Betreff
Anregung gem. § 24 GO NW
"erhebliche Verschmutzung im Bereich Sportplatz Hilden Nord"
Vorlage
WP 04-09 SV 68/006
Aktenzeichen
SV-Nr. 68/006
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt“

 

 

 

 

 

 

 

 

G.  Scheib

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Nein

 

 

Personelle Auswirkungen

Nein

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Anregung gem. § 24 GO NW

„erhebliche Verschmutzung im Bereich Sportplatz Hilden-Nord“

 

Frau Angelika Seipelt stellt den Bürgerantrag, in dem Bereich um den Sportplatz Hilden Nord (Parkplatz und roter Weg) einmal wöchentlich Kontroll- und Reinigungsarbeiten durchzuführen.

 

Frau Seipelt beobachtet eine zunehmende Verschmutzung im Bereich des Sportplatzes Hilden Nord. Am 27.10.2004 sind sogar drei Müllbeutel mit Kaninchenstreu auf dem Parkplatz entsorgt worden.

 

 

Die örtlichen Verhältnisse stellen sich wie folgt dar:

 

Der Fuß- und Radweg von der Furtwänglerstraße zum Sportplatz bzw. Abzweig „roter Weg“ ist öffentlich gewidmet und in der Anlage zur Straßenreinigungsatzung auf die Anlieger übertragen.

 

Anlieger sind sowohl die Wohnbebauung Furtwänglerstraße 4-22 als auch der Parkplatz südlich dieses Weges. Dieser städt. Parkplatz dient im unteren Teil als Lehrerparkplatz und im oberen Teil als Besucherparkplatz (incl. Erschließung) des SV Hilden Nord.

 

Mittlerweile haben, wie von Frau Seipelt beschrieben, die schon vorher vorhandenen regelmäßigen Verschmutzungen durch die anliegenden Institutionen Schulbetrieb (insbesondere unter der Woche) und Sportbetrieb (insbesondere am Wochenende), durch den Betrieb des Jugendzentrums zugenommen.

 

Der Zentrale Bauhof reinigt sowohl den besagten roten Weg als auch den Parkplatz schon wöchentlich einmal. Dabei werden auch die mittlerweile installierten Abfallkörbe entleert. Bei den aufgeführten publikumsintensiven Nutzungen reicht dieser Reinigungsturnus aber nicht aus und die Abfallkörbe werden wie an anderen Verschmutzungsschwerpunkten kaum angenommen.

 

Die Verschmutzung des „roten Weges“ ist ursächlich in nicht geringem Umfang auch auf Anwohner der Wohnbebauung an der Furtwänglerstraße zurückzuführen.

 

Bislang ist es nicht gelungen die anliegenden verursachenden Institutionen adäquat in die Reinigungspflicht zu nehmen. Hinweise des Zentralen Bauhofes an diese Institutionen haben zu keinem spürbaren Rückgang der Vermüllung geführt.

 

Bis zu einer abschließenden Klärung wird der Zentrale Bauhof über den Antrag von Frau Seipelt hinaus den Kontroll- und Reinigungsturnus auf 2 x wöchentlich erhöhen. Dies stellt jedoch nur die Reaktion auf die Auswirkung der Verschmutzung dar. Deren Ursache wird so nicht entgegengewirkt.

 

Mittelfristig ist Anbindung, Erschließung und Kostenübernahme in diesem Bereich aber zu überprüfen, da z.B. der Parkplatz zweckgebunden und nicht als öffentliche Verkehrsfläche nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NW gewidmet ist und somit eine Abrechnung der Reinigungskosten über die Straßenreinigungsgebühr nicht in Frage kommt.

 

 

 

G. Scheib