Betreff
Bebauungsplan O552 der Stadt Solingen mit Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet zwischen Heiligenstock, Aachener Straße und Düsseldorfer Straße im Stadtteil SG-Ohligs:
Beteiligung der Stadt Hilden als Nachbarkommune
Vorlage
WP 09-14 SV 61/139
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll-STEP
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Verwaltung hat den Stadtentwicklungsausschuss im Juni 2011 in Form der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/101 über die Planungen der Stadt Solingen informiert. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde die Stadt Hilden beteiligt.

Im Ergebnis lief die Stellungnahme der Stadt Hilden darauf hinaus, dass ihre Belange durch die Planungen in Solingen-Ohligs nicht betroffen werden.

 

Es handelt sich bei der geplanten Maßnahme um eine Neunutzung einer innerstädtischen Gewerbebrache in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone in SG-Ohligs in Form eines neuen Einkaufszentrums an Stelle eines ehemaligen Gewerbebetriebes. Es handelt sich um einen „integrierten Standort“. Die gutachterlich definierten Auswirkungen der geplanten Nutzungen (Einzelhandel, Gastronomie, Wohnen mit den dazugehörigen Stellplätzen) schlagen sich nicht in den Nachbarkommunen nieder.

Die Konkurrenz-Situation besteht vielmehr innerhalb SG-Ohligs und zu SG-Mitte.

 

Die Stadt Hilden ist nun informiert worden, dass der Bebauungsplan-Entwurf in der Zeit zwischen dem 12.03.2012 und dem 27.04.2012 in Solingen öffentlich ausliegt (Offenlage).

Die Stadt Hilden wird um Stellungnahme bis zum 27.04.2012 gebeten.

 

Inhaltlich hat sich an der Planung nichts Grundlegendes geändert. Es bleibt bei der Mischung aus Einzelhandel, Gastronomie und Wohnen. Die Zahl der Wohneinheiten hat sich von ursprünglich 80 auf 60 reduziert. Die geplante Verkaufsfläche hat sich nicht geändert, sie bleibt bei ca. 9.000m², wovon ca. 5.400m² neu sind.

Es besteht inzwischen mehr Klarheit über die Zusammensetzung der Geschäfte in den Ladenlokalen (Lebensmittel-Vollversorger, Discounter u.ä.) und über die Lage bzw. Bewirtschaftung der Stellplatzanlagen.

Vergnügungsstätten und „Rotlicht-Nutzungen“ werden im Plangebiet ausgeschlossen.

 

Insgesamt kann festgehalten werden, dass im Vergleich zum Stand im Frühjahr 2011auch jetzt

keine Planungen erfolgen, die wesentliche Auswirkungen auf die Stadt Hilden und den Hildener Einzelhandel haben könnten.

 

Da die Verwaltung im Juni 2011 angekündigt hatte, den Stadtentwicklungsausschuss über den weiteren Verlauf des Bauleitplan-Verfahrens in Solingen-Ohligs zu informieren, wird hiermit die Sitzungsvorlage 61/139 vorgelegt.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, im Anschluss an die Kenntnisnahme durch den Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Solingen eine Stellungnahme in dem Sinne zukommen zu lassen, dass die Belange der Stadt Hilden weiterhin durch die Planung nicht berührt werden.

 

 

H. Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer