige Hildener Amtsleiter eine andere Aufgabenstellung in Hilden übernehmen müsste. Hierzu besteht in Hilden zurzeit kein Bedarf. Insofern wurde vereinbart, eventuelle Veränderungen in der Personal-/Aufgabensituation abzuwarten und zu gegebener Zeit erneut Gespräche zu führen. Zumindest derzeit besteht jedoch kein Handlungsbedarf.

 

Nach der Absage der Stadt Haan und dem zurzeit negativen Ergebnis beim Kreis Mettmann sind weitere Gespräche mit der Stadt Erkrath geführt worden. Dort ergab sich zunächst eine Interessensituation aufgrund einer anstehenden Personalentscheidung innerhalb der Verwaltung. Die dann letztlich getroffene Entscheidung führte allerdings dazu, dass sich in der Rechnungsprüfung keine Vakanz ergab. Insofern hat auch die Stadt Erkrath derzeit kein Interesse an einer interkommunalen Kooperation im Bereich der Rechnungsprüfung.

 

Bei den dann verbleibenden Städten bestehen Kooperationsvereinbarungen mit dem Kreis in Heiligenhaus, Mettmann, Monheim und Wülfrath. Selbständig tätig sind in der Rechnungsprüfung neben Erkrath die Städte Langenfeld, Ratingen und Velbert. Auch mit diesen Städten wurde Kontakt aufgenommen, um eine mögliche interkommunale Kooperation zu prüfen. Alle drei Städte haben signalisiert, derzeit für Kooperationslösungen nicht zur Verfügung zu stehen. Insofern ergeben sich hier für die Stadt Hilden aktuell keine Kooperationspartner.

 

Zu der vom Gutachter vorgeschlagenen Kürzung der Stellenausstattung um eine Vollzeitstelle wird auf die detaillierten Ausführungen der Verwaltung in der Anlage verwiesen.

 

 

gez. Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter