Betreff
Anregung gemäß § 24 GONW
hier: Zone 30 - von Abfahrt Osttangente bis Elberfelder Straße
Vorlage
WP 04-09 SV 66/011
Aktenzeichen
IV/66.1-fr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 

 

 

G. Scheib

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Nein

 

 

Personelle Auswirkungen

Nein

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Mit Schreiben vom 06.10.2004 regt der Verwaltungsbeirat Oststraße 68-72 / Elberfelder Straße mit Bezug auf sein Schreiben vom 30.04.2004 an, die Geschwindigkeit auf der Oststraße zwischen Ostring und Elberfelder Straße auch auf 30 km/h zu beschränken.

Beide Schreiben sind als Anlage 1a und 1b beigefügt.

 

Auf der Grundlage von vor Ort durchgeführter Verkehrserhebungen kommt die Verwaltung als zuständige Straßenverkehrsbehörde zu dem Ergebnis, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auch auf Straßenabschnitt Oststraße zwischen Ostring und Elberfelder Straße weniger der Verkehrsicherheit nützlich ist. Der Kraftfahrer würde lediglich gezwungen, bei optimalen Sichtverhältnissen unangemessene 30 km/h fahren zu müssen (siehe Anlage 2).

 

 

Die Polizei, die seitens der Verwaltung um eine verstärkte Verkehrsüberwachung auf der nördlichen Oststraße gebeten wurde, gelangt zu nachstehend aufgeführten Feststellungen:

„Zur Beurteilung eines Streckenverbotes 30 km/h wurden seitens der Polizei folgende Maßnahmen durchgeführt:

-           Präventivmessungen zu unterschiedlichen Uhrzeiten, insbesondere in den Nachmittags- und Abendstunden in beide Fahrtrichtungen,

-           Verkehrsüberwachung im Rahmen von Fuß- und Radstreifen.

 

Die Auswertungen dieser Ergebnisse decken sich größtenteils mit den Erfahrungen der Stadt

Hilden.

Im Rahmen der Präventivmessungen konnte festgestellt werden, dass die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von Kraftfahrzeugen jeglicher Art grundsätzlich beachtet wurde.

Kam es dennoch zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, dann lag der Mittelwert der Überschreitungen in Fahrtrichtung Elberfelder Straße bei 4 km/h; in Fahrtrichtung Ostring bei ca.  8 km/h.

Trotz dieser festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen ist eine übermäßige, Maßnahmen indizierende, Gefährdung der Anwohner im Bereich der Einfahrt Oststraße 68-72 bzw. der Anlieger im gesamten östlichen Bereich (Einfahrt „Schützenhalle“ und Einfahrt zu den Firmen Hausnr. 74-74a) der Oststraße nicht gegeben.

 

Im Rahmen der Verkehrsüberwachung in Form von Fuß- bzw. Radstreifen konnten zu keiner Tageszeit erwähnenswerter querender Fußgängerverkehr im Bereich der  Oststraße festgestellt werden.

Im gesamten Beobachtungszeitraum kam es zu keinen nennenswerten negativen Verkehrssituationen zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugen.

Spielende Kinder waren überwiegend auf den Grünflächen und auf dem Gehweg vor den Häusern 73 und 75 zu beobachten.

Hier befindet sich zwischen dem kombinierten Geh-/Radweg noch eine begleitende Anliegerstraße, der den „Spielbereich“ zum Verkehrsbereich der Oststraße trennt.

 

Aus polizeilicher Sicht wird der Bewertung der Stadt Hilden, dass Kraftfahrer bei optimalen Sichtverhältnissen gezwungen werden, unangemessene 30 km/h zu fahren, zugestimmt.

Eine Änderung erscheint nicht erforderlich.“

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung des Verwaltungsbeirats Oststraße 68-72 abzulehnen.

 

 

G. Scheib