Betreff
Sachstandsbericht Bauaufsicht (01.01.2011 bis 31.12.2011)
Vorlage
WP 09-14 SV 60/040
Aktenzeichen
IV/60-tra
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht des Sachgebietes Bauaufsicht zur Kenntnis.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

In Fortschreibung des Berichtes aus dem Stadtentwicklungsausschuss vom 02.04.2011 (SV-Nr.:60-028) werden anhand der beiliegenden Übersichten (Anlagen 1 u. 2) ausführliche Erfassungsdaten im Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hilden für das Jahr 2011 vorgestellt. Seit dem Berichtsjahr 2008 werden auch für das Berichtsjahr 2011 wieder alle nennenswerten Erfassungsdaten detailliert aufgelistet.

 

 

Organisation:

 

Bedingt durch den Eintritt der bisherigen Amtsleiterin, Frau Bosbach, ab 01.11.2011 und eines langjährigen Mitarbeiters, Herrn Hillebrand, im Bereich Bodenverkehrsangelegenheiten ab 01.06.2011, jeweils in die passive Phase der Altersteilzeit war vorbereitend über das gesamte Jahr 2011 eine umfangreiche Neuorganisation des Amtes 60 erforderlich. Durch Zuordnung neuer und/oder veränderter Aufgabenbereiche wurden beide Stellen weitgehend durch den vorhandenen Personalbestand aufgefangen.

 

Mit Einrichtung des neuen Sachgebietes innerhalb des Amtes 60, „allgemeines Baurecht“ (SG 60.3 - bisher Eingriffsverwaltung innerhalb des SG`s 60.2 - Bauaufsicht), wurden dort nun auch alle bisherigen Aufgaben im Bodenverkehrsbereich zentralisiert.

 

In Personalunion wurde die Amtsleitung des Amtes 60 auch dem bisherigen Stellvertreter von Frau Bosbach, Herrn Trapp, unter Beibehaltung seiner Funktion als Sachgebietsleiter „Bauaufsicht“ (60.2) übertragen. Die dadurch für Herrn Trapp entfallenen 0,4 VZK-Anteile der technischen Sachbearbeitung wurden durch die Besetzung einer ½ Ingenieurstelle zum 01.12.2011 aufgefangen. Neuer stellvertretender Amtsleiter wurde Herr Hoff, der weiterhin, wie schon bisher, die Aufgaben des Sachgebietsleiters des Sachgebietes Bauverwatung/Refinan-zierung/Vertragsrecht (60.1) wahrnimmt. Die Leitung des neuen Sachgebietes „allgemeines Baurecht“ (60.3) obliegt Frau Kamer. Insgesamt ergab sich so eine Personaleinsparung von 1,5 VZK, die mit dem Stellenplan 2012 realisiert wurde.

 

 

Verfahrenszahlen:

 

Die Verfahrenszahlen der Antrags- und Bescheidbearbeitung sind auch in 2011 erneut konstant geblieben. Die Anzahl der in 2011 erteilten (Bau-)Genehmigungen ist nach der Wirtschaftskrise in 2009 - wie schon in 2010 - wieder auf das Niveau von 2008 angestiegen. Das trifft erneut auch auf die Anzahl der durchgeführten Bauzustandsbesichtigungen und Bau-überwachungen zu.

 

Wie schon meinem Bericht in der Sitzung vom 02.04.2011 zu entnehmen war, wurde zum 01.01.2010 die seit 01.05.2009 unbesetzte Ingenieurstelle als ½-tagsstelle wiederbesetzt. Das hat schließlich auch zur Aufrechterhaltung der Fallzahlen in 2011 geführt. Die Fallzahlen sind bei

•           Bodenverkehrsangelegenheiten um ca. 18% angestiegen und bei

•           allgemeinen Bürgeranfragen, Beschwerden und negativen Bescheiden konstant

            geblieben.

 

Die Klage- und ordnungsbehördlichen Verfahren sind gegenüber den Vorjahren erneut deutlich zurückgegangen; dies bestätigt wieder die hohe Qualität der getroffenen Entscheidungen nach sorgfältigen Bauberatungen. Auch in 2011 wurden wieder zahlreiche Schulungsmaßnahmen und Seminare durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besucht, um weiterhin diesem Quali-tätsanspruch gerecht zu werden.

 

 

 

In 2011 wurde in Hilden kein Anzeigeverfahren für einfache Bauvorhaben nach dem Büro-kratieabbaugesetz I und II - abweichend von der Bauordnung NRW – durchgeführt.

 

 

In Fortschreibung der Zeiterfassung im Bauberatungsbereich ergeben sich folgende Zahlen-verhältnisse:

                                                                                  2009                     2010                    2011

 

Beratungsgespräche insgesamt ca.                   3.099 Stck.           2992 Stck.          2.998 Stck.

Gesamtzeitaufwand in Stunden ca.                     1.108 Std.            1.087 Std.            1.125 Std.

Gesamtzeitaufwand an Arb.-Tagen ca.                     148 Tg                146 Tg.                150 Tg.

Vollzeitkraftbindung im Jahr ca.                            0,64 VZK             0,63 VZK             0,65 VZK

 

Die Gebühreneinnahmen im Baugenehmigungsbereich sind in 2011 wieder auf das Niveau von 2009 zurückgegangen, wobei die s.g. „verlorenen Gebühren“ gegenüber 2009 deutlich gesun-ken und gegenüber 2010 konstant geblieben sind.

 

Die im Vorjahresbericht angekündigte neue, etwas strengere Toleranzgrenze in Bezug auf eigentlich gebührenpflichtig zurück zu weisende Anträge wegen fehlender oder mangelhafter Bauvorlagen hat sich im Berichtsjahr zwar grundsätzlich bewährt, jedoch nicht zu einer er-warteten Arbeitserleichterung geführt. Nach wie vor wird hier seitens der Bürgerschaft von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauaufsichtsbehörde die gewohnte Bürgerfreundlichkeit erwartet und durch zurückgewiesene Anträge der Beratungsbedarf erhöht.

 

Für das Jahr 2012 geplante und bereits laufende Aktivitäten (außerhalb des Tagesgeschäftes) der unteren Bauaufsichtsbehörde:

 

•           Fortschreibung der separaten Registratur von Vorhaben nach Vorschriften des Denkmalschutzes sowie der Verwendung der „Grundstücksdatei“ über die in 2008 neu angeschafften Module innerhalb des vorhandenen EDV-Programms „Pro-BAUG“

•           Grundstücksdatei = auch grafische Informationsverarbeitung innerhalb eines Akten-zeichens (z.B. Baulastenverzeichnis und Pläne, Katasterkarten, etc.).

•           Digitalisierung alter Baulasten in das vorhandene EDV-Programm „Pro-BAUG“ .

 

Aus Zeitgründen ist der zuletzt am 12.04.2011 gehaltener Fachvortrag durch den Sachgebiets-leiter Bauaufsicht im Rahmen der VHS-Weiterbildung rund um das planungs- und bauord-nungsrechtliche Thema „Gartenhäuser, Garagen, Zäune und Bauvorschriften“ für 2012 nicht vorgesehen.

 

Der nächste Bericht des Sachgebietes Bauaufsicht ist für das 1. Quartal 2013 geplant.

 

 

gez. Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer