Teilfläche der Bismarckstraße und der Mittelstraße
Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss wie folgt:
Folgende Straßen
in der Stadt Hilden werden gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in
der z. Z. gültigen Fassung jeweils
-  als Gemeindestraße, bei der die Belange
der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2
StrWG NW) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Lfd. Nr. |
Straße |
von - bis |
Gemarkung
Hilden |
|
Flur |
Flurstück |
|||
1 |
Bismarck-straße |
Von der
Itterbrücke bis zur Einfahrt der Sparkassen-Tiefgarage |
49 |
Teilflächen aus
den Flurstücken 1224 und 1240; |
-  als sonstige Gemeindestraße (§ 3 Abs. 4
Ziffer 3 StrWG NW) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Lfd. Nr. |
Fußgängerzone |
von - bis |
Gemarkung
Hilden |
|
Flur |
Flurstück |
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2 |
Dr.
Ellen-Wiederhold-Platz |
Platz mit den Zugängen
zur Mittelstraße, zur Itterbrücke und zur Bismarckstraße. |
49 |
Teilflächen aus
den Flurstücken 1210, 1213, 1234, 1238 und 1240; die gesamten Flurstücke
1075, 1212, 1233, 1236 und 1239; |
Der
Anlieferverkehr wird durch eine Sondernutzung geregelt. |
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3 |
Mittelstraße |
Fläche südlich
des Gebäudes Mittelstraße 44 (Sparkasse, P&C). |
49 |
Teilflächen aus
den Flurstücken 1230 und 1224, das gesamte Flurstück 1228; |
Der
Anlieferverkehr wird durch eine Sondernutzung geregelt. |
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4 |
Bismarckstraße |
Fläche westlich des
Gebäudes Mittelstraße 44 (Sparkasse, P&C). |
49 |
Teilflächen aus
den Flurstücken 1230 und 1224, das gesamte Flurstück 1228; |
Der
Anlieferverkehr wird durch eine Sondernutzung geregelt. |
Erläuterungen und Begründungen:
Die lfd. Nummern 1
bis 4 werden dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße bzw. als Fußgängerzone
erstmals nach beendetem Umbau bzw. Neubau gewidmet.
Für die im
Privateigentum stehenden Flächen liegt eine Genehmigung zur Widmung vor.
Die bisherigen
Widmungen zum Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz und zur Wegeverbindung zwischen dem
Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz und der Bismarckstraße werden durch die Neuwidmung
geändert.
gez.
Horst Thiele