Betreff
Einstellung von Planverfahren:
7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Forststr. / Stadtgrenze / Reisholzstr. / Düsseldorfer Str. (Westumgehung - südliche Trasse)
Bebauungsplan Nr. 241 für den Bereich Forststr. / Stadtgrenze / Reisholzstr. / Düsseldorfer Str. (Westumgehung - südliche Trasse)
Bebauungsplan Nr. 242 für den Bereich Hülsenstr. / Forststr. / Stadtgrenze (Westumgehung - nördliche Trasse)
Vorlage
WP 09-14 SV 61/140
Aktenzeichen
IV/61.1 St
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschluss beschließt:

 

1.  Das Verfahren zur Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans (Aufstellungsbeschluss des Rates vom 12.04.2000) wird eingestellt.
Das Plangebiet umfasste folgenden Bereich:
Es wurde im Süden von der Düsseldorfer Straße begrenzt. Die östliche Plangrenze verlief Richtung Norden westlich der Flurstücke 212, 243, 239, 189, 169, 130, 252, 249 in der Gemarkung Hilden Flur 1, querte die Reisholzstraße und verlief weiter westlich der Flurstücke 186, 120, 121 in der Gemarkung Hilden Flur 1. Im Norden begrenzte die südliche Grenze der Flur 4 in der Gemarkung Hilden das Plangebiet. Im Osten verlief die Plangebietsgrenze in südlicher Richtung vom südwestlichen Eckpunkt des Grundstücks Gemarkung Hilden Flur 4 Flurstück 290 senkrecht, wieder die Reisholzstraße querend, auf die Nordwestecke des Grundstückes Gemarkung Hilden Flur 1 Flurstück 177. Sie verlief dann weiter östlich bzw. in einem kleinen Abschnitt auch nördlich der Flurstücke 180, 237, 236, 234, 232, 231 in der Gemarkung Hilden Flur 1 und in Verlängerung der östlichen Grenze des genannten Flurstücks 231 bis zur Stadtgrenze zu Düsseldorf sowie weiter längs der Stadtgrenze bis zur Düsseldorfer Straße.

 

2.  Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 241 (Aufstellungsbeschluss des Rates vom 12.04.2000) wird eingestellt.
Das Plangebiet umfasste folgenden Bereich:
Es wurde im Süden von der Düsseldorfer Straße begrenzt. Die östliche Plangrenze verlief Richtung Norden westlich der Flurstücke 212, 243, 239, 189, 169, 130, 252, 249 in der Gemarkung Hilden Flur 1, querte die Reisholzstraße und verlief weiter westlich der Flurstücke 186, 120, 121 in der Gemarkung Hilden Flur 1. Im Norden begrenzte die südliche Grenze der Flur 4 in der Gemarkung Hilden das Plangebiet. Im Osten verlief die Plangebietsgrenze in südlicher Richtung vom südwestlichen Eckpunkt des Grundstücks Gemarkung Hilden Flur 4 Flurstück 290 senkrecht, wieder die Reisholzstraße querend, auf die Nordwestecke des Grundstückes Gemarkung Hilden Flur 1 Flurstück 177. Sie verlief dann weiter östlich bzw. in einem kleinen Abschnitt auch nördlich der Flurstücke 180, 237, 236, 234, 232, 231 in der Gemarkung Hilden Flur 1 und in Verlängerung der östlichen Grenze des genannten Flurstücks 231 bis zur Stadtgrenze zu Düsseldorf sowie weiter längs der Stadtgrenze bis zur Düsseldorfer Straße.

 

3.  Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 242 (Aufstellungsbeschluss des Rates vom 12.04.2000) wird eingestellt.
Das Plangebiet umfasste folgenden Bereich:
Es wurde im Norden von der Hülsenstraße, im Westen von der Stadtgrenze zu Düsseldorf und im Süden von der nördlichen Grenze der Flur 1 in der Gemarkung Hilden begrenzt. Die östliche Grenze lag in ca. 35 m Abstand parallel zur Stadtgrenze.
Das Plangebiet beinhaltete folgende Flurstücke in der Gemarkung Hilden Flur 4:
290, 248, 287, 204, 286, 276, 360 (teilweise), 263, 202, 264, 253, 339, 200, 338, 242, 333, 196, 323, 194, 315, 316, 307, 297, 182 (teilweise), 185 (teilweise).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einstellung der Bauleitplanverfahren im Amtsblatt der Stadt Hilden ortsüblich öffentlich bekanntzumachen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hatte in seiner Sitzung am 12.04.2000 beschlossen, durch Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Bebauungspläne Nr. 241 und 242 den Bau einer Umgehungsstraße westlich der Niedenstraße entlang des Forstes Benrath zwischen Hülsenstraße und Düsseldorfer Straße zu ermöglichen.

Die damals beschlossenen Plangebiete sind aus den damaligen Lageplänen, die dieser Sitzungsvorlage beigefügt sind, ersichtlich.

 

Zur Vorbereitung der Bauleitplanung wurde die Verwaltung beauftragt, den Verlauf und die Dimension der Straßentrasse ingenieurtechnisch zu planen.

Die Ergebnisse dieser Planung wurden dem Stadtentwicklungsausschuss und Rat am 07.07.2004 bzw. 14.07.2004 mit Hilfe der Sitzungsvorlage IV-2-220 als Vorentwurf vorgestellt. Neben dem Auftrag, den Vorentwurf der Straßenplanung in eine Entwurfsplanung ausarbeiten zu lassen, wurde die Verwaltung beauftragt, „für eine Bezuschussung der Maßnahme einen Einplanungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bei der Bezirksregierung zu stellen“.

 

Mit Schreiben vom 23.05.2005 wurde nach Vorgesprächen mit der Bezirksregierung dieser Einplanungsantrag gestellt.

 

Mit der Sitzungsvorlage 66/030 stimmte der Rat nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss am 28.09.2005 dem Ergebnis der Entwurfsplanung mit den ermittelten Gesamtbaukosten in Höhe von 2,9 Mio. € zuzüglich der Grunderwerbskosten und den laut Verkehrsentwicklungsplan notwendigen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Nieden- und der Forststraße zu.

Jedoch beschloss der Rat ausdrücklich, eine Entscheidung über die weitere Projektbearbeitung erst nach Abschluss des Einplanungsverfahrens zur Förderfähigkeit und -umfang nach GVFG der geplanten Maßnahme zu treffen.

 

Zwar fand die Maßnahme Aufnahme in die „Arbeitsliste“ der Bezirksregierung Düsseldorf, wurde dort aber nicht in die Liste der TOP 30-Maßnahmen und somit nicht in die Prioritätsliste aufgenommen. Auch die Förderfähigkeit der Maßnahme konnte nicht abschließend geklärt werden.

 

Nach einigen Arbeitsgesprächen mit der Bezirksregierung sowie dem Landesbetrieb Straßen.NRW wurde von der Stadt Hilden mit Schreiben vom 18.05.2011 der Einplanungsantrag zur Maßnahme „Westumgehung Hilden“ vom 23.05.2005 schließlich zurückgezogen.

 

Aus Sicht der Verwaltung will mittlerweile keine der im Rat der Stadt Hilden vertretenen Parteien mehr den Neubau einer Westumgehung. Die Baumaßnahme ist deshalb auch nicht in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Hilden vorgesehen. Aktuelle Anträge, dies zu ändern, wurden in den letzten Jahren auch nicht gestellt.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, auch die erwähnten Bauleitplanverfahren einzustellen.

 

 

In Vertretung

gez. Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter