Beteiligung der Stadt Hilden als Nachbarkommune
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung hat den
Stadtentwicklungsausschuss im Juni 2011 in Form der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV
61/101 über die Planungen der Stadt Solingen informiert. Im Zuge der
frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde die Stadt Hilden
beteiligt.
Im Ergebnis lief die Stellungnahme der Stadt
Hilden darauf hinaus, dass ihre Belange durch die Planungen in Solingen-Ohligs
nicht betroffen werden.
Es handelt sich bei der geplanten Maßnahme um
eine Neunutzung einer innerstädtischen Gewerbebrache in unmittelbarer Nähe zur
Fußgängerzone in SG-Ohligs in Form eines neuen Einkaufszentrums an Stelle eines
ehemaligen Gewerbebetriebes. Es handelt sich um einen „integrierten Standort“. Die
gutachterlich definierten Auswirkungen der geplanten Nutzungen (Einzelhandel,
Gastronomie, Wohnen mit den dazugehörigen Stellplätzen) schlagen sich nicht in
den Nachbarkommunen nieder.
Die Konkurrenz-Situation besteht vielmehr
innerhalb SG-Ohligs und zu SG-Mitte.
Die Stadt Hilden ist nun informiert worden,
dass der Bebauungsplan-Entwurf in der Zeit zwischen dem 12.03.2012 und dem
27.04.2012 in Solingen öffentlich ausliegt (Offenlage).
Die Stadt Hilden wird um Stellungnahme bis
zum 27.04.2012 gebeten.
Inhaltlich hat sich an der Planung nichts Grundlegendes
geändert. Es bleibt bei der Mischung aus Einzelhandel, Gastronomie und Wohnen.
Die Zahl der Wohneinheiten hat sich von ursprünglich 80 auf 60 reduziert. Die
geplante Verkaufsfläche hat sich nicht geändert, sie bleibt bei ca. 9.000m²,
wovon ca. 5.400m² neu sind.
Es besteht inzwischen mehr Klarheit über die
Zusammensetzung der Geschäfte in den Ladenlokalen (Lebensmittel-Vollversorger,
Discounter u.ä.) und über die Lage bzw. Bewirtschaftung der Stellplatzanlagen.
Vergnügungsstätten und „Rotlicht-Nutzungen“
werden im Plangebiet ausgeschlossen.
Insgesamt kann festgehalten werden, dass im
Vergleich zum Stand im Frühjahr 2011auch jetzt
keine Planungen erfolgen, die wesentliche
Auswirkungen auf die Stadt Hilden und den Hildener Einzelhandel haben könnten.
Da die Verwaltung im Juni 2011 angekündigt
hatte, den Stadtentwicklungsausschuss über den weiteren Verlauf des
Bauleitplan-Verfahrens in Solingen-Ohligs zu informieren, wird hiermit die Sitzungsvorlage
61/139 vorgelegt.
Die Verwaltung beabsichtigt, im Anschluss an
die Kenntnisnahme durch den Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Solingen eine
Stellungnahme in dem Sinne zukommen zu lassen, dass die Belange der Stadt
Hilden weiterhin durch die Planung nicht berührt werden.
H. Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
nein |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer |
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