hier: Zone 30 - von Abfahrt Osttangente bis Elberfelder Straße
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom 06.10.2004 regt der Verwaltungsbeirat Oststraße 68-72
/ Elberfelder Straße mit Bezug auf sein Schreiben vom 30.04.2004 an, die
Geschwindigkeit auf der Oststraße zwischen Ostring und Elberfelder Straße auch
auf 30 km/h zu beschränken.
Beide Schreiben sind als Anlage 1a und 1b beigefügt.
Auf der Grundlage von vor Ort durchgeführter Verkehrserhebungen kommt
die Verwaltung als zuständige Straßenverkehrsbehörde zu dem Ergebnis, dass eine
Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auch auf Straßenabschnitt Oststraße
zwischen Ostring und Elberfelder Straße weniger der Verkehrsicherheit nützlich
ist. Der Kraftfahrer würde lediglich gezwungen, bei optimalen
Sichtverhältnissen unangemessene 30 km/h fahren zu müssen (siehe Anlage 2).
Die Polizei, die seitens der Verwaltung um eine verstärkte
Verkehrsüberwachung auf der nördlichen Oststraße gebeten wurde, gelangt zu
nachstehend aufgeführten Feststellungen:
„Zur Beurteilung eines Streckenverbotes 30 km/h wurden seitens der
Polizei folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Präventivmessungen zu
unterschiedlichen Uhrzeiten, insbesondere in den Nachmittags- und Abendstunden
in beide Fahrtrichtungen,
- Verkehrsüberwachung
im Rahmen von Fuß- und Radstreifen.
Die Auswertungen dieser Ergebnisse decken sich
größtenteils mit den Erfahrungen der Stadt
Hilden.
Im Rahmen
der Präventivmessungen konnte festgestellt werden, dass die derzeit zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von Kraftfahrzeugen jeglicher Art
grundsätzlich beachtet wurde.
Kam es
dennoch zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, dann lag der Mittelwert der
Überschreitungen in Fahrtrichtung Elberfelder Straße bei 4 km/h; in
Fahrtrichtung Ostring bei ca. 8 km/h.
Trotz
dieser festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen ist eine übermäßige,
Maßnahmen indizierende, Gefährdung der Anwohner im Bereich der Einfahrt
Oststraße 68-72 bzw. der Anlieger im gesamten östlichen Bereich (Einfahrt
„Schützenhalle“ und Einfahrt zu den Firmen Hausnr. 74-74a) der Oststraße nicht
gegeben.
Im Rahmen der Verkehrsüberwachung in Form von Fuß- bzw. Radstreifen
konnten zu keiner Tageszeit erwähnenswerter querender Fußgängerverkehr im
Bereich der Oststraße festgestellt werden.
Im
gesamten Beobachtungszeitraum kam es zu keinen nennenswerten negativen
Verkehrssituationen zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugen.
Spielende Kinder
waren überwiegend auf den Grünflächen und auf dem Gehweg vor den Häusern 73 und
75 zu beobachten.
Hier befindet sich
zwischen dem kombinierten Geh-/Radweg noch eine begleitende Anliegerstraße, der
den „Spielbereich“ zum Verkehrsbereich der Oststraße trennt.
Aus polizeilicher Sicht wird der Bewertung der Stadt Hilden, dass
Kraftfahrer bei optimalen Sichtverhältnissen gezwungen werden, unangemessene 30
km/h zu fahren, zugestimmt.
Eine Änderung erscheint nicht erforderlich.“
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung des Verwaltungsbeirats Oststraße
68-72 abzulehnen.
G. Scheib