Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Sozialausschuss und Haupt- und Finanzausschuss die neue
Vereinbarung über die Durchführung der Obdachlosenbetreuung in der vorgelegten
Form mit der SPE Mühle abzuschließen. Sie tritt ab dem 01.01.2013 in Kraft.
Erläuterungen und Begründungen:
Die SPE Mühle e.V. und die Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. sind für die Stadt Hilden seit Jahren wichtige Kontraktpartner, die umfangreiche soziale Dienstleistungen in hoher Qualität für die Stadt durchführen. Sukzessive sind in den vergangenen Jahren die einzelnen Dienstleistungen kontraktiert worden, um die Leistungen der Vertragspartner eindeutig zu beschreiben und zu vereinbaren.
In der Sitzung des Sozialausschusses am 03.12.2011 und in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.11.2011 hatte die Verwaltung angekündigt, dass sämtliche bestehende Kontrakte überarbeitet und angepasst und die Ergebnisse in den Sitzungen der Fachausschüsse vor den Sommerferien 2012 präsentiert werden sollten.
Wiederholt wurden in den letzten Jahren im Rahmen der Haushaltsplanberatungen Ansätze zu Einsparungen in diesen Bereichen insbesondere mit dem Hinweis auf mögliche Kooperationen von FZG und SPE Mühle diskutiert. Auf die Beratung der Sitzungsvorlagen
           SV 50/031 im Sozialausschuss am 25.11.2010
           SV 50/051 im Sozialausschuss am 05.12.2011
wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Beide Vereine – FZG und SPE Mühle – hatten bereits mit Schreiben vom 10.10.2011 und vom 14.11.2011 – siehe SV 50/051 im Sozialausschuss am 05.12.2011 – erklärt, eigenständig bleiben und eine eigene Geschäftsführung beibehalten zu wollen.
Mit der SPE Mühle bestehen aktuell folgende Leistungskontrakte:
- Obdachlosenarbeit
- Kinder- und Jugendclub
- Schulsozialarbeit
- Suchtberatung
- Erziehung in einer Tagesgruppe
Daneben wird der SPE Mühle seit Jahren ein Zuschuss zu den Geschäftsführungs- und Overheadkosten, Kindertransportkosten, Hausmeister- und Reinigungskosten von aktuell 106.115 € gewährt. Dieser Zuschuss wurde bislang nicht konktraktiert und soll nunmehr in die bestehenden Vereinbarungen integriert werden. Alle Kontrakte beinhalten eine Preissteigerungsklausel, die sich am Verbraucherindex orientiert. In diesem Jahr ist aufgrund dieser Indexklausel eine Anhebung der Kontraktleistungen in Höhe von 5,09% erforderlich.
Daraus ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen für das Jahr 2012:
Kontrakt |
zuständiges Amt |
bisherige Kontraktsumme |
neue Kontraktsumme inkl. Indexanpassung für das Jahr 2012 |
Obdachlosenbereich |
III/50 |
304.815,00 € |
320.330,00 € |
Geschäftsführung, Overhead |
III/50 |
106.115,00 € |
111.516,00 € |
Kinder- und Jugendclub |
III/51 |
122,286,44 € |
127.912,70 € |
Schulsozialarbeit |
III/51 |
38.200,00 € |
39.855,40 € |
Suchtberatung |
III/51 |
125.742,00 € |
125.742,00 € |
Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII |
III/51 |
211.841,96 € |
219.318,66 € |
|
|
909.000,40 € |
944.674,76 € |
                                                                                                                    Â
Das Gesamtkontraktvolumen der SPE-Mühle steigt somit in diesem Jahr um 35.674,36 €. Diese Mittel sind im Haushaltsplan 2012 nicht enthalten, da der Zeitpunkt der Indexsteigerungen nicht feststand und zudem die Ergebnisse der Verhandlungen mit der SPE-Mühle zu den Kontraktanpassungen abzuwarten waren.
Mit dem Vorstand der SPE Mühle sind zahlreiche Gespräche geführt worden und haben zu dem einvernehmlich abgestimmten Kontraktentwurf für den Obdachlosenbereich geführt. Der Kontaktentwurf ist als Anlage beigefügt.
In allen neuen Kontrakten sind künftig alle „produktscharfen“ Kosten enthalten. Ähnlich wie im Haushalt der Stadt Hilden werden jedem Produkt und jeder Dienstleistung sämtliche Overheadkosten, Geschäftsführungskosten etc. der SPE Mühle zugeordnet, sodass deutlich wird, wie hoch die Kosten pro Produkt tatsächlich sind. Die bislang nicht kontraktierte Summe in Höhe von 106.615 € wird aufgelöst und den jeweiligen Kontrakten und Produkten zugeordnet. Die Grundlagen jedes Kontraktes orientieren sich künftig an
- pauschalierten Personal- und Sachkosten unter Berücksichtigung des KGSt-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“
- Eingruppierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen analog zur Eingruppierung bei der Stadt Hilden
- Aufteilung der Geschäftsführungskosten auf die einzelnen Leistungsbereiche, so auch auf das Produkt „Obdachlosenarbeit“
- Beibehaltung einer Preissteigerungsklausel, die sich am Verbraucherindex orientiert.
Auf der Grundlage des KGSt-Gutachtens ergeben sich die Kosten eines Arbeitsplatzes wie folgt:
- Durchschnittliche Personalkosten entsprechend der Tabelle „Kosten eines Arbeitsplatzes“
- Sachkostenpauschale in Höhe von 9.700 € pro Arbeitsplatz, mit der Raumkosten, Geschäftsausgaben, IT-Kosten etc. abgedeckt werden
- Gemeinkosten in Höhe von 10% der Personalkosten für zentrale Dienste etc.
Der Geschäftsführungspauschalzuschuss für die SPE Mühle, der anteilig auf die unterschiedlichen Kontrakte und Produkte verteilt wird, errechnet sich wie folgt:
- Pauschalierte Personalkosten für eine Vollzeitkraft in EG 14 TVöD - 10% Gemeinkosten von den Bruttopersonalkosten entsprechend dem Gutachten der KGSt - Sachkostenpauschale entsprechend dem Gutachten der KGSt |
 76.800,00 €  7.680,00 €   9.700,00
€  94.180,00 € |
Der Anteil für den Geschäftsführungspauschalzuschuss wird für das Produkt Obdachlosenarbeit auf 40% eines vollbeschäftigten Geschäftsführers festgelegt. Dies ergibt einen Zuschuss für die Geschäftsführung in Höhe von 37.672 €.
Im Haushaltsjahr 2012 werden im Produkt 100801 – Hilfen für Obdachlose –
- für den mit der SPE Mühle kontraktierten Aufgabenbereich inkl. Indexsteigerung - für den mit der SPE Mühle nicht kontraktierten Aufgabenbereich inkl. Indexsteigerung insgesamt |
320.330,00 € 111.516,00 € 431.846,00 € |
gezahlt werden müssen. Durch die Neuordnung der Kontrakte würde sich im Jahr 2013 im Bereich „Hilfen für Obdachlose“ eine Kontraktsumme von 344.500 € ergeben. Die Berechnung der Summe ergibt sich aus der beigefügten Anlage.
Nachfolgend werden die einzelnen Änderungen des Kontraktes im Einzelnen erläutert:
§ 1
Hier ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen, welche neue Rechtsgrundlagen bezeichnen.
§ 2
Der neue Kontrakt legt eine Personalausstattung von 3,3 Vollzeitstellen fest. Der bisherige Kontrakt sicherte die bisherigen 3,0 Vollzeitstellen ab und wies im Soll ein Stellenvolumen von 2,5 Vollzeitstellen aus. Diese Ermittlung war seinerzeit das Ergebnis einer Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 2003. Seit dem ist eine erhebliche Fallsteigerung zu verzeichnen:
Fallzahlen im Jahr 2002 |
Fallzahlen im Jahr 2005 |
Fallzahlen im Jahr 2011 |
|
Vorbeugende Obdachlosenarbeit |
100 |
217 bei 334 Personen |
245 bei 404 Personen |
Betreuung in den Unterkünften |
50 |
40 bei 75 Personen |
20 bei 41 Personen |
Nachgehende Obdachlosenarbeit |
30 |
 43 |
 34 |
Allgemeine Sozialarbeit Essen- und Wärmestube |
|
185 |
270 |
Diese Entwicklung zeigt auf, dass die seinerzeit vereinbarte Personalausstattung nicht mehr ausreichend ist. Zukünftig werden 3,3 Vollzeitstellen benötigt. In diesem Stellenumfang ist bereits mit 0,3 VZ die Sozialpädagogische Kraft berücksichtigt, die bislang in dem nicht kontraktierten Aufgabenbereich enthalten war. Der Anteil der Geschäftsführung wird auf 40% für die Aufgabenbereiche angehoben. Der Sekretariatsdienst ist künftig in der Gemeinkostenpauschale enthalten. Hinzu kommt eine Sachbearbeiterstelle für die umfangreiche Kontenverwaltung der SPE Mühle, die in 150 Fällen mit jährlich 12.000 Buchungen das Geld für Hilfeempfänger verwaltet. Dafür ist zukünftig eine 0,7 VZ-Stelle vorgesehen.
Für die Berechnung der Personalkosten wurde die Entgeltgruppe S 12 UE TVöD zugrunde gelegt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SPE Mühle wurden aus dem Tarifvertrag des BAT in den TVöD und anschließend in den TVöD S übergeleitet. Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Dienst der SPE-Mühle aus, würde die Entgeltgruppe S 12 angewandt und die Kontraktsumme entsprechend reduziert werden. Die Eingruppierung wurde analog der Eingruppierungspraxis der Stadt Hilden vorgenommen.
§ 4
Die neue Kontraktsumme für den Obdachlosenbereich beträgt ab dem 01.01.2013 € 344.500.
Insgesamt ergeben sich durch die Anpassung aller Kontrakte mit der SPE-Mühle erhebliche Verschiebungen, die im Haushaltsplan 2013 entsprechend Berücksichtigung finden würden. Folgende Auswirkungen sind damit verbunden:
Kontrakt |
Amt |
Kontraktsumme inkl. Indexanpassung 2012 |
Neue Kontraktsumme 2013 |
Obdachlosenbereich |
III/50 |
320.330,00 € |
344.500,00 € |
Geschäftsführung SPE-Mühle, Overheadkosten |
III/50 |
111.516,25 € |
0,00 €, aufgelöst |
Kinder- und Jugendclub |
III/51 |
127.912,70 € |
149.453,00 € |
Schulsozialarbeit |
III/51 |
39.855,40 € |
52.763,00 € |
Suchtberatung |
III/51 |
125.742,00 € |
129.637,00 € |
Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII |
III/51 |
219.318,66 € |
262.506,00 € |
Kontraktvolumen gesamt |
|
944.674,76 € |
938.859,00 € |
Insgesamt würde sich damit der Zuschuss für die Leistungen der SPE-Mühle in allen Haushaltsbereichen um 5.815,76 € im Jahr 2013 reduzieren.
Wie bereits dargestellt, sind die Auswirkungen der Indexsteigerungen für das Haushaltsjahr 2012 in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt worden. Im Rahmen dieser Sitzungsvorlage wird allein der Bereich Obdachlosenarbeit beraten. Auf der Grundlage der für das Jahr 2012 gültigen Kontraktregeln ergibt sich eine Kontraktsumme im Bereich des Produktes „Hilfen für Wohnungslose“ in Höhe von 431.846 €. Es stehen Haushaltsmittel in Höhe von 411.055 € zur Verfügung, sodass sich eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 20.791 € ergibt. Durch die beabsichtigte Neufassung des Kontraktes würde sich im Jahr 2013 eine Reduzierung der Mittel für den Bereich „Hilfen für Wohnungslose“ von 431.846 € auf 344.500 € ergeben.
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
100801 |
Hilfen für Wohnungslose |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
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Haushaltsjahr: |
2013Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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|
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1008011000 |
Hilfen für Obdachlose |
531840 |
Zuschüsse SPE Mühle |
310.000 |
|||
|
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|
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|
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|
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
1008011000 |
Hilfen für Obdachlose |
|
|
34.500 € |
|||
|
|
|
|
|
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|
|
|
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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|
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|
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|
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|
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|
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
Kontraktverein--barrung |
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: Durch die
Neufassung der Kontrakte ergeben sich erhebliche Umschichtungen in den Produkten.
Diese werden im Haushaltsplan 2013 berücksichtigt. |
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Vermerk Kämmerer gesehen, in
Vertretung Danscheidt |
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