"erhebliche Verschmutzung im Bereich Sportplatz Hilden Nord"
Erläuterungen und Begründungen:
Anregung gem. § 24 GO NW
„erhebliche Verschmutzung im Bereich
Sportplatz Hilden-Nord“
Frau Angelika
Seipelt stellt den Bürgerantrag, in dem Bereich um den Sportplatz Hilden Nord
(Parkplatz und roter Weg) einmal wöchentlich Kontroll- und Reinigungsarbeiten
durchzuführen.
Frau Seipelt
beobachtet eine zunehmende Verschmutzung im Bereich des Sportplatzes Hilden
Nord. Am 27.10.2004 sind sogar drei Müllbeutel mit Kaninchenstreu auf dem
Parkplatz entsorgt worden.
Die örtlichen
Verhältnisse stellen sich wie folgt dar:
Der Fuß- und Radweg
von der Furtwänglerstraße zum Sportplatz bzw. Abzweig „roter Weg“ ist öffentlich
gewidmet und in der Anlage zur Straßenreinigungsatzung auf die Anlieger
übertragen.
Anlieger sind sowohl
die Wohnbebauung Furtwänglerstraße 4-22 als auch der Parkplatz südlich dieses
Weges. Dieser städt. Parkplatz dient im unteren Teil als Lehrerparkplatz und im
oberen Teil als Besucherparkplatz (incl. Erschließung) des SV Hilden Nord.
Mittlerweile haben,
wie von Frau Seipelt beschrieben, die schon vorher vorhandenen regelmäßigen
Verschmutzungen durch die anliegenden Institutionen Schulbetrieb (insbesondere
unter der Woche) und Sportbetrieb (insbesondere am Wochenende), durch den
Betrieb des Jugendzentrums zugenommen.
Der Zentrale Bauhof
reinigt sowohl den besagten roten Weg als auch den Parkplatz schon wöchentlich
einmal. Dabei werden auch die mittlerweile installierten Abfallkörbe entleert.
Bei den aufgeführten publikumsintensiven Nutzungen reicht dieser Reinigungsturnus
aber nicht aus und die Abfallkörbe werden wie an anderen
Verschmutzungsschwerpunkten kaum angenommen.
Die Verschmutzung
des „roten Weges“ ist ursächlich in nicht geringem Umfang auch auf Anwohner der
Wohnbebauung an der Furtwänglerstraße zurückzuführen.
Bislang ist es nicht
gelungen die anliegenden verursachenden Institutionen adäquat in die Reinigungspflicht
zu nehmen. Hinweise des Zentralen Bauhofes an diese Institutionen haben zu keinem
spürbaren Rückgang der Vermüllung geführt.
Bis zu einer
abschließenden Klärung wird der Zentrale Bauhof über den Antrag von Frau
Seipelt hinaus den Kontroll- und Reinigungsturnus auf 2 x wöchentlich erhöhen.
Dies stellt jedoch nur die Reaktion auf die Auswirkung der Verschmutzung dar.
Deren Ursache wird so nicht entgegengewirkt.
Mittelfristig ist
Anbindung, Erschließung und Kostenübernahme in diesem Bereich aber zu überprüfen,
da z.B. der Parkplatz zweckgebunden und nicht als öffentliche Verkehrsfläche
nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NW gewidmet ist und somit
eine Abrechnung der Reinigungskosten über die Straßenreinigungsgebühr nicht in
Frage kommt.
G. Scheib