Betreff
Unterschutzstellung denkmalwürdiger Gebäude in der Stadt Hilden
hier: Sachstandsbericht (01.01.2011 bis 31.12.2011)
Vorlage
WP 09-14 SV 60/041
Aktenzeichen
IV/60-her
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht über den Stand der Unterschutzstellung denkmalwürdiger Gebäude in der Stadt Hilden zur Kenntnis.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In Fortschreibung des Berichtes im Stadtentwicklungsausschuss vom 13.04.2011 (SV-Nr.:60/029) erfolgt hiermit der Sachstandsbericht für das Jahr 2011. Laut Kienbaumgutachten umfasst die Bearbeitung der Angelegenheiten im Bereich Denkmalschutz 0,6 VZK (Vollzeitbeschäftigte). Davon entfallen auf

 

§  den technischen Bereich 0,45 VZK und

§  auf den Verwaltungsbereich 0,15 VZK.

 

Im Bereich der technischen Sachbearbeitung dieser Stelle erfolgten bei 0,45 VZK:

 

§  Erlaubnisherstellungen gemäß §9 Denkmalschutzgesetz NRW

am Denkmal und in Denkmalbereichen                               52 Stck.

§  Stellungnahmen zu Bauanträgen                                       58 Stck.                0,405 VZK

 

§  Beratungsgespräche für Vorhaben

am Denkmal und in den Denkmalbereichen                       150 Stck.

Gesamtzeitaufwand in Stunden ca.                                        65 Std.                0,045 VZK

Gesamtzeitaufwand an Arb.-Tagen ca.                                    9   Tg.

 

Wie schon im Vorjahr binden die Bauberatungsgespräche auch im Bereich der Unteren Denkmalbehörde einen erheblichen Arbeitszeitanteil. Wieder wird der schon reduzierte „Teilzeitarbeitsplatz“ von 0,45 VZK zu ca. 10 % (Vorjahr ca. 7 %) zugunsten der Beratung aufgezehrt. Damit zeigt sich unverändert, dass die Beratung auch im Denkmalbereich eine unverzichtbare Dienstleistung ist. Informationen, rechtlichen Grundlagen und fachliche Erkenntnisse rund um das Thema Denkmal werden regelmäßig nachgefragt. 

 

Die Bearbeitung der Anträge auf Genehmigung und Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden innerhalb der drei im Stadtgebiet liegenden Gebiete mit Erhaltungssatzung: Seidenweberstraße, Klusenstraße und Grünstraße/Kilvertzheide erfordern ebenfalls einen nicht unerheblich Zeitanteil.

 

Verfahrensstand Bau- und Bodendenkmäler

Seit dem 31.12.2011 (SV-Nr.: 60/029) haben sich die nachstehenden Veränderungen bezüglich der Untersuchung der Denkmaleigenschaft von Objekten in Hilden ergeben.

 

Die Denkmaleigenschaft folgender Gebäude wurde im Berichtzeitraum abschließend negativ beurteilt:

 

  • Schulstraße 9   (2012 abgebrochen)
  • Schulstraße 11 (2012 abgebrochen)
  • Kirschenweg 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27
  • Kirschenweg 2, 2a, 2b, 4, 4a, 6, 8, 10, 12
  • An den Linden 1, 3, 5, 7, 9, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27
  • An den Linden 2a) 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20

 

Die Anregungen gem. § 24 Gemeindeordnung NRW zum Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch für die Straßen â€žKirschenweg“ und „An den Linden“ wurden ebenfalls überprüft und negativ beurteilt. Ebenso wurden die Voraussetzungen zur Ausweisung von Denkmalbereichen gemäß § 2 Abs.3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen für die Straßen â€žKirschenweg“ und „An den Linden“ wurden ebenfalls überprüft und negativ beurteilt.

 

Im Berichtzeitraum wurden keine weiteren Gebäude in die Denkmalliste eingetragen.

 

Die Positivliste wurde überarbeitet und an neue Hausnummerierungen angepasst.

 

Bei folgenden Gebäuden wurde der Denkmalwert festgestellt. Das Gutachten zum Denkmalwert des Landschaftsverbandes Rheinland, Rheinische Denkmalpflege, liegt noch nicht vor.

 

  • Hofstraße 6 (SV 60/105)

 

Folgende Gebäude im Denkmalbereich Innenstadt wurden im Berichtszeitraum abgebrochen:

 

  • Mittelstraße 79 („Alte Messingstange“)

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen drei Verfahrensstandslisten zu den Bau- und Bodendenkmälern der Stadt Hilden beigefügt, die fortgeschrieben werden:

 

Liste 1: Positivliste (Anlage 1)

Liste 2: Negativliste (Anlage 2)

Liste 3: Untersuchungsliste (Anlage 3)

 

Tag des offenen Denkmals 2011:

Der unter der Federführung des Kulturamtes und der Unteren Denkmalbehörde im Jahre 2008 gegründete Arbeitskreis hat wieder im Jahre 2011 zum „Tag des offenen Denkmals“ ein umfangreiches Programm organisiert. Die Stadt Hilden war mit 13 geöffneten Denkmälern vertreten. An den Besichtigungen und Führungen nahmen insgesamt zirka 1100 Personen teil.

 

Tag des offenen Denkmals 2012

Die Untere Denkmalbehörde wird auch in diesem Jahr aktiv am Tag des offenen Denkmals am 09.September 2012 teilnehmen. Die Planungen für das Jahr 2012 wurden bereits durch den Arbeitskreis aufgenommen. Das Thema des diesjährigen Denkmaltages lautet: Holz. Dieses Thema bietet vielfältige Möglichkeiten, da Holz seit Jahrtausenden beinahe überall in Kunst und Architektur verwendet wird.

 

Eine Vorauswahl für die diesjährigen Programmpunkte wurde bereits getroffen und vorbereitende Gespräche mit Eigentümern und Nutzern geführt.

 

 

gez. Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter